Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel liberaler Verkehrspolitik in Rheinland-Pfalz ist, die Mobilität für die Menschen zu ermöglichen und dabei darauf zu achten, dass die Verkehrssicherheit auf höchstem Niveau gewährleistet ist. Die in der vergangenen Woche vom Verkehrsministerium durchgeführten Aktionen zur Verkehrssicherheit zeigen, dass alles unternommen wird, um die Zahl der Unfälle im Straßenverkehr zu reduzieren.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es im Namen der FDP-Landtagsfraktion ausserordentlich, dass auch in Rheinland-Pfalz zum 1. November dieses Jahres das Modellprojekt „Begleitendes Fahren ab 17“ gestattet wird. Möglich gemacht wird dies durch einen Beschluss des Bundesrates vom 18. Juni 2005, bei dem das Gesetz zur Einführung des begleiteten Fahrens gebilligt wurde. Damit kann jedes Bundesland entscheiden, ob es dieses Angebot für Fahranfänger einführt.
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat schnell gehandelt und direkt nach dem Beschluss des Bundesrates einen Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Modellprojekts in Rheinland-Pfalz gefasst. Dies zeigt, dass der Slogan, „Wir machen’s einfach“ immer wieder der Realität entspricht.
Meine Damen und Herren, Ziel des begleiteten Fahrens ist es, die hohe Zahl von Unfällen durch Fahranfänger zu reduzieren. Maximal ein Jahr lang bis zur Vollendung der Volljährigkeit sollen die Fahranfänger unter Aufsicht eines Begleiters Fahrerfahrung im normalen Straßenverkehr sammeln. Dies ist deshalb bedeutsam, weil der Anteil der Führerscheinbesitzer zwischen 18 und 24 Jahren an allen Verkehrstoten überproportional hoch ist. Bei einem Bevölkerungsanteil von 8 % beträgt ihr Anteil an Verkehrstoten etwa 23 %.
Meine Damen und Herren, wir müssen alles unternehmen, um diese hohe Zahl jugendlicher Verkehrstoter signifikant zu reduzieren. Ein Beitrag dazu ist die Einfüh
Wie sieht nun die praktische Umsetzung des Projekts „begleitetes Fahren ab 17 Jahren“ aus? Mit 16 Jahren können sich alle Jugendlichen in der Fahrschule zur Führerscheinprüfung anmelden. Die Anträge zum begleiteten Fahren können ab Oktober bei der zuständigen Führerscheinstelle der Kreis- oder Stadtverwaltung gestellt werden. Für den jugendlichen Fahranfänger ist hierbei neben dem normalen Fahrunterricht die Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung verpflichtend. Hier werden die Hintergründe und die Rollenverteilung genau besprochen. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis für den jugendlichen Fahranfänger dahin eingeschränkt, dass er keinen Kartenführerschein ausgehändigt bekommt. Des Weiteren muss immer ein Begleiter beim Autofahren anwesend sein.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft in einem Beiblatt zum regulären Führerscheinantrag folgende Voraussetzungen: Die benannte Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein. Es können mehrere Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen nicht die Erziehungsberechtigten sein. Sie, die Begleitperson, muss fünf Jahre ohne Unterbrechung im Besitz der PKW-Fahrerlaubnis sein. Ein früheres Fahrverbot von ein bis drei Monaten ist unbeachtlich. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis schließt jedoch die Begleiterfunktion aus. Sie, die Begleitperson, darf bis zu drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg haben, und ein Einweisungslehrgang für die Begleitperson ist nicht verpflichtend vorgeschrieben. Das Land empfiehlt allerdings eine Einweisung auf freiwilliger Basis durch den betreuenden Fahrlehrer. Dem würde ich mich anschließen.
Die Höhe der Gebühren beträgt 12,80 Euro. Bei mehreren Begleitpersonen kommen jeweils nochmals 5,10 Euro hinzu.
Fährt der Fahranfänger ohne Begleitperson oder mit einer Begleitperson, die aufgrund Alkoholgenusses ihre Aufgabe nicht mehr wahrnehmen kann, so ist die Fahrerlaubnis zu widerrufen. Das ist wichtig. Die Fahrerlaubnis darf erst nach Absolvierung eines Aufbauseminars für Fahranfänger, was mit Kosten in Höhe von 200 Euro verbunden ist, wieder erteilt werden. Ferner wird ein Bußgeld von 50 Euro verhängt und ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Meine Damen und Herren, mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erhält der Fahranfänger den Kartenführerschein verbunden mit der uneingeschränkten Fahrerlaubnis ausgehändigt.
Bei dem Pilotprojekt in Niedersachsen war die Resonanz für das begleitete Fahren ab 17 Jahren sehr hoch. Bis zum 30. Juni 2005 gab es über 12.000 Genehmigungen für den Modellversuch. Damit wurden die im Vorfeld aufgetretenen Kritiker eindrucksvoll widerlegt, die meinten, es werden sich nicht genügend Interessenten finden. Bis 30. Juni dieses Jahres haben 3.700 Fahranfänger ihre Führerscheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet. Davon haben 2.500 Jugendliche die Begleitphase abgeschlossen und den Kartenführerschein erhalten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Guten Morgen, Herr Creutzmann. Guten Morgen, Herr Bauckhage. Guten Morgen meine Kolleginnen und Kollegen von der FDP.
Guten Morgen, kann ich nur sagen. Wir haben dieses Thema in einer Anhörung am 22. Mai 2003 im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr ausgiebig behandelt. Ich war damals eigentlich der Auffassung und der Meinung, dass das Ergebnis des Hearings zwangsläufig hätte dazu führen müssen, dass wir uns dem seinerzeit in Niedersachsen laufenden Modellprojekt hätten anschließen sollen. Das Ergebnis war so eindeutig. Wir haben es gefordert. Von Ihnen, die Sie das als liberale Verkehrspolitik dargestellt haben, um mehr Mobilität zu schaffen, und Ihrem Ministerium wurde das seinerzeit vehement abgelehnt.
Auch das ist zur geschichtlichen Wahrheit hier zu sagen. So war es. Ich habe die Protokolle alle hier. Ich kann das auch belegen.
Ich möchte mich eigentlich nicht so sehr zu den Details äußern, sondern mehr ins Grundsätzliche gehen. Oberstes Prinzip aller Bemühungen muss es sein, die Zahl der Unfälle von Fahranfängern und die Zahl der Verkehrstoten zu verringern. Wir waren nach der Anhörung – ich sagte das bereits – im Mai 2003 bereits der Meinung, dass Rheinland-Pfalz sich dem seinerzeit laufenden Modellprojekt in Niedersachsen hätte anschließen sollen.
Dieses Verfahren könnten wir demnach mittlerweile schon im dritten Jahr hier haben und müssten jetzt einfach nicht so anfangen.
Ach, Herr Schwarz, Sie haben sich damals in der Anhörung schon mit sehr unsachlichen Fragen hervorgetan. Sie führen dieses Verhalten jetzt noch fort. Es ist bei Ihnen auch nicht anders zu erwarten. Das tut mir Leid.
Meine Damen und Herren, bei der Zahl der Verkehrstoten – um auf das Thema zurückzukommen – pro Million Einwohner lag Rheinland-Pfalz in den letzten Jahren über dem Bundesdurchschnitt. Aktuelle Zahlen von heute habe ich leider nicht. Bei der Statistik, die mir vorliegt, lag Rheinland-Pfalz mit 89 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner gegenüber dem Bundesdurchschnitt mit 80 Verkehrstoten pro 1 Million Einwohner über dem Durchschnitt, allerdings noch vor oder hinter Niedersachsen. In Niedersachsen war diese Zahl seinerzeit noch höher. Dann kamen wir aber schon.
Es ist richtig, dass von dieser Situation der hohen Zahl von Verkehrstoten überdurchschnittlich viele Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren betroffen sind. Der bisherige Rückgang – auch das ist eine Tatsache, meine Damen und Herren – der Zahl der Verkehrstoten in der Bundesrepublik liegt eigentlich weniger am rücksichtsvolleren Verhalten im Straßenverkehr, sondern an den höheren technischen Möglichkeiten der Automobile und am technischen Fortschritt. Auch das muss man in diesem Zusammenhang einmal feststellen dürfen. Deshalb haben wir die Einführung des begleiteten Fahrens mit 17 als einen Schritt zu mehr Verkehrssicherheit begrüßt. Schade – ich sage es noch einmal – ist nur, dass wir dies bereits seit drei Jahren hätten haben können, aber erst jetzt bekommen werden. Das haben Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, verschlafen. Auch das ist eine Tatsache, die man hier deutlich machen muss.
Diese grundsätzliche Haltung, die Sie seinerzeit in der Ablehnung an den Tag gelegt haben, legen Sie auch bei anderen Politikfeldern an den Tag. Vielleicht liegt es daran, dass die Anträge, die wir stellen, von Ihnen erst einmal abgelehnt werden müssen, um dann kurze oder längere Zeit später mit den gleichen Anträgen wieder hier aufzutauchen und sie als Ihre Errungenschaft zu feiern. Auch das haben wir hier öfter feststellen dürfen. Bei diesem Punkt ist es ähnlich.
Meine Damen und Herren, bei dem begleiteten Fahren ab 17 geht es nicht darum, dem Erlebnisdrang oder dem Geltungsbedürfnis Jugendlicher nachzugeben, sondern es geht einfach darum, frühzeitig und gezielt verantwortliches und rücksichtsvolles Verhalten in der Öffentlichkeit und im Straßenverkehr zu fordern und zu fördern.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist darauf hingewiesen worden, die 18- bis 25-jährigen Fahranfänger sind mit einem hohen Anteil an den schweren Unfällen mit Personenschäden beteiligt. Ich muss hinzufügen, mehr als die Hälfte dieser Unfälle wird auch noch durch diesen Personenkreis verursacht.
Dass diese ersten zwei Jahre nach dem Erhalt des Führerscheins am gefährdetsten sind, hat natürlich seine Gründe. Es ist natürlich die mangelnde Fahrerfahrung, die diese jungen Menschen haben. Es ist auch ihre hohe Risikobereitschaft. Herr Kollege Wirz hat es angesprochen. Ich wage allerdings nicht daran zu denken, wenn in der Zeit, als ich damals meinen Führerschein hatte, was ich damals mit 55 PS angestellt habe, was ich heute machen würde, wenn mir vielleicht 150 PS zur Verfügung stünden. Wahrscheinlich wäre das Risiko ähnlich groß gewesen, wie das heute bei den jungen Menschen der Fall ist.
Es kommt natürlich hinzu, dass sich das Lebensverhalten geändert hat. Wer Kinder im jugendlichen Alter hat, weiß, für diese beginnt erst abends nach 22 Uhr der Tag. Das heißt, die Fahrten finden in der Regel dann auch noch nachts nach einem langen Ausbildungs-, Berufs- oder Schultag statt, sodass das also auch hier zu einer Gefährdung beachtlich beiträgt.
Es ist richtig, wir hatten am 22. Mai 2003 eine Anhörung gehabt. Da muss ich ein bisschen korrigieren, Herr Kollege Wirz. Von 2003 bis 2005 sind nur zwei Jahre. Sie haben der Regierung immer vorgeworfen, drei Jahre gewartet zu haben.
Sie haben mehrfach drei Jahre gesagt. Ich bin auch nicht damit einverstanden, dass Sie sagen, die Anhörung wäre so unumstritten gewesen. Im Gegenteil, wenn man sich die Stellungnahmen der einzelnen Anzuhörenden noch einmal durchliest, stellt man fest, dass hier Pro und Kontra ziemlich dicht beieinander lagen.
Es gab zum Beispiel konträre Meinungen, ob man ein Fahrtenbuch führen muss, ob eine festgelegte Fahrleistung erfolgen soll – beispielsweise war die Rede von 5.000 Kilometern –, und insbesondere in Bezug auf die Begleitperson gab es sehr unterschiedliche Einschätzungen der einzelnen Anzuhörenden. Egal wie, Fakt ist, bei der Einführung des begleiteten Fahrens, wie es jetzt der Fall sein wird, sollte darauf geachtet werden, dass das Ganze in einem zumutbaren Aufwand erfolgt, die Kosten im Rahmen bleiben und eine Überbürokratisierung der Ausbildungsanforderungen nicht erfolgen darf. Es ist kein zweiter Ausbildungsplatz, der hier eingeführt wurde.
Dass das Ganze wichtig ist und sich lohnt, zeigt die Studie, die in Nordrhein-Westfalen am Laufen ist. Die neuesten Erkenntnisse – Stand 30. Juni 2005: Über 12.000 Genehmigungen für den Modellversuch wurden
eingereicht. Hier sagten ursprünglich die Kritiker, das werde nicht angenommen werden. Rund 3.700 Fahranfänger haben ihre Führerscheinprüfung abgeschlossen und fahren begleitet. Über 2.500 Jugendliche haben diese Begleitphase abgeschlossen und bereits den Kartenführerschein erhalten, und das bei lediglich fünf Unfällen in diesem Zeitraum ohne Personenschäden, sondern nur mit Blechschäden. Das war das überraschendste Ergebnis bisher in Nordrhein-Westfalen.
Es spricht also vieles dafür, hier das begleitete Fahren ab 17 Jahren einzuführen. Ich darf daran erinnern, wir geben schon Jugendlichen ab 16 Jahren eine Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und Mopeds. Hier sage ich als geschädigter Vater zweier Töchter, die einen Unfall mit einem Moped hatten, hier ist sicherlich aufgrund des Zweirads eine höhere Gefährdung bei den Jugendlichen zu sehen.
Im Übrigen haben viele europäische Länder eine entsprechende Regelung getroffen. Wir haben also Grund, dieser Maßnahme, wie sie jetzt vom Wirtschafts- und Verkehrsministerium ergriffen wird, zuzustimmen; denn die SPD ist der Ansicht, jede Maßnahme lohnt sich, wenn damit schwere Unfälle vermieden werden können, unabhängig davon, ob ein Mensch oder mehrere Menschen gerettet werden können. Negative Auswirkungen des Modellversuchs müssen vermieden werden. Dazu werde ich in der zweiten Runde noch etwas sagen. Ansonsten kann ich Ihnen versichern, wir begleiten den Modellversuch positiv und sind gespannt auf die Ergebnisse in Rheinland-Pfalz.