Protocol of the Session on May 29, 2020

Viertens. Noch viel wichtiger ist Folgendes: Die Forderung für ein maximales CO2-Budget wurde bereits im WSB-K-Prozess eingebracht und dort auch in meiner Gegenwart ausführlich diskutiert. Ich kann mich noch daran erinnern, wie leidenschaftlich auch diese Frage dort erörtert worden ist.

Ergebnis dieser Diskussion war aber – und das gehört eben auch zur Wahrheit –, dass dieser Ansatz nicht in die Empfehlungen der Kommission aufgenommen wurde. Die Kommission hat sich nämlich, übrigens unter Beteiligung der Umweltverbände, für einen Ausstiegspfad bei der Kohleverstromung entschieden, der sich an den Kapazitäten der Kraftwerke orientiert und gerade nicht an CO2-Budgets und auch nicht an Strommengen.

Die Kommission hat selbst bereits die Schwierigkeiten des Budgetansatzes erkannt und entsprechend festgehalten. Mit Genehmigung des Präsidenten

zitiere ich aus dem WSB-K-Bericht. Dort heißt es auf Seite 14:

„Inwieweit ein globales Budget auf die einzelnen Regionen der Welt heruntergebrochen werden kann, ist nicht entschieden und lässt sich nicht eindeutig beantworten.“

Das heißt: Sie kommen heute mit Gutachten in eine Diskussion, in der wir gerade vor der Umsetzung der Ergebnisse des WSB-K-Berichts stehen, und wollen die grundlegenden Annahmen, die die Kommission zu ihrem Ergebnis geführt haben, hier noch einmal neu diskutieren, obwohl sie dort von Expertinnen und Experten längst getroffen worden sind.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Diese Debatte hätten Sie vorher führen können, aber nicht jetzt.

Folgerichtig wurde von der Kommission ein anderer Weg gewählt. Dies hat zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Hinblick auf die Spitzenlast in Deutschland auch gute Gründe.

Der in der DIW-Studie gewählte und dem Antrag zugrunde liegende Ansatz eines CO2-Budgets ist im Kontext der Empfehlungen der WSB-K, der vereinbarten und rechtlich bindenden Klimaschutzziele und der zu gewährleistenden Versorgungssicherheit nicht geeignet, um damit die maximal zulässigen Kohlemengen aus einzelnen Tagebauen im Rheinischen Revier zu ermitteln.

Der zweite Ansatzpunkt der Studie und des Antrags ist ebenfalls nicht neu und ebenso wenig tragfähig. Hier wird gefordert, gegenüber der von RWE geplanten Tagebauführung mit einer Neigung der Endböschung vor dem Hambacher Forst von 1 zu 5, also einer weniger steilen Abgrabung, eine Versteilung der Böschung auf 1 zu 3 vorzunehmen, um dort mehr Kohle gewinnen zu können. Anschließend könne die Böschung wieder mit Abraummassen aufgeschüttet werden.

An dieser Stelle möchte ich gar nicht näher auf den erstaunlichen Sinneswandel eingehen, der von einer noch im letzten Jahr vehement vorgetragenen Forderung nach einem möglichst großen Abstand der Braunkohlegewinnung vom Hambacher Forst nun hin zu einem möglichst nahen Heranrücken an den Hambacher Forst führt.

Ich will vielmehr auf die für sich sprechenden Fakten eingehen. Eine solche Versteilung des Abbaurandes würde ein Bewegen von knapp 500 Millionen Kubikmetern Abraum erfordern. Im komplexen Tagebaugefüge würde es erforderlich, einen Großteil dieses Abraums außerhalb des Tagebaus zu lagern.

Wir haben hier schon die Forderung gehört, die Kiesgruben im Bereich des Hambacher Forstes könnten zur Zwischenlagerung genutzt werden. Dies zeugt leider schlicht und ergreifend von einer bedenklichen

Unkenntnis dessen, worüber wir hier eigentlich reden. Wir würden an dieser Stelle nicht von Verfüllungen einiger kleiner Restlöcher von Kiesabgrabungen reden, sondern von einer Aufschüttung in der Dimension der halben Sophienhöhe. Wer einmal dort gewesen ist, vermag sich vorzustellen, was das bedeuten würde. – So gelangt auch die Studie selbst zu der Vermutung, dass das wohl nicht umsetzbar sei.

Für diesen Fall aber kommt die Studie in etwa zu derselben gewinnbaren Kohlemenge aus dem Tagebau Hambach, wie RWE sie in seinen Berechnungen sieht. Wenn das zugrunde gelegt wird, ermittelt die Studie beim Verzicht auf die Umsiedlung im dritten Umsiedlungsabschnitt eine gewinnbare Gesamtmenge von 510 Millionen Tonnen Kohle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Studie enthält schließlich aber auch eine Prognose des Braunkohlebedarfs für das Szenario, dass der im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes vorgesehene Stilllegungspfad umgesetzt wird. Diesen Kohlebedarf beziffert die Studie mit 632 Millionen Tonnen Kohle. Damit zeigt auch die Studie selbst, dass der Kohlebedarf ohne Umsiedlung im dritten Umsiedlungsabschnitt nicht gedeckt werden kann.

Nun zur Forderung des Antrags, dass die Landesregierung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler II prüfen lassen müsse:

Nach den Feststellungen der DIW-Studie besteht dazu kein Anlass.

Wichtig ist mir aber, festzustellen, dass sich die Landesregierung an das hält, was vereinbart worden ist. Und das beginnt bei den im gesellschaftlichen Konsens ausgearbeiteten Empfehlungen der WSB-K.

Dazu gehört der Wunsch der Kommission, den Hambacher Forst zu erhalten. Dies wird bekanntlich mit der seitens der Bundesregierung mit den Unternehmen vereinbarten Stilllegungskaskade erreicht. So steht es auch in der Bund-Länder-Einigung vom 15. Januar 2020. Selbst RWE plant nicht mehr mit einem Tagebau, der den Hambacher Forst beansprucht.

Die Landesregierung wird in ihrer Leitentscheidung die Grundlage dafür legen, dass für den Erhalt des Hambacher Forstes gute Voraussetzungen geschaffen werden können. Auch das ist eine Forderung, die nachdrücklich insbesondere, Frau Brems, von Ihrer Partei an die Landesregierung gerichtet wurde.

Die WSB-K hat im gesellschaftlichen Konsens einen Reduktionspfad für die installierte Leistung zur Kohleverstromung unter Beachtung der Klimaschutzziele empfohlen. Sie hat damit ihren Auftrag gemäß dem Einsetzungsbeschluss erfüllt, unter Berücksichtigung der nationalen, europäischen und im Rahmen der im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Klimaschutzziele bis zum Jahre 2050 – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – „einen Plan zur schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung

einschließlich eines Abschlussdatums und der notwendigen rechtlichen, wirtschaftlichen, sozialen, renaturierungs- und strukturpolitischen Begleitmaßnahmen“ zu empfehlen.

Meine Damen und Herren, die Empfehlungen sind also Konsens. Sie können nicht von der Landesregierung erwarten, dass wir diesen Konsens verlassen. Im Gegenteil! Wir stehen zu dem Konsens. Wir erwarten die Entscheidung des Deutschen Bundestages über das von der Bundesregierung vorgelegte Kohleausstiegsgesetz. Wir erwarten, dass die Bundesregierung nach den Empfehlungen der WSBKommission alle notwendigen Klärungen auch in diesem Gesetz vornimmt.

Auf dieser Grundlage werden wir im Konsens der WSB-Kommission für Nordrhein-Westfalen, für unsere Umwelt, für unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Versorgung unserer Wirtschaft mit verlässlicher Energie dann auch die Leitentscheidung treffen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Für die SPD-Fraktion hat sich noch einmal der Abgeordnete Kämmerling zu Wort gemeldet.

Danke schön. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme nicht umhin, noch einige Sätze zu der Studie zu sagen.

Wichtig ist zunächst einmal, festzustellen, dass die DIW-Schlussfolgerungen zur Umsiedlung im krassen Widerspruch zu den Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ und auch im krassen Widerspruch zu der Bund-LänderEinigung zum Ausstiegspfad stehen.

Gerichtet an die Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen: Genau zu diesem Punkt, der doch eigentlich Kern der Auseinandersetzung hier in der Debatte ist, haben Sie kein Wort gesagt.

(Zuruf von Wibke Brems [GRÜNE])

Ich hätte schon die Erwartung an Sie – ich glaube, das gilt auch für die Bürgerinnen und Bürger im Rheinischen Revier –, dass man weiß, wo Sie stehen. Gilt der WSB-Kompromiss für Sie noch, oder gilt er nicht mehr? Mir ist das nach Ihren heutigen Ausführungen nicht klar geworden.

Konkret zur DIW-Studie: Sie befasst sich mit einem angeblich verbleibenden Restbudget an Treibhausgasemissionen für die Braunkohleverstromung in Nordrhein-Westfalen. Die Gutachter blenden aber den vereinbarten Kohlekompromiss komplett aus und fordern stattdessen sogar eine Erhöhung der

Klimaschutzziele sowie zusätzlich einen weiter beschleunigten Kohleausstieg und einen Verzicht auf Umsiedlungen. Die Gutachter tun also so, als hätte die WSB-Kommission nie getagt. Das kann man meiner Auffassung nach seriöserweise nicht tun.

Wirklich dreist finde ich das Budgetargument in der Studie. Das hat der Minister gerade schon zutreffend ausgeführt. Emissionsbudgets für irgendeinen einzelnen Braunkohletagebau aus dem global noch verbleibenden Emissionsbudget abzuleiten, ergibt sich aus dem Pariser Abkommen schlicht und ergreifend nicht. Das wird aber hier behauptet.

Es gibt beispielsweise auch keine Emissionsbudgets für irgendeine andere Örtlichkeit. Das ist schlicht totaler Quatsch. Die Mengen an Treibhausgasen, die im Sektor Energiewirtschaft noch emittiert werden dürfen, gibt das EU ETS vor. Eine fiktive Berechnung von Budgets für einzelne Tagebaue ist schlicht und ergreifend erfunden.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP)

Hier wird getrickst. Das finde ich nicht in Ordnung. Unbestritten ist, dass man immer „Höher, schneller, weiter!“ rufen kann. Man kann aber auch sagen: Wir müssen die Menschen in diesem Strukturwandel mitnehmen. Wir müssen die Wirtschaft in diesem Strukturwandel mitnehmen. Wir müssen die betroffenen Kommunen in diesem Strukturwandel mitnehmen. – Das wäre klug, und das wäre verantwortungsbewusst.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Politik muss für erfolgreichen Strukturwandel vor allen Dingen Planbarkeit und Verlässlichkeit gewährleisten. Dass sich die Grünen jetzt vom Acker machen, obwohl sie die Leitentscheidung mitgetroffen haben, ist ein Beweis dafür, dass sie mit dem Rheinischen Revier nicht mit dem Respekt umgehen, den die dort lebenden Menschen verdient haben.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und der FDP)

Sie tun so, als hätten Sie damit nie etwas zu tun gehabt. Das ist aus meiner Sicht unseriös.

Was sind die Folgen dieses Handelns in der betroffenen Region? Es gibt mal wieder große Verunsicherung bei den Beschäftigten, bei den Betrieben und Unternehmen, bei den Kommunen und bei den Menschen, die umsiedeln müssen. Ich werbe mit Blick auf das Rheinische Revier dafür, ins Gelingen und nicht ins Scheitern und Miesreden verliebt zu sein.

Wir haben große Potenziale, den Strukturwandel gemeinsam erfolgreich zu gestalten. Es ist zu kurz gegriffen, alles nur noch auf die Frage zu reduzieren: Werden die Klimaschutzziele erreicht oder nicht? – Natürlich wollen wir alle, dass sie erreicht werden, und müssen auch alle engagiert dafür arbeiten.

Aber wir leben in einer hochkomplexen Industriegesellschaft, die nicht nur die Frage des Ob klären muss, sondern vor allen Dingen auch die Frage des Wie.

Das Wie wird in diesem Sommer in Gesetzen und Verträgen verankert: Strukturstärkungsgesetz, Kohleausstiegsgesetz, Anpassungsgeld, Bund-LänderVereinbarung.

Diese Diskussion über das Wie, über die Zukunft im Rheinischen Revier, möchte ich auch mit den Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90 viel intensiver führen, anstatt immer nur nach hinten zu blicken. Ich denke, das tut gut.

Ich komme aus dieser Region, die einige hier im Saal ohne Rücksicht auf Perspektiven von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern offenbar plattmachen wollen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Die Region Rheinisches Revier will im Augenblick vor allem Folgendes: Sie will Frieden haben. Sie will Perspektiven haben. Sie will Verlässlichkeit haben. Sie will endlich die Umsetzung der Empfehlungen der WSB-Kommission haben.