Ich habe über drei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abstellen müssen, nur um die Akten herbeizuschleppen und Akten aufzuarbeiten. Ich meine, ich darf mit Fug und Recht sagen, sie haben alles Mögliche getan. Ich will diesen Vorwurf zurückweisen, wir hätten nicht genügend oder unreflektiert Akten überbracht. Wir haben das gemacht, was die Enquete-Kommission von uns verlangt hat, nicht mehr und nicht weniger.
Ich will auch noch etwas sagen, weil es mich immer ein bisschen ärgert, wenn in diesem Haus reklamiert wird, man hätte doch das und das noch wissen müssen. Hier in diesem Haus wird immer gesagt: Wir müssen vereinfachen, die Abgeordneten erwarten, dass wir einsparen. Dann wird verlangt, dass wir noch Zahlen und Statistiken liefern. Da bitte ich, sich zu beschränken.
Wir können nicht auf der einen Seite sagen, wir wollen keine Statistik, den Aufwand nicht haben, aber auf der anderen Seite wollen wir die Zahlen haben.
Lieber Herr Abgeordneter Schnabel, Sie haben gesagt, die Zahlen stammen von 2000. Die EnqueteKommission ist 2002 eingesetzt worden. Welche Zahlen hätten wir Ihnen liefern sollen? Von 2004?
Meine Damen und Herren, zum Konnexitätsgesetz: Der Landtag hat uns verpflichtet. In der Landesverfassung, Artikel 49 a, ist klar geregelt, ein Ausführungsgesetz vorzulegen. Heute bringe ich es ein.
Schauen Sie sich das Gesetz an, es umfasst eigentlich wenig Paragraphen. Es ist von meiner Warte aus gesehen ein gutes Gesetz, weil es sich auf die notwendigen Festsetzungen, auf die speziellen Regelungen und die allgemeinen Grundsätze, konzentriert.
Die allgemeinen Grundsätze sind in nur drei Paragraphen beschrieben, die speziellen Regelungen nur in den
Wir haben – der Abgeordnete Hohn hat darauf hingewiesen – ein zweistufiges Verfahren. Ich bin in einer Pressemitteilung von dem Abgeordneten Schnabel kritisiert worden, weil ich gesagt habe, das Gesetz sei für mich eigentlich erst die Ultima Ratio. Vorher muss eigentlich eine Verständigung liegen. So verstehe ich auch meine Aufgabe als Minister, nämlich dass wir uns mit den Kommunen vorher verständigen.
Hier ist im Gesetz festgeschrieben, dass es eine Anhörung und ein Konsensgespräch gibt. Von daher gesehen ist es schon im Gesetz, systemimanent, festgelegt, dass es eine gemeinsame Überlegung gibt, wie man spezielle und schwierige Fragen regeln kann.
Das Konnexitätsausführungsgesetz sieht eine Bagatellgrenze vor. Der Abgeordnete Marz hat dies kritisiert, glaube ich. Es ist von keiner Seite in den Vorgesprächen mit den Spitzenverbänden kritisiert worden. Im Gegenteil, man hat das akzeptiert, weil es entsprechende Regelungen geben muss, innerhalb derer man sich bewegt, weil es anders im Endeffekt nicht sein kann; denn ohne diese Regelungen hätten sie die Tür offen.
Wenn Sie die Regelungen so dezidiert machen wollen – deswegen ist das Gesetz in diese Richtung in der weiteren Überlegung durchaus noch offen –, dann bekämen Sie nur einen großen bürokratischen Aufwand, den Sie nicht erledigen können.
Ich denke, wir haben den finanziellen Schutz bei den rheinland-pfälzischen Kommunen durchaus verankert. Was in der ganzen Diskussion immer spannend war, war die Frage, wo für das Land der Gestaltungsspielraum liegt. Die Abgeordneten Schnabel und Schweitzer haben darauf hingewiesen, alle anderen auch.
Klar ist, wir können eine Europaregelung nicht konterkarieren durch Landesgeld. Das wird nicht gehen. Keine Regierung, kein Landtag kann dies. Deswegen war klar, wir können es nicht herunterbrechen. Wenn eine Europarichtlinie gemacht wird, dann übernehmen wir diese.
Wir haben es aber eingebracht. Dort wo wir Gestaltungsspielraum haben, wo wir festlegen können, darüber hinaus oder darunter, dort werden wir eintreten. Von daher ist klar, auch für die Bundesebene, wir stellen uns dieser Verantwortung. Das war durchaus nicht leicht, sondern wir haben uns durchaus schwer getan. Ich bin darüber auch nicht verärgert.
Wir haben bis zuletzt über diese Frage intensiv mit den kommunalen Spitzenverbänden, zuletzt – wenn man so will – auf politischer Ebene, gesprochen. Wir haben eine Lösung herbeigeführt. Ich finde, die Lösung ist in Ordnung.
Jetzt kommt der Bund und macht etwas Gutes, wenn er es in den Koalitionsvereinbarungen macht. Wenn Sie sich anschauen, es gibt eine Vorinformation aus der Föderalismuskommission bzw. aus der Koalitionsvereinbarung. Die Artikel 84 a, 104 des Grundgesetzes bis zu Artikel 85 a des Grundgesetzes neu, in denen steht, es
dürfe – ich nehme jetzt meine Worte – auf die Gemeinden gesetzlich keine Regelungen vom Bundesgesetz her übertragen werden, dies ist etwas, was im Grunde genommen unseren Aussagen entspricht, wo wir sagen, das sei ein richtiger Weg.
Es muss natürlich umgesetzt werden. Wir sind ein Stück weiter, wenn ich unsere Regelung sehe, in der wir sagen: „Wo wir einen Gestaltungsspielraum haben, werden wir auch eintreten.“ Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir ein gutes Gesetz vorgelegt haben.
Ich will eine letzte Bemerkung machen. Ich habe das auch schon dem Landkreistag und dem Gemeinde- und Städtebund erklärt. Ich bitte um eine rationale Bewertung all dieser Möglichkeiten. Ich höre immer, auch heute wieder: „Standardabbau“. Standardabbau ist notwendig. Wir müssen ihn vollziehen.
Den Standardabbau aber unter dem Gesichtspunkt zu sehen, dass wir Geld einsparen oder den Gestaltungsspielraum der Kommunen erhöhen, ist nicht der richtige Ansatz, weil er im Endeffekt nicht tragen wird. Er wird uns langfristig helfen, aber wird nicht kurzfristig tragen.
Das Gleiche gilt für das Konnexitätsprinzip. Wir brauchen es. Wir brauchen das Konnexitätsausführungsgesetz, aber es wird nur regeln, wenn es künftig Belastungen geben könnte. Es wird nicht die jetzige finanzielle Situation regeln.
Ich sehe einer Diskussion im Bund, wo wir uns durch unser Finanzministerium und durch das Innenministerium einbringen werden, über die Frage Neuordnung von Finanzen der Säulen Bund, Land und Kommunen eigentlich positiv entgegen. Ich glaube, wir haben jetzt Chancen, etwas zu bewegen.
Meine Damen und Herren, mit dieser Debatte hat der Bericht der Enquete-Kommission „Kommunen“ seine Erledigung gefunden.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Landesregierung, Landesgesetz zur Ausführung des Artikels 49 Abs. 5 der Verfassung für Rheinland-Pfalz – Drucksache 14/4675 –, kurz Konnexitätsausführungsgesetz, an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann wird so verfahren.
Landesgesetz zur Änderung des Landeauf- nahmegesetzes und weiterer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/4204 – Zweite Beratung
Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion verständigt. Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Abgeordneter Marz.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Landtag hat am 6. Juli 2005 den Entwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes und weiterer Vorschriften an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat in seiner 38., 39. und 40. Sitzung den Entwurf beraten und in seiner 39. Sitzung am 12. Oktober 2005 ein Anhörverfahren durchgeführt.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung beraten. Die Beschlussempfehlung lautet auf Annahme.
Bevor wir mit der Aussprache beginnen, begrüße ich auf der Zuschauertribüne Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Bendorf sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Meine Damen und Herren, ich warte auf Wortmeldungen. Gibt es jemanden, der sich zu dieser Sache äußern möchte?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für jeden von uns ist wohl kaum etwas bedrückender als eine völlig unsichere Lebenssituation, besonders dann, wenn man Verantwortung für Kinder zu tragen hat.
So kann sich sicher jede und jeder in diesem Haus vorstellen, wie es jemandem zumute ist, der nur geduldet in diesem Land lebt, mancher schon seit über einem Jahrzehnt – sicher kennen Sie auch solche Fälle –, und nicht weiß, wie es weitergeht: Kann ich in diesem Land bleiben oder muss ich mir eine Existenz in meiner Heimat aufbauen? Was ist mit meinen Kindern?
Diese Ungewissheit über viele Jahre ohne gesicherten Aufenthaltsstatus wirkt zermürbend, Integration bleibt verwehrt.
Es ist ein Leben zwischen Hoffen und Bangen. Dies gilt auch ebenso für die Fälle, in denen eine erforderliche und unvermeidliche Ausreisepflicht nicht durchgesetzt wird. Hier entstehen gleichfalls immense Probleme für alle Betroffenen, Lebensplanung ist auch hier nicht möglich.
Das heute zu beratende Landesaufnahmegesetz wird entscheidend mit dazu beitragen, einem größeren Personenkreis – wir reden von immerhin 2.700 Menschen – eine notwendige Zukunftsplanung für sich und seine Familien zu ermöglichen, sei es hier in Deutschland oder in seiner Heimat.