Ich muss die Frage noch beantworten. Es liegt mir nicht vor, wer sie eingebracht hat. Da die Verbandsgemeinde den Beschluss ausgesetzt hat, gehe ich aus der Sache selbst davon aus, dass die Ortsgemeinde ihn selbst gemacht hat.
Herr Staatsminister, ist Ihnen bekannt, dass es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt, in dem eindeutig steht, dass Einstellungsverfahren nach § 153 der Strafprozessordnung nachträglich nicht interpretiert werden dürfen? Folglich ist die Annahme, dass in diesem Fall ein Vorsatz vorliegt, erst dann vorzunehmen, wenn ein Gerichtsverfahren durchgeführt worden ist. Bis jetzt ist der Vorsatz nicht bewiesen. Er ist vielleicht angenommen, aber er ist nicht bewiesen. Deswegen kann man auch nicht von Vorsatz ausgehen.
Das ist eine rechtliche Würdigung von einem Problem. Da habe ich vielleicht zweimal gesagt: „Können Sie bestätigen?“ Das waren doch keine Fragen.
In Ordnung, ich mache in diesem Fall eine Ausnahme. Ich weise aber darauf hin, dass Sie ausdrücklich beim ersten Mal gesagt haben: „Meine zweite Frage ist:“.
Weil es aber eine zusammenhängende Bearbeitung ist, dürfen Sie diese Fragen noch stellen. Das ist dann eine Ausnahme.
Also gut, dann stelle ich noch diese Frage. Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich, dass die für die Rechtsaufsicht zuständige Verbandgemeindeverwaltung in diesem Verfahren ausdrücklich einen Ratsbeschluss gefordert hat, weil der Ausschussbeschluss von ihr nicht anerkannt wurde? Jetzt wird so getan, als ob der Herr Verbandsbürgermeister alles richtig gemacht hätte, unabhängig davon, dass er datenschutzrechtlich geschützte Tatbestände in die Zeitung geschrieben hat.
Die erste Frage war, ob wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kennen. Ich persönlich kenne es nicht, bin
aber gern bereit, es prüfen zu lassen. Ich denke aber, wenn ich den Beamten bildlich vor mir sehe, dass er das alles geprüft hat. Ich habe an den Fähigkeiten des Beamten nicht zu zweifeln, das muss ich ehrlicherweise sagen. Er ist ein profunder Kenner dieser Materie.
Ich kenne nicht die Wege, die innerhalb der Verbandsgemeinde gelaufen sind. Sie müssen entschuldigen, ich bin Minister und nicht der Verbandsbürgermeister und auch nicht derjenige, der die Kommunalaufsicht dort führt. Bewertungen dieser Art mache ich nicht. Entschuldigen Sie, ich gebe Ihnen nur noch einen Rat. In dieser Sache sollte man sich in allen Dingen zurückhalten.
(Bischel, CDU: Deswegen hätte es doch gar nicht hierherkommen dürfen! Ihre Absicht ist doch eine ganz andere! – Zurufe von der SPD)
Herr Staatsminister, ist der Landesregierung bekannt, dass dieser besagte Ortsbürgermeister von Nierstein in seiner Angelegenheit auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz um Unterstützung gebeten und hierüber auch den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Herrn Böhr, informiert hat? Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, wie die Adressaten auf dieses Unterstützungsansinnen reagiert haben?
(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das wird ja immer besser! – Bischel, CDU: Woher wissen Sie das? – Weitere Zurufe von der CDU)
(Bischel, CDU: Da sieht man, wie die Stränge laufen! Das ist doch der rote Filz! – Dr. Weiland, CDU: Roter Filz pur!)
Ich weiß seit gestern, dass es dort einen Brief gibt. Es gibt einen Brief des Bürgermeisters an den Datenschutzbeauftragten mit Durchschriften an die ADD. Deswegen weiß ich von diesem Brief. Es gibt außerdem Durchschriften auch an die CDU-Fraktion.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Schnabel das Wort zu einer Zusatzfrage. Danach werden wir die Beantwortung der Mündlichen Anfrage beenden.
Nur der Ordnung halber, ich hatte mich schon drei Mal gemeldet. Das tut jetzt aber nichts zur Sache.
Herr Minister, es gibt für solche Fälle Versicherungen, die die Verbandsgemeinden und Städte für ihre Ehrenbeamten und Beamten schließen.
Ich kann versuchen, mich ganz an das Mikrofon zu lehnen. Herr Minister, nachdem ich mich drei Mal gemeldet habe, wiederhole ich auch drei Mal meine Frage. Es gibt für solche Fälle Versicherungen. Städte und Verbandsgemeinden schließen diese auch für ihre Ortsgemeinden ab. Hat die Verbandsgemeinde Nierstein/Oppenheim eine solche Versicherung abgeschlossen? Das müssen Sie nicht unbedingt wissen. Wenn nicht, warum nicht? Das können Sie nicht beantworten. Ich stelle mir dann aber schon die Frage, warum dies eine Verbandsgemeinde im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht für ihre Ehrenbeamten nicht macht.
Herr Abgeordneter Schnabel, ich weiß nicht, welche Versicherungen die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinde abgeschlossen hat. Ich kann Ihnen nur als ehemaliger Stadtbürgermeister sagen, dass natürlich obligatorisch eine Versicherung existiert. Nur, sie wird in diesem Fall nach dem Einstellungsbeschluss mit Sicherheit keine Leistung übernehmen.
Da es gerade ein Problem mit der Wortmeldung gab, möchte ich noch folgenden Hinweis geben: Ich möchte meine lieben Kolleginnen und Kollegen auffordern, wenn Sie sich zu Wort melden, dass Sie dies nicht mehr mit dem Finger machen, sondern Sie müssen an Ihrem Platz auf das Wort „Meldung“ drücken. Dann taucht bei mir ein grüner Fleck auf.
Ich kann nichts dafür, der Fleck ist grün. Das hat sich die Technik sehr freundlich ausgedacht. Wenn ich diesen grünen Punkt sehe, weiß ich, wer sich gemeldet hat. Dann kann ich auch in der richtigen Reihenfolge das Wort erteilen. Deswegen denken Sie bitte daran, dass Sie es so machen. Das erleichtert uns die Arbeit.
Ich rufe nun die Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Marlies Kohnle-Gros, Haltung der Landesregierung zur „High-Tech-Strategie Deutschland“ – Nummer 9 der Drucksache 14/4970 – betreffend, auf. Ich erteile Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort.