(Beifall bei der F.D.P.- Rieth, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN: Präsident Grimm: Aber Sie sehen noch Veränderungsbedarf!)
Herr Präsident, meine Damen und Herfen! Ich bin eigentlich dankbar dafür, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Urteil
in dieser Deutlichkeit gefällt hat; damit wir Klarheit darüber haben, was künftig Kommunen dürfen und was nicht, was sie
zum Beispiel in Verbundunternehmen dürferi. Leistungen, wenn es Teilleistungen sind, müssen dann auch in der Ganzheit der Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit bewertet wer-. den.
bleiben. Wir sind mit Sicherheit genauso·Gralshüter wie Sie. Das, was Sie im Moment machen, hat nichts mit.Mittelstands
Lieber Herr Kollege. Creutzmann, Sie müssen sich einmal an Ihre eigene Nase fassen. Si.e haben einen Antragfür Ihre Par
wir, welche Problematik auf die Kommunen zukommt. Insbesondere wird im Bereich der Liberalisierung des Wassers eine
- Es hat mit der Gemeindeordnung sehr wohl etwas zu tun, wie es zukünftig mit Strom, Wasser und ähnlichen Elementen bei uns in diesem Land Rheinland-Pfalz weitergeht.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, ich bin dankbar für diese Klarstellung. Sie werden nach wie vor Probleme damit haben, das' auszulegen, was Sie beschlossen haben. Ich kann.nur dem Kollegen Rieth Recht geben. Das darf so nicht bleiben. Die~es Parlament wird das zu einer entsprechenden Stunde wieder ändern.
Schnabel, zur Frage der Klarheit möchte ich sagen, ich würde Ihnen gerne die Rede, die ich im Stadtrat im Sommer _letzten Jahres gehalten habe, geben, als ich gegen die Entscheidung des Stadtrats gestimmt habe, eine Klage einzureichen. Da sind alle Punkte, die das Gericht angesprochen hat, schon' aufgeführt. Es ging um den Bestandsschutz und alle anderen Fragen. Man braucht nicht für jede Sache auch noch eine Entscheidung des Gerichts. Wenn Sie sagen, das Gericht habe erst gewisse Klarheit gebracht,
spielraums. Dort heißt es:.,Dabei hat sie nach allgemeiner, durch Artikel49 Landesverfassung verfassungsrechtlich abgesicherter Auffassung... einen Beurteilungsspielraum, den" -jetzt hören Sie einmal gut.zu -.,im Übrigen auch die Geset
.,Ein Gesetz, das die ~emeinden zwänge, rentierliehe Unternehmensteile zu privatisieren, und ihnen nur die defizitären beließe, könnte vor Artikel 49 Landesverfassung schwerlich
Wirkungen entfaltet§ 85 Abs. 1 Nr. 3 GemO bei sachgerechter," - den Maßstab müssen Sie dann schon anlegen -.,an Wortlaut und Systematik orientierter Auslegung aber gerade nicht." Dann können Sie doch nicht so· tun, als wenn wir ein
Gesetz gemacht haben, das dann vom Verfassungsgericht gerade gerückt werden muss. Das ist geradenicht der Fall.
Wir haben genau die Auffassung, die wir von dieser Stelle aus vertreten haben, geradezu bestätigt bekomme[l. Insofern