Protocol of the Session on November 15, 2000

(Zuruf des Abg. Jullien, CDU)

Die Verschlechterung der Abschreibungsdauern trifft die gesamte rheinland-pfälzische Wirtschaft, vor allem aber den Mittelstand. Nach der Herabsetzung der degressiven AfA- ich hatte es schon erwähnt - von 30 % auf 20 % wird die Nutzungsdauerverlängerung die deutsche Wirtschaft; mit 7 Milliarden DM belasten. Dass diese Zahl nicht aus der Luft gegriffen ist, lässt sich allein daran erkennen, dass die Verschlechterung der Abschreibungsdauern für LKWs, PKWs und Omnibusse zu einer Mehrbelastung von ca. 2 Milliarden DM führen dürfte.

(Zuruf des Abg. Kramer, CDU)

Die Mehrbelastungen für das Transportgewerbe, die wir durch die hohen Benzinpreiserhöhungen kennen und die auch durch die Öko-Steuer bedingt sind, werden ·noch einmal durch die Verlängerung der Abschreibungsdauern erhöht.

Allein diese Zahl zeigt, dass das Versprechen der Bundesregierung, die Wirtschaft mit der Verschlechterung der Abschreibungstabellen mit [licht mehr als 3,5 Milliarden DM zusätzlich zu belasten, zur Zeit- ich betone das- nicht eingehalten wird. Die F.D.P.-Landtagsfraktion appelliert deshalb mit Nachdruck an die Bundesregierung, dass das von Bundeskanzler Sehröder gegebene Versprechen, durch die Verlängerung der AfA die Wirtschaft nicht mehr als mit 3,5 Milliarden DM zusätzlich zu belasten, auch eingehalten wird. Während

die Kapitalgesellschaften ab 1. Januar 2001 mit durchschnittlich 38% Steuern belastet werden,

(Glocke des Präsidenten)

gilt für Personengesellschaften im Jahr 2001 ein Spitzensteuersatz von 48,5%.

(Zuruf des Abg. Kram er, CDU- weitere Zurufe von der SPD)

-Das habe ich weggelassen, das mit der Gewerbesteuer habe ich weggelassen.

(Zuruf des Abg. ltzek, SPD)

Das zeigt, das~ das rheinland-pfalzische Handwerk und die mittelständischen Unternehmen besonders unter der Verschlechterung der Abschreibung für Abnutzungen leiden werden. Ich kann dazu später noch ein paar Ausführungen machen.

(Beifall bei F.D.P. und SPD)

Ich erteile Herrn Finanzminister Mittler das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei der steuerlichen Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern macht die mittlenveile gefestigte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs Ändewngen notwendig. Wer die" in Zweifel zieht, dem kann ich nur die Leitsätze des Urteils de~ Bundesfinanzhofs vom i9. November 1997 zur LEktüre empf~::hlen.

Mit der Abschreibung werden

Wirtschaftsguts steuo::rlich auf die, wie das Gesetz es formu

liert, betriebsgewöhnliche Nutzung~dauer verteilt. Die Finanzverwaltung gibt Abschreibungstabello::n heraus, die für

die einzelnen V\firtschaftsgüter die betriebsgt::wöhnliche Nutzungsdauer festlegen. Da die nach den Tabellen ermittelte Nutzungsdauer von der Finanzverwaltung regelmäßig nicht beanstandet wird, gewährleisten ~;ie in ihrem Anwendungsbereich Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die Abschreibungstabellen ermöglichen zudem rationedle Arbeitsabläufe in der Betriebsprüfung.

Die amtlichen Abschreibungstabellen orientiertensich bisher neben der technischen Nutzungsdauer auch an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der Bundesfinanzhof hat nun aber 1997 zum wiederholten Mal entschieden, dass bei der

Festlegung von Abschreibungsregeln im Regelfall allein auf die technische Nutzungsdauer abzustellen sei. Damit wurde der bisher von der Verwaltung genutzte Spielraum für eine betriebswirtschaftlich begründete kürzere Abschreibung ausdrücklich ausgehebelt. Die Grundzüge dieser Rechtsprechung wurden zwischenzeitlich in einem neuerenUrteil des Bundesfinanzhofs im vergangenen Jahr noch einmal bestätigt.

Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung und dem sich daraus ergebenden Anpassungsbedan hat der Gesetzgeber in die G_egenfinanzierung des Steuer!:enkungsgesetzes Steuermehreinnahmen aus der Korrektur der Abschreibungs~abel len von 3,45 Milliarden DM im Entstehungsjahr eingestellt. Für das Wirtschaftsjahr 2001 wardie steuerliche Mehreinnahme mit 715 Millionen DM geplant. Dies geschah in der Ab

!;;icht, die en"t!.-tehenden Belastungen für die Wirtschaft auch tragbar zu gestalten und in Übereinstimmu_ng mit der Rechtsprechung des höchsten Finanzgerichts.

Der Bundesrat hat den Finanzierungsbeitrag dtr Abschreibungstabellen zum Steuersenkungsgesetz in seiner zentralen Entschließung vom "14. Juli 2000 noch einmal hervorgehoben. Ich darf daraus zitieren:.,Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Notwendige zu veranlassen, dass die AfA

Tabt::llen aufgrundder Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 19. November 1997 zur sachgerechten Verlängerung der technischen Nutzungsdauer von Anlagegütern überarbeitet _ werden und zur Sicherung des Finanzvolumens des Steuersenkungsgesetzes zum 1. Januar 2001 in Kraft treten."

Diesem Beschluss haben übrigens auch Länder zugestimmt, die unter Führung der Union stehen bzw. Länder, an deren

Regierungen die Union beteiligt ist. Aber auch der alternativ

zu_m Steuersenkungsgesetz von den Ländern BadenWürttemberg, Bayern und Thüringen am 23. Februar 2000 im Bundesrat eingebrachte Gesetzesantrag enthielt ein Gegenfinanzierungsvolumen in Höhe von 3,5 Milliard~n Drvl, und zwar ebenfalls au5 der Anpa5sung von Abschreibungsdauern bei beweglichen Wirt;chaftsgütern de5 Anlagevermögen; und-- wie es dort wörtlich heißt- ,.mit realistischen fo.nsätzen".

An diesen drei Regierungen, die diesen Entwurf eingebracht haben, war die Union - die (DU/CSU - und, was Baden

Württemberg angeht, die F.D.P. mit beteiligt. Aus all dem ist zu erkennen, dass es ein ge:meimame5 Anliegen der Länder gegeben hat, durch Veränderung der Abschreibungsbedingungen dem Petitum de;"Bundesfinanzhofs Rechnung zutragen, wobei allen Beteiligten immer bewu~st gewesen ist, dass

eine steuerliche rli"iehreinnahme die logi,che Folge dieser Veränderung sein würde.

Die Mehrbelastung aus der Korrektur der Ab~chreibungsta bellen in Höhe von 3,45 Milliarden DM, von der auf die rheinland-pfälzischen Untermohmen im Entstehungsjahr grob geschätzt 150 Millionen Dl\ll entfallen, ist im Kontext der Steuerreform. zu sehen, die zu Einer steuerlichen Entla~tung der Wirtschaft in Höhe von.30 Milliarden DM führt, wovon 23

Milliarden DM allein dem Mittelstand zugute kommen. Dabei ist die Erhöhung der Abschreibungsdauer bereits berücksichtigt.

Meine Damen und Herren, wir haben in die,er Woche die neue Steuerschätzung bekommen, bei der die Bundesregierung, die Länder, die Kommunen, die wirtschaftswissen

schaftlichen Institute und die Bundesbank davon ausgehen,dass es aufgrundder Steuerreform im nächsten Jahr zu Steuermindereinnahmen von 45,4 Milliarden Drvl kommen wird. Wenn man dann den Anschein e111veck:t, die Steuerreform

bringe keine steuerliche Entlastung, dann frage ich mich, warum wir uns Gedanken darüber machen, warum sich im nächsten Jahr eine steuerliche Entlastung allein im Landeshaushalt von Rheinland-Pfalzvon 864 Millionen DM bemerkbar machen wird.

(Beifall bei der SPD)

Wer einen solchen Kram erzählt, der darf sich nicht wundern, dass man über seine Beiträge nur noch lacht.

Beifall der SPD

Die Überarbeitung der Abschreibungstabellen für allgemein

verwendbare Anlagegüter führte in einem ersten von der Verwaltung erarbeiteten Ent\;~urf bei vielen WirLSchat-LSgütern zu einer gravierenden Verlängerung der bisherigen Abschreibungsfristen. Die Steuermehreinnahmen hätten die

Zielgröße, wie sie vorgegeben war, auch bei weitem übertroffen. Das war nicht akzeptabel. Die Finanzministerkonferenz hat sich wiederholt mit der Frage der Abschreibu-ngstabellen befasst. Es wurde dem Vorschlag des Bundes zugestimmt, im Interesse des Rechtsfriedens, der Vereinfachung und zum Ausgleich eventueller Unsicherheiten die bisher geltende Nutzungsdauer der jeweiligen WirtscharLSgüter maßvoll zu verlängern.

Nach Berechnungen des Bundes werden mit diesem Lösungsansatz die Steuermehreinnahmen auf 3,45 Milliarden DrVI begrenzt. Lassen Sie mich nur einige wenige Beispiele bezüglich der vorgesehenen Veränderung nennen.

Bei Personenkraftwagen und Kombiwagen ist nunmehr anstatt einer Nutzungsdauer von bisher fünf Jahren eine solche von sechs Jahren vorgesehen.

Das Wirtschaftsgut Ladeneinrichtung soll nunmehr statt bisher in acht künftig in elf Jahren abgeschrieben werden.

Bei Personalcomputern kommt es gar zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer von vier auf drei Jahre.

Jullieh, CDU: Bei der Hardware verlängern wir um zwei Jahre!

Bei Notebooks verkürzen wir ebenfalls von vier auf drei Jahre.

Zuruf von der CDU