Protocol of the Session on February 16, 2000

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf steht natürlich auch.!.Inter dem Gesichtspunkt der Deregulie

rung. Darüber hinaus sollen die Strukturen, die sich in Rheiniand-Pfalz und in D_eutschland insgesamt bewährt haben, für die freien Ber.ufe erhalten bleiben. Ich bin sicher, dass- bedingt durch die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung - die Nutzung von Synergieeffekten gegeben ist und berufsübergreifende Kooperationen zu einer Stärkung äer

·beratenden Ingenieure beitragen ·werden. Deshalb bitte ii:h

Sie um Zusti!Jlmung zu dem Gesetzentwurf.

leb danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der F.D.P. und der SPD)

Vizepräsident Schulen

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen nun zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf- Drucksache 13/5222- in der zwei

ten Beratung. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die unveränderte Annanme.

Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich. um das Handzeichen!- Das ist einstimmig so beschlossen:

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den·bitte i,ch, ·sich vom Platz zu erheben!

Danke!- Damit ist das Landesgesetz zur Änderung des Ingenieurkammergesetzes einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt6 der Tagesordnung auf:

landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG)

Gesetzentwurf-der Landesregierung ·

- Drucksache 13/5010

· Zweite Beratung

· dazu:

· Beschlussempfehlung des Innenausschusses

- Drucksache 13/5422

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fürif Minuten vereinbart.·

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Kollegen Weiner das Wort.

Herr P~äsident, meine Damen und Herren! Der Landtag hat , durch Beschluss vom.16. Dezember 1999 die weiteren Bera

tungen über den Gesetzentwurf der Landesregierung zu dem Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen aus G_ründen des vorbeugenden Geheimschutzes an den Innenausschuss - federführend- und an den Rechtsallsschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 3. Februar dieses Jahres nach einem Bericht des Innenministers den Ge-· setzentwurfeingehend und unter Anhörung des Landesrech

nungshofs und des Datenschutzbeauftragten beraten. Der fnnenausschuss beschloss danach einstimmig b_ei Abwesenheit der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der mitberatende Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 10. Februar beraten und mit den Stim

men der Vertre.ter de·r Fraktionen der SPD, CDU und F.D.P. ge

gen die Stimme des Vertreters der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlosse_n, sich der Empfehlung des Innenaus

schusses anzuschließen und dem Landtag die Annahme des

Gesetzentwurfs in der vorliegenden Fassung zu empfehlen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort hat Herr Kollege Schnabel.

Abg. Schnabel, CDU;

Herr Präsident, meine sehr· verehrten Damen und Herren! Es ist unbestritten, dass geheim zu hal~ende lnformatio!len wie beispielsweise Verschlusssachen geschützt werden müssen. Es ist weiterhin unbestritten, dass Personen, die zu solchen In

formationen. Zugang haben, sich Sicherheitsüberprüfung~n

unterziehen müssen. Unbestritten ist darüber hinaus, dass Si

__ cherheitsüberprüfungen rechtsstaatliehen Anforderungen genügen müssen.

Meine Damen und Herren, da in diesem Bereich grundrechtlieh geschützte Rechte auf informationeile Selbstbestimmung berührt werden, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen. werden. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes stammt aus dem Jahr 1994, und es gibt bisher in Rheinland

Pfalz nur so genannte Sicherheitsrichtlinien aus dem Jahr 1995. Eine gesetzliche Regelung auf Landesebene war deshalb überfällig.

Der vorgelegte Gesetzentwurf ents·pricht den Vorgaben der NATO-Bestimmungen sowie der Bundesgesetzgebung und orientiert sich darüber hinaus an den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen aus Nordrhein-Westfalen und Baden"

Württemberg.

Meine Damen und Herren, nach Beendigung des Ost-WestKonfliktes habenwir es in diesem Bereich mit einer neuen Si

tuation zu tun. Die Zahl der Sicherheitsüberprüfungen ist erfreulicherweise drastisch zurückgegangen. i992 wurden im

merhin noch 7 100 Personen überprüft, und 1999 waren es nur noc.h 2 900.

Meine Damen und Herren, wir sind damit einverstanden, dass

·für den Datenschutzbeauftragten und für den Präsidenten

des. Landesrechnungshofs keine Ausnahmeregelungen getroffen werden. ba~ Bundes~icherheitSüberprüf~ngsgeseti sieht dies zum einen nicht vor, zull) and_eren sind auch in der

Mehrzahl der L~nder, die über ein entsprechendes Gesetz verfügen oder bei denen ein solches Gesetz derzeit in Bear

b~itung ist, keine über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgehendenAusnahmen.gere-gelt.

Nach Auffassung unserer Fraktion wird der Gesetzentwurf drei Schwerpunkten gerecht. Zum einen werden Rechte und