Protocol of the Session on May 16, 2024

Das Hebesatzsplitting ist aus der Sicht der Kommunen verfassungsrechtlich völlig zu Recht hoch umstritten. Die kommunale Befürchtung lautet, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung hoch und in der Praxis kaum erfüllbar seien. Ihr vermeintlicher Lösungsvorschlag ist daher keiner, sondern er stellt für die Kommunen eine Zwangsbeglückung dar.

Bezeichnend ist die überhöhte Selbstwahrnehmung dieser Koalition, die Bedürfnisse unserer Kommunen in Nordrhein-Westfalen besser als diese selbst zu kennen. Das finde ich anmaßend.

Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen ihren Mitgliedern richtigerweise die Nichtbeteiligung an dieser Mausefalle, und sie nutzen jede Gelegenheit, der Landesregierung mitzuteilen, was ihnen wirklich hilft. Dabei handelt es sich um den Vorschlag der FDP-Landtagsfraktion, die Messzahlen bei den Wohngebäuden landesweit zu ändern, denn wir brauchen einen allgemeinen Ermäßigungsfaktor, der eine Kostenexplosion beim Wohnen landesweit verhindert.

(Beifall von der FDP)

Was die Kommunen auch brauchen, ist die Angabe ihres individuellen und aufkommensneutralen Hebesatzes. Diesen Hebesatz hat die Landesregierung für Anfang Mai versprochen. Auch diese Zusage haben Sie längst gebrochen.

Was wir nicht brauchen, ist das schwarz-grüne Chaos, das den Kommunen auf der Zielgerade der Grundsteuerreform widerfährt. Diese Landesregierung verteidigt das Scholz-Modell seit bereits zwei Jahren eins zu eins in einer bundesweit einmaligen Nibelungentreue. Sie haben jeden noch so guten Verbesserungsvorschlag in der Zeit immer auch mit der Begründung abgelehnt, die Kommunen könnten sich jetzt auf keine Änderungen mehr einstellen.

(Simon Rock [GRÜNE]: Bleiben Sie doch ein- mal bei der Wahrheit!)

All das ist Ihnen bei Ihrem so grundlegenden verfassungsrechtlichen Vorschlag wie dem Hebesatzsplitting völlig egal. Deshalb sagen wir, dass wir den Kommunen diese Voodoo-Steuerpolitik von Schwarz-Grün ersparen müssen.

(Beifall von der FDP)

Heute rächt sich, dass Sie bei allen Vorschlägen, die wir Ihnen auf den Tisch gelegt haben, jahrelang Arbeitsverweigerung betrieben haben. Denn Nordrhein-Westfalen braucht ein Grundsteuerrecht, das den Anforderungen der FDP-Landtagsfraktion ge

recht wird, und das rechtssicher einfach und gerecht ist.

Sie müssen hier allerdings nicht der FDP einen Gefallen tun. Das erwarte ich nicht von Ihnen.

(Heiterkeit von Christian Dahm [SPD])

Wir bitten Sie, einfach das zu tun, was die Kommunen Ihnen mit ihren Spitzenverbänden in der Breite eindeutig landesweit sagen,

(Stefan Zimkeit [SPD]: Kopfschütteln des Mi- nisters!)

nämlich diesen Gesetzentwurf im Landtag nicht zu verabschieden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Herr Dr. Beucker das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen! Geehrte Herren! Seit mehr als zwei Jahren sind wir gewarnt. Die Reform der Grundsteuer kann ab 2025 die Ein- und Zweifamilienhäuser stärker als die Gewerbeimmobilien belasten. Diese Gefahr hat sich realisiert.

Der Städte- und Gemeindebund beziffert die Veränderungen dahin gehend, dass Gewerbegrundstücke bis zu 50 % entlastet werden, aber die Eigentümer von Wohnimmobilien 20 % drauflegen müssen.

Der Deutsche Städtetag sieht erhebliche Belastungen für die Wohnimmobilienbesitzer und damit letztlich auch für die Mieter. Diesem Umstand will Herr Minister Dr. Optendrenk entgegentreten und die Möglichkeit für unterschiedliche gesplittete Grundsteuersätze je für Wohn- und Gewerbezwecke einführen. Dies über ein Landesgesetz in die Wege zu leiten, erscheint generell möglich. Aber um welchen Preis geschieht das? Erst Aufregung allerorten über die verschiedenen Modelle der Grundsteuer und die entsprechende Auswahl, und nun kippt der Minister das Problem den Kommunen vor die Füße, und das zum beinahe letztmöglichen Zeitpunkt.

Die Konflikte in den Kommunen sind absehbar: Gewerbetreibende und private Eigentümer werden versuchen, sich gegenseitig zu belasten. Die Stadträte werden sich vor Einflussversuchen nicht retten können – ganz abgesehen davon, dass diese Stadträte vor der Schwierigkeit stehen, sich überhaupt erst mal ein Bild von der Faktenlage machen zu müssen.

Soll eher der Wirtschaft geholfen werden, deren Gewerbesteuer neben der Grundsteuer eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen darstellt, oder den zahlreichen Häusle-Besitzern, die ihren Frust

vielleicht an der Wahlurne deutlich machen? All diese Abwägungen hätten die Kommunen nicht, wenn bereits das Bundesgesetz eine Grundformel zur Grundsteuerberechnung vorgäbe, auf die eine Kommune im Zweifelsfall verweisen könnte.

Stattdessen wäre aber die gesetzliche Festlegung der Messzahlen der geeignete Weg gewesen, die Grundsteuerreform aufwandsneutral, gemeinwohlorientiert und friedlich umzusetzen.

An dieser Stelle bin ich übrigens Herrn Kollegen Rock für den Erkenntnisgewinn seines Vergleiches sehr dankbar. Wir wissen jetzt: Grundstücke sind wie Schuhe. Beide haben was mit Sätzen zu tun: Grundstücke was mit Hebesätzen und Schuhe was mit Absätzen. Nun denn, sei es so.

Das Argument, im Gesetz werde nur eine Möglichkeit geschaffen, keine Pflicht, greift zu kurz. Die einzige Möglichkeit, eine als sachgerecht erfundene Lastenverteilung zu ändern, ist die Einführung der Splittung von Hebesätzen. Insofern ist die Kommune geradezu verpflichtet, so etwas zu tun, und wird sich entsprechend den Einflussnahmen auch nicht verschließen können.

Zudem ist absehbar, dass sich die Kluft zwischen starken und schwachen Kommunen weiter vergrößern werde, sagt der Städte- und Gemeindebund. Der kommunalen Familie und dem Zusammenhalt vor Ort hat das Land mit seiner Entscheidung einen Bärendienst erwiesen, sagt auch der Städte- und Gemeindebund. Zudem argumentiert er, dass die Zeit zu knapp bemessen sei, um die IT für die Neuberechnung umzustellen.

Demgegenüber betont der Finanzminister, dass sei im Grunde eine Stärkung der Verwaltungshoheit – stimmt, aber eine Stärkung, die Ressourcen frisst. Es darf spekuliert werden, dass eine Mehrbelastung für Unternehmen dabei herauskommt. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit des Bundeslands NRW als Wirtschaftsstandort, sagt die IHK NRW. Bereits jetzt ist Nordrhein-Westfalen das Flächenland mit den höchsten Hebesätzen bei Grund- und Gewerbesteuer.

Die IHK NRW sieht faktisch eine Unternehmensteuer, die ausschließlich hier gilt. Zudem dürfte der bürokratische Aufwand dieser Maßnahme erheblich sein. Insbesondere in den Innenstädten wird es nach Auffassung der IHK NRW erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit beispielsweise zwischen Ladenlokal, Werkstatt oder Wohnraum geben.

In Zeiten, in denen Politiker aller Parteien Bürokratieabbau versprechen, droht so das nächste Bürokratiemonster.

Ob der vorgelegte Gesetzentwurf alle rechtlichen Eventualitäten berücksichtigt hat, wird sich zeigen. Wir vermuten jede Menge Klagen und damit weitere Unsicherheiten für Unternehmen, Bürger und Kom

munen. Bleibt das Problem, mit diesem Gesetzentwurf umzugehen.

Tun wir einmal so, als ob es nur von der AfD abhänge, wie sich die Zustände entwickeln. Die aktuelle Gesetzeslage führt zu einer kaum zu begrüßenden Lastenverteilung. Generell können die Kommunen das verbessern. Die Kürze der Zeit ist allerdings fast ein Affront gegenüber den Kommunen. Im Sinne einer sachgerechten Lösung wäre in Kauf zu nehmen, dass die Hebesätze je nach Kommune erst 2026 geändert werden können. Dann aber wären die Ergebnisse immerhin sachgerecht.

Wir werden der Überweisung zustimmen und vermutlich auch dem Gesetzentwurf. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Für die Landesregierung spricht nun Minister Dr. Optendrenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Grundsteuerreform insgesamt war auf allen staatlichen Ebenen von Anfang an, weil sie historisch so zustande gekommen ist, eine Herkulesaufgabe. Wir haben mehrfach hier darüber gesprochen. Ich will das nicht wiederholen, verweise aber darauf, dass es offensichtlich aus Fragestunden des gestrigen Tages keinen Erkenntnisgewinn beim Kollegen Witzel sowohl zu der historischen Situation als auch zu Rechtsfragen gegeben hat, obwohl ich ausführlich versucht hatte, zu erläutern,

(Ralf Witzel [FDP]: Das ist Ihre Meinung! Ich habe gesagt, wie Kommunen das sehen!)

wie die rechtliche Situation ist. Sie haben aber keine Abwägung dazu vorgenommen, ob Sie das anders sehen. Der Erkenntnisgewinn steht Ihnen noch bevor.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Da Sie in der Vergangenheit nun ausreichend dazu beigetragen haben, immer die Sichtweise anderer, und zwar derjenigen, die die Kommunen kritisiert haben, vorzutragen, kann man das durchaus als Gottfried Wendehals des Parlaments bezeichnen, glaube ich.

Die Veranstaltung hier überrascht mich insofern ein klein wenig, weil wir rein auf der Faktenbasis ein Stück anders dastehen, auch nach dem, was wir gestern noch mal ausgetauscht haben, was die Historie angeht.

Was die Koalitionsfraktionen heute eingebracht haben, basiert darauf, dass es einen Vorschlag gab, dies auch im bundeseinheitlichen Modell zu machen, und zwar bereits im Frühjahr. Da ist unter dem Gesichtspunkt, dass auch andere Fraktionen dieses

Hohen Hauses immer gesagt haben, wir sollten Rechtszersplitterungen zwischen den Bundesländern möglichst vermeiden, eine Initiative von insgesamt elf Bundesländern auf den Weg gebracht worden, um dieses Bundesmodell anzupassen, und zwar mit genau den Regelungen, die jetzt Gegenstand des Entwurfs der Koalitionsfraktionen sind.

Es hat intensive Beratungen mit dem FDPBundesfinanzminister darüber gegeben, ob es möglich ist, das in einem Gesetzgebungsverfahren des Bundes so rechtzeitig zu machen, dass mehr Zeit für Kommunen verbleibt, das umzusetzen, auch für ITProgrammierungen und vieles andere.

Das ist nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat sich nach Wochen dagegen entschieden. Nachdem man signalisiert hat, das ernsthaft prüfen und auf den Weg bringen zu wollen, sagt man nach Wochen: „Machen wir doch nicht“. Dass dann eine politische Abwägung darüber stattfinden muss, ob man es als Landesmodell mit der rechtlich eindeutig zulässigen Landeslösung machen kann, das kann man den Koalitionsfraktionen doch wohl nicht ernsthaft vorwerfen.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Wenn Sie überhaupt die Frage beantworten wollen, zu welchem Zeitpunkt man es früher hätte machen können, dann hätte sich das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden können, diese Landesöffnungsklausel anstelle einer bundeseinheitlichen Geschichte im Februar einzubringen. Ja, hätten wir. Wir haben uns aber für den Bundesweg entschieden, weil wir – auch mit dem Bund – vorsondiert hatten, dass eine bundeseinheitliche Lösung durch Änderung des Bundesgesetzes das insgesamt systematisch Bessere wäre. Auch andere Bundesländer in Deutschland waren zu dem Punkt gekommen, dass sie es anpassen wollten, und haben gesagt: Dann lasst uns das nicht jeder einzeln tun.

Daher halte ich es für der Sache nicht angemessen, zu sagen, wir hätten hier in diesem Hohen Hause an der einen oder anderen Stelle Zeit verdaddelt. Ganz im Gegenteil.

(Zurufe von Christof Rasche [FDP] und Ralf Witzel [FDP])