Protocol of the Session on June 24, 2020

für die keine Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr gezahlt werden. Die Landesregierung hat hier kurzfristig reagiert und Abhilfe für eine Regelung geschaffen, die die rot-grüne Vorgängerregierung getroffen hat. Demnach endet die Zahlungsverpflichtung des Landes für Geduldete drei Monate nach Feststellung der vollziehbaren Ausreisepflicht. Danach stehen die Kommunen in der Finanzierungsverpflichtung.

Diese Regelung wurde unter dem damaligen SPDInnenminister Jäger mit dem Ziel verabschiedet, dass sich die für die Abschiebung zuständigen

Ausländerbehörden nachhaltig um die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen kümmern.

Im Ergebnis führt es zu Belastungen für die kommunale Familie, wenn nicht rückgeführt wird. Dies hängt aber wiederum davon ab, wie strukturiert die Ausreisepflicht durchgesetzt wird bzw. werden kann.

Tatsächlich ist auch das Thema in den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden über eine Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschalen.

(Christian Dahm [SPD]: Nur das!)

Die schwarz-gelbe Landesregierung kümmert sich hier wohlgemerkt um ein Problem, welches durch Rot-Grün verursacht wurde.

Darüber hinaus entlastet das Land die Kommunen nicht nur finanziell, sondern es entlastet sie mit der Umsetzung des Asylstufenplans vor allem auch organisatorisch; denn unsere Kommunen sollen sich insbesondere auf die Integration der bleibeberechtigten Menschen konzentrieren können. Dementsprechend werden die Asylsuchenden gar nicht mehr auf die Kommunen verteilt, sondern sie bleiben bis zum Abschluss ihres Verfahrens in den Landeseinrichtungen. Insofern hat die organisatorische Entlastung der Kommunen auch eine finanzielle Komponente; denn das Land NRW übernimmt mit dieser Aufgabenwahrnehmung die zusätzlich anfallenden Kosten.

In 2020 erhalten die Kommunen vom Land für Integrationsmaßnahmen rund 110 Millionen Euro. Das Geld wird im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration von Zugewanderten zur Umsetzung vielfältiger Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Darunter fallen zum Beispiel die Unterstützung beim Aufbau bzw. bei der Weiterentwicklung eines kommunalen Integrationsmanagements, die Zuwendungen für die kommunalen Integrationszentren oder die Mittel für die Umsetzung des erfolgreichen Programms zur Förderung der Integration von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in den Kommunen.

Die Integration ist das eine und die Aufnahme und Unterbringung das andere; das ist mir bewusst. Deshalb befindet sich Minister Dr. Stamp auch mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich einer Weiterentwicklung der FlüAG-Pauschale einerseits und der Dauer der Kostenübernahme für Geduldete andererseits im intensiven Austausch. Ziel ist es, noch in diesem Jahr gemeinsam mit der kommunalen Familie zu einer langfristig tragfähigen Vereinbarung zu gelangen.

Meine Damen und Herren, die NRW-Koalition aus CDU und FDP steht zu ihrem Wort, die Kommunen bei den Flüchtlingskosten zu entlasten. Wir sorgen, wie bereits erläutert, an verschiedenen Stellen für finanzielle und mit dem Asylstufenplan auch für organisatorische Entlastungen. Die Novelle des Flüchtlingsaufnahmegesetzes kommt – darauf können Sie

sich verlassen –; denn wir lassen die Kommunen nicht hängen. Wir lehnen den Antrag deshalb ab.

(Beifall von der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Das war keine gute Rede!)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Lenzen das Wort.

Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben wieder einmal einen Antrag zum Thema „Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge bei den Kommunen“. Es ist das gute Recht der Opposition, dieses Thema immer wieder anzusprechen. Allerdings ändert das nichts an unserer grundlegenden Aussage: Wir wollen eine möglichst breit getragene Regelung erreichen.

Ich glaube, jedem ist bewusst, dass Corona nicht unbedingt geholfen hat, solche Gespräche noch zügiger voranzutreiben. Natürlich werden sie weiter vorangetrieben, aber Corona war bestimmt nicht hilfreich. Trotzdem – das wissen wir –: Unser Flüchtlings- und Integrationsminister steht im ständigen Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden, und es bleibt bei dem klaren Ziel der NRW-Koalition, die unseren Minister Stamp dabei auch weiter unterstützt, dass wir am Ende eine Lösung bekommen, die für alle Beteiligten noch für längere Zeit tragfähig sein muss.

Uns liegt unter anderem von Prof. Dr. Lenk von der Universität Leipzig ein Gutachten aus 2018 mit einer Evaluation der Istkosten vor. Darin sind auch Empfehlungen zur Anpassung der FlüAG-Pauschale vorgesehen. Wie wir Freie Demokraten und, ich denke, auch die Christdemokraten es vernehmen, orientieren sich die Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden stark an den Vorschlägen dieses Gutachtens. So gesehen sind wir nicht nur sehr optimistisch, sondern wir vertrauen auch zu Recht voll und ganz auf das Verhandlungsgeschick unseres Ministers in Vertretung für unsere Regierung. Wir werden zu guten Ergebnissen kommen.

Ich habe gerade angerissen, dass die Coronapandemie nicht gerade hilfreich war. Das erkennt man auch an den dynamischen Entwicklungen bei den Planungen für den Haushalt 2021 auf Landesebene, was letztlich wiederum die Verhandlungen zur Anpassung der FlüAG-Pauschalen betrifft. Wir werden da auch nicht lockerlassen, und Sie werden sehen, dass wir eine Lösung präsentieren werden, deren Umsetzung uns im Einvernehmen mit den Kommunen gelingen wird.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, ein weiterer zentrale Punkt bei den Verhandlungen ist die Frage der Kostenübernahme für die Geduldeten. Wir wissen, dass das Land aktuell

immer noch die Kosten für die drei Monate nach Abschluss des Asylverfahrens übernimmt, während sich der Bund eigentlich schon nach einem Monat aus der Kostbeteiligung verabschiedet.

Wir haben aber, um eine kurzfristige Entlastung zu erreichen, beim Teilhabe- und Integrationsgesetz – das hat der Kollege Blondin bereits kurz ausgeführt – eine befristete Sonderregelung vorgesehen. Unsere Städte und Gemeinden können daher die bisher nicht abrechenbaren Kosten für Geduldete auch aus den Mitteln der Integrationspauschale decken.

Natürlich sollte jedoch allen Beteiligten klar sein – ich glaube, das habe ich hier aber auch herausgehört –, dass wir eine langfristige Lösung brauchen, und wir sehen das von mehreren Seiten. Das eine sind die Finanzen. Das andere ist die Umsetzung des Asylstufenplans und wie wir mit den Zuweisungen umgehen.

Ich erinnere nur – das wurde im letzten Plenum von einer Fraktion in der Debatte scharf kritisiert –: Es war der ausdrückliche Wunsch der Kommunen, dem wir auch nachgekommen sind: In der Hochphase von Corona haben wir zum Beispiel auch die Zuweisungen an die Kommunen ausgesetzt. Da hat man im Einvernehmen zusammen mit den Kommunen nach Lösungen gesucht.

Es ist unser erklärtes Ziel: Wir müssen schauen, wie wir die Zahl der Geduldeten von zwei Seiten reduziert kriegen.

Es geht einmal darum – dabei unterstützen wir die kommunalen Ausländerbehörden und unsere Kommunen vor Ort zum Beispiel mit dem Bleiberechtserlass, aber auch mit der Einführung eines flächendeckenden kommunalen Integrationsmanagements; da haben wir die Behörden auch personell gestärkt –: Wie können wir durch die Schaffung eines dauerhaften Bleiberechts die Zahl der Geduldeten reduzieren? Die andere Seite ist: Wie können wir kooperieren mit Land, Bund und den Kommunen vor Ort beim Thema „Ausreise und Abschiebung“?

Beides führt zu einer Reduzierung der Zahl der Geduldeten. Das gehört hier genauso angesprochen wie die rein monetären Lösungsansätze.

Herr Kollege, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage.

Ich möchte ganz gerne noch kurz zu Ende führen.

Herr Präsident, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, der NRW-Koalition aus FDP und CDU ist also sehr wohl bewusst, welche Herausforderungen die Kommunen bei den Themen „Flüchtlingsaufnahme“ und „Integrationsarbeit“ übernehmen.

Wir haben es eben auch schon gehört, man kann es nur immer wieder wiederholen, der Kollege Blondin hatte es angesprochen: Wenn wir über Zahlen reden, dann müssen wir uns vor der Vorgängerregierung nicht verstecken. Wer 2016, 2017 und auch in der Planung zu 2018 nichts aus der Pauschale weitergeleitet hat, während wir in Summe 533 Millionen Euro mit den jetzt erhöhten Mitteln bei der Integrationsarbeit in diesem Haushalt …

(Bei den Reinigungsmaßnahmen im Zuge des Präsidentenwechsels wird versehentlich kurz- zeitig das Mikrofon ausgeschaltet.)

Ich dachte gerade, ich habe jetzt nicht überzogen. Schreiben Sie mir die paar Sekunden gut, dann wäre ich auch gleich fertig, vielen Dank. Ich nehme das jetzt einmal als gutes Zeichen, der Mann war da sehr gründlich, vielen Dank.

Wir haben es angesprochen: Für die Verwendung der Mittel gab es coronabedingt eine Verlängerung bis 30. November 2021. Das haben wir auch auf den Weg gebracht. Im Haushalt 2020 haben wir eine Verdopplung, knapp 50 Millionen Euro mehr für die Integrationsarbeit. Wir haben die Integrationsstrukturen für die Zukunft in der Förderung festgemacht – das konnten wir ja schon feststellen – mit der Absicherung für die kommunalen Integrationszentren nur als Beispiel. Wir wollen auch die Menschen und die Kommunen vor Ort bei der Flüchtlingsaufnahme und der Integrationsarbeit unterstützen.

Das zeigt, wir nehmen ihre Sorgen und Nöte ernst. Deswegen: Wir machen das. Dafür brauchen wir aber keinen Antrag der SPD. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Herr Kollege Lenzen, bevor Sie den Platz verlassen: Sie wollten gerade keine Zwischenfrage zulassen. Es gab noch den Wunsch nach einer zweiten Zwischenfrage. Würden Sie die denn zulassen?

Die kann ich ja jetzt gar nicht ablehnen. Die nehme ich, Sie haben so charmant gefragt, Frau Präsidentin.

Wunderbar. – Nach meinem Computer war es Herr Kämmerling, der sich gemeldet hat.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Kollege, ich fand Ihre Rede sogar ein bisschen besser als die des Vorredners. Deswegen haben Sie es nicht verdient, dass das Mikro ausgegangen ist. Danke schön, Herr Kollege, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen.

Wenn das alles, was Sie hier ausgeführt haben, stimmen sollte und die Verhandlungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu all den Dingen, die Sie fachlich richtig zu dem Gutachten von Professor Lenk ausgeführt haben, seit Monaten andauern, wenn das alles so korrekt ist, würden Sie mir dann freundlicherweise erklären, warum in der vorvergangenen Woche ein Brief der drei kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen – unterzeichnet nicht von den Vertretern der Geschäftsstelle, sondern von den politischen Vertretern, den Präsidenten – an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen verfasst wurde, in welchem sie genau diese Punkte, zu denen Sie gerade hier ausgeführt haben, dass diese bald geklärt werden würden, ansprechen und in einem dramatischen Appell feststellen, dass man jetzt endlich eine Lösung erwarte?

Das waren jetzt viele Kommata nach dem ersten Komma.

Intelligenter Satzbau ist ja nicht verboten.

Bitte, Herr Kollege Lenzen.

Herr Kollege Kämmerling, ich sehe da keinen Widerspruch. Es ist das gute Recht eines jeden kommunalen Spitzenverbands, darauf hinzuweisen, welche Themen ihm besonders wichtig sind. Ich unterstütze das auch. Ich habe gerade in meiner Rede ausgeführt, dass wir uns dieser Herausforderung sehr wohl bewusst sind. Das ist sehr wichtig. Wenn Sie nicht darauf vertrauen – ich vertraue darauf, dass unser Integrations- und Flüchtlingsminister Herr Stamp mit denen nicht nur im Dialog ist, sondern auch sehr gute Lösungen finden wird.

Ob das Schreiben jetzt dabei behilflich ist oder nicht, wird nichts an der tragfähigen und auf Dauer angelegten Lösung ändern. Das kriegt der Herr Stamp mit oder ohne dieses Schreiben hin, aber das ist deren gutes Recht. So gesehen ist es wirklich gut, dass wir da weiter im Austausch bleiben.

(Christian Dahm [SPD]: Zweieinhalb Jahre, Herr Kollege!)

Ich bin auch dankbar für Ihr Lob. Da sage ich mir: Wir können weiter daran arbeiten, wir kriegen das hin. – Danke.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Aymaz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Lieber Herr Lenzen, ich bin schon verdutzt, dass Sie ausgerechnet bei der Frage der Unterstützung der Kommunen stolz darauf hinweisen, dass während der Coronapandemie die Zuweisungen an die Kommunen gestoppt worden sind.

Denn Sie müssten doch wissen – wir haben da mehrmals nachgefragt –, dass genau dieser Zuweisungsstopp teilweise rechtlich höchst problematisch war und Menschen sich sogar aus den Unterkünften rausgeklagt haben und rausklagen konnten. Das ist wirklich kein Grund, sich hier selber für eine Tat zu feiern.