Protocol of the Session on May 16, 2024

(Zurufe von Christof Rasche [FDP] und Ralf Witzel [FDP])

Ich glaube, hier ist eine Lösung, die sachgerecht ist.

Der zweite Punkt. Sie haben permanent Modellüberlegungen eingebracht,

(Ralf Witzel [FDP]: Ja klar!)

die zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie sie eingebracht haben, nicht mehr rechtlich umgesetzt werden konnten, wie Sie wussten.

(Ralf Witzel [FDP]: Nein!)

Sie wussten das.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ralf Witzel [FDP]: Nein, nein, nein! – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Herr Kollege Witzel, wenn Sie es immer noch nicht wissen, dann ist das Ihr Erkenntnisproblem,

(Ralf Witzel [FDP]: Unverschämtheit!)

aber das Problem besteht nicht darin, dass es nicht so wäre.

(Beifall von der CDU! – Zuruf von Dietmar Bro- ckes [FDP])

Wenn Sie mitten in einem Erhebungsvorgang für 6,4 Millionen Grundstücke sagen: „Wir wollen noch mal die Rechtsgrundlage verändern“,

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE] – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

fangen Sie noch mal neu an. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den 1.000 Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten vielleicht auch mal in angemessener Weise dafür gedankt hätten,

(Zuruf von Christof Rasche [FDP])

dass die das Steuersubstrat der Kommunen, das nicht Steuersubstrat des Landes ist, in dieser Art und Weise mit so viel Überstunden und mit so viel Schwierigkeiten so bearbeitet haben, dass es zum 1. Januar 2025 noch eine Grundsteuer gibt. Diesen Dank hätte ich mir auch gewünscht.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Ralf Witzel [FDP])

Wenn Sie die Frage, was die angemessene Lösung ist, hier im Rund noch mal ernsthaft diskutieren wollen, dann gibt es zwei Kernpunkte, die Sie unterscheiden müssen: Der eine ist eine Belastungsverschiebung zwischen Wohnen und Nichtwohnen, vor allen Dingen zwischen Einfamilienhäusern und Gewerbegrundstücken, die sehr, sehr unterschiedlich ist, aber im Durchschnitt eine Rolle spielt. Es ist in jeder Kommune anders. Es hängt mit dem Alter der Immobilien zusammen, im Wesentlichen auch mit dem Alter der Einfamilienhäuser oder der industriell wirtschaftlichen Substanz.

Es ist in jeder Kommune unterschiedlich. Deshalb ist eine landesweite Messzahllösung, wie Sie übrigens an den in Sachsen veröffentlichten Messzahlen sehen können, einfach nicht sachgerecht. Das löst das Problem weder in Sachsen noch im Saarland oder in Nordrhein-Westfalen. Die sachlich falsche Lösung ist deshalb auch nicht das Modell gewesen, das ich hier vorgeschlagen habe. Sie hätte nämlich dazu geführt, dass Sie das Messzahlverfahren in manchen Großstädten als gute Lösung hätten nehmen können, in großen Teilen unseres vielfältigen Landes aber nicht. Darum hat die Landesregierung das genauso wenig wie die Koalitionsfraktionen als ein geeignetes Mittel

gesehen. Fragen Sie mal in Sachsen oder im Saarland nach, was da der Sachverhalt ist.

Der dritte Punkt ist – das empfinde ich dann schon als ein bisschen bemerkenswert –: Wir haben es rechtlich ausschließlich auch mit eigenen Bordmitteln hergeleitet, aber abgestimmt mit dem Bundesfinanzminister, der uns auffordert, wir sollten doch bitte die Länderöffnungsklausel genau zu dem Modell umsetzen, das wir ihm angetragen haben. Und dann kommen Sie und sagen: Ja, da gibt es diffuse Rechtszweifel, die sind schon mal geäußert worden, und die sind nicht widerlegt.

Entschuldigung, es ist niemals ein fundierter Rechtszweifel mit Angabe von Artikel, Paragraf und Auslegung, sondern es sind Sorgen vorgetragen worden. Die darf man übrigens vortragen, und die sind gerade im Gesetzgebungsverfahren zu klären, das jetzt folgt. Das ist jetzt genau das parlamentarische Verfahren, vor dem wir stehen. Deshalb empfinde ich es als sehr komisch, dass man vor der Einbringung eines solchen Gesetzes sagt: Na ja, bringen Sie es besser nicht ein. Da sind Sorgen.

Ja, wir müssen die Sorgen ernst nehmen. Das ist aber genau der Beratungsgegenstand, über den wir jetzt reden. Ich bitte daher herzlich um eine substanzielle Beratung statt eines Nachkartens zu Sachverhalten, die so nicht richtig sind.

(Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Vielleicht noch der Hinweis: Der Herr Minister hat, wie es ihm auch zusteht, die Redezeit um 1 Minute und 45 Sekunden überzogen. Nur der Transparenz halber. Diese Zeit steht selbstverständlich auch den Mitgliedern der Fraktionen zur Verfügung. – Den Wunsch sehe ich so nicht. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache.

Wir gehen zur Abstimmung über. Ich weise vor der Abstimmung darauf hin, dass die zwölf Abgeordneten der Fraktion der FDP gemäß § 47 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine schriftliche Begründung zu ihrem Abstimmungsverhalten abgegeben haben. Die Begründung wird in das Plenarprotokoll aufgenommen (siehe Anlage).

Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Gesetzentwurf Drucksache 18/9242 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Heimat und Kommunales zu überweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich frage: Wer stimmt der Überweisung zu? – Das sind die Fraktionen der CDU, SPD, von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der AfD. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisung beschlossen.

Wir kommen zu:

6 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß Artikel 41 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen zur Verantwortung der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Besetzungsverfahren der Stelle des Präsidenten/der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (PUA „OVG-Besetzung“)

Antrag der Abgeordneten der Fraktion der SPD und 11 Abgeordneten der Fraktion der FDP Drucksache 18/9149

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der SPD dem Abgeordnetenkollegen Herrn Wolf das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute legt ein Fünftel der Mitglieder des Landtags Ihnen einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Artikel 41 unserer Verfassung vor. Damit ist es die Pflicht des Landtags, diesen Ausschuss einzusetzen.

Eins vorweg: Dieser Untersuchungsausschuss soll nicht die divergierenden Entscheidungen der Instanzgerichte über die Frage der Rechtmäßigkeit des Besetzungsvorschlags für die zu besetzende Stelle prüfen. Das Oberverwaltungsgericht Münster und die weiteren Verwaltungsgerichte haben entschieden. Dem Parlament obliegt es hier nicht, diese Entscheidung juristisch zu prüfen. Das gebietet der Respekt vor der unabhängigen Justiz und der Gewaltenteilung gemäß unserer Verfassung. Darum geht es nicht.

(Beifall von der SPD und der FDP)

Worum geht es eigentlich? Eine der höchsten Richterstellen in unserem Land ist seit drei Jahren unbesetzt. Was wissen wir bisher? Fast wäre die Stelle noch kurz vor der Landtagswahl besetzt worden. Am 16. Mai 2022 hat der ehemalige Justizminister Peter Biesenbach die Besetzungsempfehlung seines Fachreferats abgezeichnet. Im Juni 2022 kommt Herr Dr. Limbach als neuer Minister ins Amt. Er verfügt dann: nicht weiter ausführen.

Es folgen unzählige, teilweise auch informelle Gespräche. Über Details wissen wir noch nicht so viel. Aus einem der ersten Gespräche wissen wir aber, dass eine der Bewerberinnen sich unter Minister Limbach deutlich bessere Chancen ausrechnete. Das ist alles in den bisherigen Entscheidungen nachzulesen. Sie bewarb sich im September 2022. Am 13. Juni 2023 folgte das Kabinett dieser Bewerbung.

Am Anfang stand die Frage im Raum: Zu wem haben Sie, Herr Dr. Limbach, ein näheres Verhältnis? Sie erinnern sich an die Aktuelle Stunde.

Jetzt geht es aber um mehr. Die Zeitungen schreiben von „Klüngel-Vorwürfen“ oder einer „Auswahlentscheidung unter dubiosen Umständen“. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob es eine Vorfestlegung auf politischer Ebene gab.

Inzwischen wissen wir, dass ein Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion, Herr Ansgar Heveling, mit mindestens einem der Bewerber und mindestens einem Mitglied der Landesregierung Gespräche führte. Dem Bewerber soll klargemacht worden sein, dass die Sache entschieden sei, obwohl das neue Verfahren noch gar nicht begonnen hatte. Herr Heveling wurde im Kölner Stadt-Anzeiger viel konkreter: Es solle eine Frau sein, am besten mit CDU-Parteibuch.

Es geht also um mehr. Es geht darum, ob die Landesregierung in den Verfahren vor den Gerichten, gegenüber dem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit wahrheitsgemäß vorgetragen hat. Es ist die Pflicht von uns allen, die Wahrheit zu sagen, insbesondere vor Gericht. Spätestens seit dem Artikel mit Herrn Heveling ist klar, dass es erhebliche Zweifel an der Darstellung der Landesregierung geben muss.

Es gibt viele Fragen und viel zu wenige Antworten: Wer alles hat informelle Gespräche geführt? – Eine Zeitung fragt: Ist es in Ordnung, Bewerber aufzufordern, ihre Bewerbung zurückzuziehen? – Sie merken: Diese Fragen treffen uns hier im Parlament direkt ins Mark.

Wir als Parlament haben die Pflicht, die Regierung zu kontrollieren. Wir haben alle Mittel, die wir haben, ausgeschöpft, ohne dass es bisher klare Antworten gegeben hätte. Stattdessen entstanden immer neue Fragen. Es ist gerade die Pflicht einer Opposition, diesen Fragen und auch den öffentlichen Zweifeln nachzugehen, insbesondere wenn es um eine der höchsten Richterstellen des Landes geht.

Als Opposition haben wir in der Demokratie auch die Pflicht, wenn es einer Regierung aus eigener Kraft oder fehlendem Willen nicht gelingt, Transparenz und Offenheit zu schaffen, zum Wohle der Demokratie für Klarheit und Vertrauen zu sorgen – Vertrauen, das für künftige Bewerber in der Justiz und für die Unabhängigkeit der Justiz so wichtig ist. Das ist der Appell, der uns aus der Justiz immer wieder erreicht hat.

Wenn wir Vertrauen wiederherstellen, indem wir nun zum schärfsten Schwert greifen – ohne uns selbst zu verletzen, wie Frau Altenkamp vermutet –, dann ist das aller Ehren wert. Dann nutzen wir einen solchen Ausschuss, wie Herr Blasius gesagt hat, …

Ihre Redezeit.

… als „Hygienefilter der Demokratie“, als einen Beitrag zur Selbstkontrolle und Selbstreinigung.

Wir setzen diesen Ausschuss ein, damit wir unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat stärken. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und der FDP)

Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollege Dr. Pfeil das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Es geht um viele offene Fragestellungen rund um die Besetzung der Präsidentenstelle des OVG Münster,