Protocol of the Session on February 17, 2000

Herr Minister, ich frage die Landesregierung:

1. Wann wird die Landesregierung eine formliehe Änderung

des Landesrettungsdienstplanes, durch den nach § 4 Abs. 6 Satz 2 RettDG die Einteilung des Landes in Rettungsdienstbereiche verbindlich festgelegt wird, in die Wege leiten?

2. Liegen vonseiten der Stadt Trier und des DRK-Landes

verbandes konkrete Vorschlage Ober den endgOitigen Betrieb der Rettungsleitstelle vor?

3. Ist mit der Neuorganisation die formale Einrichtung einer

Integrierten Leitstelle verbunden?

4. Warum geht die Landesregierung davon aus, dass mit der Übertragung der Organisationseinheit einer Rettungsleitstelle auf die Berufsfeuerwehr eine begrOndete Ausnahme gegen die wSoll•-vorschrift des § 7 Abs. 4 Satz 2 RettDG vorliegt, zumal das DRK die größte mit der DurchfOhrung des Rettungsdienstes beauftragte Sanitatsorganisation ist und ca. 80 % der Einsatze dieser Leitstelle Rettungsdiensteinsatze sein werden?

(Mertes, SPD: Welche Interessen werden denn da wiedervertreten ?)

Prllsident Grimm:

FOr die Landesregierung antwortet Innenminister Walter Zuber.

Herr Prasident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf die MOndliehe Anfrage des Abgeordneten Dr.' Enders wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz ist derzeit aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Zusammenlegung mehrerer Rettungsdienstbereiche in noch elf Rettungsdienstbereiche ei.ngeteilt. Dieser Ist-Zustand ist seit dem 1. Januar 2000 durch die Änderung des Landesrettungsdienstplans vom 24. November 1999 verOffentlieht und im wStaatsanzeiger• auf Seite 1973 festgeschrieben.

Die Landesregierung geht davon aus, dass die geplante Neubildung des Rettungsdienstbereichs Trier zur Jahresmitte 2000 technisch und organisatorisch umgesetzt ist. Wie in allen bisherigen Fallen auch wird anschließend eine weitere Änderung des Landesrettungsdienstplans erfolgen.

Zu Frage 2: Nein. Das Ministerium des lnnern und fQr Sport hat die Beteiligten am 22. Marz 2000 zu einem Gesprach ins Ministerium eingeladen. Die Landesregierung geht nach wie vor davon aus, dass bei gutem Willen beider Seiten eine einvernehmliche Regelung Ober den gemeinsamen Betrieb der

Rettungsleitstelle Trier durch das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Rheinland-Pfalz, und die StadtTrier, Berufsfeuerwehr, erfolgen kann.

Zu Frage 3: Nein. Das Ministerium des lnnern und fQr Sport hat mehrfach betont, dass zur EinfOhrung Integrierter Leitstellen eine Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Rettungsdienstgesetzes notwendig ist. Der Entwurf eines Änderungsgesetzes wird zurzeit erarbeitet. Bis zur Entscheidung Ober diese Gesetzesanderung erfolgt in al· len Fallen nur die Zusammenlegung von Rettungsleitstellen.

Zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass bei der Errichtung einer eigenen Rettungsleitstelle fQr den neuen

Rettungsdienstbereich Trier, beispielsweise unter der Trigerschaft des Deutschen Roten Kreuzes, in jedem Fall weiterhin eine eigene Feuerwehrleitstelle bei der Berufsfeuerwehr Trier erforderlich ist. Die Berufsfeuerwehr Trier ist seit ln

Kraft-Treten des Rettungsdienstgesetzes im Jahr 1975 mit dem Betrieb der Rettungsieltstelle für den Bereich der Stadt Trier und des Landkreises Trier~Saarburg betraut.

Die Beibehaltung dieses Zustands ist im Hinblick auf die notwendigen Investitions- und laufenden Betriebskosten auch unter Berücksichtigung der Offentliehen Haushaltssituation sinnvoll und geboten. Die Landesregierung ist deshalb der Auffassung, dass diese Überlegungen eine Ausnahme von der Soll-Vorschrift des§ 7 Abs. 4 Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes rechtfertigen. Verbandsinteressen des Deutschen Roten Kreuzes an einer Rettungsieltstelle müssen insoweit zurücktreten.

So weit meine Antwort.

Prlsident Grimm:

(Beifall der SPD- Mertes, SPD: Dasware ja noch SchOner!)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.

ln der ,.Rheinpfalz" vom 26. Januar war zu lesen, dass das Ministerium noch nicht offen gelegt habe, wie es sich die Finanzierung vorstelle.

Zuber. Minister des lnnern und für Sport:

Das ist zunachst einmal zutreffend. Es gibt natürlich be

stimmte Überlegungen, die Ihnen auch nicht unbekannt sind, Herr Dr. Enders. Wir werden abzuwarten haben, wie die Vorschlage, die wir dem Ministerrat in einem Gesetzentwurf vorlegen werden, aussehen.

Ich habe vorhin darauf hingewiesen, dass wir uns noch minis

teriumsintern in den Beratungen befinden.

Prlsident Grimm:

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Herr Minister, gibt es Klagen Ober die Arbeitsweise der jetzigen Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr, die nahe legen, eine Verlegung ins Auge zu fassen, oder ist der Zustand so, dass

man Ober die Jahre hinaus von einer außerordentlich zufrieden stellenden Arbeit sprechen kann?

Zuber. Ministerdes lnnern und für Sport:

Wir haben, gerade was die Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr in Tri er anbelangt, immer darauf hingewiesen, dass dort eine mustergültige Arbeit geleistet wird. Es gibt also keinen Grund zu Klagen.

Prlsident Grimm:

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Herr Minister, Sie sprachen von einem Verbandsinteresse. KOnnten Sie das etwas naher beschreiben?

Herr Abgeordneter Mertes, Sie wissen, dass wir uns darum bemühen und eine entsprechende Gesetzesanderung vorbereiten, im Lande Rheinland-P1alz zu gemeinsamen Rettungsleitstellen zu kommen. Natürlich gibt es Interessen, die das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Rheinland-P1alz, ver

tritt. Aber ich denke, diese Interessen müssen hintenanste

hen, wenn wir den Rettungsdienst in Rheinland-P1alz effizienter gestalten wollen.

Wenn ich mir vorstelle, dass in Berlin, einer Stadt mit 3,5 Mil

lionen Einwohnern, die Rettungsdiensteinsatze von einerein

zigen Leitstelle aus koordiniert werden, müsste es auch in Rheinland-Pfalz mOglich sein· wenngleich es ein Flachenland ist -, entsprechende gemeinsame' Integrierte Leitstellen zu schaffen und die Anzahl insgesamt zu reduzieren.

Prlsident Grimm:

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, in anderen Landesteilen gibt es auch Veranderungen, was die Zuteilung anbelangt. Gibt es auch dort solche Diskussionen zwischen dem Roten Kreuz und der Berufsfeuerwehr, sodass es da keine Übereinkunft geben kann?

Zuber. Minister deslnnern und für Sport:

Die Einstellung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz des Deutschen Roten Kreuzes ist grundsatzlieh gegenOber der Errichtung von gemeinsamen Rettungsieltstellen negativ. Das