Die kommunale Position ist, nachdem dieses Urteil vorliegt, gestärkt, ohne dass die Privatisierungsmöglichkeit, die wir auch wollen und schon immer wollen, eingeschränkt wird. Wir waren eigentlich diejenigen, die ·von Anfang an im Bereich der kommunalen Betriebe für die Privatisierung eingetreten sind.
Meine Damen und Herren, viel wichtiger für uns ist ein völlig anderes Thema. Es ist das Thema- "Regionalprinizip".
Lieber Herr Schweitzer, wenn Sie dozieren Regionalprinzip, Örtlichkeitsprinzip, so- ist anzumerken, das schreibt mittlerweile das Innenministerium. Das wird so vorgetragen. Dann müssen Sie es uns auch überlassen, dass wir jetzt vom Regionalprinzip oder vom Örtlichkeitsprinzip reden.
Bei Artikel 28 Abs. 2, den wir als "Kommunale" auswendig kennen, ist es im Grunde genommen überhaupt nichtdie Frage, über was wir derzeit reden.
Meine Damen und Herren, das Thema "Regionalprinzip" ist für uns wichtig und hat dadurch größere Bedeutung erlangt,
dass zwischenzeitlich lebhafteste Bewegungen am Energiemarkt festzustellen sind, jetzt besonders konkret im Bereich Strom und Gas. Hier gibt es größere und lebhafte Bewegungen. Die großen Energieversarger tummeln sich- wie wir alle wissen- am Markt.
Für die Stadtwerke ist es einfach lebenswichtig, dass in Teilbereichen das Örtlichkeitsprinzip aufgehoben wird; denn durch den großen Druck der GroßanbieteT sind die Stadtwerke aufwichtigen Sektoren stark gefährdet.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass zum Beispiel schwedische und französische Firmen in kommunalen Bereichen Angebote machen können, während auf der anderen Seite die Stadt
Mainz mit der Stadtwerke Mainz GmbH kein Angebot in Ko- : blenz machen kann oder umgekehrt. Das versteht doch niemand mehraufdieserWelt.
Ich weiß, dass Artikel 28 des Grundgesetzes in diesem Zusammenhang nicht unproblematisch ist. ln Bayern und in Nordrhein-Westfalen wird dies
-Herr lnnenminister, in Ordnung, aber es wäre doch möglich, dass das Grundgesetz geäpdert werden kann.
Nach EU-Recht wäre dies zulässig und hätte die Folge, dass die Landesgesetzgeber ermächtigt würden, in bestimmten Bereichen, beispielsweise im Bereich Energie, die Wettbewerbsregeln zu ändern. Für uns alle nachvollziebar ist, dass
§ -28 Abs. 2 der Gerneideordnung als Schutz für die Kommunen gegolten hat. Jetzt kann er doch nicht als Keule gegen die Kommunen verwendet-werden. Deshalb müssen wir die Möglichkeit haben, das Ganze ein Stück weit im Hinblick auf die Globalisierung der Märkte zu entwickeln.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, das ist auch dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion zu entnehmen, die gesetzlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass in den Bereichen Strom und Gas die Beschränkung der wirtschaftlichen Betätigungen der Kommunen auf ihr Hoheitsgebiet entfällt und das Konsensprinzip aufgegeben wird, soweit die wirtschaftliche Betätigung
Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, Sie können jetzt beweisen, wie es bei Ihnen um die Interessenwahrung der Kommunen steht. Deshalb fordere ich Sie ultimativ auf, unserem Entschlfeßungsantrag zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Rieth, unterlassen Sie doch diese Märchenstunde. Keine Kommune wird geknebelt. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Rheinland-Ptatz steht ausdrücklich, dass sie auch in Zukunft alt das tun können, was sie in der Vergangenheit getan haben. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Herr Schnabel, zu Ihnen komme ich jetzt: Es war schon bemerkenswert, wie Sie den Eiertanz vollführt haben. Im Innenausschuss haben Sie sich bei der Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch enthalten.
§ 85 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz enthaltene Privatisierungsgebot im Jahr"1998 dahin gehend geändert, dass Kommunen nur dann ein wirtschaftliches Unternehmen errichten. ~dürfen, wenn dessen Zweck nicht ebenso gut und ebenso wirtschaftlich durch--einen privaten Dritten erledigt werden kann. Das ist die so genannte verschärfte Subsidiaritätsklausel.
Vor dieser Ä':derung der Gemeindeordnung durften die Kommunen ein wirtschaftliches Unternehmen bereits dann errichten, wenn ein privater Dritter die Aufgabe nicht besser und wirtschaftlicher erfüllen konnte: Obwohl der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz die Rechtmäßigkeit dieser so genannten verschärften Subsidiaritätsklausel in seinem Urteil vom 8. Mai 2000 bestätigt hat, will die Fraktion BÜND
i~mer erklärt, dass sie diese so genannte verschärfte Subsidiaritätsklausel für falsch hielten. Das Gleiche haben Sie vor
Für die F.D.P.-Fraktion halte ich deshalb fest: Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will mit der Aufhebung der Privatisierungsklausel in der Gemeindeordnung den Mittelstand in Rheinland-flfalz schwächen und findet dabei offensichtlich die Untersützung der CDU-Fraktion. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will, dass die Kommunen die Möglichkeit erhalten sollen, sich auf allen Gebieten unternehmerisch zu betätigen.
ln der Begr_ündung dieses Gesetzentwurfs heißt es:.,Das bedeutet, dass die Kommunen die Möglichkeit haben müssen, am Wettbewerb teilzunehmen, wenn sie sich nicht für Privatisiening entscheiden." Im Klartext heißt das: '!'fann immer die Kommunen es wünschen, können sie den Handwerksbetrieben, den Selbstständigen oder den kleineren Unternehmen Konkurrenz machen,
und bei Verlusten soll der Steuerzahler dafür die Haftung übernehmen. - Dies ist mit der F.D.P.-Fraktion nicht zu machen.
Herr Kollege Schnabel hat vorhin propagiert, auch noch das Örtlichkeitsprinzip aufzuheben. Dann machen die Stadu'l!erke auch noch Stromhandelsgeschäfte. Dann werden Sie sehen, wie-die Privaten das wahrscheinlich wesentliEh besser können und wie die öffentliche Hand für die dabei entstehenden Verluste geradestehen muss.