Protocol of the Session on December 1, 2005

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4676 – an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem deutsch-ungarischen Abkommen über die Anerkennung von Gleich- wertigkeiten im Hochschulbereich und dem deutsch-österreichischen Abkommen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4678 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll dieser Punkt ohne Aussprache behandelt werden. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es Einwände dagegen? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:

Umsetzung des Hochwasserschutzgesetzes in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 14/4123/4233/4521 –

Im Ältestenrat ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart worden. Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Hochwasserschutz ist für Rheinland-Pfalz ein lebenswichtiges Thema. Deswegen ist das neue Hochwasser

schutzgesetz des Bundes ein wichtiges Thema für das Land Rheinland-Pfalz.

Wir hatten im letzten Jahr und Anfang dieses Jahres heftig über dieses Gesetz diskutiert. Wir bedauern nach wie vor, dass Rheinland-Pfalz in manchen Punkten dieses Gesetz aufgeweicht hat, das der Bund für alle Bundesländer gleichermaßen durchführen wollte. Wir waren der Auffassung, dass es ein striktes Bauverbot in hochwassergefährdeten Gebieten geben muss und dieses strikte Bauverbot in den Ländern durchgeführt und durchgesetzt werden muss.

Aufgrund des Einspruchs und der Intervention von Rheinland-Pfalz ist es nicht gekommen. Ich weiß, Sie von der Landesregierung sind stolz darauf, dass Sie es aufweichen konnten.

Wir sagen, es wäre besser gewesen, Sie hätten es erst gar nicht versucht. Wir hätten eine strikte Regelung befürwortet, die der Bund vorgeschlagen hat. An der Stelle, an der es eine Hochwassergefährdung gibt, kann nicht mehr gebaut werden, also in den Rheinauen, an den Flussufern. Ich denke, das war nach den Bildern, die wir über die Hochwassersituation an der Oder, der Elbe und dieses Jahr in Bayern gesehen haben nachvollziehbar. Wir waren dafür, dass es strikt durchgeführt wird. Leider ist es aufgeweicht worden.

Wir haben gesagt, wir müssen überprüfen, wie die Praxis in Rheinland-Pfalz ist. Sie haben immer wieder betont, Sie wollen die Bebauung nur zulassen, wenn sie unbedingt notwendig ist. Deshalb haben wir die Große Anfrage gestellt, wo es in Rheinland-Pfalz unbedingt notwendig ist und wie weit man mit der Ausweisung dieser Hochwasserschutzgebiete ist.

Wenn wir die Bebauung von hochwassergefährdeten Gebieten verhindern wollen, dann müssten wir erst einmal wissen, wo sie sind. Im ganzen Land muss an allen Flüssen und Bächen der Wert ausgewiesen werden, HQ-100 nennt man diesen Wert im Fachjargon, also die Fläche, die bei einem 100-jährlichen Hochwasser überflutet wird.

Aufgrund Ihrer Antwort haben wir festgestellt, in ganz Rheinland-Pfalz ist es noch nicht gelungen, diesen HQ100-Wert festzulegen. Viele Flächen sind mit anderen Werten, also HQ-50 50-jährliches Hochwasser, oder zwischen 20-jährlichem und 50-jährlichem Hochwasser erst erforscht. Wir sind der Auffassung, es muss überall schnellstmöglich festgelegt werden. Es muss überall schnellstmöglich klargemacht werden, wo nicht mehr gebaut werden kann. An den Stellen, an denen der Wert ermittelt ist, muss durchgesetzt werden, dass nicht mehr gebaut wird.

Es gibt nach wie vor Gemeinden, die neue Baugebiete in den gefährdeten Flächen ausweisen wollen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das in irgendeiner Art und Weise sinnvoll sein kann.

Wir haben abgefragt, wie die Bebauung im Moment aussieht. Das ist bei den verschiedenen Flüssen sehr unterschiedlich. Beispielsweise sind am Rhein 11,5 %

der Überschwemmungsfläche bebaut, an der Saar 4,7 %.

(Zuruf des Abg. Lewentz, SPD)

Es gibt auch Flüsse wie die Ahr, mit zum Beispiel 36 % Bebauung. Das zeigt, dass in der Vergangenheit sehr viel in die Flussauen gebaut wurde.

(Zuruf des Abg. Lewentz, SPD)

Deswegen ist es wichtig, dass endgültig Schluss ist.

Herr Lewentz, wir haben Ausnahmegenehmigungen. Das sind im Moment nur wenige. Es sind immerhin einige da. Wir haben das abgefragt. Es gibt welche an der Lauter, am Glan und am Hornbach. Dazu hören wir vielleicht später noch mehr von einem Ortsansässigen. Beispielsweise ist eine Ausnahmegenehmigung für einen Getränkemarkt gemacht worden. Das ist nicht notwendig. Es muss nicht sein, dass eine Firma neu baut oder eine Erweiterung in dieser Situation vornimmt. Genau darum geht es uns.

Wir wollen möglichst streng diese Linie durchführen. Wir wollen möglichst streng klar machen, in Hochwassergebieten kann nicht gebaut werden. Ansonsten wäre es Unsinn, Polder auszuweisen und Überschwemmungsflächen neu auszuweisen, wenn an anderer Stelle wieder gebaut wird, an denen man eigentlich nicht mehr bauen sollte.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Rheinland-Pfalz sind viele Flächen und Gemeinden davon betroffen. Uns wäre es recht, es würde von diesem Parlament ausgehen, dass wir einig sind, in Flussauen, in den Niederungen nicht mehr zu bauen.

(Glocke des Präsidenten)

Bei Hochwasserereignissen würde die Versicherung nicht mehr zahlen. Das ist ein Lieblingsthema des Ministerpräsidenten. Das würde diejenigen schädigen, die bauen.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete SchleicherRothmund das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Braun, die Opposition nimmt sicherlich einen kritischen Umgang mit der Regierung vor. Im konkreten Fall haben Sie es übertrieben. Dazu nenne ich Ihnen einige sachliche Punkte.

1. Das Hochwasserschutzgesetz des Bundes, dessen 100%ige Umsetzung Sie bereits in Ihrer Presseerklärung nach drei Monaten eingefordert haben, basiert auf den Grundsätzen des rheinland-pfälzischen Hochwasserschutzkonzeptes. Vorbild für das 5-Punkte-Programm des Bundes war das wirklich international anerkannte Hochwasserschutzkonzept des Landes Rheinland-Pfalz.

2. Auch beim Thema „Umgang mit dem Bauen in Überschwemmungsgebieten“ lassen Sie nach meiner Ansicht die erforderliche Genauigkeit und Sachlichkeit vermissen. Seit 2003 gibt es im Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz ein grundsätzliches Verbot neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten mit engen Ausnahmeregelungen, die sich im Bundesgesetz wiederfinden.

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dazu zählen keine anderen Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde, keine Beeinträchtigung des Abflusses und des Wasserrückhaltes, keine Nachteile für Ober- und Unterlieger und hochwasserangepasstes Bauen. Diese Vorgaben sind in der Vergangenheit bei einigen Kommunen auf heftigen Widerstand gestoßen. Sie sind richtig und wichtig. Sie haben in der Vergangenheit zur Ablehnung von Bauvorhaben geführt.

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

3. Seit 2003 gab es vier Baugenehmigungen. Da war wohl auch Ihr Getränkehändler mit dabei. Das sind Ausnahmen, die zugewiesen wurden, weil sie Ausnahmevorgaben erfüllt haben.

Eines ist ganz wichtig bei der sachlichen Auseinandersetzung. In allen Fällen wurde hochwasserangepasst gebaut oder der Rückhalteverlust ausgeglichen.

4. Die Bestimmungen des Bundeshochwassergesetzes, die Überschwemmungsgebiete bis Mai 2012 und die mit einem hohen Schadenspotenzial bis 2010 festzusetzen, deckt sich weitgehend mit dem bisherigen Arbeitsprogramm der Wasserwirtschaftsverwaltung, die dies bis 2013 machen wollte. Damit dürfte Rheinland-Pfalz das einzige Bundesland sein, das in dieser Fragestellung sehr weit vorangeschritten ist.

5. Das Thema „Ackerbauverbot“ haben Sie gar nicht erwähnt. Wir haben immer wieder gesagt, es ist wichtig, dass wir uns die Landwirtschaft als Partner erhalten. Ich will das Thema „Polder Neupotz“ nicht wiederholen, wo es zu der Kompromisslösung „Auskiesung nur noch im Poldergebiet“ gekommen ist, um der Landwirtschaft den Raum zu erhalten. Ich bin Ministerin Conrad sehr dankbar dafür, dass sie sich dafür sehr vehement eingesetzt hat.

Das waren die sachlichen Gründe, die ich aufgeführt habe. Jetzt möchte ich eine politische Bewertung vornehmen. In dieser ganzen Fragestellung der Auseinandersetzung mit dem Bundeshochwassergesetz hat man vor Ort bei uns im Kreis Germersheim von den GRÜNEN nichts gehört.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Sie haben sich ganz dezent herausgehalten. Ich denke, Sie hätten zumindest für Ihre politische Vorstellung werben können. Da Sie wussten, dass es einen derart massiven Widerstand gibt, haben Sie sich dazu entschieden zu schweigen. Ich finde Folgendes etwas merkwürdig: Nachdem ein Kompromiss gefunden worden ist, kommen Sie drei Monate später nach einer großen Anfrage und sagen, wir haben noch etwas zu kritisieren. In der konkreten Situation bei der Diskussion mit den Betroffenen hätten Sie sich auch einblenden können.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. Als nächster hat Herr Abgeordneter Licht das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hätten in Rheinland-Pfalz dieses Bundesgesetz nicht gebraucht. Frau Kollegin, Sie haben völlig Recht. Wenn ich nach Nordrhein-Westfalen und auf die Zeit sehe, als die GRÜNEN mitregiert haben, muss ich feststellen, in Nordrhein-Westfalen wurde es schon gebraucht.

(Lewentz, SPD: Hessen auch!)

Hessen habe ich nicht im Blick. Ich habe es nicht genau beobachtet. Ich habe nur Nordrhein-Westfalen beobachtet.

Das muss ich deutlich machen. Es hat uns in RheinlandPfalz mehr Bürokratie und weniger an Lösungen gebracht.