Protocol of the Session on January 20, 2006

Zu Frage 1: Bei der Ideenbörse „Zusatzjobs“ handelt es sich um einen Aufruf des Ministeriums, sich mit Vorschlägen an einer Ideenbörse zu beteiligen. Die Börse dient dazu, Ideen für Zusatzjobs in möglichst vielen Einsatzbereichen landesweit zu transportieren, um Langzeiterwerbslosen vielfältige Perspektiven in Form interessanter Zusatzjobs eröffnen zu können.

Zunächst wurden alle rheinland-pfälzischen Träger der Grundsicherung, die Arbeitsgemeinschaften, die optierenden Kommunen und der Landkreis Ahrweiler, der die Grundsicherung für Arbeit Suchende getrennt wahrnimmt, gebeten, entsprechende Maßnahmen zu melden. Über 50 Vorschläge wurden auf diesem Weg eingereicht.

Danach wurden in einer zweiten Runde die rheinlandpfälzischen arbeitsmarktpolitischen Träger gebeten,

Vorschläge einzureichen. Etwa 25 weitere Vorschläge konnten hier verzeichnet werden.

Die eingereichten Vorschläge und Maßnahmen reichen von den Tätigkeitsfeldern Gesundheit, Pflege und Soziales, Dienstleistung und EDV, Tourismus und Kultur, Bildung, Jugend und Sport, Natur- und Tierschutz, Gewerbe und Handwerk bis hin zu Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr.

Bei einem Großteil der eingereichten Maßnahmen wurde die Gemeinnützigkeit und die Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten bereits geprüft und bejaht. Viele der eingereichten Vorschläge müssen allerdings vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten und Strukturen gesehen werden.

Arbeitsgelegenheiten, die in einem Landkreis wegen fehlender gewerblicher Strukturen zusätzlich sind, können in einem anderen Arbeitsplätze verdrängen. Allgemeingültige Aussagen zur Zusätzlichkeit sind nur in sehr geringem Umfang möglich. Aktuell erarbeitet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit auf der Grundlage der eingereichten Vorschläge eine Liste, die gute Beispiele und Ideen aus der Ideenbörse für Arbeitsgelegenheiten enthält.

Zu Frage 2: Ein Großteil der Vorschläge wurde seitens der rheinland-pfälzischen Arbeitsgemeinschaften eingereicht, die überwiegend Projekte gemeldet haben, die von Trägern durchgeführt werden. Etwa 40 verschiedene Träger und Arbeitsgemeinschaften aus ganz Rheinland-Pfalz führen die Arbeitsgelegenheiten durch. Jeweils mehrere Beiträge haben unter anderem die Arbeitsgemeinschaften der Landkreise Germersheim, Trier-Saarburg, Zweibrücken, Neuwied, Deutsche Weinstraße und Kusel sowie die Städte Kaiserslautern und Trier eingereicht. Diese Maßnahmen werden zum einen Teil durch die Arbeitsgemeinschaften selbst durchgeführt und zum anderen durch Träger, wie beispielsweise den Caritasverbänden, CJD, Bürgerservice gGmbH, Palais e. V., Club Aktiv e. V., INB und viele mehr.

Es wurden viele gute Ideen eingereicht. Zwei möchte ich hier gern beispielhaft vorstellen. In Worms soll durch die Diakonie und den Caritasverband eine Tafel eingerichtet werden, über die bedürftige Wormser Bürger und Bürgerinnen vorrangig mit Lebensmittel versorgt werden sollen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, auch Gegenstände des täglichen Lebens, wie zum Beispiel Mobiliar oder Kleidung, unentgeltlich bzw. mit geringem finanziellen Aufwand auszugeben. Hierzu ist in Worms eine entsprechende Organisationseinheit mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Arbeitsabläufen erforderlich. Für den Einsatz von Arbeitsgelegenheiten bieten sich daher unterschiedliche Betätigungsfelder, wie zum Beispiel Hauswirtschaft, Logistik oder Bürokommunikation, an.

Als weiteres Beispiel möchte ich das Projekt „Selbsthilfe durch Qualifizierung“ der Car Men GmbH nennen. Hier sollen zwölf Wohnsitzlose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Jugendliche in einem leer stehenden Haus des Caritasverbands Koblenz für insgesamt zwölf bedürftige Wohnungssuchende Einzelwohnräume ausbauen. Möglichst viele der anfallenden Arbeiten sollen von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen und einem Anleiter in

Kooperation mit ortsansässigen Handwerksbetrieben ausgeführt werden.

Zu Frage 3: Vorrangiges Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt. Zusatzjobs fördern insbesondere die soziale Integration. Arbeitsgelegenheiten tragen dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern. Durch ihren Einsatz können Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte sowie Qualifikation ermittelt werden. Sie liefern somit wichtige Hinweise für Förderung und Strategien zur Arbeitsaufnahme.

Auch sind die Zusatzjobs Ausdruck des im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes von Fördern und Fordern und damit der zumutbare Beitrag der Hilfeempfänger und Hilfeempfängerinnen zur Reduzierung ihrer Hilfebedürftigkeit sowie die von ihnen erbrachte Gegenleistung für die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft. Auch werden in Arbeitsgelegenheiten zusätzliche Qualifikationen vermittelt, die die Integrationschancen von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt verbessern. Um diesen Effekt zu verstärken, ist bei vielen Zusatzjobs neben der Tätigkeit eine Zusatzqualifizierung, beispielsweise ein Bewerbertraining, Deutschkurse oder die Vermittlung von Kenntnissen in der Bürokommunikation enthalten.

Zu Frage 4: Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat im Herbst 2005 einen Beirat für Zusatzjobs ins Leben gerufen. Der Beirat „Zusatzjobs“ unterstützt die Träger der Grundsicherung mit Empfehlungen für die Einrichtung und die Erschließung neuer Felder für Zusatzjobs. Dem Beirat gehören Vertreter und Vertreterinnen der Gewerkschaften, Unternehmen, Kommunen und Arbeitsgemeinschaften an. Auf der ersten Sitzung des Beirats wurden den Mitgliedern die ersten Ergebnisse der Ideenbörse vorgestellt. Aktuell erstellt mein Ministerium einen Vorschlag für eine Positivliste mit Feldern und guten Beispielen für Zusatzjobs, über welche der Beirat in seiner nächsten Sitzung Ende Februar 2006 diskutieren wird.

Des Weiteren erarbeitet der Beirat Grundsätze zur Einrichtung von Zusatzjobs. Hierdurch sollen die wesentlichen Kriterien für Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit gewährleistet werden, um eine Verdrängung von regulären Arbeitsplätzen auszuschließen.

Nicht zuletzt soll dadurch auch die Akzeptanz von Arbeitsgelegenheiten in der Öffentlichkeit verstärkt werden.

So weit die Antwort der Landesregierung.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Reich.

Frau Ministerin, können Sie eine Zahl sagen, wie viel Menschen landesweit eine Beschäftigung in einem solchen Zusatzjob gefunden haben?

Frau Abgeordnete Reich, wir haben in Rheinland-Pfalz in der Zwischenzeit 32.427 Zusatzjobs.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Grosse.

Frau Ministerin, ich habe mir den Internetauftritt des Ministeriums zu dieser Ideenbörse für Zusatzjobs angesehen. Können Sie jetzt schon Angaben darüber machen, wie groß die Resonanz war und was Ideen angeht in Bezug auf diese Zusatzjobs im Internet, was Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern angeht, oder wissen Sie das noch nicht?

Dazu kann ich jetzt leider noch keine Auskunft geben. Ich kann das gern nachliefern. Wir zählen auch die Zugriffe und die Rückmeldungen. Ich eruiere das und liefere das schriftlich nach.

Meine Damen und Herren, ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei der SPD)

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Friederike Ebli und Norbert Stretz (SPD), Vogelgrippe – Nummer 8 der Drucksache 14/4875 – betreffend.

Frau Ebli, ich erteile Ihnen das Wort.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Ausbreitung der Vogelgrippe?

2. Welche Risikolage ergibt sich aus Sicht der Landesregierung für die Bürgerinnen und Bürger beim Auftreten der Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz?

3. Welche Maßnahmen zur Vorbeugung und im Falle eines Ausbruchs der Vogelgrippe unternimmt die Landesregierung?

4. Welche möglichen Auswirkungen auf die Landwirtschaft und den Absatz von Geflügel sind erkennbar?

Für die Landesregierung erteile ich Frau Ministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geflügelpest oder Aviäre Influenza, die im Volksmund auch als Vogelgrippe bezeichnet wird, ist eine hoch ansteckende Geflügelkrankheit. Immer wieder kommt es auf der ganzen Welt zu Ausbrüchen dieser durch Influenza-A-Viren verursachten Erkrankungen.

Seit Ende 2003 tritt der Subtyp H5N1 der Geflügelpest in elf Ländern Südostasiens auf und ist dort bis heute noch nicht getilgt.

Langsam aber stetig breitet sich dieses Seuchengeschehen in Richtung Westen aus: Russland, Ukraine, Rumänien, Kroatien und die Türkei sind betroffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei der Beantwortung dieser Anfrage wurde nur auf offiziell bestätigte Daten zurückgegriffen. Die Meldungen aus einzelnen Ländern scheinen nicht immer mit dem tatsächlichen Geschehen übereinzustimmen.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Ebli und Herrn Stretz (SPD) wie folgt:

Zu Frage 1: Von August bis Oktober 2005 wurden im asiatischen Teil von Russland und an der Grenze zu Kasachstan Fälle von Aviärer Influenza, das heißt, Vogelgrippe, bei Hausgeflügel festgestellt. Daran angrenzend war auch Kasachstan mit einem offiziellen Fall im Juli 2005 betroffen. Aus der Mongolei wurden im August 2005 Fälle bei Wildvögeln gemeldet; Hausgeflügelbestände waren dort nicht betroffen.

Im Oktober 2005 trat die Geflügelpest erstmals südlich von Moskau auf. Kurz darauf wurde ein Fall bei Hausgeflügel im Westen der Türkei mitgeteilt. Entlang der Küste des Schwarzen Meeres ist Rumänien seit Oktober 2005 im Donaudelta und die Krim in der Ukraine seit Dezember 2005 mit zahlreichen Fällen bei Haus- und Wildgeflügel betroffen.

Die Türkei meldete erst Anfang Januar 2006 international einen weiteren Ausbruch von Geflügelpest sowie 18 Verdachtsfälle.

Die Ereignisse begannen im östlichen und mittleren Teil des Landes vermutlich aber deutlich früher.

Die jüngsten Verdachtsfälle in der Türkei wurden am Ägäischen Meer gemeldet. Die Situation in der Türkei erscheint bis heute insgesamt unübersichtlich.

Die bislang am weitesten gen Westen gemeldeten Fälle bei Schwänen wurden im Oktober und im Dezember 2005 aus Kroatien gemeldet. Hausgeflügel scheint bislang dort nicht betroffen zu sein.

Diese Gebiete mit infizierten Wildvögeln liegen nur noch rund 600 Kilometer von Deutschland entfernt.

Zu Frage 2: Bislang liegen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation keine Hinweise vor, dass das aktuell auftretende Geflügelpestvirus H5N1 seine Übertragbarkeit, das heißt, auch die Virulenz, erhöht hätte.

Eine Übertragung von Mensch zu Mensch wurde bislang nicht festgestellt. Derzeit weist alles darauf hin, dass die Betroffenen die Infektion durch sehr engen Kontakt mit Hühnern erworben haben.

Daher wäre im Fall eines Ausbruchs der Geflügelpest in Rheinland-Pfalz derzeit lediglich von einer Gefährdung der Personen auszugehen, die intensiven Kontakt zu infiziertem Geflügel haben. Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukte sind selbst im Fall eines Seuchenausbruchs unbedenklich, da solche Produkte nur aus Regionen und Ländern verkauft werden dürfen, die nicht von der Geflügelpest betroffen sind.

Tiere aus betroffenen Gebieten sind zu töten und unschädlich zu beseitigen. Wer allen Schutzmaßnahmen misstraut, sollte darauf achten, dass das Geflügel durcherhitzt ist, damit nicht nur das Geflügelpestvirus, sondern auch Salmonellen abgetötet werden.

Für den Fall einer Veränderung des H5N1-Virus in ein von Mensch zu Mensch übertragbares Pandemievirus hat die Landesregierung bereits im März 2005 damit begonnen, einen Maßnahmenplan für eine mögliche Grippepandemie vorzubereiten. Hieran haben zahlreiche Partner des rheinland-pfälzischen Gesundheitswesens aktiv mitgewirkt und die Bemühungen der Landesregierung erheblich unterstützt.

Der rheinland-pfälzische Pandemieplan umfasst die folgenden wesentlichen Punkte: