Protocol of the Session on May 16, 2024

Integration von Menschen aus anderen Kulturen und Ländern ist immer eine Herausforderung. Es geht um Sprachkenntnisse, ein gegenseitiges Verständnis und natürlich um die Teilnahme am Arbeitsmarkt. Spezielle Fördermaßnahmen für einzelne Einwanderungsgruppen sind besonders dann sinnvoll, wenn Kommunen sich neuen Herausforderungen stellen müssen – zum Beispiel durch eine erstmals vermehrt ankommende Gruppe von Migranten.

Irgendwann sind diese neuen Herausforderungen aber eben keine neuen Herausforderungen mehr. Die Kommunen haben mittlerweile umfangreiche Erfahrungen mit Migranten aus Südosteuropa gesammelt und können ihnen im Rahmen der vorhandenen Strukturen Angebote zur Integration machen. Das machen sie routiniert und mit großer Kompetenz.

Das Programm, welches zum Ende des Jahres auslaufen soll, richtet sich an Kommunen, in die vor einigen Jahren, nämlich 2016, eine größere Anzahl von Südosteuropäern gekommen ist. Damals war das ein neues Phänomen. Die Landesförderung sollte dieser neuen Situation Rechnung tragen und gezielte Maßnahmen möglich machen.

Alle beteiligten Kommunen wissen aufgrund der Förderaufrufe, dass das Förderprogramm Südosteuropa endet. Ziel war nie, auch nicht zu Zeiten der Einführung durch die SPD-geführte Landesregierung 2016, eine Dauerförderung aufzusetzen. Es ging immer um eine Anschubfinanzierung zur Etablierung der benötigten Strukturen.

Zunächst war das Programm auf zwei Jahre befristet. Nach dem Regierungswechsel wurde es fortgesetzt; das stimmt. Es war aber nie als Dauerförderung angelegt.

So ist es. Und jetzt haben wir den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Sehr gerne.

Herr Watermeier. Bitte sehr.

Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kollege.

Ist Ihnen bewusst, dass sich der Zuzug in mehreren Ruhrgebietskommunen pro Kommune betrachtet auf eine inzwischen fünfstellige Anzahl von Menschen

beläuft und sich der jährliche Zuzug weiterhin in einem vierstelligen Bereich abspielt? Das ist in Städten wie Gelsenkirchen, Hagen, Dortmund und Duisburg der Fall. Ich frage mich, wie Sie von einer jetzt bekannten Herausforderung sprechen können, der man durch den Abriss eines Förderprogramms begegnen kann.

Vielen Dank für die Frage. Ich beantworte sie gerne, Herr Präsident.

Bitte.

Ich sprach davon, dass dieses Förderprogramm dazu gedacht war, Strukturen aufzubauen. Die schiere Anzahl von Migranten, die aus dieser Bevölkerungsgruppe kommen, stellt natürlich eine gewisse Herausforderung dar – mengenmäßig, aber eben nicht in der Sache.

(Sebastian Watermeier [SPD]: Och!)

Ein Angebot wird ja nicht neu erfunden, nur weil noch mehr kommen. Die Strukturen sind im Rahmen der bisherigen Förderung geschaffen worden. Sie stehen. Im Rahmen der üblichen Integrationsarbeit der Kreise und der Kommunen sollte das aufgefangen werden können.

(Sebastian Watermeier [SPD]: Herr Kollege, das ist eine zweite Flüchtlingskrise on top, die nicht kompensiert wird!)

Ich habe Ihre Frage so beantwortet, wie ich das für richtig halte. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Ich setze fort. Ich danke den Kommunen sehr, dass sie die Integrationsaufgaben wie die Versorgung von Flüchtlingen insgesamt so engagiert und kompetent angehen. Das sind wahrlich keine einfachen Aufgaben; das ist uns klar.

Klar ist auch, dass sie weiterhin Unterstützung brauchen und ob der großen Zuwanderung an ihre Grenzen kommen. Wir müssen alles dafür tun, dass illegale Migration gestoppt wird, damit wir uns in den Kommunen, im Land und auch im Bund darauf konzentrieren können, denjenigen zu helfen, die schutzbedürftig sind und eine Perspektive auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland haben.

Von einer gelungenen Integration profitieren am Ende alle: die Menschen, die kommen, genauso wie unsere deutsche Gesellschaft, die sie aufnimmt.

Im Dezember 2023 haben wir auf Antrag der Zukunftskoalition über Erstorientierungskurse gesprochen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Bund die Mittel für diese Kurse nicht streicht. Diese Kurse

kommen allen Migranten und nicht nur einzelnen Gruppen zugute.

Sie haben unseren Antrag im Integrationsausschuss am 8. Dezember 2023 abgelehnt. Im Winter wollten Sie sich nicht bei der Bundesregierung dafür einsetzen, dass sie die Mittel für diese Kurse weiterhin einsetzt – und das ganz offensichtlich nur, weil es die SPD-geführte Bundesregierung war, die die Mittel streichen wollte, und Sie hier natürlich keinen an die Bundesregierung adressierten Anträgen zustimmen wollten. Vielleicht war der Grund für die Ablehnung auch einfach, dass der Antrag von CDU und Grünen kam; das weiß ich nicht.

Nun finden wir in Ihrem Forderungsteil die Aufforderung – ich zitiere –, „gegenüber dem Bund diejenigen Mehrbedarfe aufzuzeigen, die nicht in der Verantwortlichkeit des Landes ausgeglichen werden können und für diese auf eine bundespolitische Lösung zu drängen.“ Das finde ich echt putzig. Wo waren Sie denn im Dezember, als wir uns dagegen gewandt haben, die Mittel für die Erstorientierungskurse ersatzlos zu streichen oder zu kürzen? Heute wollen Sie die Landesregierung auffordern, sich gegenüber dem Bund einzusetzen. Ganz ehrlich: Das finde ich durchschaubar.

(Beifall von der CDU)

All das erinnert auch an die Streichung der Mittel für die Sprach-Kitas durch den Bund, die Chancengleichheit für Kinder gewährleisten sollen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt. Das Land ist in die Bresche gesprungen, um dieses wichtige Programm gerade angesichts der steigenden Zuwanderungszahlen zu erhalten.

Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung selbst – ich zitiere erneut –, „dass die Integrationspolitik des Landes eine Daueraufgabe bleiben wird und sie auf strukturelle Unterstützung der Kommunen und Akteure vor Ort setzen muss, um erfolgreich zu sein.“ Das unterstütze ich. Das in Rede stehende Förderprogramm ist aber keine strukturelle Unterstützung, sondern eine, die nur 35 Städten und Gemeinden zugänglich ist und eben nicht die Bemühungen der Kommunen insgesamt unterstützt.

Die Landesregierung und die Zukunftskoalition aus CDU und Grünen sind sich ihrer Verantwortung im Bereich der Integration und der Geflüchtetenarbeit sehr bewusst und werden die Kommunen weiterhin dabei unterstützen. Darauf können Sie sich verlassen. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun Herr Dr. Kaiser das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Liebe Silvia Gosewinkel, die Landesregierung ist seit Beginn deiner Rede hier im Raum gewesen, Ministerin Gorißen spricht für Frau Paul – nur damit da keine Missverständnisse aufkommen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Die europäische Freizügigkeit ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Integration. Menschen aus allen Ländern der EU können sich in den anderen Ländern niederlassen, eine Arbeit aufnehmen, ihren Lebensmittelpunkt neu wählen. Das ist eine große Errungenschaft, auf die wir demokratischen Europäerinnen stolz sein dürfen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Auch für Menschen aus Osteuropa gilt diese Freizügigkeit spätestens seit 2014. Ohne den Zuzug von Menschen aus Südosteuropa, insbesondere auch aus Rumänien oder Bulgarien, würde in einigen Wirtschaftsbereichen dieses Landes nicht mehr viel funktionieren.

Besonders und auch neu war 2014 und in den folgenden Jahren, dass insbesondere sozioökonomisch benachteiligte Menschen aus diesen Ländern von der Möglichkeit der Freizügigkeit Gebrauch gemacht haben. Dies rechtfertigt dieses von der SPD mit dem Antrag thematisierte, speziell zugeschnittene Programm. Dieses Programm war zu Beginn nur für drei Jahre gedacht. Mittlerweile läuft es seit acht Jahren. Seit Beginn der Freizügigkeit 2014 haben sich die Zuzugszahlen – Sie haben schon darauf hingewiesen – insbesondere von Menschen aus Rumänien und Bulgarien stark erhöht. In manchen Kommunen wie zum Beispiel Mönchengladbach haben sie sich vervierfacht.

Das seit 2017 bestehende Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“, welches hier zur Diskussion steht und im Juli 2023 – Sie haben es angesprochen, Frau Gosewinkel – von 22 auf insgesamt 35 Kommunen in NRW erweitert wurde, ist ein Unterstützungsprogramm des Landes für diese besonders stark eingebundenen Kommunen gewesen. Dieses Förderprogramm sollte modellhaft Maßnahmen ausprobieren und voranbringen, und diese sollten dann in die Regelförderung integriert werden. Das ist von Anfang an so angedacht gewesen und auch immer wieder kommuniziert worden.

Die Idee, dass durch dieses Förderprogramm die Teilhabe und Integration von Menschen aus Südosteuropa lokal verbessert werden soll, ist richtig und gut gewesen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, konzeptionelle Herangehensweisen zu erproben, Zugänge zu entwickeln, Vertrauen herzustellen. Dies ist in den vergangenen Jahren auch gut gelungen. Immer mehr Kommunen haben sich beteiligt.

Die jährlich zugewiesenen Haushaltsmittel haben sich von 2,5 Millionen Euro zu Beginn auf mittlerweile 5,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Die zeitliche Begrenztheit – darauf haben Sie gar nicht hingewiesen, Frau Gosewinkel – wurde von Beginn an in jeder Förderperiode kommuniziert und ist konzeptionell begründet. Somit ist es nun auch keine Überraschung für die Kommunen, dass dieses Programm zum Jahresende 2024 ausläuft. Es ist die dritte und letzte Förderphase, die derzeit läuft. Nach jetzigem Planungsstand stehen für 2025 keine Mittel mehr zur Verfügung.

Aber die Kommunalen Integrationszentren vor Ort können durch die Landesförderung, die gesetzlich festgeschrieben ist, gezielt bedarfsgerechte Unterstützungsmöglichkeiten schaffen und von den durch das Programm Südosteuropa erprobten Maßnahmen profitieren. Es wurde viel Wissen geschaffen, und es wurden viele Maßnahmen erarbeitet, die jetzt im Kommunalen Integrationsmanagement bearbeitet und aufgenommen werden können.

Für die Menschen aus Südosteuropa gilt jetzt seit zehn Jahren die Freizügigkeit. Sie kann und sollte nun genauso behandelt werden wie die Einwanderung aus allen anderen europäischen Ländern.

Jetzt haben wir den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Kollegen Klute.

Ja, bitte.

Okay.

Vielen Dank, lieber Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.

Sie haben gerade auf die Kommunalen Integrationszentren verwiesen, die die bisher mit den Fördermitteln bewältigten Aufgaben im Rahmen der Integration von Zuwanderung aus Südosteuropa erledigen können. Bekommen die Kommunalen Integrationszentren denn auch das notwendige zusätzliche Geld, um diese Aufgaben übernehmen zu können, oder bleibt es bei dem Geld, das sie bisher erhalten haben?

Herr Klute, vielen Dank für die Frage. Sie wissen genau, dass die Summe, die für die Kommunalen Integrationszentren vorgesehen ist, gesetzlich festgelegt ist und dass diese Gelder für die Integrationsarbeit auf kommunaler Ebene zur Verfügung steht.

Es macht keinen Sinn, zu unterscheiden, ob die Menschen, für die die Arbeit gemacht wird, aus Süd