Herr Staatssekretär, diese Imagekampagne hatte ein Gesamtvolumen von rund drei Millionen DM. Teileri Sie meine Auffassung, dass diese drei Millionen DM, die Steuergelder, also Gelder der Bürgerinnen und BOrger sind, besser und sinnvol
ler in Maßnahmen zur Bekämpfung des Unterrichtsausfalls bzw. in bildungspolitische Maßnahmen gesteckt worden wären?
Herr Abgeordneter Jullien, in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses ist Ihnen von dem Abgeordneten Kuhn - wie ich meine, völlig zu Recht- entgegengehalten worden, dass man mit dieser Summe allenfalls einen Lehrer 30 oder 25 Jahre lang bezahlen könnte.
Der A~geordnete Mertes hat dann eingewandt, dass das bei weitem nicht so lang wäre. Ich habe das nicht genau nachge-:_ rechnet. Man darf nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Das eine tun und das andere nicht lassen, gehört meines Erachtens zu unseren Aufgaben.
Wir haben ein weites Aufgabenspektrum miteinander zu bewältigen. Dann kann man nicht die eine Aufgabe gegen die andere Aufgabe ausspielen.
Wenn der Herr Staatssekretär das so genau weiß, dass dieses Geld so sinnvoll angelegt wurde, dann darf ich Sie fragen: Ist es die_ Überzeugung aller in der Landesregierung, dass diese Gelder nicht sinnvoller hätten angelegt werden können als für eine solche Sache?
Herr Abgeordneter Bische!, insoweit haben wir keine Umfrage gemacht. Mir istjedenfalls bisher noch kein _negatives Votum aus der Landesregierung bekannt geworden.
für erforderlich, das Image des Landes bei den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfal_z zu verbessern,
Herr Abgeordneter Jullien, das haben wir wirklich die ganze Zeit behandelt. Ich habe versucht, deutlich zu machen, dass wir anhand der Evaluationsstudie sehr genau überprüfen werden, wie das Ergebnis dieser Imagekampagne aus der Sicht der Bürger zu bewerten ist. Ich habe am Schluss der Debatte sogar deutlich gemacht, dass wir in geeigneter Form
Dann werden wir auch prüfen - wir hoffen, dass wir dazu Aufschluss bekommen-, ob wir diese oder eine ähnliche Kam
- wortung einer ähnlichen Frage der Landesregierung eine bare Selbstverständlichkeit, dass man dies mittelfristig tun will und dafür 100 Millionen DM nicht zu wenig sind.
Herr Staatssekretär, sind Sie bei der Fr~ge nach der Begleitung und der Evaluation der Imagekampagne oder der verschiedenen Aktionen mit mir der Auffassung, dass der eigentliche Posttest die Landtagswahl am 25._ März 2001 ist?
Nein, davongehe ich nicht aus, weil es bei der Imagekampagne um das Image des Landes geht. Das steht am 25. März nicht zur Diskussion.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Johannes Berg (CDU), Mehrkosten irrMillionenhöhe durch Zivilverfahrensrechtsreform betreffend, auf.
Ist die von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Rahmen ihrer Pressekonferenz vom 4. September 2000 in Mainz gegebene Darstellung, wonach die von Staatsminister Mertin ·errechneten Mehrkosten des Landes in Millionenhöhe durch die Zivilverfahrensrechtsreform unzutreffend seien, richtig?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantvvorte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Berg wie folgt:
Durch die öffentliche Diskussion ist bekannt, dass Bundesregierung und Landesjustizverwaltungen die Kosten der geplanten Reform des Zivilprozesses unterschiedlich abschätzen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 6. September 2000 werden die Kosten für die öffentlichen Haushalte im Vorblatt so beziffert: ,.Das Gesetz führt zu keinen zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Bund und Ländern." Eine nachprüfbare Kostenberechnung enthält der Gesetzentwurf nicht.
Die meisten Landesjustizverwaltungen haben auf der GrundJage des Referentenentwurfs detaillierte Berechnungen zu den voraussichtlichen Umsetzungskosten vorgelegt. Es besteht insoweit Konsens, dass die Reform des Zivilprozesses zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung der Länderhaushalte führt.
ln Rheinland-Pfalz haben Ministerium und gerichtliche Praxis die Folgen des Reformkonzepts sehr sorgfältig abgeschätzt. Ergebnis: Eine sachgerechte Umsetzung des Reformkonzepts in Rheinland-Pfalz erfordert zusätzliche Ausgaben von jährlich etwa 10 Millionen DM.
Unsere detaillierte Kostenabschätzung liegt dem Bundesjustizministerium seit April 2000 vor. Eine Stellungnahme hierzu liegt mir noch nicht vor. Ich gehe aber davon aus, dass auch über diese Frage wie über andere Fragen entsprechend einer Zusage des Bundesministeriums der Justiz auf der letzten Justizministerkonferenz mit den Länder noch gesprochen werden wird. Danach ist erst eine Beurteilung möglich.
Herr Staatsminister, hat die Landesregierung zwischenzeitlich den Vorwurf der Bundesjustizministerin, in RheinlandPfalzwürde falsch gerechnet, zurückgewiesen'?
Ich werde über diese wie auch über andere Fragen mit der Frau Bundesjustizministerin sprechen. Ich halte es aber für sachdienlich, dies im persönlichen Gespräch zu tun.