Ich will für die Sozialdemokraten eine Bemerkung aus der Sicht machen , wie wir die Situation beurteilen und wie wir damit umgehen wollen.
Zweite Bemerkung: Wir wollen unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat so justiert haben, dass unsere Men
nahmen gemacht, verwendet und aufbewahrt-werden, um ihren Aufenthalt an öffentlichen Plätzen zu dokumentieren. Wir halten es nicht für rechtsstaatlich, wenn dies. geschehen sollte.
Dritte Bemerkung: Unser Polizeigesetz sieht solche weitestgehenden Verdachtsund - was wichtig ist - ereignisunabhängigen Eingriffsrechte nicht vor. Es ist deswegen wichtig, um nachher die Frage ,.flächendeckend" beurteilen zu können, dass man überhaupt Eingriffe dieser Art rechtfertigen kann.
Vierte Bemerkung: Eine solche Überwachung wäre in höch-· stem Maße- darauf habe ich schon hingewiesen- rechtspolitisch bedenklich. Das haben auch die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einmütig so dargestellt.
Fünfte Bemerkung: Die Videoüberwachung, an bestimmte, straftatenbelastete Plätze gebunden, zeitlich begrenzt, kontrolliert durch gesetzliche Normen und Maßnahmen, kann nach unsen;r Meinung durchgeführt werden. Es ist jedoch notwendig, dass sie auch evaluiert wird und nachher entsprechende Folgerungen daraus gezogen werden.
Sechste Bemerkung- diese ist mehr polizeitaktisch bedingt-: Wer will, dass flächendeckend solche Plätze überwacht werden, muss sagen, wie er dies technisch darstellt, wie dies nachher technisch ·ausgewertet wird und welcher Eindruck bei dem Benutzer, Besucher oder bei demjenigen, der den öf
fentlichen Platz überquert, suggeriert wird. Dies betrifft die Frage nach der vermeintlichen Sicherheit.
Meine Damen und Herren, es geht nicht darum, dass wir bei der Präsenz der Polizei als Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten·
Ich glaube schon, dass das so genannte Leberwurstprinzip, das damit zusammenhängt - das heißt, ich steche an einer Stelle hinein und dann quaddelt das an anderen Stellen heraus-, beachtet werden muss. Dann brauche ich auch dort eine Überwachung. Das ist das Gefährliche.
Ich denke, dass wir sorgfältig darauf achten müssen, wenn wir einen bestimmten Platz kontrollieren, was an anderen Plätzen geschieht und wie dieser Kriminalität an anderen · Plätzen entgegengetreten und diese gelöstwerden kann.
Fazit: Die Polizei ist erst einmal als Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar. Gegen eine Überwachung von Plätzen durch Videoüberwachung zu bestimmten Einsatzzeiten, ereignisbezogen und gesetzlich !)Ormiert haben wir keine Einwände und sehen es als eine Mögli
Herr Präsident, meine sehrverehrten Damen und Herren! Die Videoüberwachung von Kriminalitätsschwerpunkten im öffentlichen Raum ist ein wesentlicher Beitrag zur Bekämpfung von Straftaten. Damit wir uns richtig verstehen: Die Video
sondern dieses Verfahren wird seit vier Jahren bereits mit großem Erfolg in Sachsen praktiziert. Auch in Hessen entsteht - wie wir wissen - derzeit ein entsprechen~es Gesetz. Auch Baden-Württemberg hat konkrete Überlegungen für solche Maßnahmen.
Eines zur Richtigstellung: Es ist u'nwahr, wenn hier behauptet wird oder behauptet wurde- auch wenn es der Innenminister gesagt hat-, dass wir für die flächendeckende Videoüberwa
chung eingetreten seien. Es gibt kein Papier bei der CDU. Es gibt derzeit überhaupt nichts, was in diese Richtung weisen würde.
Unbestritten ist, dass wir nach der letzten Kriminalstatistik zweifelsohne keinen Kriminalitätsanstieg hatten. Das ist gut so. Damit sind wir auch zufrieden. Aber unbestritten ist auch, dass mittlerweile rund 30 % d~r Straftaten von Jugendlichen begangen werden, das heißt, jede dritte Straftat wird von einem Jugendlichen begangen. ·
Wer vor dieser Entwicklung die Augen verschließt, hat in dieser Frage die Verantwortung nicht richtig wahrgenommen. Gefordert ist der Innenminister- dies ist keine Frage -, und zwar allein, weil er für die Sicherheit in Rheinland-Pfalz Ver
Meine Damen und Herren, darüber hinaus werden dann in vielen Bereichen zweifelsohne solche Straftaten letztendlich verhindert werden können, wenn wir an der einen oder anderen Stelle- zu dem Thema als solches werde ich noch kommen müssen- Videokameras installieren.
Die Installation von Videokameras oder Überwachungskameras stellt eine.erfolgversprechende Hilfe.bei der Schaffung von mehr Sicherheit auf Plätzen und Straßen dar. Die Erfahrung in Leipzig hat uns gezeigt - das ist seit vier Jahren bekannt -,.dass potenzielle Täter zweifellos abgeschreckt wurden und dass insbesondere- das ist entscheidend, weil das immer wieder bezweifelt wird - die Aufklärungsquote gesteigert werden konnte. Außerdem wurde dadurch das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöht. Ein Nebenaspekt ist, dass auch in Notfällen die Kameras erkennen · konnten, wenn medizinische Hilfe herbeigeholt werden musste. Ich bin der Meinung, dass dies beim Einsatz solcher Geräte nicht nachteilig ist.
Selbstverständlich verkennen wir nicht- das ist sicherlich eine Frage, die wir diskutieren müssen und die Herr Kollege Bruch angesprochen hat -, dass solche technischen Möglichkeiten mit modernen Videokameras heute auch Gefahren für die Freiheit der Bürger darstellen und daraus erwachsen können. Dabei nenne ich lediglich das Stichwort "Überwachungs
staat". Ich sage ganz deutlich, dass es nicht darum geht, die Bürger: möglichst lückenlos zu überwachen, schon gar nicht im Sinne von "Big Brother", Herr Kollege Hammer. Das wird immer nur polemisch dargestellt. Es geht darum, dass wir die Bürger schützen wollen. Das ist unsere Aufgabe.
Entwicklungen, die wir in England im Zusammenhang mit Videokameras feststellen können, lehnen wir natürlich ab. Das ist überhaupt Keine Frage.
.Meine Damen und Herren, das Freiheitsrecht des Bürgers ist vom Grundsatz her ein hohes Gut; doch der Bürger liat ebenso natürlich ein Recht darauf, dass ihn der Staat vor Verbrechen schützt. Was nützt das höchste FreiheitSrecht, wenn man sich auf Straßen und Plätzen nicht mehr sicher bewegen kann?