Protocol of the Session on February 17, 2006

(Beifall der FDP und der SPD – Dr. Rosenbauer, CDU: Das habe ich nicht gesagt!)

Genau das haben Sie unterstellt. Sie haben unterstellt, als ob ich vorgeben würde, was dort herauszukommen habe.

Wenn Sie einmal bei den Sitzungen anwesend gewesen wären, wüssten Sie, dass dies keinesfalls so ist. Deswegen verwahre ich mich im Interesse derjenigen dagegen,

die dort ehrenamtlich mitarbeiten, dass Sie diese Behauptung so aufstellen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Die Bioethik-Komission des Landes hat sich in ihrer letzten Arbeitsperiode mit den Problemen befasst, die im Zusammenhang mit der Reproduktionsmedizin entstehen können. Wir haben in Deutschland über 1 Million Paare, die ungewollt kinderlos bleiben. Daraus ergibt sich, dass die Reproduktionsmedizin für diese Menschen von besonderer Bedeutung ist; denn wir waren uns in der Kommission alle einig, dass dies eine Krankheit ist, die durchaus behandelt werden soll.

Wir haben uns mit der Frage befasst, ob die Behandlung, die derzeit in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Regelungsbedingungen möglich ist, optimal ist, oder ob es Verbesserungen gibt, die vielleicht möglich sind.

Wenn Sie sehen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingen in Deutschland dazu führen, dass der Arzt, der eine künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs durchführt, gezwungen ist, bis zu drei Embryonen zurückzuimplantieren – mehr darf er außerhalb des Mutterleibes nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen auch nicht erzeugen –, so sagen alle medizinischen Sachverständigen, die wir in diesem Zusammenhang gehört haben, dass dies mit besonderen Risiken für die Mutter verbunden ist, da dies zu Mehrlingsschwangerschaften führen kann und zum Schutz der Kinder und zum Schutz der Mutter unter Umständen während der Schwangerschaft ein Embryo abgetötet werden kann und muss. Dies ist ein Problem, vor dem Sie sich nicht wegducken können. Dies teilen einem die Mediziner mit. Sie teilen einem dabei auch mit, wie furchtbar schwierig es ist, diese Entscheidung sowohl für die Eltern, als auch für die Mediziner zu treffen. Diese ungewollten Mehrlingsschwangerschaften, die eigentlich nur durch das Gesetz herbeigeführt werden, ließen sich vermeiden, wenn wir Regelungen wie im benachbarten Ausland hätten,

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Es zwingt doch die Frauen niemand dazu, das zu machen!)

wo unter den außerhalb des Mutterleibes erzeugten Embryonen unter morphologischen Gesichtspunkten eines ausgesucht werden kann, das zurückimplantiert wird. Wenn Sie unter morphologischen Gesichtspunkten auswählen – dies habe ich in diesem Zusammenhang auch gelernt –, erlaubt dies keinerlei Rückschluss darauf, was für ein Kind sich entwickeln wird, ob Junge oder Mädchen, ob groß oder stark, ob intelligent, behindert oder nicht behindert. Es erlaubt lediglich eine Aussage darüber, ob eine höhere Wahrscheinlichkeit der Einnistung und damit auch der Schwangerschaft eintritt. Nur dies hatten wir in diesem Zusammenhang gefordert.

Streng davon zu unterscheiden ist die Frage, ob man nicht auch die PID in Ausnahmefällen zulässt, in denen bei den Eltern bereits bestimmte genetische Risiken vorhanden sind. Es geht dabei um Fälle, wo das Paar bereits zwei Kinder hat, bei denen sich das genetische Risiko verwirklicht hat und die dies bei einer dritten

Schwangerschaft vermeiden wollen. Dies können sie in Deutschland natürlich nach der Rechtslage in der Weise tun, dass sie es zur Schwangerschaft kommen lassen und danach, wenn der Embryo im Mutterleib ist, sämtliche Möglichkeiten unseres Abtreibungsrechts ausnutzen. Sie haben nämlich unterstellt, ich wolle dem Embryo weniger Schutz zukommen lassen als anderem Leben. Mit Verlaub, Herr Dr. Rosenbauer, – – –

(Dr. Rosenbauer, CDU: Das steht drin! Lesen Sie es nach! Es steht drin!)

Herr Dr. Rosenbauer, nach derzeitiger Rechtslage sind die Embryonen bei uns besser geschützt als der Embryo im Mutterleib. So ist die Rechtslage derzeit.

(Beifall der FDP und der SPD – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Herr Dr. Rosenbauer, das können Sie den Paaren nicht erklären. Sie können insbesondere der Frau nicht erklären, weshalb sie eine Schwangerschaft auf Probe eingehen soll, um dann während der Schwangerschaft sämtliche Untersuchungen durchführen zu können und im Anschluss daran nicht mehr.

Herr Dr. Rosenbauer, das ist etwas, worüber man in dieser Gesellschaft durchaus diskutieren kann. Darüber wird auch diskutiert. Es wird im Übrigen auch in Ihrer Partei darüber diskutiert. Ich zitiere Herrn Bundespräsidenten Roman Herzog, der ausgeführt hat: „Was ich nicht mitmachen kann, ist die totale Absolutstellung des ungeborenen Lebens in einer Gesellschaft, die beim fertigen Leben, und zwar aus einsichtigen Gründen, durchaus zu unterscheiden weiß.“

Herr Dr. Rosenbauer, ich möchte nur erreichen, dass wir über diese Fragen fachlich diskutieren, und dies auch nach dem Wahlkampf und darüber hinaus. Der Kommission ist es einzig und allein darauf angekommen, den kinderlosen Paaren zu helfen, den Ärzten in dieser schwierigen Lage zu helfen und insbesondere den Frauen die Belastungen zu ersparen, die unsere heutige Rechtslage ihnen zumutet. Ich meine, dies ist ein Ansatz, der durchaus in dieser Gesellschaft in aller Ruhe diskutiert werden kann.

(Beifall der FDP und der SPD – Frau Kohnle-Gros, CDU: Es zwingt sie niemand, diese Belastungen auf sich zu nehmen!)

Sie haben gefragt, welche Haltung die Landesregierung eingenommen hat. Frau Kollegin Thomas, die Landesregierung – das hat Frau Kollegin Schleicher-Rothmund richtig wiedergegeben – hat mit Respekt zur Kenntnis genommen und ist der Auffassung, dass über diese Dinge eine Debatte stattzufinden hat, in unserer Gesellschaft über diese Dinge gesprochen werden muss und sich unsere Gesellschaft auch daranmachen muss, Lösungen zu finden.

(Beifall der FDP und der SPD)

Sie haben mir unterstellt, ich würde das nur machen, damit die Forschung überzählige Embryonen bekommt,

und haben dabei so getan, als ob es diese überzähligen Embryonen nicht gäbe. Selbstverständlich gibt es sie auch bei der derzeitigen Rechtslage. Das wissen Sie doch. Deswegen kann sich die Gesellschaft um das Problem, wie sie mit überzähligen Embryonen umgeht, nicht herumdrücken, unabhängig davon, ob wir die Rechtslage ändern oder nicht. Es gibt auch heute überzählige Embryonen, und Sie müssen entscheiden, was mit ihnen geschieht, wenn endgültig feststeht, dass sie nicht mehr implantiert werden können.

Ich meine, dann ist die Frage der Adoption durchaus eine Frage, über die diskutiert werden kann und die nicht einfach ausgeblendet werden kann. Ich verwahre mich jedenfalls dagegen, wenn der Eindruck erweckt wird, als habe die Bioethik-Kommission diese Beschlüsse nur deshalb gefasst, damit ich überzählige Embryonen für die Forschung bekommen kann. So habe ich Sie verstanden, aber in dieser Form hat die BioethikKommission dies nicht verstehen wollen.

(Beifall der FDP und der SPD)

Es ging und geht auch immer noch einzig und allein darum, den Frauen eine vernünftige Reproduktionsmedizin zur Verfügung zu stellen und den Tourismus in benachbarte Länder zu vermeiden.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich möchte Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Philatelisten-Vereins Wittlich und Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 des Veldenz-Gymnasiums Lauterecken. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben natürlich jetzt wieder einiges von dem, was ich gesagt habe, völlig aus dem Zusammenhang gerissen und völlig verdreht.

(Zurufe von FDP und SPD)

Ich möchte noch einmal auf den Kern unserer Diskussion zurückkommen. Es gab überhaupt keine Gelegenheit, dieses Thema noch ins Plenum einzubringen. Dieses Thema ist ein fundamentales Thema. Dieser Bericht wird als Bericht der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz draußen diskutiert. Insofern hat der Landtag etwas damit zu tun, obwohl er überhaupt nicht beteiligt war.

Was viel wichtiger ist: Ihre Sprache, die Sie soeben verwendet haben, sagt eindeutig, in welche Richtung der Zug fährt. Ich muss für die Mehrheit meiner Fraktion

feststellen, es gibt kein Recht auf Gesundheit, und es gibt auch kein Recht auf ein Kind. Wo leiten Sie diese Ansprüche her?

Selbst wenn ein Kind auf normalem Wege entsteht, wissen Sie vorher nicht, ob es gesund oder krank ist. Auch das möchte ich klar und deutlich sagen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir den anderen nicht helfen wollten. Aber das Fundament kann nicht das sein, was Sie vorgetragen haben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Schmitz, Ihre Rede hat deutlich gezeigt: Menschenwürde hopp oder top. Entschuldigung! – Das haben Sie wortwörtlich gesagt: Menschenwürde hopp oder top. Darüber lassen wir nicht mit uns diskutieren. Es steht eindeutig fest, welche Position wir dabei vertreten.

(Beifall der CDU)

Der Vorwurf, wir hätten dies zum Wahlkampfthema gemacht, ist völlig überflüssig. Wir haben das Thema nicht zum Wahlkampfthema gemacht. Das Thema ist jetzt veröffentlicht worden, und es muss doch irgendeine Gelegenheit geben, dass das Plenum, welches das Land Rheinland-Pfalz vertritt, in irgendeiner Art und Weise Stellung dazu bezieht.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe zu den Ministerialbeamten überhaupt nichts groß gesagt, aber mir ist sehr genau aufgefallen, Sie haben zu dem, was ich gesagt habe, dass vorgeschlagene Sachverständige von Ihnen abgelehnt worden sind, kein Wort gesagt. Das ist auch bemerkenswert. Wenn die SPD nach wie vor glaubt, es gäbe keine Meinungen zu diesem Abschlussbericht, bitte ich darum, die Zeitungen zu lesen und die Stellungnahmen durchzulesen. Es gibt eine große Unruhe über die Stellungnahme des Abschlussberichts der Bioethik-Kommission des Landes.

Frau Thomas hat völlig Recht. Sie hat nicht uns beraten, sondern sie berät die Landesregierung.

(Dr. Gölter, CDU: Von beiden Kirchen!)

Von beiden Kirchen. Es gibt beide Stellungnahmen. Man kann natürlich alles leugnen. Vielleicht werden wir nach der Wahl dieses Thema weiter diskutieren können. Ich finde nur, dieses Thema ist zu wichtig, als dass man dies nur als Wahlkampfthema abtun kann, wenn nur eine Stellungnahme abgegeben wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Dr. Gölter, CDU: Das ist unglaublich!)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schleicher-Rothmund das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rosenbauer, ich habe nicht gesagt, dass es keine Stellungnahmen dazu gibt. Wir wissen, dass sich die Kirchen dazu geäußert haben.

Machen wir einmal weiter. Sie sagen, auf keinen Fall ein Wahlkampfthema. Wir haben auch an einer anderen Stelle einen Bericht der Bioethikkommission und dann anschließend eine Beschlussfassung des Ministerrats gehabt. Das war die Sterbehilfe. Da hat man sich das auch nicht zu Eigen gemacht. Da haben Sie es aber in keiner Weise weder im zuständigen Ausschuss noch an anderer Stelle diskutiert. Diese zeitliche Schiene fällt einem schon ins Auge.

(Dr. Rosenbauer, CDU: Wir haben hier Positionen zu diesem Thema mehr- heitlich verabschiedet!)