Straftaten verantwortlich sind. Das sind schon Mafia-Strukturen und Parallelwelten, in denen die Missachtung von Recht und Gesetz von einer Generation auf die nächste weitergegeben wird.“
Es haben sich in den letzten Jahren in unserem Land kriminelle Systeme etabliert, wie das beleglose Hawala-Banking, die wir in den Blick nehmen wollen. Vorschläge der SPD in ihrem Entschließungsantrag wie eine Beweislastumkehr bei Vermögensabschöpfungen müssen zur wirksamen Bekämpfung der Organisierten Kriminalität geprüft und einer Verhältnismäßigkeitserwägung unterzogen werden. Wenn wir Bedarf zur Nachsteuerung sehen, werden wir handeln.
Umgekehrt gilt für die FDP-Landtagsfraktion: Eine bloß symbolische Gesetzesänderung bringt nichts, wenn sie das Strukturproblem nicht löst oder einen unvertretbaren Grundrechtseingriff darstellt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Null Ideen gegen Geldwäsche – das wäre eigentlich die angemessene Überschrift für diesen Antrag gewesen. Sie beschreiben ein richtiges Problem und haben gerade noch einmal auf 1 Million täglich und das Problem von Terrorfinanzierung hingewiesen. Und Ihre Lösung ist – ich zitiere –, „Initiativen zu notwendigen Anpassungen gesetzlicher Regelungen zu fördern oder zeitnah auf den Weg zu bringen“. – Dazu fordern Sie die Landesregierung auf.
Was für eine verschlafene Landesregierung müssten wir haben, die zu einer solchen Selbstverständlichkeit aufgefordert werden muss! Das Schlimme ist: Das ist der einzige konkrete Vorschlag, den Sie machen – wobei man ihn überhaupt nicht „konkret“ nennen kann. Eigentlich handelt es sich eher um ein Misstrauensvotum gegen diese Landesregierung.
Sie sprechen hier von einem beherzten Kampf und machen nicht einen einzigen konkreten Vorschlag, was getan werden soll. Das ist nichts als ein Showantrag,
Kurz vor Toresschluss haben Sie ja noch bemerkt, welch schlechte Qualität dieser Antrag hat, und haben deswegen das Beratungsverfahren von „Überweisung“
Obwohl wir darum gebeten haben, das nicht zu ändern, sondern diese Anträge in die Ausschüsse zu überweisen, haben Sie das abgelehnt und bestehen hier auf direkter Abstimmung – wahrscheinlich, weil Sie gemerkt haben, dass Ihr Antrag von den Expertinnen und Experten in einer Anhörung zerrissen würde, weil er absolut inhaltsleer ist.
Wenn Sie das Problem wirklich angehen wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollten Sie sich einmal unsere Vorschläge ansehen, die wir Ihnen unterbreitet haben – wie die gerade angesprochene Beweislastumkehr, damit bewiesen werden muss, woher große Geldmengen kommen. Wir haben klar und deutlich darauf hingewiesen, dass wir ein Unternehmensstrafrecht brauchen,
damit Unternehmen, die an Geldwäsche beteiligt werden, bestraft werden können. Wir brauchen ein In-die-Pflicht-Nehmen von Beratern, Maklern und allen, die mit Immobiliengeschäften zu tun haben.
Wir brauchen auch ein Handeln der Landesregierung. Viele Stellen in den Bereichen, die Sie gerade beschrieben haben, sind unbesetzt, und es gibt insgesamt zu wenige Stellen. Hier könnten Sie konkret handeln. Aber davon wollen Sie nichts wissen.
Ich habe bei dem Beitrag des Kollegen Optendrenk gemerkt, worum es geht: Es geht darum, an eine Stelle im Koalitionsvertrag einen Haken zu machen, und nicht darum, das Problem wirklich anzugehen.
Dieser Antrag ist genau wie das Beratungsverfahren diesem wichtigen Problem völlig unangemessen. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag …
Stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu; dann hätte Ihr Antrag zumindest noch das Gute gehabt, ein paar konkrete Sachen mit auf den Weg zu bringen.
Herzlichen Dank, Herr Kollege Zimkeit, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich habe folgende Frage: Warum haben Sie, wenn Ihnen das Thema doch angeblich so wichtig ist, in dieser Wahlperiode bisher nichts unternommen, um hier im Plenum darüber zu diskutieren und eigene Anträge zu stellen? Haben wir Sie zufällig geweckt?
(Beifall von der CDU – Sven Wolf [SPD]: Zum Unternehmensstrafrecht haben wir schon zahlreiche Anträge gestellt!)
Ich nehme die Kritik gerne an. Es ist richtig; wir haben darüber diskutiert, einen Antrag zu stellen. Wir haben das Problem aber etwas tiefschichtiger begriffen, als Sie das in Ihren drei lapidaren Sätzen tun, und waren deswegen daran, etwas Konkretes vorzulegen, was wir jetzt in aller Kürze als Entschließungsantrag eingebracht haben.
Ich kann Ihnen versprechen, Herr Optendrenk: Sie werden diesen Antrag bekommen. Wir werden ihn vorlegen. Er wird dann im Gegensatz zu Ihrem Antrag sehr viele konkrete Vorschläge enthalten. Wir werden diesen Antrag im Gegensatz zu Ihnen auch überweisen. Es wird dann eine Expertenanhörung geben, um zu prüfen, ob er auch gut genug ist. Davor hatten Sie ja Angst, weil Sie genau wissen, dass Sie hier einen reinen Showantrag gestellt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! „Null Toleranz für Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“: Das ist erst einmal eine knallige Überschrift, Herr Optendrenk, die sich gut anhört. Wer könnte dagegen sein?
Sie beschreiben in Ihrer Analyse auch ganz ausführlich – da kann man durchaus zustimmen – die Existenz von kriminellen Finanzströmen, Steuerhinterziehung, Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche als ernst zu nehmendes Problem auch in NRW. Ja, das ist alles richtig.
Nach der Problemanalyse kommt dann pflichtschuldig – das machen Sie immer so – erst einmal jede Menge Eigenlob für die Landesregierung. Danach fragt man sich dann: Was will uns der Autor neben Problemanalyse und Eigenlob hiermit sagen?
Zum Beispiel schreiben Sie in Ihrem Forderungskatalog, Initiativen zu notwendigen Anpassungen gesetzlicher Regelungen sollten gefördert oder zeitnah auf den Weg gebracht werden. Was soll das sein? Wenn wir das wüssten, könnten wir uns auch dazu verhalten.
Ich habe Ihrem Redebeitrag zum Beispiel auch nicht entnommen, wie Sie sich zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche, der kürzlich vom Bundesjustizministerium veröffentlicht wurde, verhalten. Mit diesem soll § 261 Strafgesetzbuch, Geldwäsche, neu gefasst werden.
Es gab auch schon Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat das erheblich kritisiert und sagt, dass hiermit keine grundlegenden Verbesserungen des effektiven Vorgehens gegen illegale Finanzflüsse geschaffen werden, verfassungsrechtliche Bedenken wurden vorgetragen usw. usf.
Hierzu liegt in Berlin also etwas auf dem Tisch. Dazu hätten Sie sich auch verhalten können und Ihre Position hier darstellen können. Dazu haben wir aber nichts gehört. Deswegen können wir auch schlecht darüber beraten.
Sie hätten heute Farbe bekennen können. Dann hätten wir uns dazu verhalten können. Deswegen werden wir uns enthalten. Selbstverständlich können wir uns einer Problemanalyse nicht entziehen. Aber da Ihr Papier keine Vorschläge enthält, können wir diesem weder zustimmen noch es ablehnen.
Ich stimme meinem Kollegen Zimkeit zu. Ihr nichtssagender Antrag hätte noch eine Chance bekommen – das hätte auch gezeigt, dass es Ihnen mit diesem Thema ernst ist –, wenn Sie ihn in den Fachausschuss überwiesen hätten.
Dann hätten wir eine Fachdebatte führen können, eine Anhörung durchführen können, Änderungsanträge stellen können.
Dann hätten wir aus diesem einfach dahingeschriebenen Antrag qualitativ noch richtig etwas herausholen können. Sie haben sich aber dagegen entschieden.
Wie gesagt, enthält Ihr Antrag keine konkreten Vorschläge. Da uns das Thema aber wichtig ist, werden wir uns enthalten. Ich finde es allerdings schade, dass Sie uns hier so eine dünne Suppe vorlegen.
Und ganz ehrlich: Ich habe auch erhebliche Zweifel an den vollmundigen Bekenntnissen – Stichwort „Zero Tolerance“ –, vor denen dieser Antrag nur so strotzt.