HerrRiethund Frau Thomas, wenn man in der Art und Weise argumentiert, ,.Ihre Arbeitnehmer", ,.Ihr Mittelstand", dafür
das ist ,.Ihr Klientel, das ist das andere Klientel". Wir sind gewählt worden, die Probleme der Menschen zu lösen.
- Es ist mir klar, dass Sie das etwas aufregen wird, aber allein die Sprache verrät Sie schon, dass Sie in bestimmten Kästchen sagen: ,.Das ist Ihr Wähler, das ist Ihrer", und so machen Sie
zu sagen, ordnungspolitisch ist das nicht sauber, was Sie machen. Sie wollen mehr Staat. Wir wollen mehr Private. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und mir.
(Staatsminister Bauckhage: Das wundert mich nicht!- ' Mertes, SPD: Das können Sie nicht der Landesregierung zuschulden kommen lassen!)
Dieser Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat Klarheit in verschiedenen Bereichen g'ebracht. Die waren so nicht in der G~meindeordnung. Sie sind auch so definitiv nicht in der Gemeindeordnung.
wir zum Beispiel bei Stadtwerken, die als Verbundu~terneh men geführt werden, Teilleistungen herausnehmen und aus
schreiben. Das wollten Sie von Anfang an. Das wollten wir nicht, weil wir natürlich den Betrieb insgesamt gesehen haben, weil wir wissen, dass uns den ÖPNV niemand abnimmt,
Das war der Punkt. Das wollten wir nicht. Ich lasse natürlich nicht stehen, dass wir nicht für die Privaten gewesen wären.
Das müssen Sie' genau wissen. Das müssen Sie sich insbesondere jetzt im Rahmen der Liberalisierung des Strommarkts
und des Wasserbereichs vor Augen führen. Dann werden wir darüber neu diskutieren, lieber Kollege Creutzmann.
Dann können Sie Ihren alten Antrag noch einmal auspacken. Dann machen wir bei der Frage der Regionalisierung oder der
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schnabel, um das noch einmal klar und deutlich
zu sagen, der Verfassungsgerichtshof hat nicht die Gemeindeordnung verändert, sondern er hat sie exakt so bestätigt,