Ich sage Ihnen aber, weshalb ich auf die 30 Jahre komme. Unsere Partei und wir standen damals schon vor mehr als 30 Jahren für Umweltschutz, für Landwirtschaft und für grüne Politik.
(Jullien, CDU: Sie sind aber noch keine 30 Jahre in der Partei! – Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Grüne Politik! Ich bekomme einen Lachkrampf!)
Wir standen schon vor 30 Jahren zur Ökopolitik. Schon als Student musste ich erleben, wie die objektive Produktbewertung in eine subjektive Produktbewertung umgewandelt wurde, damit man das besser für politische Ziele und politische Diskussionen verwenden konnte.
dass unsere Verbraucher solchen Dingen auf den Leim gehen sollen, dass ihnen assoziiert wird, wenn das Huhn
Objektiv ist wissenschaftlich erwiesen, dass das Ei, das nach Ihren Vorstellungen erzeugt wird, nicht besser ist als das andere Ei.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt es, dass die Bundesregierung jetzt eine Verordnung vorgelegt hat, mit der die Haltungsbedingungen für Hennen verbessert werden. Insbesondere in der Frage des Tierschutzes stellt sich die Frage, wie wir mit unseren Nutztieren umgehen. Dort wird sich unsere Verantwortung gegenüber den Tieren beweisen. Deshalb werden wir der Verordnung, die am kommenden Freitag im Bundesrat verabschiedet werden soll, zustimmen. Die Landesregierung hat sehr eindeutig ihre Unterstützung öffentlich formuliert. Ich tue dies heute auch noch einmal.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ein Profil in der Frage des Tierschutzes. Ich erinnere beispielhaft an Initiativen zur Begrenzung der Tiertransportzeiten, an die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung – sie ist schon von einigen angesprochen worden – und die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel. Das Thema „Hennenhaltung“ steht nicht zum ersten Mal bei der Landesregierung auf der Tagesordnung. Es gab bereits im Bundesrat Initiativen in diese Richtung im Zusammenhang mit der europäischen Verordnung.
Wir machen Schluss mit der tierschutzwidrigen Käfigbatteriehaltung von Hennen. Ich füge hinzu, dass die Verordnung mehr beinhaltet. Deshalb noch ein, zwei Sätze zur Debatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meines Wissens war es die Abgeordnete Frau Kiltz, die gesagt hat, dass sie gespannt sei, wie das Land mit dem Verhältnis Verbraucherschutz zu Tierschutz umgehe. Ich sage ganz eindeutig: Es gibt keinen Tierschutz zulasten des Gesundheitsschutzes und des Verbraucherschutzes. Den kann es nicht geben. Es gibt ganz klar eine Hierarchie. Deshalb ist die Verordnung so dezidiert, weil sie
ein Höchstmaß an Tierschutz enthält und eine möglichst große Sicherheit im Verbraucherschutz bietet, die wir natürlich brauchen. Sie beinhaltet auch Schutzvorkehrungen im Bezug auf den Vertrauensschutz gegenüber den Erzeugerinnen und Erzeugern.
Was bedeutet die Verordnung darüber hinaus? Es wird in Zukunft artgerechtere Formen der Hennenhaltung geben. Konkret bedeutet dies, dass die herkömmliche konventionelle Käfighaltung mit 450 Quadratzentimetern pro Henne zum 31. Dezember 2002 definitiv beendet sein wird. Die Benutzung größerer konventioneller Käfige, die mindestens eine Fläche von 550 Quadratzentimetern und eine Troglänge von 12,5 Zentimetern haben, muss nach unseren Vorstellungen bis zum 31. Dezember 2006 eingestellt werden. Wir werden am Freitag im Bundesrat unsere Möglichkeiten nutzen und versuchen, dass es bei dieser Frist bleibt.
Die in Zukunft zulässigen alternativen Haltungsformen, wie beispielsweise Boden-, Freiland- oder Volierenhaltung müssen neben den Mindestflächen – auch das steht in der Verordnung – eine artgerechte Ausstattung haben.
Wichtig ist zu wissen, dass die Verordnung der Bundesregierung damit sowohl inhaltlich – wie beispielsweise durch das Verbot ausgestalteter Käfige – als auch mit Blick auf die Fristsetzungen für die problematischen Haltungsformen über die Vorgaben der Richtlinie der Europäischen Union hinausgeht. Sie beendet früher, als dies in Europa der Fall ist, problematische Haltungsformen.
Meine Damen und Herren, damit beschreitet die Bundesrepublik Deutschland eine Vorreiterrolle, was die Frage des Tierschutzes betrifft. Wir müssen uns auch damit auseinander setzen. Insofern ist es nicht falsch, was von der Abgeordneten der CDU, Frau Weinandy, gesagt worden ist.
Natürlich brauchen wir grundsätzlich europaweit die gleichen Regelungen. In diesem Fall nur auf Europa zu setzen, hieße doch, dass wir nicht mehr tun, als in Deutschland die EU-Richtlinie 1 zu 1 umzusetzen. Genau dies wollen wir im Interesse des Tierschutzes und Verbraucherschutzes hier nicht. Deswegen ist es richtig, dass wir die Bundesregierung bei der Umsetzung weitergehender Regelungen unterstützen wollen.
Auch die Erzeuger werden dabei durch die Fristen, die gesetzt worden sind, berücksichtigt. Wir diskutieren mit dem Bund Möglichkeiten der Unterstützung von betroffenen Betrieben, wenn es zu wesentlichen Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Der Tierschutz braucht die Verbraucher
und Verbraucherinnen als Verbündete. Wir alle haben es letztendlich in der Hand, durch unsere Kaufentscheidung tiergerecht erzeugten Eiern – das gilt genauso für andere ökologisch produzierte landwirtschaftliche Produkte – den Marktanteil zu verschaffen, den sie verdienen. Wir müssen bereit sein, gegebenenfalls auch etwas mehr dafür zu bezahlen.
Das Bündnis mit den Verbrauchern klappt aber nur, wenn die Verbraucher Transparenz haben und erfahren können, welche Produkte wie hergestellt sind. Dazu bedarf es einer Kennzeichnungspflicht. Ich unterstütze alle Initiativen, die Sie genannt haben, die die Art der Haltung wiedergeben.
Meine Damen und Herren, die Frage ist: Was ist uns das Ei wert? – Unmittelbar damit verbunden ist die Frage: Wie halten wir es mit unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen?
Diese Fragen wird die Landesregierung bei der Abstimmung am kommenden Freitag im Bundesrat im Sinn einer artgerechteren Hennenhaltung eindeutig beantworten.
Wir kommen unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/232 –. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/324 –. Wer dem Alternativantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Alternativantrag ist mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN angenommen.
Unterrichtseinheit „Schülerwahlen“ an rheinland-pfälzischen Schulen Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 14/242 –
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Egal, welche Umfragen und Statistiken wir in den letzten Jahren zu Gesicht bekamen, die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unserer parlamentarischen Demokratie nimmt, wenn man ehrlich mit sich selbst ist, immer stärker ab. Die Wahlbeteiligung sinkt merklich. Eine Zahl hat uns ganz sicherlich angesichts der Ergebnisse der vergangenen Landtagswahl besonders nachdenklich gemacht, nämlich speziell die Wahlbeteiligung der jungen Wählerinnen und Wähler.
Auch in den regelmäßig veröffentlichten Shell-Studien wird immer wieder die Distanz von jungen Menschen zur Politik und zu Institutionen deutlich. Auch das Vertrauen wird immer geringer. Gerade junge Menschen haben immer weniger das Gefühl, auf politische Prozesse Einfluss nehmen zu können und dass sich Politik auch mit ihren Problemen beschäftigt und Politik greifbar für sie ist.
In diesem Hause haben sich in den vergangenen Jahren unzählige Einzelne von uns, aber auch der Landtag als Institution selbst, ebenso wie die Landesregierung und auch viele Kommunen darum bemüht, diese Distanz zu jungen Menschen abzubauen und die Partizipation auf möglichst vielen Ebenen voranzubringen, um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten und wieder ein positives Verhältnis gerade von Jugendlichen zur Politik herzustellen.
Als Beispiele können wir viele Partizipationsprojekte, wie Jugendforen und Parlamente vor Ort, aber auch Partizipationsprojekte der Jugendverbände im Land, nennen, die das Land in erheblichem Umfang unterstützt und auch durch die Initiative „netpart“ im Internet zu einem Angebot zusammenführt.
Außerdem können der Schülerlandtag, Schulbesuche des Präsidiums, Landtagsseminare für Auszubildende, Rollenspiele, spezielle Bildungs- und Besuchsangebote für Jugendliche, Besuche der einzelnen Abgeordneten in Schulen, Einladung von Schülergruppen in den Landtag und Initiativen der Parteien usw. genannt werden.
Dennoch konnten wir der Gesamtentwicklung keinen Einhalt gebieten. Es ist daher ein besonderes Anliegen der Koalitionsfraktionen, sich speziell mit dem Thema „Jugend und Politik“ auch noch einmal in einer EnqueteKommission auseinander zu setzen und über weitere Möglichkeiten nachzudenken. Wir sollten allerdings bis dahin, wenn dies sinnvoll und möglich erscheint, auch Initiativen zu unkonventionellen Maßnahmen ergreifen, die junge Menschen an demokratische Prozesse heranführen und ihnen einen näheren Einblick in politische Prozesse geben, mehr Kontakt zur Politik verschaffen und eine Beteiligung an der politischen Willensbildung ermöglichen können.
Mit der Initiative „Juniorwahl“ hat der Verein Kumulus e.V. zur Landtagswahl in Baden-Württemberg an einigen Modellschulen erstmalig ein Projekt erprobt, bei dem junge Menschen an ihrer Schule zeitnah zur tatsächlichen Wahl eine simulierte Wahlmöglichkeit bekommen. Sie können diese Wahl vorher im Unterricht vorbereiten
und anschließend selbst auswerten. Ähnliche Initiativen gibt es unter dem Titel „Kids Voting“ in den USA. Sowohl dort als auch bei dem Modellprojekt in BadenWürttemberg sind die Ergebnisse dieser Initiativen sehr genau evaluiert worden.