Wenn Sie – an diesem Punkt wiederhole ich mich gern – wirklich glauben, man könne etwas verbessern, indem man Art, Anzahl und Standorte von Nuklearwaffen veröffentlicht, dann ist Ihnen nicht mehr zu helfen.
(Heiterkeit bei der FDP – Beifall bei FDP und SPD – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine sehr geehrten Damen, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss des Landtags hat über die drei vorliegenden Anträge beraten und empfohlen, unseren Antrag, den wir, die Freien Demokraten, gemeinsam mit der SPD gestellt haben, anzunehmen.
Es ist gut, dass wir das Thema im Parlament diskutiert haben und uns so der Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger angenommen haben.
Wir als Freie Demokraten sind der Meinung, dass die Nuklearwaffen aus Rheinland-Pfalz abgezogen werden sollen, ohne dabei zu vergessen, dass ihre Abschreckung uns Frieden beschert hat.
Meine Damen und Herren, daher unterstützen wir die Landesregierung nachdrücklich in ihren Bemühungen und Verhandlungen, auch mit den Vereinigten Staaten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dies ist die zweite Debatte über die Frage, Abzug von Atomwaffen in Rheinland-Pfalz.
Ich kann nur sagen, dass die Landesregierung die Fraktionen unterstützt, die einmütig erklärt haben, dass sie für einen Abzug dieser Atomwaffen sind, soweit sie möglicherweise in Rheinland-Pfalz gelagert werden, weil wir nur dort eine Kompetenz haben.
Die Kompetenz, über Atomwaffen zu entscheiden, haben wir nicht. Diese Kompetenz hat die NATO bzw. haben die Nuklearmächte.
Meine Damen und Herren, es gab die UNO-Konferenz vom 2. bis zum 27. Mai. Es gab damals keine Einigung. Ich habe im Juni in der Debatte schon darauf hingewiesen und will dies nicht wiederholen.
Ich will nur auf zwei Dinge eingehen. Im Gespräch in Ramstein hat der Ministerpräsident in meiner Anwesenheit mit Peter Struck, dem Verteidigungsminister, über die Frage des Abzugs von Atomwaffen in RheinlandPfalz bzw. Atomwaffen in Deutschland gesprochen.
Damals wurde klar, dass der Verteidigungsminister der Meinung ist, dass Atomwaffen in Deutschland nicht mehr zu lagern sind und auch die restlichen 5 %, die noch vorhanden wären, abzuziehen seien.
Er hat zugesagt, er macht dies zum Thema am 10. Juli bei den NATO-Verteidigungsministern. Das ist auch geschehen. Es kam aber zu keinem Konsens.
Die Europäer sind der Meinung, dass im Moment ein Abzug nicht zur Debatte steht, ausweislich des Protokolls.
Von daher gesehen sind weitere Handlungsmöglichkeiten für die Bundesregierung im Moment nicht möglich, weil, wenn sie eine andere Haltung einnimmt, sie dies nur in Gemeinschaft mit der NATO machen kann.
Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, insoweit gilt all das, was wir im Juni über die Frage der Veröffentlichung und die Frage der Sicherheit diskutiert haben. Worin wir uns einig sind, sollten wir auch bekunden, nämlich dass der Abzug der Atomwaffen notwendig ist.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4152 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4159 –, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen – – –
Wer stimmt dagegen? – Ich habe das vermutet. Ich wollte die halbe Stunde herausholen, die wir im Hintertreffen sind.
Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4192 –, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt.
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige weiter öffnen Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/4242 –
dazu: Allgemeines Hochschulzugangsrecht für Meisterinnen und Meister und gleichwertig qualifizierte Berufstätige Antrag (Alternativantrag) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/4489 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag von SPD und FDP „Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige weiter öffnen“ ist ein weiterer wichtiger Beitrag zur Gleichstellung von allgemeiner und beruflicher Bildung.
Die Landesregierung hat zur Erlangung dieses Ziels in den letzten Jahren vielerlei Maßnahmen ergriffen, wie es zum Beispiel durch die Novellierung des rheinlandpfälzischen Schulgesetzes von 2004 und der darin geregelten Reform der berufsbildenden Schule, insbesondere durch die Einführung der zum allgemeinen Hochschulzugang führenden Berufsoberschule II deutlich wird.
Aber auch die Einführung der dualen Studiengänge, die mit der Novellierung des Landeshochschulgesetzes einherging, muss als eine Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner, respektive hochschulischer Bildung betrachtet werden.
Seit dem Wintersemester 1996/1997 bei den Universitäten und seit dem Sommersemester 1997 bei den Fachhochschulen besteht für qualifizierte Berufstätige ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an den Hochschulen in Rheinland-Pfalz zu studieren. Rheinland-Pfalz war damals das erste Bundesland, das den beruflich Qualifizierten diese Möglichkeit eingeräumt hat.
Betrachtet man einmal die derzeitige Verordnung über die fachbezogene Berechtigung beruflich qualifizierter Personen zum Fachhochschulstudium, so müssen diese
Personen ein Probestudium von zwei bis vier Semestern mit anschließender Eignungsfeststellung absolvieren.
Zulassungsvoraussetzung sind ein Notendurchschnitt von mindestens 2,5 und eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf. Bei Meisterinnen und Meistern entfällt der Mindestnotendurchschnitt als Zulassungsvoraussetzung. Bei Abschluss der Meisterprüfung oder ähnlichen Abschlüssen mit mindestens gutem Ergebnis, also einer 2, entfällt das gesamte Probestudium.
Dies sind die derzeit geltenden Voraussetzungen für die Fachhochschule. Um deutlich zu machen, wie dieses seit 1997 existierende Angebot angenommen wird, kann als einzige statistische Kenngröße die Anzahl der Studierenden im Probestudium genommen werden.
Hier ist die erfreuliche Feststellung zu machen, dass die Zahl der Studierenden im Probestudium im Wintersemester 1997/1998 bei 62 Studierenden lag und auf 328 Studierende im Wintersemester 2004/2005 gestiegen ist.
Damit lag der Anteil der Studierenden im Probestudium bei 0,35 %, eine Prozentzahl, die sich mit einem erleichterten Hochschulzugang steigern lässt, ohne dass es dabei zu Qulitätseinbußen käme.