Protocol of the Session on October 19, 2000

mäßigen wöchentli5=hen Arbeitszeit überschreitet, auch um

gesetzt werden.

. (Glocke des Präsidenten)

. Die Aufsichtsbehörden sind aufgefordert, diese Bestimmung in Zukunft auf ihre Einhaltung stärker zu kontrollieren.

Herr Schnabel- abschließend noch einen kleinen Beitrag-, ich halte es gerade für richtig, die Aufsichtsämter in Zukunft über die Nebentätigkeit entscheiden zu lassen, und nicht die Kollegen, die dem Hauptamt immer sehr nahe stehen. Damit wird auch der Ruch einer Kumpanei von vornherein beseitigt.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei F.D.P. und SPD)

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende dieser ersten Beratung zum Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes und dienstrechtlicher Vorschriften. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss - federführend und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, ist das so beschlossen.- Danke.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich Gäste, und zwar Mitglieder des CDU-Ortsverbands NiederfelL Meine Damen und Herren, seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

•.• tes Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6226Erste Beratung

Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Ger~ter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Heilberufsgesetz regelt das Kammerwesen, die Berufsausobung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte, also der akademischen Gesund

heitsberufe und Heilberufe in Rheinland-Pfalz. Dieses Gesetz wurde bereits vor einigen Jahren novelliert. Inzwischen hat

sich weiterer Anpassungsbedarf ergeben. Wir verfolgen mit der Novelle, die wir Ihnen vorlegen, drei Ziele:

1. Es soll eine Landespsychotherapeutenkammer errichtet werden.

2. ln die Schlichtungsausschüsse der Kammern, die sich mit Beschwerden der Patientinnen und Patienten über Behandlungsfehler befassen, sollen Patientenvertreter auf

genommen werden.

3. Für den Vollzug des Weiterbildungsrechts durch die Kam

mern sind Verbesserungen vorgesehen.

Zur Errichtung einer Landespsychotherapeutenkammer: Im Jahr 1998 ist das Psychotherapeutengesetz in Kraft getreten.

Es ]lat die Berufe des_ Psychologischen Psychoth_erapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten als neue akademische Heilberufe bundesrechtlich anerkannt. Bis dahin gab es nur Ärzte, die mit entsprechender Fachausbildung psychotherapeutisch tätig werden konnten, oder im Delegationsverfahren Diplompsychologen im Auftrag der Ärzte.

Akademisch ausgebildete Psychologen, die sich zu Psychothe-. rapeuten weitergebildet haben, sind damit den ärztlichen Psychotherapeuten gleichgestellt worden. Dieser neue aka

demische Heilberuf soll nun auch eine eigene Heilberufskammer erhalten. Dies entspricht dem Wunsch des Berufsstands und dem Vorgehen in anderen Ländern.

Ich darf an dieser Stelle auch sagen: Wenn Parallelen zu anderen Gesundheitsberufen gezogen werden, so ist das nicht voll vergleichbar, weil es hier tatsächlich um die akademisch ausgebildeten Heilberufe geht, die ganz andere Regelungsbedarfe haben als andere Berufe im Gesundheitswesen.

-Die Errichtung der Psychotherapeutenkammer entspriCht der Zielsetzung-des Psychotherapeutengesetzes. Die nun eigenständigen akademischen Heilberufe werden auf allen· Ebe

nen gleichberechtigtmitder Ärzteschaft.

Zu den Patientenvertretern in ·den Schlichtungsausschüssen: Bei den Landeskammern, also im Wesentlichen bei der Ärztekammer- dasist das bekannteste Beispiel -,sind zur Beile

gung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwi

schen Kammermitgliedern-alsoÄrztinnen und Ärzten im Re

gelfall - und Patienten ergeben, Schlichtungsausschüsse eingerichtet. Die Schlichtungsausschüsse der Landesärztekammer und der Landeszahnärztekammer befassen sich VOili'Jie

gend mit dem Vorwurf von Behandlungsfehlern, und zwar vor entsprechenden rechtlichen Prüfungen durciJ die Ge- · richtsbarkeit.

Diese Schlichtungsausschüsse bestehen aus drei Mitgliedern, von denen zwei Kammermitglieder sein müssen. ln der Regel ist das dritte Mitglied ein Vertreter mit Befähigung zum Rich

teramt. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass diese

Zusammen~etzung der Ausschüsse geändert werden sollte, um die Akzeptanz ihrer Entscheidungen zu erhöhen-. Nicht nur in den Vereinigten Staaten, sondern auch in Deutschland gibt es zunehmend die Überprüfung von ärztlichen Behandlungsfehlern. Es gibt die Vermutung, dass bei Unzufriedenheit über eine ärztliche Behandlung Behandlungsfehler der Grund sein könnten. Deswegen ist die Inanspruchnahme dieser Schlichtungsaus~chüsse deutlich angestiegen. E:; ist beab-sichtigt, im Interesse der Patientinnenund Patienten die rvlitgliederzahl in den Schlichtungsausschümm der Landesärztekammer, der LandeszahnärztEkammer und der neuen_ Landespsychotherapeutenkammer durch die Aufn3hme von zwei Patientenvertretern auf jeweils fünf Personen zu erhöhen.

Diese Patientenvertreter können zum Beispiel Patientenfür

sprecher ei-nes Krankenhauses oder Vertreter von Patientenvereinigungen, Selbsthilfegruppen oder Verbraucherverbänden sein. Rheinland-Pfalz ist das erste Land, das diesen Weg zur Stärkung der Patientenrechte gehen will. Wir erhöhen damit auch die Akzeptanz von Entscheidungen der Schlichtu ngsausschüsse.

Lassen Sie mich noch etl.vas zum Weiterbildungsrecht sagen: Im Vollzug des Weiterbildungsrechts ist es zu unterschiedlichen Interpretationen gekommen, beispielsweise bei der Be" wertung, ob und in welchem Umfang Tätigkeiten oder Weiterbildungszeiten anerkennungsfähig sind, Vor allen Dingen war die Frage, ob die Bezirkskammer oder die L:mdesk3mmer zuständig ist. Der Entwurf sieht nun vor, dass bei Widersprüchen künftig die LandeskammH entscheidet. Damit wird die gebotene Landeseinheitlichkeit gewährleistet.

Die Landesregierung legt einen Gesetzentwurf vor, der eingehend mit den Beteiligten erörtert worden ist. Überlegungen, bei denen ein Konsens nicht erzielt werden konnte, werden nicht weitergeführt, vor alle-n Dingen auch, damit die

Psychotherapeutenkammer bald eingerichtet werden kann.

Weitere Einzelheiten sollten in den Ausschussberatungen dis

. kutiert werden. Natürlich sind die Landesregierung, aber vermutlich auch die Regierungsfraktionen für sachdienliche Hinweise aufgeschlossen, diE' auch zu iv1odifizierungen führen können.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und F.D.P.)

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben eine Redezeitvon fünf Minuten vereinbart.

Für die CDU-Fraktion erteileich Herrn Abgeordneten Rüddel das Wort.

Abg. Rüdd;;l, CDU:

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesrechtlich sind mit dem Psychotherapeu