Meine Damen und Herren, wenn Sie sich damit beschäftigen würden, was die unabhängige Expertenkommission in ihrem Bericht geschrieben ~at, würden Sie nicht sagen, wir brau
. chen keine Reform des Nebentätigkeitsrechts. Das haben. wir gerade geändert. Genau das steht in dem Bericht: Es gibt eine Begriffsvielfalt, es gibt unklare Bedingungen.
Die unabhängige Expertenkommission hat darauf hingewiesen, dass Sie sich überhaupt noch nicht mit den Professoren, den Ärzten und anderen beschäftigt ~aben. Das führt uns dazu, diesen Entschließungsantrag einzubrinigen und zu sagen, wir brauchen eine umfassende Reform.
Wenn wir sagen, wir brauchen eigenständige Lösungen für kommunale Wahlbeamte, müssten Sie doch applaudieren. Sie werden doch mit Ach und Krach in das Beamtenrecht hineingezwängt, und zwar nicht zugunsten der kommunalen Wahlbeamten, sondern zu ihren Ungunsten. Lassen Sie uns dafür eine eigenständige Regelung finden, die auch den Be
dingungen von urgewählten kommunalen 'll'iahlbeamten so·_ wie-den Bedingungen gerecht wird, unter denen sie vor Ort arbeiten müssen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Zuruf des Abg. Schnabel, CDU- Pörksen, SPD: Das geht doch gar nicht!)
Dass wir Anträge zur Gesetzesfolgenabschätzung s-;:ellen, ist doch schon Usus. Das haben wir auch bei anderen Gesetzen getan.
Herr Pörksen, dass wir dazu auch konkret formulieren, v~as wir im Einzelnen in der Gesetzesfolgenabschätzung wissen wollen, sollte Sie mehr milde stimmen, als sich darüber lustig zu machen, dass man einzelne Fragen stellt.
Wir haben darüber hinaus Initiativen zur Rückforderung verlangt. Man muss sich dann einmal mit dem beschäftigen, was derzeit in Neuwied läuft. Die zuständige Aufsichtsbehörde weist einen Bürgermeister an, von seinem Vorgänger Gelder zurückzufordern, die unrechtmäßig einbehalten wurden.
Wenn wir von dieser Aufsichtsbehörde und dieser Forderung ausgehend sagen, die Landesregierung soll diese Mittel zurückfordern, dann ist das nur eine Frage des Rechts und dessen Umsetzung. Sie aber wollen die Decke darüber_ halten und sagen, was vor dem Jahr 2001 war, interessiert uns nicht mehr, selbst wenn dort se_chsstellige Beträge über das Land verteilt zurückgefordert werden können. Ich weiß überhaupt
Wir werden unserem i:ntschließungsantrag zustimmen. Ich kann Ihnen nur raten, stimmen Sie ihm auch zu; denn es gibt überhaupt keine sachlichen Gegenargumente.
Meine Damen und Herre, als Gäste im Landtag begrüße ich Mitglieder der FWG und -Bürgerinnen und Bürger aus Bad Münster am Stein-Ebernburg sowie Bürgerinnen und Bürger
aus Bad Neuenahr und Umgebung und Schülerinnen und Schüler der 11. Klasse des Wirtschafts-Gymnasiums-Eisenberg. Seien Sie herzlich willkomen!
· die F.D.P.-Landtagsfraktion ist es mehr als erfreulich, dass die im Abschlussb§!richt der unabhängigen Expertenkommission
.. Nebentätigkeitsrecht" gemachten Vorschläge mit dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf ohne langes Zögern weitestgehend umgesetzt werden.
(Beifall bei F.D.P. und SPD). Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht der heutigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs des Landesgesetzes zur Änderung des Ministergesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften sicher mehr reumütig hinterher, weil ihr_eine Art Spielwiese zur Profilierung abhanden kommt. Es wurde versuc::ht, Kommunalwahlbeamte in der Öffentlichkeit als -ich zitiere- raff- und geldgierig darzustellen. (Frau Themas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wen zitieren Sie bitte schön?)
Zur Untermauerun!J dieser schlichtweg unfairen und unseriösen Anprangerung wurde aufgezählt, wie viele Ämter der eine oder andere kommunale Wahlbeamte bekleidet und was er für diese als Aufwandsentschädigung erhält.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat es bei ihren pauschalen Vorwürfen natürlich sehr leicht, schließlich stellt ihre Partei 11veder Landräte noch Oberbürgermeister. Somit war es für sie ein Leichtes, weiter publikumswirksam zu behaupten -ich zitiere-, dass mit den geplanten Änderungen des iVlinistergesetzes und dienstrechtlicher Vorschriften auch weiterhin tapfer hinzuverdient werden kann.
Meine Damen und Herren, bei dem weit überwiegenden Teil aller Nebenbeschäftigungen der kommunalen Wahlbeamten handelt es sich wirklich um ehrenamtliche Tätigkeiten,
die zudem sehr verantwortungsvoll und zeitintensiv ausgestaltet werden können. Hier muss man auch einmal eine Lan~ ze für diejenigen brechen, die ein Nebenamt ausüben. Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gebührt ihnen nach unserer-Auffassung auch eine Aufwandsentschädigung als teilweises Äquivalent für die erbrachten Leistungen.
Die neuen Vorschriften im Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes und dienstrechtlicher Vorschriften sorgen für mehr Transparenz und Praxistauglichkeit sowie fü-r die Begrenzung der Einkünfte. Frau-Themas, das müssen Sie auch einmal ·erwähnen. Das neue Gesetz führt zu einer Begrenzung der Einkül']fte.
Einziger Wermutstropfen für die F.D.P.-Landtagsfraktion ist die Tatsache, dass die durch sie aufgestellte Forderung, die Höchstzahl der öffentlichen Ehrenämter auf maximal zehn zu begrenzen, in dem uns nun zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwurf keine Berücksichtigung findet. Die Umsetzung dieser von uns aufgestellten Forderung - anschließend wu-rde sie von Ihnen, Frau Thomas, nach dem Motto aufgestellt, wenn uns nicht selbst etwas einfällt, machen \Nir uns doch zumindest die guten Forderungen einer anderen Fraktion zu Eigen
ist jedoch auch ohne eine Festlegung der Höchstzahl der Ehrenämter möglich. Ich betone dies ausdrücklich. Hierfür muss lediglich das bestehende Beamtengesetz restriktiv angewandt werden.
Nach unserem Dafürhalten kimn eine Beschränkung der Höchstzahl der Ehrenämter dadurch erreicht werden, dass die gesetzlichen Vorgaben des Landesbeamtengesetzes, wonach eine oder mehrere Nebentätigkeiten zu untersagen
sind, sofern diese in der Woche ein Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit überschreiten, auch umgesetzt werden. Letztlich sind die Aufsichtsbehörden gefordert, diese beamtenrechtlichen Bestimmungen stärker auf ihre Einhaltung hin zu kontrollieren. Die F.D.P.-Landtagsfraktion st_immt deshalb dem vorliegenden Gesetzentvvurf uneingeschränkt zu.