Heinz-Hermann Schnabel
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Herr Kollege Redmer, so wollen wi~ das bitte nicht im Raum stehen Jassen. Ich habe genau zehn Minuten gesprochen und nur einen Satz zur linksextremistischen Seite gesagt. Ich habe gesagt, dass wir blind wären, wenn wir nicht sowohl nach links als auch nach rechts schauen würden, nicht mehr und nicht weniger.
Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen und uns nicht in die Ecke stEillen, dass wir die 6Ber-Diskussion- noch eimal anzetteln.
Über diese Diskussion sollen Siesich Geda-nken machen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Neuordnung des Nebentätigkeitsrechts in Rheinland-Pfalz ist notwendig und eigentlich schon seit einiger Zeit überfällig. Nicht nur die Begriffsvielfalt in diesem Bereich macht vielen zu schaffen, sondern wir haben es mittlerweile mit einem Begriffswirrwarr zu·tun. Es gibt Begriffe wie "Hauptamt", "Nebenamt", "Nebentätigkeit", "Nebenbeschäftigung",
"Ehrenamt", "öffe-ntliches Ehrenamt", "genehmigungsfreie und anzeigepflichtige Nebentätigkeit" und "verlängertes Ehrenamt".
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind Begriffe, die eigentlich die Betroffenen zum einen immerwiedervor Proble
me stellen, aber auch die unterschiedlichen Auslegungen, die wir festzustellen haben, machen allen im Grunde genommen zu schaffen. Ich räume ein, dass wir Vorgaben nach dem Beamtenrechtsrahmengesetz haben, die teilweise dem Versuch im Weg stehen, der V!Jn der Landesregierung unternommen wurde, die Bestimmungen zu straffen oder gar neu zu ord
nen.
Gelungen ist es eigentlich a!ll Ende nicht ganz, aber die Lan
desregierung hätte auch noch die Möglichkeit gehabt, über. den Bundesrat im Zusammenhang mit dem Beamtenrechts• rahmengesetz Ideen einzubringen, sodass wir vielleicht die eine oder andere Verbesserung noch erreicht hätten.
Die unabhängige Expertenkommission "r-Jebentätigkeitsrecht" hat- ich wiil die Arbeit der dort Tätigen nicht schmälern -sich unseres Erachtens zu stark auf die finanzielle Seite konzentriert. Entscheidend waren für sie in erster Linie die abzuführenden Beträge und Höchstsätze, die dabei Beachtung gefunden haben.
Meine Damen und Herren, wie überall, wenn es um Geld geht, hört der Spaß auf. Spaß hatten bei dem Thema nur einige, die sicherlich auch im Vorfeld Neidfeuer geschürt habep. Die kommunalen Wahlbeamten und die Spitzenbeamten wurden als raffgierige und geldgierige Politiker dargestellt und in der Öffentlichkeit im Grunde genommen bloßgestellt.
Es \vurde einfach der Eindruck verbreitet, dass es sich dabei· um einen Personenkreis handelt, der sich, was die Nebentä
tigkeiten angeht, im Graubereich des Rechts bewegt.
Mit Häme wurde aufgezählt, wie viele Ämter der eine oder andere Landrat oder Oberbürgermeister bekleidet, ohne seri
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ös zu prüfen, um welche Tätigkelten es sich überhaupt gehandelt hat.
Einige Fälle wurden medienwirksam in die Öffentlichkeit transportiert. Spektakulär' wurden fünf- und sechsstellige
Summen als Nebeneinkünfte genannt. Am Ende war es eigentlich im Grunde genommen noch nicht einmal eine Hand _ voll Fälle, die an solche Größenordnungen überhaupt heran_:: kam.
Mich ärgert, dass sich rund 400 hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Landräte, also kommunale Wah!beamte, zunächst einmal dem P~mschalvorwurf auszusetzen hatten, dass sie sich-über die Nebentätigkeiten hemmungslos bedienen.
Meine Damen und Herren, eins muss in diesem Zusammenhang, weil das alles für die Öffentlichkeit nicht so spektakulär istund schon gar nicht für den einen oder anderen Politiker, gesagt werden, bei dem weit übervviegenden Tell aller Ne
benbeschäftigungen in diesem Bereich hat es si<:h um ehrenamtliche Tätigkeit gehandelt, auf deren Wahrnehmung unsere Gesellschaft eigentlich angewiesen ist.
(Beifall bei CDU, SPD und r.D.P.}
Wir haben im Jahr des Ehrenamts diese Dinge immer an die Spitze unseres Handeins gesetzt. Meine Damen und Herren, ich will nicht verkennen, dass die Öffentlichkeit kritischer geworden ist, \'l.oas die Nebentätigkeit von Angehörigen des öffentlichen Dienstes angeht. Aber wer Spitzenkräfte auch in - solchen Positionen wilt, insbesondere im kommunalen Bereich, muss sie auch adäquat bezahlen. Dieser Grundsatz, der auch in der Wirtschaft gilt, muss, denke ich, auch in der Politik gelten. Wer wird künftig überhaupt noch solche Ämter
übernehmen, die so viel Verantwortung und Zeitaufwand erfordern?
Meine Damen und Herren, die Kandidatensuche bei den Urwahlen zeigt uns sehr deutlich die Problematik, dass sich noch relativ wenige für diese Ämter zur Verfügung stellen und sich bewerben. Ich meine, das sollte uns schon zu denken geben.
Einige kritische Punkte bei der Neugestaltung des Nebentätigkeitsrechts gibt es sicherlich noch; das möchte ich gerne einräumen, oder umgekehrt muss ich das der Landesregierung zur Last legen. Die Frage der Aufsichtsbehörde, wer für die Erteilung der Genehmigung zuständig ist, ist nach unserer Auffassung nicht- glücklich geregelt. Aber ich gebe umgekehrt auch zu, dass das Verfahren, wie wir es bisher durchgeführt haben, natUrlieh auch Probleme in der Praxis ergab.
Meine Damen und Herren, mit der Schaffung neuer Bestimmungen im Nebentätigkeitsrecht sind wir auf dem richtigen
Weg. VVir können dies mittragen. Sicherlich ist das eine oder andere noch verbesserungsfähig, aber wir meinen, unter den
jetzigen Umständen und vor dem Hintergrund der bereits dargestellten Problematik, können \ivir der Änderung des Mi
nistergesetzes und dienstrechtlicher Vorschriften zustimmen. Den Entschl~eßungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN lehnen wir natürlich ab.
Vizep(äsident Schuler:
Herr Kollege Pörksen, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem neuen Landesvermessungsgesetz wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für das amtliche Vermessungswesen in RheinlandPfalz geschaffen. Bisher waren die Bestimmungen in sieben Gesetzen und Verordnungen geregelt. Durch dieses Landesgesetz werden den Vermessungsämtern und Katasterämtern keine neuen Aufgaben zugewiesen. Darüber hinaus werden die Bestimmungen und Bezeichnungen den heutigen Anfor- _ derungen und dem heutigen Sprachgebrauch angepasst.
Zwei Aspekte wurden von der Vermessungsverwaltung und von den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren unterschiedlich eingeschätzt und teilweise sehr strittig diskutiert. Zum einen ging es um die Regelung _in§ 16, in der die Abmarkung von Grenzpunkten geregelt ist. Darüber hinaus ging es um § 10, in dem qas Liegenschaftskataster geregelt ist.
Ich muss gestehen, dass Ich die
nun vorgelegt wurde, wurde man etwas nachdenklicher und wollte diesen Weg nicht mehr _mitgehen, und zwar ~uch deshalb, weil im Grunde genommen am Grundsatz der Abmarkung im neuen Landesvermessungsgesetz festgehalten wird, und dies zu Recht schon allein wegen des öffentlichen Interesses an der Erhaltung des Grenzfriedens und damit des Frie
dens zwischen den Eigentümern.
Neu ist in diesem Gesetz im Grunde genommen nur, dass auf Antrag die Abmarkung unterbleiben kann. Das ist der einzige Punkt, der in diesem Zusammenhang unmittelbar auf den Eigentümer wirkt. Auch bei Flurbereinigungen dürfte es mit · diesem neuen Landesvermessungsgesetz keine Probleme ge
ben; denn die Kulturverwaltungen erstellen bekannterweise zunächst einmal ein Kataster für die öffentlichen VoJege und Feldwege und legen ein großes Raster über das umliegende Gebiet. Dann werden einzelne Wünsche von Pächtern oder
_von verschiedenen Eigentümern berücksichtigt, indem Flä
chen insgesamt zu einer Einheit zusammengefasst werden.
Bei der Ausweisung von Neubaugebieten dürften künftig keine Schwierigkeiten entstehen; denn es ist in der Praxis oft
so, dass abgemarkt wird und Bebauungspläne erstellt und Erschließungsmaßnahmen durchgeführt werden. Dann werden die Straßen gebaut. Am Ende liegen die Grenzsteine 30 Zenti
meter oder 40 Zentimeter unter Plan und müssen später neu gesetzt werden. Allein schon daran zeigt sich, dass die ursprüngliche Art und Weise der Grenzsteinsetzung vernachlässigt werden kann.
Wir halten es für sehr positiv, dass künftig bei Vorhaben und Erschließungsverfahren eine Abmarkung vorgeno-mmen wer
den muss, und zwar insbesondere deshalb, weil man nicht insgesamt ohne Vermessung und oftmals nicht ohne Grenzsteine auskommt, wenn man eine größere Fläche kaufen und dann umlegen ~vill. Diesem Anliegen ist meiner Meinung nach mit§ 19 Rechnung getragen worden.
Alles in allem sind wir bekannterweise auf der technischen Seite mittlerweile so weit, dass wir über die Satellitensysteme zu jedem Zeitpunkt und an jedem Ort relativ schnell die -Grenzpunkte festlegen können.
Weiter ging es dann noch um den vorgezogenen Veränderungsnachweis. Diesem Ansinnen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure konnte man meiner 1\iieinung nach auch nicht unbedingt nachkommen. Die Funktion des Liegenschafukatasters als amtliches Verzeichnis des Grundbuchs ist
durc~ Bundesrecht vorgegeben und kann deshalb nicht durch eine Vielzahl von vorgezogenen Veränderungsnachweisen aufgelöst werden. Das ist auch nicht zwingend erforderlich; denn durch das neue Sonderungsverfahren soll eine Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens errelchtwerden.
-Es war auch ein strittiger Punkt, dass die Katasterämter
_ - ich bin sofort fertig -die Unterlagen nicht früh und schnell genug den Vermessungsingenieuren zuleiten konnten. ln dieser Hinsicht ist mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren eine Regelung getroffen worden. Dem Ent-schließungsantrag von SPD und-F.D.P. können wir entneh
men, dass dies schneller gehen soll.
Meine Damen und Herren, abschließend weise ich noch einmal darauf hin, dass all diejenigen, die einen Grenzstein benötigen und ihn beantragen, diesen auch nach dein neuen Recht bekommefl werden. Damit ist dem Bürger gegenüber Genüge getan.
Wirstimmen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meim~ sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquete-Kammission "Verwaltungsmodernisierung" vvurde, vvie wir bereits gehört haben, auf Antrag der CDULandtagsfraktion und mit Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD, F.D.P. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig eingesetzt. Alle haben von Anfang an die Notwendigkeit ge
sehen, die Verwaltung des Landes Rheinland-Pfalz wirLSchaft
licher und leistungsfähiger zu organisieren und die Verwaltungsentscheidungen und Verwaltungsabläufe bürgernäher
und transparenter zu gestalten.
Leide: war jedoch eine kooperative Arbeit mit diesem Ziel mit den Regierungs-fraktionen nicht möglich. Ich räume ein,
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es ist unmöglich, dieses Thema in seiner gesamten Breite in einer Enqu~te-Kommission zu behandeln. Doch diese Enquete-Kommission hat sich fast ausschließlich mit der Auflösung der Bezirksregierungen bzw. der Mittelinstanzen befasst.
-Ja, langsam, langsam!
Der Abschlussbericht der Enquete-Kommission "Verwal
tungsmodernisierung in Rheinland-Pfalz" vermittelt deshalb ein völlig falsches Bild. Er ist- unvollständig. Ich habe mir 25 Sitzungen notiert, die Vorsitzende hat 26 Sitzungen genannt. Der Ab5chlussbericht stellt den Verlauf eigentlich völlig aufden Kopf.
Der Bericht lenkt im Grunde von den Schwächen ab, die von Anfang an die Arbeit der Enquete-Kommission begleiteten, nämlich von der fehlenden Bereitschaft der SPD und der F.D.P., eine offene Diskussion über die künftige Organisation der Landesvervvaltung zu führen.
Der Bericht geht-auf Themen ein, die nicht behandelt oder nur kurz gestreift wurden. Ein Beispiel ist das Thema.,Bürgerbeteiligung", über das in _der Kommission zu keinem Zeitpunkt gesprochen wurde, das aber einen breiten Raum im Abschlussbericht einnimmt.
Andererseits sind Aussagen einfach f
zichtbar ist." Diese Aussage steht im Widerspruch zu den Aussagen der angehörten Sachverständigen, die zu dem Ergebnis kamen, dass die Einrichtung der SGDs und der ADD dem Anspruch auf effiziente Verwaltung nicht gerecht wurde. Das ist ganz offen5ichtlich eine falsche Aussage.
Meine Damen und Herren, außerdem waren die Würfei eigentlich schon gefallen. Bei den Koalitionsvereinbarungen wurde die Auflösung der Bezirksregierungen vereinbart, wie wir immer gesagt haben, ohne jegliche Aufgabenkritik.
Meine Damen und Herren, während die Vertreter der Regierungsparteien stets bestrebt waren, die zuvor verkündete Entscheidung von Ministerpräsident und stellvertretendem l'viinisterpräsident zu verteidigen, gingen wir den sachgerechten \JVeg, die übrigen Vertreter ebenfalls, wobei ich dabei gern die Vertreter des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ebenfalls einschließe.
Meine Damen und Herren, wir versuchten, über eine umfassende Anhörung kontruktive Vorschläge zu erarbeiten. Nach dem Einsetzungsbeschluss der Enquete-Kommission waren andererseits weitaus mehr Themen zu behandeln. Ich will einfach nur zur Erinnerung noch einmal auf den Einsetzungsbes!:hluss hinweisen und die wichtigsten Themen nennen, die behandelt werden sollten: Aufgabenabbau, Aufgabenredu~ zierung, Beschleunigung von Entscheidungsprozessen, Überprüfung von Standards, Aufgabenverlagerung, Einbindung von Privaten zur Verbesserung des Dienstieistungsangebots. Überlagert wurden alle diese Themen eigentlich nur durch die Auflösung der Bezirksregierungen.
Die Koalitionsvereinbarung schwebte wie ein Damoklesschwert über der Arbeit der Enquete-Kommission. Die Festlegung in Ihrer Koalitionsvereinbarung, die bisherigenBezirksregierungen in Trier, Neustadt und Koblenz aufzulösen, führte dazu, dass sich im Grunde genommen SPD und F.D.P. aber auch keinen Deut bewegten.
Herr Kollege Creutzmann, wenn Sie_davon gesprochen haben, dass wir im Grunde genommen geblockt hätten,-muss ich sagen- das will ich gleich noch- eillmai ausführen-, wir hatten zahlreiche. Ideen, was man aus dem Ganzen mit Einsetzung der Enquete-Kommission machen konnte, insbesondere, wasdie Bezirksregierungen angeht.
Meine Damen und Herren, die Arbeit in der -EnqueteKommission vvar eigentlich so wie die Geschichte vom Hasen und dem Igel. Wenn die Enquete-Kommission Arbeitsergebnisse verkünden wollte, war die Landesregierung bereits mit neuen Verlautbarungen überdie künftige Form der Mittelbehörde auf dem iviarkt. Sei ist es gelaufen. Es ist gerade umgekehrt gelaufen, wie es laufen sollte.
Pörksen, SPD: Ihr wart der Hase,
dasstim mt!)
Meine Damen und Herren, wir konnten von Anfang bis zum Ende unserer Arbeit in der Enqu~te-Kommission feststellen, hier fehlte die Achtung vor dem Parlament.
(Beifall bei defCDU
Hammer, SPD: Das Protokoll vermerkt:
.,iviüder Applaus"!
Von Arifang an waren sich eigentlich alle Beteiligten in der Enquete-Kommission einig, dass vor jede Umorganisation eine Aufgabenkritik gestellt werden muss. Diese elementareGrundvoraussetzung wurde jedoch völlig ignoriert.
Zum wiederholten Mal m·uss ich daran erinnern und darauf hinweisen, d_ass in zwei Anhörungen -die Experten von der jetzt in_Rheinland-Pfalz realisierten Lösung mit zwei Strukturund Genehmigungsbehörden und einer Aufsichtsdirektion abrieten. Besonders waren dies Sachverständige,--
- Nein, im Gegenteil. Gerade zum Beispiel Dr. Bäumer gehört nicht der CDU an. Er kam aus r-Jordrhein-Westfalen. Er hat diese Notwendigkeit begründet.
Es waren Dr. Bäum er und Herr Winkel. Der eine kam aus Hessen, der andere aus Nordrhein-Westfalen, nur, damit wir uns _
richtig verstehen.
Die Aufgaben, die die neugeordnete Mittelinstanz zu bewältigen hat, auf zwei unterschiedliche Typen von Bündelungsbehörden zu verlagern, widerspricht im Grunde genommen den anerkannten Gliederungsprinzipien.
Meine Damen und Herren, unverständlich ist auch, dass keinerlei Wirtschaftlichkeitsberechnung und schon gar keine Gesetzesfolgenabschätzung an den Anfang gestellt ~:vurde.
Interessant ist auch, dass die von der F.D.P. geforderte Abschaffung- der Mittelinstanz eigentlich nicht zustande kam. Zwischendurch hat anscheinend die Regierungskoalition der ivlut verlassen.
Im Gegensatz dazu wurden bei der Kommunalaufsicht und der _Schulaufsicht Filialen eingerichtet. Im Weinbau sowie in
der Wald- und ForstwirLSchaft wurden Entscheidungskompetenzen weit von den Aufgaben weg verlagert. Zu was das geführt hat, sehen wir heute. ln der Rheinpfalz 1r11aren die Lehrer drei Monate ohne Gehalt.
ADD funktioniert nicht, Gehälter werden nicht gezahlt. A-kten stehen auf den Fluren, und keiner weiß, wie es ~rveiter geht.
Meine _Damen und Herren, schade, dass eigentlich durch die hektische und konzeptlose Arbeit der Landesregierung die Enquete-Kommission immer wieder versuchen musste, sich dieser Springprozession anzupassen und keine Zeit blieb, um gründlich zu arbeiten.
Es blieb auch keine Zeit, sich mit anderen Themen grundsätzlich weiter zu befassen. Lediglich für das Personalwesen und das Zuwendungswesen wurden gute Ansätze erarbeitet. Doch dies-e beiden Arbeitsergebnisse- waren im Grunde genommen einfach zu wenig für die vierjährige Arbeit einer solchen Enquete-Kommjssion.
-_Nicht.,mea culpa", wir hatten doch überhaupt keine ander~ Wahl. Aber interessant ist, dass das einzige Thema, das die F.D.P. eingebracht und damit einen Nebenkriegsschauplatz eröffnet hat, die Diskussion um die Sparkassenaufsicht war. 1,5 Kräfte sollen eingespart werden. Vor dem Hinterg-rund des Gesamtauftrags ist das doch wphl eine Riesenleistung, was die F.D.P. sich geleistet hat.
(Beifall bei der CDU} Meine Damen und Herren, grundlegende Verwaltungsrefor- men in Rheinland-Pfalz sind eigentlich immer nur einver- nehmlich zwischen den beiden großen Parteien gemacht worden. Diese Chance wurde bei dieser Reform und bei der Neuorganisation der Landesverwaltung völlig vertan. (Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig!)
Ich möchte noch einmal nachdrücklich darauf hinweisen, bei uns vvar die. Bereitschaft in der Enquete-Kommission immer vorhanden, einen gemeinsamen Weg bei der Reform der Landesverwaltung zu gehen. Unsere Vorstellungennach einer optimalen Mittelinstanz wurden jedoch nicht berücksichttgt.ln einem Thesenpapier hatten wrr hierzu wesentliche
.
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Grundsätze für die Schaffung einer optimaleniv'littelinstanz entwickelt. Ich möchte es nur noch einmal sagen, damit nicht wieder die Legende entsteht, die CDU habe keine Vorschläge _ gehabt. Wir haben im Zw~schenbericht einen Vorschlag gemacht und haben jetzt auch einen Vorschlag vorgelegt, nämlich die Schaffung einer optimierten ivlittelinstanz, ein dreizügiger Ven;valtungsaufbau mit dem Grundsatz der Bürgernähe, Aufgabenbündelung, Bildung von Veranwortungs-und Kompetenzzentren, Begrenzungen Von Sonderbehörden auf das notwendige Maß.
- Ich komme zum Schluss. Zu nennen ist außerdem noch die Beibehaltung des regionalen Gliederungsprinzips. Meine Da~ men und Herren, allein mit diesem Thesenpapier hatten wir unsere Hausaufgaben gemacht.
Leider vvar dies alles umsonst. Frust bleibt bei uns, bleibt bei meinen Kolleginnen und- Kollegen, bleibt bei mir, insbeson
dere auch bei unseren Sachverständigen für die Zeit, die zum überwiegenden Teil nutzlos geopfert wurde.
Ich bedanke mich.
Vizepräsident S~huler:
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schweitzer.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine rlleuordnung des Nebentätigkeitsrechts in Rheinland-Pfalz war s!cherlich überfällig. Ob dies jedoch so spektakulär einge
leitet werden musste, wie dies die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN getan hat, will ich einmal dahingestellt sein lassen.
Doch die kommunalen Wahlbeamten unisono so an den
-Pranger zu stellen und i!) Kauf zu nehmen, dass sie in der Öffentlichkeit als raff- und geldgierig dargestellt werden konnten, wurde einfach billigend in Kauf genommen.
Meine Damen und Herren, Neidfeuerehen zu entfachen,·mag zwar Spaß mach_en, zahlt sich aber auf Dauer nicht aus.
Wer so mit diesem Thema umgeht, der braucht sich nicht zu wundern, dass bei Umfragen Politiker ganz am Ende der Berufsskala stehen.
Es wurde der Eindruck vermittelt, dass es sich bei den kommunalen Wahlbeamten insgesamt um einen Personenkreis handele, der sich, was die Nebentätigkeiten.anbelangt, in einer Grauzone des Rechts bewege. Süffisant wurde aufgezählt, wie viele Ämter der eine oder andere kommunale Wahlbeamte begleitet, ohne seriös zu prüfen, um welche Tätigkeiten es sich überhaupt handelte. Meine Damen von den GRÜNEN, einige wenige Fälle wurden von Ihnen medienwirksam in die Öffentlichkeit transportiert,
spektakuläre fünfstellige, in ein oder zwei Fällen sogar sechsstellige, Summen als Nebeneinkünfte genannt. Meine Damen
·und Herren, am Ende - dies ist eigentlich im Grunde genom
men das Schlimme bei dieser Diskussion- war es nicht mal eine Hand voll Fälle, über die man ernsthaft diskutieren musste und vielleicht auch im Speziellen diskutieren konnte. Alle anderen 400 hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten, die an solche Größenordnungen nicht im Traum herankamem, wurden in den gleichen Topf geworfen. Deswegen muss man dies auch einmal so sagen. Das ist einfach unfair und unseriös.
Bei dem weit überwiegenden Teil aller Nebenbe~chäftigun
gen der kommunalen Wahlbeamten handelte es sich um eh
renamtliche Tätigke:iten. Es ist unbestreitbar, dass unsere Ge
sellschaft auf die Wahrnehmung von solchen Ehren3mtern angewiesen ist. Wer soll denn die kommunalen Interessen in den unterschiedlichen Gremien noch vertreten, wenn dies
nicht die kommunalen Wahlbeamten sind?
Zweifelsohne gab es Unklarheiten in diesem Wirrwarr des Nebentätigkeitsrechts. Dafür aber die Betroffenen verant
. wortlieh zu machen, grenzt schon an Zynismus. Wer Spitzen
kräfte mit Spitzenleistungen im kommunalen Bere:ich möch
te, muss sie auch bezahlen. Dieser Grundsatz, der in der 'vVirtschaftselbstverständlich ist, muss auch in der Politik gelten.
Dass dies nicht so ist, daran sind wir alle schuld, auch wir ·in
diesem Hause. Das oehen Sie jetzt allein schon bei diesen Zwischenrufen.
Meine Damen und Herren, leider hat sich auch zu Beginn der Diskussion unser iltfinisterpräsident nicht vor die kommunalen Wahlbeamten ge:stellt. Dies war zu diesem Zeitpunkt wohl etwas weniger publil~umswirl~am.
. Meine Damen und Herren, zweifelsohne begrüßen wir es,
das~ eine unabhängige Expertenkommission für die Neuordnung des Nebentätigkeitsrechts eingesetzt wurde. Einige dort erarbeitete Grundsätze können wir mittragen. Über die eine oder andere Position ist sicherlich noch zu diskutieren.
Anlass zu der_Kritil~ bääer Neugestaltung des Nebentätig
keitsrechts sehen wir zum Beispiel in dem Punkt, dass künftig Nebentätigkeiten nicht mehrvon dem unmittelbaren Dienst
-vorgesetzten, sondern von der AufsiehEbehörde genehmigt werden.
Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wo istdenn dabei das Problem?)
Ich denke, das ist ein Eingriff in die Selbstverwaltung bei uns in Rheinl:md-Pfalz. Dies dürfen sich. die Gemeinden, Städte und landkrei~e nicht gefallen lassen.
Zweifelsohne gibt es noch einige Punkte, die in diesem Gesetzentvvurf diskutiert werden mü~sen und di5kutiert werden können. Ich denke, wir werden Gelegenheit haben, um im lnnenausschuss zu diesem Thema noch weiter unterhalten zu können. Im Interesse der kommunalen Wahlbeamten hoffe
ich, da~s wir noch die eine oder andere Änderung erreichen können. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Das möchte ich abschließend sagen. De:;wegen müssen wir im Innenausschuss darüber reden.
Ich bedanke mich.
. (Beifall bei der CDU) ·
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle Demokraten in Deutschland sind sich einig, dass Rechtsex-tremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus in unserem Land nicht geduldet werden dürfen. Die übergroße Mehrheit lehnt Extremismus ab, dies generell, dabei sowohl von rechts als auch von links. Meine Damen und Herren, dieser breite Konsens darf jetzt nicht durch kleinliches Parteiengezänk geschädigt werden.
Die Ursachen für rechtsextremistische Gewalt sind vielfältig. Zweifelsohne haben wir festzustellen, dass in den neuim Ländern rechtsextremistische Tendenzen stärker als in den westlichen Ländern verbreitet sind. Meine Damen und Herren, dafür gibt es Erklärungen, die ich hier bestimmt nicht nennen muss.
Nach dem Verfassungsschutzbericht 1999 sind zwar die rechtsextremistischen Straftaten leicht rückläufig, jedoch sind die rechtsextremistisch motivierten Gewaltdelikte um über 5 % gestiegen. Auch bei uns in Rheinland-Pfalz gibt es eine solche besorgniserregende Entvvicklung; denn im ersten Halbjahr 2000 sind bereits 398 neüe Verfahren eingeleitet worden, was eine Erhöh.ung um 115 Straftaten bedeutet.
Meine Damen und Herren, all diejenigen, die einen Personalabbau im Bereich des Verfassungsschutzes forderten, müssten allein durch diese Zahlen eines Besseren belehrt werden:
Wer den Verfassungsschutz schwächt, stärkt den Radikalismus. Der Aufruf aller Demokraten gegen Gewalt ist notwendiger denn je. Wir müssen die Bevölkerung gegen das rechtsextremistische Spektrum sensibilisieren und mobilisieren. Meine Damen und Herren, doch dies allein reicht nicht. Die
Wurzel dieses Problems liegt in unserer Gesellschaft. Wir
müssen extremistische Parolen und Fremdenfeindlichkeit ein
fach im Keim ersticken. Ich denke, Herr Kollege Mertes hat schon darauf hingewiesen, dies beginnt schon in der Familie.
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Negative Aussagen vor dem Hintergrund von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit dürfen nicht bagatellisiert werden.
Joachim Fest, der kürzlich den Hildegard-Preis von der Landeszahnärztekammer verliehen bekam, hat in einer für mich sehr denkwürdigen Ausführung gesagt: Die rechten Schatten werden wieder etwas länger. - Er begründet dies historisch damit, dass derzeit eine Generation heranwächst, die in keiner Weise mit dem Nationalsozialismus in Berührung kam und deshalb auch eine völlig andere Beziehung hat, wie zum Beispiel die Kriegsgeneration oder die erste Nachkriegsgeneration.
Ich denke, wir wissen alle, dass viele, die derzeit diese~ Parolen nachlaufen, wirklich nicht wissen, was sie tun. Aber ich denke, dass dies auch in dem einen oder anderen Fall poli
-tisch motiviert ist. Deswegen meinen wir, es muss immerwie
der darauf hingewiesen werden. Wir dürfen aber andererseits dieses Thema "Rechtsextremismus" nicht dramatisieren.
Ich sage dies ganz bewusst. Die eine oder andere Äußerung im Ausland über Deutschland ist sicherlich wenig hilfreich und in dieser Form auch nicht begründet. Wir haben eine wehrhafte und gefestigte Demokratie, die durch einige rechte oder linke Spinner mit Sicherheit nicht wanken wird.
-Meine Damen und Herren, letztes Mittel gegen den Rechts
extremismus ist das Verbotder NPD. Gegner und Befüf'Norter
sind quer durch alle Parteien hindurch zu finden. Für mich stelltsich einfach die Frage, was es uns in unserer Demokratie gebracht hat, dass wir eine solche Partei über Jahre hinweg gewähren ließen. Ohne -die Arbeit des Verfassungsschutzes zu schmälern- er hat hervorragende Arbeit geleistet-, durch seine Kontrollen sind Gewalttaten nicht eingedämmt worden. Meine Damen und Herren, ein Skandal ist es jedoch, dass wir als Steuerzahler allein die NPD im vergangenen Jahr mit 1 Million DM alimentiert haben. ln diesem Schutzbereich hat sich die NPD zu einem logistischen Netzwerk entwickelt.
Entscheidender sind jedoch die Vorteile, die aus dem Parteienprivileg resultieren. So sind Versammlungen, Kundgebungen und Aufmärsche den nicht verbotenen Parteien kaum zu verwehren. Den Parteien sind in Artikel21 des Grundgesetzes
die Grenzen ihrer Freiheit aufgezeigt. Die NPD verletzt diese Bestimmung ständig. Ein Verbot wäre deshalb mehr als ein Symbol.
Der Staat muss den Rechtsextremisten mit einer ausreichenden polizeilichen Präsenz entg-egentreten. Ob dies in Rheinland-Pfalz immer per Fall sein kann, weiß ich derzeit nicht; denn wir wissen, dass im Bereich der Polizei immer wieder Kräfte in den verschiedensten Bereichen fehlen. Wir fordern die Landesregierung auf, weiterhin eine Sonderermittlungsgruppe gegen rechtsextremistische Straftäter einzusetzen und darüber hinaus ein polizeiliches Frühwarnsystem einzu
führen.
Bei den Staatsanwaltschaften müssten nach unserer Auffas
sung Spezialabteilungen zur Verfolgung von Gewalttaten
mit rassistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund gebildet werden. Anklageerhebungen und Verurteilungen müssen zum Geschehen so zeitnah wie möglich und verfahrensrechtlich zulässig erfolgen.
-Ich bin sofort fertig. Wir sind gegenüber rechtsextremer Gewalt nicht hilflos. Wir müssen uns nur gegen die Feinde der Demokratie zur Wehr setzen. Es kommt jetzt einfach darauf an, dass alle, die politisch und administrativ Verantwortung tragen, das Not'.r~endige mit Entschiedenheit umsetzen.
Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben 1998 der Änderung der Gemeindeordnung in Bez-ug auf die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen aus gutem Grund nicht zugestimmt.
Die verstärkte Subsidiarität hat die Wettbewerbsbedingun
gen zweifelsohne zum Nachteil der Kommunen verschoben.
Wir wollen keine Schutzzonen für kommunale Unternehmen, aber wir wollen Wettbewerbsbedingungen, die für öffentliche und private Anbieter gleichermaßen gelten.
{Beifall des Abg. Rieth, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen_und Herren, wir alle wissen, dass die Rahmenbedingungen kommunalen Handeinstrotz intensiv~r und er
folgreicher Modernisierungsbemühungen von Städten, Ge
meinden und Landkreisen nach wie vor sehr ungünstig sind. Der letzte Kommunalbericht des Landesrechnungshofs hat
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dies leider wieder sehr deutlich bestätigt. Mehr als 600 Kommunen in Rheinland-Pfalz haben _einen unausgeglichenen Haushalt, und der Schuldenstand liegt mittlervveile bei 8,3 Milliarden DM.
Meine Damen und Herren, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz über die Zulässigkeit kommunalwirtschaftlicher Betätigung hat den Kommunen zweifelsohne einige Sorgei.genommen, obwohl im Grundsatz die -verstärkte Subsic:Jictri'tät bestätigt wurde.
Lieber He-rr Kollege Schweitzer, das haben Sie nicht verstanden in Bezug auf das, was Sie gesagt haben, was Herr Bisehel und Herr Schnabel ausgesagt haben.
Außerdem gibt es den Hinweis, dass Eingriffe durch eine zweckentsprechende Handhabung und Auslegung des neuen Gesetzes vermieden werden müssen. Darüber hinaus wird den Kommunalunternehmen Bestandsschutz gewährt. Alles im Grunde genommen Dinge, die letztendlich positiv das unterstreichen, was wir ursprünglich einmal kritisiert haben.
Hier konnten die Gemeinden eine wichtige Klarstellung zu ihren Gunsten erreichen. So haben sie zum Beispiel bei der Frage, ob ein _Dritter den öffentlichen Zweck ebenso gut erfüllen kann, einen Spielraum eigener Beurteilung. Darüber haben wir im Vorfeld der Ge111eindeordnung nie diskutiert. Dieser Beurteilungsspielraum bezieht sich auch und gerade auf die Güte der betreffenden Leistungen. Damit ist vor allem an die Nachhaltigkeit, das heißt Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit, gedacht. Je wichtiger eine durch den öffentlichen Zweck gerechtfertigte Leistung für die Bürger _ist, desto größer ist das Bedürfnis nach einem krisenfesten, stetigen und möglichst ungestörten Angebot, und zwar zu sozial gerechtfertigten Bedingungen.
Meine Damen und Herren, aufgrund dieses für die Kommunen positiven Urteils des Verfassungsgerichtshofs sehen wir deshalb zurzeit keine Notwendigkeit,§ 85 der Gemeindeordnung erneut zu ändern; denn die Gemeinden konnten eine wichtige Klarstellung zu ihren Gunsten erreichen. So haben sie bei der Frage, ob ein Dritter den öffentlichen Zweck ebenso gut erfüllen kann, einen - wie ich schon gesagt habe Spielraum eigener Beurteilung.
Das ist im Grunde genommen das Entscheidende bei diesem Urteil des Verfassungsgerichtshofs: Dieser Beurteilungsspielraum bezieht sich auch und gerade auf die Güte der betreffenden Leistung. Damit geht es vor allem um die Nachhaltigkeit und die Dauerhaftigkeit.
Meine Damen und Herren, auch die kommunalen Verbundunternehmen werden durch das UrteiLnicht gefährdet. Maßstab ist die zu erfüllende Gesamtaufgabe. Geschützt werden hierdurch insbesondere diejenigen Stadtwerke, die defizitäre Bereiche unterhalten müssen. Rosinenpic~erei wird dadurch
konkret und massiv verhindert und ausgeschlossen. Dies war auch im Vorfeld so in dieser Form nicht erkennbar.
Nicht zu verkennen ist jedoch die Problematik bei der Vergabe von Teilleistungen der kommunalen Betriebe. Konfliktsituationen werden häufiger vor den Gerichten zu klären sein.
Meine Damen und Herren, insgesamt belässt das neue Recht nach dem UrteJI des Verfassungsgerichtshofs den Kommunen einen beachtlichen Handlungsspielraum, indem diese sich auch weiterhin in angemessenem Umfang auf ihren angestammten Betätigungsfeldern wirtschaftlich betätigen können.
Meine Damen und Herren von der SPD und von der F.D.P.,
dies alles woilten Sie jedoch nicht, und insbesonere die F.D.P. wollte dies im Grunde genommen nicht so, wie letztendlich das Urteil des Verfassungsgerichtshofs derzeit aussieht.
Ihr Ziel, die Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz mit dem neuen § 85 in der Gemeindeordnung einzuschränken und die Kommunen in ihrer Eigenständigkeit zu beschneiden, haben Sie nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs nicht erreicht. Auf den ersten Blick wurde durch das Urteil die verstärkte Subsidiarität bestätigt. Doch die Kommunen in Rhein
land-Pfalz werden in aer Praxis - zum Glück für die Kommunen- nur am Rande tangiert.
Die kommunale Position ist, nachdem dieses Urteil vorliegt, gestärkt, ohne dass die Privatisierungsmöglichkeit, die wir auch wollen und schon immer wollen, eingeschränkt wird. Wir waren eigentlich diejenigen, die ·von Anfang an im Bereich der kommunalen Betriebe für die Privatisierung eingetreten sind.
Meine Damen und Herren, viel wichtiger für uns ist ein völlig anderes Thema. Es ist das Thema- "Regionalprinizip".
Lieber Herr Schweitzer, wenn Sie dozieren Regionalprinzip, Örtlichkeitsprinzip, so- ist anzumerken, das schreibt mittlerweile das Innenministerium. Das wird so vorgetragen. Dann müssen Sie es uns auch überlassen, dass wir jetzt vom Regionalprinzip oder vom Örtlichkeitsprinzip reden.
Bei Artikel 28 Abs. 2, den wir als "Kommunale" auswendig kennen, ist es im Grunde genommen überhaupt nichtdie Frage, über was wir derzeit reden.
Meine Damen und Herren, das Thema "Regionalprinzip" ist für uns wichtig und hat dadurch größere Bedeutung erlangt,
dass zwischenzeitlich lebhafteste Bewegungen am Energiemarkt festzustellen sind, jetzt besonders konkret im Bereich Strom und Gas. Hier gibt es größere und lebhafte Bewegungen. Die großen Energieversarger tummeln sich- wie wir alle wissen- am Markt.