Bei dem Bodenwertmodell – es wurde bereits teilweise ausgeführt – gibt es zwei grundlegende Kriterien: die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist der Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Verkäufen in einem bestimmten Gebiet. Für die Bewertung werden beide Werte multipliziert. Dann gibt es noch eine Differenzierung nach Nutzung des Gebäudes, je nachdem, ob es sich um ein Wohngebäude oder ein Gewerbegebäude handelt.
In der Tat hat das Modell viele Vorteile. Der Verwaltungsaufwand hält sich in Grenzen. Die üblichen Werte dafür sind schon vorhanden, und eine regelmäßige Marktbewertung wie bei dem Bundesmodell ist überhaupt nicht notwendig. Das ist sehr gut.
Die Effizienz einer solchen Steuer könnte in der Tat darin bestehen – Sie sagten es, Frau Düker von den Grünen –, dass Baulücken und stille Flächenreserven einer stärkeren Nutzung zugeführt werden, weil diese unbebauten Flächen durch die Grundsteuer höher besteuert werden und dadurch ein Anreiz entsteht. Auch das ist sicherlich ein Vorteil.
Wie verhält es sich mit der Gerechtigkeit oder – etwas weniger hoch gehängt – der Akzeptanz einer solchen Steuer? Hierbei kommt es darauf an, wen man fragt. Wer wird von der Steuer eher getroffen oder entlastet?
Klar ist: Es gibt auf jeden Fall Verschiebungen, je nachdem, welches Modell zur Anwendung kommt und welche Lage das Grundstück hat. So ist es auch bei Ihrem Modell, dem Bodenwertmodell. Eigentümer von Einfamilienhäusern – Sie sagten es selber –
werden deutlich stärker und Eigentümer von Wohnungen und Mehrfamilienhäusern deutlich weniger belastet.
Dies ist nicht die Zeit und der Ort – Herr Krückel, Sie erwähnten es bereits –, in allen Einzelheiten darüber zu befinden, welche Modelle welche Eigenarten haben. Zumindest von der Tendenz her können wir aber schon sagen, dass dieses Modell sehr viel einfacher ist als das komplizierte Wertmodell des Bundes und wohl auch etwas differenzierter und insofern auch etwas gerechter als das in Bayern vorgesehene Flächenmodell.
Ich muss wirklich sagen: Das von den Grünen vorgeschlagene Modell überzeugt somit in vielen Punkten, unter anderem durch einen geringeren Bürokratieaufwand und eine schnellere Umsetzbarkeit. Eine Grundsteuer C brauchen Sie gar nicht. Am Ende wird bei Frau Düker sogar noch zwischen Hebesätzen bei Wohnen und Gewerbe unterschieden. Das ist ein wichtiger Punkt.
Egal, für welches Modell Sie sich entscheiden: Es wird nicht zu mehr oder weniger Belastung führen; denn am Ende sind es immer die Gemeinden, die frei entscheiden können, welche Hebesätze sie einführen.
Ihr Vorschlag trifft bei uns also auf Gegenliebe. Aber er hat auch deutliche Schwächen. Die FDP sagte es bereits: Die Steuererhöhung ist immanent. Wenn Sie maßgeblich auf den Bodenwert abstellen und der Bodenwert steigt, steigt auch die Steuer. So einfach ist das. Insofern wird es in vielen Gegenden der Bundesrepublik wohl auch zu Explosionen der Kosten für Eigenheimbesitzer kommen.
Aber das Besondere ist ja: Wenn der Bodenwert steigt und somit die Grundsteuer auch, ist das für die Eigentümer dieser Häuschen nur fiktiv. Sie besitzen Häuser, die mehr wert sind, haben aber keinen unmittelbaren Vorteil davon. Die Grundsteuer aber ist real; denn die müssen sie zahlen.
Wir jedenfalls denken einen Schritt weiter. Die Landesregierung, die mit Blick auf die Grunderwerbsteuer zum Teil mit etwas unrühmlichen Bundesratsinitiativen beschäftigt ist – 3,5 % versprochen, 6,5 % behalten –, wäre vielleicht gut beraten, einmal eine Bundesratsinitiative anzugreifen, die sich dem Hebesatz der Gemeinden auf die kommunale Einkommenssteuer widmet.
„Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, … Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, …“
So ein kluges Grundgesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung. Die Bürger werden nach Einkommen, also nach Leistungsfähigkeit, besteuert, und der Aufwand, die Steuer zu erheben, ist gering; die Daten liegen nämlich schon vor. Und – der Kreis schließt sich –: Die Gemeinden könnten auf die Grundsteuer verzichten, und alle komplizierten und aufwendigen oder auch einfachen und ungerechten Modelle wären Makulatur.
Das war Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Lienenkämper das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Weske, Sie haben mich dankenswerterweise eingeladen, mit Wikipedia und dem iPad ans Rednerpult zu treten. Eine solche freundliche Einladung kann ich natürlich schon des intellektuellen Diskurses wegen nicht ablehnen.
Sie haben mich dann als „Wasser bei den Elementen“ bezeichnet. Dazu muss ich sagen: Chapeau! Sie führen uns in die Lehre der vier Elemente zurück. Das ist eine Theorie aus der frühen chinesischen Philosophie um 630 v. Chr.,
aufgegriffen von griechischen Philosophen und weiterentwickelt zur Fünf-Elemente-Lehre. Ich habe aber auch nur fünf Minuten Redezeit. Deshalb will ich Ihnen nur das Ende Ihrer Theorie aus Wikipedia zitieren:
„Die Vier-Elemente-Lehre war bis ins 17. Jahrhundert hinein bestimmend für die Chemie.... Erst Robert Boyle leitete eine Entwicklung ein, die zum heutigen Elementbegriff … im Periodensystem … führte.“
Die Diskussionen von 600 v. Chr. sind inzwischen durch ein vernünftiges, besseres System abgelöst. Sie haben uns in die Vergangenheit geführt. Das hat mir Spaß gemacht. Erfolg bringend war es nicht.
So eine Einladung kann ich nicht ablehnen, Frau Düker. – Es ist vieles über die Grundsteuer gesagt worden. Daraus ergibt sich schon, dass viele verschiedene Möglichkeiten bestehen.
In den Ländern, die von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen wollen, existieren noch keine belastbaren Gesetzentwürfe. Das liegt auch daran, dass es so viele Möglichkeiten gibt. Sie bemerken auch die Spanne, in der diskutiert wird: Es gibt Länder, die das Bundesmodell für ihr Land für richtig halten. Es gibt andere, die es in einzelnen Details ändern wollen, ansonsten aber im Wesentlichen beim Bundesmodell bleiben. Bayern und Baden-Württemberg schlagen ganz andere Modelle vor. Das Baden-Württemberger Modell hat es Ihnen in diesem Antrag angetan.
Ich denke, dass es diesem Landtag in dieser schwierigen und wichtigen Frage wie immer gut zu Gesicht steht, alle Argumente für und wider abzuwägen, danach zu einer einheitlichen Entscheidungsvorlage zu kommen und dann entlang dieser Entscheidungsvorlage zu entscheiden. Dazu sind jedes Modell und auch jeder Gedanke, der in der Diskussion geäußert wird, ein willkommener Beitrag.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weitere Diskussion und bin sicher, dass wir am Ende ein aufkommensneutrales, faires, gerechtes und innerhalb der gesetzten Fristen administrierbares Modell für Nordrhein-Westfalen finden werden und dass dieser Landtag dann, wie so häufig, weise Beschlüsse fassen wird. Ich würde mich freuen, wenn das nicht nur für diese Diskussion gilt, sondern auch darüber hinaus. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister Lienenkämper, Sie haben mir leider keine Gelegenheit gegeben, Sie vorher zu unterbrechen. Der Abgeordnete Zimkeit möchte Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Herr Minister, der Kollege Witzel hat gerade für die FDP-Fraktion die Forderung erhoben, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Ist das die Position der Landesregierung?
Lieber Herr Kollege Zimkeit, ich bin sicher, dass Sie Herrn Kollegen Witzel wie immer im Zusammenhang zugehört haben. Im Zusammenhang hat Kollege Witzel mit dem gleichen Satz geendet, mit dem ich auch geendet habe: Es wird eine faire, aufkommensneutrale und administrierbare Lösung geben. – Wir suchen nach der besten Lösung. Insofern bin ich in voller Übereinstimmung mit dem Kollegen Witzel.
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt angelangt.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich, wie gerade schon erwähnt, zwischenzeitlich darauf verständigt, den Antrag Drucksache 17/10625 heute nicht direkt abzustimmen, sondern ihn zu überweisen. Die Überweisung erfolgt an den Haushalts- und Finanzausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, ob irgendjemand dagegen ist. – Das ist nicht der Fall. Möchte sich ein Abgeordneter oder eine Abgeordnete der Stimme enthalten? – Das ist ebenfalls nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Antrag einstimmig so überwiesen ist.
komplexen „Lügde“, „Bergisch Gladbach“ und weiteren Täterstrukturen bzw. Täternetzwerken – Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Parlamentarischen Untersu
Verbindungen zwischen den Missbrauchskomplexen „Lügde“ und „Münster“? – Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses IV (Kindesmissbrauch)