Vielen Dank, Frau Morsblech und Herr Wiechmann. Ich stelle fest, dass der Landtag beschlussfähig ist.
Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Landtags dazu: Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/2 –
Der Antrag ist als Drucksache auf Ihren Plätzen verteilt worden. Wird gewünscht, den Antrag zu begründen? – Frau Grützmacher hat sich zu Wort gemeldet.
Meine Damen und Herren, ich möchte kurz begründen, weshalb wir uns heute bei dem Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Stimme enthalten werden: In dem Antrag wird auch der Neuzuschnitt der Ausschüsse festgelegt. Wir von BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN sind der Meinung und wollen auch dafür werben, dass in der kommenden Legislaturperiode ein Ausschuss einge
Wenn die Geschäftsordnung diskutiert wird, werden wir auf die anderen Fraktionen zugehen und dafür werben, dass sie einem solchen Antrag zustimmen. Ich will auch kurz begründen, weshalb wir diesen Ausschuss einrichten möchten.
In der vorhergehenden Legislaturperiode haben wir eine Anhörung zur Integration durchgeführt. Ich halte fest, dass die damalige Anhörung einem Antrag von allen vier Fraktionen zu Grunde lag. Es zeigt sich also, dass das ein Thema ist, das alle Fraktionen sehr beschäftigt.
In der Anhörung hat sich aber auch gezeigt, dass die Integration ein Querschnittsthema ist. Da ist nicht nur der Innenausschuss, der sich traditionell mit diesen Themen befasst, gefragt – denn da geht es meistens nur um ausländerrechtliche Fragen –, sondern es sind auch der Bildungsausschuss, der Sozialausschuss und der Wirtschaftsausschuss gefragt. Es handelt sich also wirklich um eine Querschnittsaufgabe.
In Nordrhein-Westfalen gibt es schon in der zweiten Legislaturperiode einen Ausschuss für Integrations- und Migrationsangelegenheiten. Dort hat man gesehen, dass das ein sehr fruchtbarer Ausschuss ist, in dem auch viele Dinge im Konsens beschlossen werden.
Als letzten Grund möchte ich noch nennen, dass die Einwanderungsdebatte in der nächsten Zeit besonders auf der Bundesebene die Diskussion bestimmen wird. Die davon ausgehenden Auswirkungen sind aber auch für die Landesebene sehr wichtig. Deshalb werden wir diesen Antrag einbringen und uns bei der heutigen Abstimmung der Stimme enthalten.
In dem Antrag – Drucksache 14/2 – wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er eine Vorläufige Geschäftsordnung zum Inhalt hat. Unter III wird auch erwähnt, dass der Rechtsausschuss beauftragt wird, einen Vorschlag für die endgültige Fassung der Geschäftsordnung vorzulegen.
Ich lasse dann über den Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/2 – abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so beschlossen.
Mit dieser Annahme haben Sie die Vorläufige Geschäftsordnung in Kraft gesetzt und damit die Ausschüsse so weit auf den Weg gebracht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich schlage Ihnen Herrn Abgeordneten Christoph Grimm für das Amt des Präsidenten des Landtags vor.
Vielen Dank. Gibt es weitere Vorschläge? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Ich schlage vor, dass wir über diesen Vorschlag offen abstimmen.
Herr Christoph Grimm ist als Kandidat benannt worden. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Die Gegenprobe entfällt. Ich stelle fest, dass Herr Abgeordneter Christoph Grimm mit den Stimmen aller anwesenden Abgeordneten gewählt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe allen Grund, mich beim Herrn Alterspräsidenten für seine launige, aber auch tief schürfende, auf Probleme aufmerksam machende Rede zu bedanken. Es sind – das ließ sich nicht vermeiden – auch Themen angesprochen worden, die auch in meiner Rede thematisiert werden müssen. Die Bedeutung dieser Themen rechtfertigt das auch.