Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Böhr, das war durchaus eine schöne Einlage. Ist sich denn die CDU
Deutschlands insgesamt überhaupt einig, wie sie die Steuerauf: reform machen will? Das ist doch die Frage.
Sie können durchaus eir.en Zwischenton mitbekommen. Ich stimme Ihnen zu. Viele Teile dessen, was heute zur Beratung steht, hätte man früher haben können. Das ist keine Frage.
sichtszüge entgleisen,· nämlich wenn S~e einmal zugeben müssten, dass Sie vielleicht vor zwei Jahren etwas anders eingeschätzt haben als heute.
Das hätte man in der Tat haben können. Wenn es so ist und die Fachleute es zugeben, warum werden wir uns nicht einig? Das ist ganz einfach, weil in der CDU der Prozess darüber, wo die Richtung hingehen soll, so unsicher wie das Wetter ist, das im November kommen wird.
Wenn Sie sich anschauen, welche Partie wir bei der Rentendiskussion und welche Diskussion wir bei der Bundeswehr ha
ben werden, dann wird herauskommen, dass wir bloß keine Fakten nennen dürfen, die uns in irgendeiner Weise den Wähler vergraulen,. sondern· Augen zu und durch. Dies wird dem Land nichts nützen.
Herr. Kollege Böhr, wenn es zutrifft, dass gesagt worden ist, wir-gehen in den Vermittlungsausschuss und versuchen eine Einigung und Sie dazwisch_engerufen haben,.. im Leben
·nicht", dann beschreibt dies die wahrhafte Einstellung, die Sie insgesamt zu diesem Problem haben. ich glaube, Sie sind. nicht bereit, an einer Lösung mitzuarbeiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit seinem am 8. Mai 2000 zugestellten Urteil hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entgegen dem Normen
Rheinland-Pfalz nachhaltig unterstützt worden war, die Vereinbarkeit des seit 1998 geltenden Gemeinderechts mit der. Landesverfassung Rheinland-Pfalz f~stgestellt. Auf Initiative der F.D.P.-Fraktion und gegen die Stimmen der Opposition
von CDU und BÜNDNIS 90iDIE GRÜNEN wurde das in § 85 Abs. 1 Nr. 3 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz enthalte
nehmen errichten dürfen, wenn dessen Zweck nicht ebenso gut und ebenso wirtschaftlich durch einen· privaten Dritten erledigt werden kann- die so genannte verschärfte Subsidiaritätsklausel.
Kommunen ein wirtschaftliches Unternehmen schon dann errichten, wenn ein privater Dritter die Aufgabe nicht besser und wirtschaftlicher erbringen konnte. Mit seinem Urteil hat
tik für den Verbraucher und den Mittelstand bestärkt. Nur diese können als Gewinner des Verfahrens vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalzangesehen werden. Verlie
rer der Entscheidung sind klar das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU, die gemeinsam die verschärfte Subsidiaritätsklausel bekämpft haben.
(Beifall bei der SPD- Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Verlierer sind die Arbeiternehmer und Arbeitm;hmerinnen!)
-Herr Kollege Braun, das haben Sie noch nie· verstanden, dass es auch mittelständische Unternehmen gibt, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern sie auch erhalten. Das müssen
Für die F.D.P. ist es insofern völlig unverständlich, weshalb vonseiten der Stadt Bad Kreuznach, aber auch seitens des in den Rechsstreit involvierten Städtetags Rhe[nland-Pfalz das Urteil des Verfassungsgerichtshofs geradezu als ein salomoni