Protocol of the Session on December 13, 2001

Danke. (Beifall der SPD – Zurufe von der CDU)

Das Wort hat die Abgeordnete Frau Thomas.

Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben bereits gesagt, was in diesem Gesetzentwurf der Landesregierung geändert wird. Es sind Regelungen, die sich neu aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Das betrifft die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerberauswahl. Ich glaube, in den meisten Punkten sind wir uns einig, dass Anpassungen notwendig sind. Bei dem Punkt örtliches Aufkommen der Spielbankabgaben und was davon tatsächlich bei den Spielbank beherbergenden Ortsgemeinden ankommt, gehen unsere Meinungen auseinander. Wir haben im Haushalts- und Finanzausschuss nachgefragt, wie sich das auf die Einnahmesituation des Landes auswirkt. Zunächst sind es nur Einnahmen, die dann aber wieder zurückfließen sollen. Natürlich sind das schon beträchtliche Auswirkungen. Der Staatssekretär sprach von 24 Millionen im Jahr. Im nächsten Jahr soll es deutlich darüber liegen.

Auf Dauer soll sich das auf 24 Millionen im Jahr bewegen. Man muss fragen, ob diese Verschiebungen aus einzelnen Standortkommunen von Spielbanken geeignet sind, dass man sie sammelt, um sie in einem gerechten Plan zu verteilen.

Wenn wir über diese Frage sprechen, sind wir ganz eng an der Frage, wie sich die Staatsbadgesellschaften im Land entwickeln. Dazu gehört die Frage, wie sich die Kurstandorte entwickeln. Ich habe noch einmal nachgefragt, weil ich mich nicht genau daran erinnern konnte. Im Sommer habe ich relativ viel Werbemaßnahmen für Karlsbad gesehen. Sie erinnern sich. Das ist auch so ein altes Bad. Die Kenner von Bad Ems wissen, dass man vielleicht aus Bad Ems einen Anziehungspunkt machen könnte, wie man das in Karlsbad gemacht hat. Es gibt durchaus Wellness liebende, die etwas für einen morbiden Charme übrig haben, wie es ihn in Bad Ems in dem einen oder anderen Winkel gibt. Das ist in Karlsbad nicht anders.

Ich meine, es ist schwierig, den Standortgemeinden die Mittel zu entziehen, die in Entwicklung usw. investiert haben und die mit kreativen Ansätzen ein ganzes Stück

vorausgegangen sind. Sie bekommen jetzt Geld entzogen, damit das Land diese Mittel auch in anderen Staatsbadgesellschaften umleiten kann, in denen es diese kreativen Ansätze nicht gibt. Da müssen Sie schon diejenigen fragen, die in solchen Staatsbädern verantwortlich zeichnen und die seit Jahren an entsprechenden Sanierungs- und Erneuerungskonzepten für Staatsbadgesellschaften arbeiten. Da ist die Landesregierung zu nennen, die bisher nicht sehr erfolgreich war. Das gilt jedenfalls nicht für bestimmte Staatsbadgesellschaften. Da schaue ich auf Bad Ems. Ich finde, man könnte wirklich etwas daraus machen. Das kann doch nicht zulasten von pfälzischen Gemeinden sein. Das sage ich als eine Vertreterin aus dem Norden, die öfter das Gefühl hat, als Vertreterin des Nordens in die Röhre zu schauen, wenn Landesmittel in die Pfalz fließen.

Ich glaube, dass die von der Landesregierung erhaltenen Zusagen, dass die Mittel nach einem gerechten Schlüssel verteilt werden, nicht ausreichen, um diesem Gesetz zuzustimmen, auch wenn richtige Passagen enthalten sind. Das gilt nicht für diesen strittigen Punkt. Aus diesem Grund wird unsere Fraktion diesen Gesetzentwurf ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Kuhn.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Lewentz hat ausführlich dargestellt, wie die Situation ist. Ich glaube, von der Sache her brauchen wir nichts mehr hinzuzufügen. In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit beschränke ich mich darauf, die Zustimmung uns erer Fraktion zu signalisieren.

Ich bedanke mich.

(Beifall der FDP und der SPD)

Das Wort hat Herr Innenminister Zuber.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verfolgt mit dem Gesetzentwurf das Ziel, ein modernes zukunftsweisendes und zugleich wettbewerbsorientiertes Spielbankenrecht in unserem Bundesland zu schaffen. Durch die vorgesehenen Änderungen werden insbesondere die Bestimmungen über die Konzessionsvergabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst, die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um

die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Spielbanken zu erhalten und deren Leistungsfähigkeit zu steigern, die Spielbankabgabe durch eine Abgabenstaffel ersetzt, so genannte weitere Leistungen unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Spielbanken erhoben und eine bedarfsgerechte Verteilung des örtlichen Aufkommens der Spielbankabgabe ermöglicht. Ich denke, dass uns diese Zielsetzungen gelungen sind. Ich möchte deshalb darauf verzichten, detailliert auf die einzelnen Bestimmungen noch einmal einzugehen.

Nachdem die Abgeordneten Mittrücker und Frau Thomas darauf eingegangen sind und der Presse zu entnehmen war, die Landesregierung wolle die Stadt Bad Dürkheim erkennbar schlechter stellen, möchte ich dazu noch folgende Bemerkungen machen: Ich mache zunächst eine generelle Feststellung: Diese Behauptungen sind unzutreffend.

(Zuruf des Abg. Lelle, CDU)

Zunächst ist festzuhalten, dass der bisherigen Anteil der Stadt Bad Dürkheim am Aufkommen der Spielbankabgabe in Höhe von 10 % unverändert bleibt, sodass der städtische Haushalt durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht tangiert wird.

(Zuruf des Abg. Mittrücker, CDU)

Änderungen ergeben sich bei den Zuwendungen an die Staatsbadgesellschaften, bei denen das Land jeweils Mehrheitsgesellschafter ist, um Zuwendungen über den vor Ort bestehenden Finanzbedarf zu vermeiden. Deshalb ist vorgesehen, dass zukünftig der jeweiligen Staatsbadgesellschaft nach den Bestimmungen durch den Haushaltsgesetzgeber Mittel entsprechend dem örtlichen Bedarf zur Verfügung gestellt werden. So sieht der Entwurf des Haushaltsplans 2002/2003 die Bereitstellung von Mitteln für die Staatsbadgesellschaften in Höhe von jährlich 8,94 Millionen Euro vor. Darüber hinaus werden Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2004 bis 2006 von insgesamt 20,1 Millionen Euro eingegangen. Soweit sind Befürchtungen, dass Investitionen, die zukünftig auch in größerem Umfang in Bad Dürkheim anstehen, nicht finanziert werden können, unzutreffend. Darüber ist bereits gesprochen worden. Wir werden natürlich die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen.

Im Übrigen ging es uns generell darum, ein Stück Gerechtigkeit zwischen den einzelnen Spielorten bzw. den einzelnen Staatsbädern herzustellen. Das war die Intention, die dem Gesetzentwurf der Landesregierung entsprochen hat.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt, kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf.

Wer dem Landesgesetz zur Änderung spielbankenrechtlicher Vorschriften – Drucksache 14/396 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/397 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses – Drucksache 14/514 –

Der Ältestenrat hat beschlossen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Deswegen kommen wir unmittelbar zur Abstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/397 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/479 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 14/513 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Ich erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Lammert, das Wort.

(Vizepräsident Dr. Schmidt übernimmt den Vorsitz)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften“ in seiner 6. Sitzung am 6. Dezember 2001 beraten. Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Berichterstatter, vielen Dank.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Schneiders das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Änderung disziplinarrechtlicher Vorschriften. Da gäbe es sicher vieles grundsätzlicher Art zu diskutieren.

Wir haben vor drei Jahren, am 2. März 1998, das Landesdisziplinargesetz als Nachfolgegesetz zum damaligen Dienstordnungsgesetz, das seit 1974 galt, beschlossen.

Der Bund wird in Anlehnung an das rheinland-pfälzische Landesdisziplinargesetz ein Bundesdisziplinargesetz beschließen, das ab dem 1. Januar 2002 – im Juli beschlossen – in Kraft treten soll.

Das Disziplinarrecht, zu verstehen als Teil des Beamtenrechts und damit letztendlich dem öffentlichen Recht zuzuordnen, eigentlich dem Verwaltungsrecht zuzuordnen, gehört damit auch von der Behandlung und der Gerichtsbarkeit her in diesen öffentlichen Zweig.

Natürlich hat das Disziplinarrecht auch etwas Strafrechtliches. Eine Abgrenzung ist notwendig. Man könnte sagen, es ist ein Dienststrafrecht. Aber es ist kein Strafrecht im eigentlichen Sinn.

Die Dienststrafe, wenn man sie so bezeichnen will, ist eine Konsequenz aus dem Fehlverhalten arbeitsvertragsrechtlicher Art, dienstrechtlicher Art, beamtenrechtlicher Art. Es ist eine Disziplinierung. Der Zweck ist allerdings niemals Vergeltung oder Sühne. Deshalb ist die Konsequenz aus dem rheinland-pfälzischen und jetzt auch dem bundesrechtlichen Disziplinargesetz, dass man vom zweistufigen vorgeschalteten Ermittlungsverfahren, Vorermittlung, Untersuchungsverfahren, weggeht. Man hat ein verwaltungsrechtliches Verfahren, in dem der Dienstvorgesetzte die Vorwürfe prüft. Es sind die gerichtlichen Verfahren, die neu geregelt werden. Es gibt in Zukunft kein Bundesdisziplinargericht und keinen Bundesdisziplinaranwalt mehr.