Protocol of the Session on August 27, 2020

altbekannten Forderungen und Argumenten um die Ecke. Das hat etwas von „Und täglich grüßt das Murmeltier“.

(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Aber nicht schlecht, oder?)

Die stereotype Wiederholung der Forderungen und Argumente ist einzig eine weitere SPD-Luftblase im aktuellen Kommunalwahlkampf.

(Beifall von der CDU – Christian Dahm [SPD]: Das sagen Sie mal den Leuten auf der Tribüne und da draußen vor dem Landtag!)

§ 8 enthält die zentralen Regelungen über den Beitrag zu den beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen, wenn Fahrbahnen, Geh- oder Radwege oder Straßenkanäle grundlegend saniert oder neu ausgebaut werden, und zu den Beitragspflichten.

Sie mögen es kritisieren, aber wir waren es, die im letzten Jahr ein modernes Straßenausbaubeitragsrecht für NRW und die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger auf den Weg gebracht haben. Wir haben gemacht, was die SPD-geführten Landesregierungen zuvor versäumt haben.

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Ich darf daran erinnern, dass das KAG seit 1969 im Wesentlichen unverändert angewendet wurde, und selbst im Januar 2017 hat sich die SPD noch gegen einen Neuregelungsbedarf beim KAG ausgesprochen.

Es ist kein Geheimnis, dass die Anliegerbeteiligung in den letzten Jahren und auch nach Inkrafttreten der reformierten Rechtsnorm zum 01.01. in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurde. Das große bürgerschaftliche Engagement, zum Beispiel die Unterschriftenliste der Volksinitiative, hat ebenso unseren Respekt wie die Demonstranten vor dem Landtag. Aber Widerspruch oder ein „Mehr wäre besser“ bedeuten noch lange kein Scheitern der Reform.

Das im Wesentlichen bewährte System haben wir beibehalten. Aber die Anliegerkosten sind halbiert worden, und das unabhängig davon, ob die Anlieger zu SPD-Regierungszeiten 80, 60 oder 40 % der Kosten einer Maßnahme aufbringen mussten. Jetzt ist es nur noch die Hälfte.

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Für die entstehenden Mindereinnahmen der Kommunen haben wir einen begleitenden Förderfonds mit 65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser entspricht der Hälfte der jährlich bei Anliegern NRWweit in Rechnung gestellten Straßenausbaubeiträge. Im Ergebnis werden die Anlieger mehr als deutlich entlastet, und unsere Kommunen legen seit dem 1. Januar 2020 keinen Cent drauf.

(Stefan Kämmerling [SPD]: Unsinn!)

Mehr geht immer, aber die von Ihnen geforderte Abschaffung der Straßenausbaubeiträge muss bezahlbar sein und bleiben, gerade in Zeiten, in denen der Landeshaushalt auf Jahre durch die coronabedingten Ausgabensteigerungen massiv belastet ist – übrigens ein Argument, das bei der letztjährigen Entscheidung keinerlei Rolle gespielt hat, jetzt aber durchaus zu berücksichtigen ist.

Entschuldigung, Herr Kollege Déus, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Dahm würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.

Gerne am Ende.

(Zuruf von der SPD: Der hat Angst vor Zwi- schenfragen!)

Das reformierte KAG wird seit ca. einem halben Jahr angewendet. Sie behaupten, dass der kommunale Erhebungsaufwand gestiegen und dass das von Ihnen behauptete Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag im Straßenausbaubeitrag noch schlechter als zuvor sei – und das, obwohl der Gutachterdienst des Landtags zu dem Ergebnis kam, dass der Mehraufwand der Kommunen nicht beziffert werden könnte.

Sie stellen mit Ihrem Antrag fest, dass die Neuregelung ungerecht und bürgerunfreundlich sei. – Darf ich daran erinnern, dass wir es waren, die erstmals einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, einen marktüblichen Zinssatz, eine Härtefallregelung eingeführt haben?

(Beifall von der CDU und Henning Höne [FDP])

Wir haben eingeführt, dass bei sozialen Härten Anliegerbeiträge gestundet werden können. Ihr Argument, die Landesregierung nehme keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit Einzelner, stimmt einfach nicht.

Die Koalition aus CDU und FDP hat für wesentlich mehr Transparenz als je zuvor gesorgt:

(Beifall von der CDU)

durch die Einführung einer verpflichtenden vorgelagerten Bürgerbeteiligung, die Möglichkeit der Einflussnahme der Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der Ausgestaltung der Kosten vor Beschluss einer Maßnahme, bürgerfreundliche Informationen, zum Beispiel den Bürgerleitfaden.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch im Hinblick auf unseren Entschließungsantrag auf die aktuelle Auslegung des Oberverwaltungsgerichts aufmerksam machen. Das OVG vertritt durchaus die Auffassung, kommunale Straußenbaumaßnahmen würden einen Sondervorteil für Grundstückseigentümer

darstellen und somit eine Kostenbeteiligung begründen.

Um es kurz zu machen: Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass wir dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Déus. – Wie Sie wahrscheinlich bemerkt haben, ist bei Herrn Kollegen Dahm aus der Zwischenfrage eine Kurzintervention geworden.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Kollege, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie mit Ihrer hervorragenden Reform eine Halbierung der Beitragssätze vorgenommen haben. – Ist Ihnen bekannt, dass etwa 160 Kommunen in ihren Beitragssatzungen einen Mindestsatz von 50 % festgelegt haben, sodass für die Anlieger keine Halbierung, sondern nur eine geringfügige Reduzierung vorgenommen wird?

Ich bleibe dabei: Das Förderprogramm sorgt für eine 50%ige Ermäßigung – für eine Halbierung der Kosten –, die bei den Anliegern ankommt.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zurufe)

Vielen Dank; das war Ihre Erwiderung auf die Kurzintervention. – Dann können wir jetzt in der regulären Redeliste fortfahren. Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren hier einen Antrag der SPD auf Abschaffung der KAG-Beiträge. Das ist ein Stück weit verwunderlich, weil seit mittlerweile einigen Jahren ein Gesetzentwurf der SPD zum selben Thema vorliegt, den Sie aber immer wieder schieben und nicht abstimmen wollen.

Der Antrag und der Gesetzentwurf haben übrigens eines gemeinsam: In beidem sagen Sie nicht, wie Sie die Einnahmeausfälle der Kommunen ausgleichen wollen. Das ist insofern umso verwunderlicher, weil Sie mehr und mehr Zeit hatten, diese Einnahmeausfälle für sich zu beziffern und sich dazu Gedanken zu machen.

Ich kann Ihnen, lieber Christian Dahm, auch mit Blick auf Pressemitteilungen und Konferenzen Anfang der Woche, nur sagen: Lautstark mehr Geld für die Kommunen zu fordern und gleichzeitig – ohne einen finanziellen Ausgleich – kostenträchtige Maßnahmen zu fordern, ist ein Widerspruch. Das ist unseriös.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, mit „unseriös“ ist das noch freundlich ausgedrückt. Treffender ausgedrückt ist das aus meiner Sicht – das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen – mit „populistisch“.

Ende der letzten Legislaturperiode sagte die SPD – einige Kolleginnen und Kollegen sind heute noch in diesem Hause –, dass es keinerlei Reformbedarf beim KAG gäbe. Jetzt heißt es bei der SPD, das KAG sei unreformierbar. Dieser Sinneswandel ist keinem Wechsel der inhaltlichen Überzeugung geschuldet, sondern der neuen Rolle als Opposition. Damit einher geht auch das Glück und das Privileg, jeden Euro mehrfach ausgeben zu können, und genau das tun Sie hier, meine Damen und Herren.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Für die erste echte Reform des Kommunalabgabengesetzes seit Jahrzehnten – Kollege Déus hat es gerade angesprochen – brauchte es die NRW-Koalition. Am Ende dieses Prozesses stand ein Kompromiss, der den Grundsatz wahrt, Abgaben und Beiträge nach Möglichkeit vor Steuern zu erheben.

Dieser Kompromiss führt zu mehr Transparenz. Er verlangt den Kommunen die Herstellung von mehr Transparenz bei der Unterhaltung der Straßen sowie eine bessere Kommunikation für geplante Maßnahmen ab. Vor allem liegt damit aber der einzige Kompromiss auf dem Tisch, der eine Finanzierung vorweist. Der Kompromiss führt zudem zu einer Halbierung der Belastung für die Eigentümer.

Mit der Härtefallregelung und den weiteren Maßnahmen, die ich jetzt nicht im Einzelnen noch einmal aufzählen will, führt dieser Kompromiss aber vor allem zu einem: Wir schaffen es damit, dass eine finanzielle Überforderung von betroffenen Eigentümern künftig ausgeschlossen ist.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Kämmerling, dass Sie weiterhin das Gegenteil behaupten, ist ein starkes Stück. Sie machen hier eine Politik mit der Unwahrheit und mit der Angst der Menschen. Das ist schäbig.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Im Besonderen geht auch der Hinweis der SPD fehl, dass die Reform gescheitert sei. Auch das zeigt wieder einmal, dass es Ihnen nicht um die fachliche Auseinandersetzung geht; die Reform liegt noch nicht so lange zurück, als dass es schon konkrete Erfahrungswerte gäbe. Von Ihnen kommt einfach das, was von Ihnen immer kam.

Besonders interessant finde ich übrigens die Frage des Bürokratieaufwands,

(Christian Dahm [SPD]: So ist es!)

weil Sie immer so tun, als würde sich in der Kommunalverwaltung niemand mehr um den Straßenbau kümmern müssen, wenn es kein KAG gäbe.

(Christian Dahm [SPD]: Das ist doch Quatsch! Das ist völlig daneben!)