Gerade weil wir so lange darüber geredet haben, ist es mir aber unerklärlich, warum dieser Gesetzentwurf ausgerechnet jetzt so kurzfristig mit Änderung der Tagesordnung eingebracht wird.
Dass Sie nicht auf uns hören, habe ich so langsam begriffen, auch wenn es mir schwerfällt, aber warum hören Sie nicht einmal auf den Städte- und Gemeindebund? Warum ignorieren Sie alle Aussagen?
„Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen wird den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, den räumlich strukturellen Besonderheiten zwischen den Kommunen Rechnung zu tragen.“
Zum 1. Januar 2025 sollen die Kommunen also unterschiedliche und flexible Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke festlegen dürfen. Ich halte es nicht für ein Dürfen; ich würde sagen: Es ist ein Aufzwingen. Sie müssen das tun; hier liegt der Hase im Pfeffer.
Die Kommunen wollen diese von der Landesregierung so gepriesene Freiheit und Flexibilität überhaupt nicht. Seit Monaten schon machen die kommunalen Spitzenverbände darauf aufmerksam, wie ungünstig eine solche Lösung ist und wie sehr sie sie ablehnen. Die Hebesätze in NRW sind sowieso schon auf Rekordhoch. Die Kommunen ächzen unter der finanziellen Last, die ihnen von der Landesregierung aufgebürdet wird.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Was hat das damit zu tun? – Stefan Zimkeit [SPD]: Wenn du das nicht verstanden hast, bist du wirklich fehl am Platz!)
Die Landesregierung hilft den Kommunen nicht. Im Gegenteil: Sie lassen die Städte und Gemeinden dieses Landes am ausgestreckten Arm verhungern.
Der NRW-Städtetag hat sich deutlich gegen die Hebesätze positioniert. Besonders pikant ist für mich, dass Sie direkt danach den Gesetzentwurf vorlegen.
Der Städte- und Gemeindebund hat sich schon lange gegen die differenzierten Hebesätze ausgesprochen, …
Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Was ist denn Ihre präferierte Lösung? Es gibt ja nur drei Möglichkeiten:
Entweder lassen wir das jetzt so laufen und nehmen die Mehrbelastung für Mieterinnen und Mieter hin. Die zweite Möglichkeit ist, wir ändern landeseinheitlich die Messzahlen mit dem Ergebnis, dass die Schuhe vielen Kommunen nicht passen. Die dritte Möglichkeit ist dieser Gesetzentwurf. Deshalb frage ich mich: Was ist denn Ihre präferierte Möglichkeit?
Sehr geehrter Herr Rock, danke für die Frage. Das Erste wäre, was Sie achtmal gemacht haben, nämlich die Ignoranz des Ganzen. Das zweite ist: Wir sprechen uns schon lange für die Steuermesszahlen aus. Auch da höre ich wieder: Sie haben uns nicht richtig zugehört.
Im Übrigen zeigt genau dieser Umgang, den Sie beim Städtetag an den Tag legen, dass Sie keinerlei Kommunikation mit diesem führen.
Wir haben im Vorfeld hier im Plenum darüber geredet, wie man die vorhersehbare Belastung von Grundstücken und die Entlastung von Gewerbeimmobilien verhindern kann. Diese Diskussion wurde nicht nur hier geführt, sondern im ganzen Land. Die Städte und Gemeinden haben gesagt: Macht eine landesweite Lösung über Steuermesszahlen.
Die regierungstragenden Fraktionen springen nun mit diesem Gesetzentwurf den Kommunalen in Nordrhein-Westfalen mit beiden Beinen ins Kreuz. Das zeigt uns, wie verzweifelt Sie sein müssen. Es zeigt aber auch, dass sich die schwarz-grüne Landesregierung von jeder Form politischer Führung und Verantwortung verabschiedet hat.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das Ge- genteil ist der Fall! Wir handeln! – Stefan Zim- keit [SPD]: Die Regierung handelt nicht!)
Sie regiert aus dem Elfenbeinturm und hat den Kontakt zum Land, beispielsweise zu den kommunalen Spitzenverbänden, völlig verloren.
Das betrübt mich sehr, denn das hat NRW nicht verdient. Als altgedienter Kommunalpolitiker kann ich Ihnen außerdem sagen, dass das auch unsere Ehrenamtlichen im Rathaus nicht verdient haben.
Wir haben lange gefordert, dass das Land die Möglichkeit der Öffnungsklauseln nutzt. Nun haben wir eine sehr unbefriedigende Lösung serviert bekommen. Ich bedaure das zutiefst, und ich bedaure vor allem diesen späten Zeitpunkt.
Da aber letztendlich im Sinne der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes irgendetwas geschehen muss, nehmen wir den Gesetzentwurf erst einmal so hin, und wir werden abwarten und bewerten, was die Sachverständigen dazu ausführen.
(Beifall von der SPD – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Abwarten ist ganz toll! – Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD])
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist keine zwei Monate her, dass die FDP-Landtagsfraktion eine Aktuelle Stunde in diesem Hohen Hause beantragte. Das ist nachlesbar in Drucksache 18/8522. Die Aussprache stand unter dem Thema: „Die Landesregierung versucht, ihre eigenen Versäumnisse bei der Grundsteuer zu kaschieren und wälzt die Verantwortung auf die Kommunen ab“. Welch’ hellseherische Fähigkeiten hatten wir einmal mehr beim Thema „Grundsteuer“.
In dieser Debatte hatte die Koalition nämlich versprochen, bei ihrem Vorgehen zu berücksichtigen, wie die kommunalen Spitzenverbände ihren Vorschlag von gestaffelten Hebesätzen sehen; im Plenarprotokoll 18/58 ist das nachlesbar. Sie wollten deren Rückmeldung bis nach Ostern haben und bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen. Rechtsicherheit – so die damalige Debatte – spielte angeblich eine große Rolle für Sie. Die erbetenen Rückmeldungen haben Sie in der Zwischenzeit in interpretationsfreier Weise erreicht.
Ich darf die Nachrichtenlage dieser Tage einmal zitieren uns sie uns allen so in Erinnerung rufen. WAZ von gestern: Streit um Grundsteuer eskaliert. Städtetag NRW lehnt Gesetzentwurf des Landes entschieden ab.
„Wir lehnen den Gesetzentwurf kategorisch ab. Die Landesregierung und die Regierungsfaktionen schlagen damit alle Warnungen aus den Kommunen in den Wind, …“
Die Rheinische Post schrieb gestern: Schwarz-Grün verärgert die Kommunen. – Sie zitiert dann in ihrem Bericht den Präsidenten des Städte- und Gemeindebunds wie folgt – Wortlautzitat –:
„Nachdem das Land trotz frühzeitiger Hinweise der kommunalen Spitzenverbände das Zeitfenster für eine vernünftige landesweite Regelung verpasst hat, soll der Schwarze Peter jetzt bei den Kommunen abgeladen werden, […]
[…] der nun eingeschlagene Weg der Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene zieht mehrere schwerwiegende Folgeprobleme nach sich.“
Sie können die Schlagzeilen dieser Woche in der Medienschau beliebig weiter nachlesen: SchwarzGrün ignoriert Grundsteuer-Kritik der Städte. Städtetag NRW kritisiert geplanten Grundsteuergesetzentwurf scharf.
Das Hebesatzsplitting ist aus der Sicht der Kommunen verfassungsrechtlich völlig zu Recht hoch umstritten. Die kommunale Befürchtung lautet, dass die Anforderungen an die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung hoch und in der Praxis kaum erfüllbar seien. Ihr vermeintlicher Lösungsvorschlag ist daher keiner, sondern er stellt für die Kommunen eine Zwangsbeglückung dar.