Protocol of the Session on October 19, 2000

Leistung muss bezahlt werden, dann sollten Sie auch einmal andere Regelungen aus der Wirtschaft aufnehmen.

Frau Thomas, Ihre Redezeit ist beendet, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Ich bin fertig.

Die Zahl der Aufsichtsratsposten könnte ohne Weiteres begrenzt werden und nicht unbegrenzt aufgemacht werden. Dazu finden--

(Vizepräsident Schul er schaltet das Mikrofon ab)

-Vizepräsident Schuler:

Herr Kollege Creutzmann, Sie haben das Wort.

Herr (Jräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte Frau Thomas von diesem Pult au_s hören wollen, wenn wir gesagt hätten, wir verändern die Besoldungsstrukturen für Oberbürgermeister und Landräte, wir gehen generell weg von beamtenrechtlichen Strukturen, wir machen Zu

schläge oder nehmen kommunale Wahlbeamte aus der Beamtenbesoldung völlig heraus.

(Mertes, SPD: AT!)

Dann müssten Sie natürlich Gehaltserhöhungen, die teilweise dramatisch sind, machen. Dann hätten wir die GRÜNEN einmal hören wollen.

Frau Thomas, dass es Ihnen gar nicht um die Sache geht, ist in Ihrem Redebeitrag auch daran zu erkennen, dass Sie Herrn

Land-tag Rheinland-Pfalz -13. Wahlperiode- '119. Sitzung, 19. Oktober 2000 8959

Orth genannt haben. Herr Orth hat mit dem Landesgesetz zur Änderung des Ministergesetzes und dienstrechtlicher Vorschritten überhaupt nichts zu tun.

(Beifall desAbg. Schnabel, CDU)

Ob das damals alles richtig war, was er gemacht hat, daran kann man durchaus Zweifel haben. Aber mit diesem Gesetz hat dies nichts zu tun.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, in meiner letztjährigen Rede zur :Aktuellen Stunde.,Reaktionen von kommunalen Wahlbeamten, Städtetag und Landkreistag a-uf die Ab

führungspflichten von Nebeneinkünften" habe ich darauf hingewie5en, dass für die F.D.P.-Fraktion eine klare Transparenz beim Umgang mit Nebenti.itigkeiten und öffentlichen Ehrenämtern das A und 0 darstellt. Um diese Transparenz zu gewährleisten, hat die F.D.P.-Fralction die sofortige Umsetzung der im Abschlussbericht der unabhängigen Experten

kommissimi ,.Nebentätigkeitsrecht" gEmachten Vorschläge gefordert.

ln dem uns vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes und dienstrechtlicher Vorschriften wurden die Forderungen in weiten Teilen verwirklicht.

1. Für Mitglieder der Landesregierung i:ot durch eine Ände

rung des l'v1inistergesetzes eine Ablieferungspflicht ab einem Betrag von 8 000 Euro für Einkünfte aus außeramtlichen Tä= tigkeiten eingeführt worden. Hierauf sind Sitzungsgelder anzurechnen - das i~t auch beachtlich -, soweit sie im Einzelfall einen Betrag von 160 Euro oder im Kalenderjahr von insgesamt 1 900 Euro übersteigen.

2. Das Ministergesetz von Rheinland-Pfalz ist dergestalt geändert wordEn, das; es fOr Mitglieder der Landesregierung in Zukunft untersagt ist, während ihrer Amtszeit neben ihrEm Amt zusätzlich dem Vorstand eine~ auf Erwerb gerichteten

Unternehmens anzugehörEn. Damit wurden die bereit:; be

stt:henden Nebentätigkeitsbeschränkungen im Hinblick auf

da~ Verbot weder der Leitung, noch dem Aufsich~rat oder dem Ven.'l!altungsrat eines solchen Unternehmens anzugehören, ervveitert.

3. Zur Erhöhung der Transparenz bezüglich der Wahrnehmung außeramtlicher Tätigkeiten durch Mitglieder der Lan

desregierung ist eine Berichtspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag in das Mini;tergesetz eingeführt worden, Frau Thomas. Auch das Beispiel von Andernach zeigt, dass Transparenz vorhanden ist, weil der Rat Nebentätigkeite-n beschließen muss.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜN_[) NIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Thomas, damit ist das- alles öffentlich, damit ist die~

transparent.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEt>!: Sie haben keine Ahnung, Herr Creutzmann! So ist es eben nicht!)

4. Sofern für Tätigkeiten von Beamtinnen und Beamten, die deren Hauptamt zugeordnet werden können, VergOtungen gezahlt werden, wird durch den Gesetzentvvurf die gesetzliche Ablieferungspflicht um 25 % bis 30% gegenüber der bisherigen Regelung verschlechtert. Das ist auch bemerkenswert_.

Da die- Einnahmen, Aufwandsentschädigungen, Reisekosten

sowie Ersatz für Wahrnehmung öffentlicher Ehreni.imter bis

her nicht unter eine AbliefErungspflicht der Nebenverdienstverordnung fielen, wurden diese in die Berechnung der Höchstgrenzen für ablieferungspflichtige Nebentätigkeiten bei Beamtinnen und Beamten, dis aus ihrem Hauptamt erwachsen, eingerechnet.

Frau Thoma~. auch Ihr Vorwurf geht völlig ins Leere.

Her.- Pörksen, Sie unterhalten sich gerade mit Frau Thomas.

Der Vorwurf geht völlig ins Leere, dass weiterhin eine Grauzone bestünde, das haben SiE auch noch gesagt. Per Gesetz oder Verordnung wird klar gen:gelt, wa:; ein Ehrenamt ist. Damit i:;t für jedtrmann ersichtlich, was unter die Verord-nung fällt oder nicht. Meine unabhängig von dem Ab5chlu5s

bericht der unabhängigen ExpErtenkommission zum Neben

tätigkeitrecht aufgestellte Forderung, die Höchstzahl der öffentlichen Ehrenämter auf maximal zehn zu begrenzen, fand zum Bedauern der F.D.P.-Fraktion in dem vor uns liegenden Gesetzentwurf keine Berücksichtigung.

Frau Thomas, dass sich die Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diese F.D.P.-Forderung als Hauptkritikpunkt zu Eigen gemacht hat- Herr Kollege Pörksen hat es vorhin zitiert-, ist allerdings bemerkenswert und zeigt, dass den GRÜNEN nichts mehr Neueres einfällt, als sich Forderungen der F.D.P. - anzueignen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich glaube, Sie ~ollten einmal die Chronologie der Ereignisse n~hmen, HerrCreutzmann! Das ist so etwas von billig!)

Die- Umsetzung unserer Forderung ist jedoch auch ohne aus

drUckliehe Festlegung der Höchstzahl dEr Ehreniimt~::r möglich. Frau Thomas, das bestehende Beamtengesetz muss hierzu nur restriktiv angewendet werden. Nach unserer Auffassung kann eine Beschränkung der Höchstzahl der Ämter da

durch erreicht werden, dass die gesetzlichen Vorgaben des

Landesbeamtengesetzes, wonach eine Nebentätigkeit zu un

tersagen ist, wenn diese in der Woche ein Fünftel der regel

mäßigen wöchentli5=hen Arbeitszeit überschreitet, auch um