Protocol of the Session on May 29, 2020

Für den Verfassungsschutz gilt das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet: Der Verfassungsschützer kann sich darauf konzentrieren, dass keine Anschläge gegen unschuldige Menschen und keine Angriffe auf unsere demokratische Grundordnung und auf unser demokratisches System stattfinden.

Bei der Polizei sind die Regeln etwas anders. Hier gilt das Legalitätsprinzip. Fällt einem Polizisten eine Straftat auf, so muss er diese in aller Regel verfolgen. Das kann natürlich hinderlich bei der Aufspürung von etwaigen Hintermännern sein, führt aber auch dazu, dass sich Polizeibeamte nicht aussuchen können, welche Straftaten sie verfolgen und welche nicht. In einem Rechtsstaat wie in unserem ist es ganz entscheidend, dass die Strafverfolgung eben nicht zur Disposition der ermittelnden Beamten steht.

(Beifall von der FDP)

Von diesem Legalitätsprinzip sollte die Politik aus Rechtsstaatlichkeitsaspekten auch nur dann abweichen, wenn es sich nicht vermeiden lässt, weil es eben um das Äußerste geht. Dazu gehören unsere Verfassung und die freiheitliche Grundordnung in ihrer jetzigen Form.

Auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hat Herr Dr. Katzidis eben auch schon hingewiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das von Anfang an klargestellt, und wir bleiben auch heute dabei: Die Zuständigkeit für die Organisierte

Kriminalität darf unter keinen Umständen in das Verfassungsschutzgesetz aufgenommen werden. Wir Freie Demokraten lehnen den Entwurf der AfD daher ab und setzen uns auch in Zukunft für eine qualitative Verbesserung des Verfassungsschutzes in NRW und gleichzeitig für eine weitere Stärkung unserer Polizei ein.

Ich bin der festen Überzeugung, dass die Polizistinnen und Polizisten in NRW einen herausragenden Job in der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität machen und wir gut daran tun, wenn sich der Verfassungsschutz auch künftig auf die wahren Verfassungsfeinde konzentriert und diese bekämpft. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Pfeil. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Schäffer.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte ist nicht wirklich neu, gefühlt wird sie alle paar Jahre wieder geführt. Ich muss ganz ehrlich gestehen, dass es mich bisher nicht überzeugt hat, dass man jetzt auch die OK vom Verfassungsschutz beobachten lassen muss.

Ich kann in den allermeisten Punkten dem Kollegen Katzidis beipflichten, bis auf den betreffend den Neustart in der Innenpolitik. Ansonsten, Herr Katzidis, kann ich mich Ihnen in jedem anderen Punkt anschließen. Damit könnte ich eigentlich meine Rede schon wieder beenden.

Ich finde es aber auch wichtig, zu betonen, dass wir eine klare Aufgabentrennung haben. Die Polizei ist für die Bekämpfung der Kriminalität zuständig, der Verfassungsschutz für die Beobachtung von Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Das tut die OK so erst einmal nicht. Deshalb ist es richtig, dass der Verfassungsschutz dafür nicht zuständig ist.

Ich finde dieses Argument des Trennungsgebotes sehr stark. Dabei geht es um die Frage, wer eigentlich wann tätig werden darf. Wir reden bei den Aufgaben des Verfassungsschutzes über das sogenannte Vorfeld. Wenn wir uns dann die OK ansehen, muss man konstatieren, dass uns da in der Regel schon konkrete Anhaltspunkte für Kriminalität vorliegen. Insofern kann dann auch die Polizei tätig werden.

Wenn man sich anschaut, wer wann wie zuständig ist, ergibt auch das kein Argument dafür, hier eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes vorzunehmen. Ganz im Gegenteil, ich bin sehr dafür, dass wir diese Lehre aus der NS-Zeit hochhalten und hier bei einem strikten Trennungsgebot, das ohnehin in

den letzten Jahren – das muss man dazu sagen – immer mehr aufgeweicht wurde, vom Grundsatz her bleiben und nicht für eine weitere Aufweichung sorgen. Deshalb werden wir Grüne diesen Gesetzentwurf selbstverständlich ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schäffer. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Wagner.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Corona und Clans, meine Damen und Herren, da braut sich etwas Ungutes zusammen. Die existenzielle Not der Restaurantbetreiber und Barbesitzer wird nun zum Einfallstor für die von Ihnen ins Land geholten kriminellen arabisch-türkischen Clans, die ihre illegalen Gewinne in vermeintlich normalen Geschäften anlegen und damit waschen wollen.

Das, was mir ein Restaurantbesitzer selbst und ganz anschaulich erzählte und was schon vor Corona begann, erreicht jetzt auch das Landeskriminalamt und die Medien. Clankriminelle gehen ganz direkt auf in Not befindliche Gastronomen zu und machen Angebote, die – jedenfalls finanziell – von diesen kaum abzulehnen sind. Wer Miet- oder Pachtschulden, laufende Kosten für den Bierverlag, Mitarbeiter, Strom, Telefon und nicht zu vergessen sein privates Leben hat, ist nun ein potenzielles Opfer. Das haben die Kriminellen erkannt und beuten es aus.

Der Staat sieht dabei nicht hin, denn er hat bisher kaum eine Möglichkeit, hinzuschauen. Die dafür auch notwendigen V-Leute, die Möglichkeiten des Verfassungsschutzes in NRW: So gut wie Fehlanzeige.

Vorgestern haben wir an dieser Stelle darüber debattieren müssen, dass Clans in ganzen Horden mit 200 Mann Festnahmen durch die Polizei in Duisburg verhindern wollen, dass sie sie als „Hurensöhne“ beschimpfen und bespucken. Ja, diese türkisch-arabischen Kriminellen sagen sogar ganz eindeutig, ich zitiere: Das ist unsere Stadt. Das ist unsere Straße. Haut ab, Scheißbullen! Haut ab, Scheißdeutsche!

Das sind die Folgen Ihrer Politik, das ist der Zustand unseres Landes unter der Führung von CDU, SPD, Grünen und FDP. Schlimm genug, aber noch immer wollen Sie nicht alles, was der freiheitliche Rechtsstaat hergibt, nutzen, um dagegenzuhalten, um endlich wieder normale Zustände zu schaffen.

Meine Damen und Herren, die wenigen von mir angerissenen Beispiele machen eines ganz klar: Wir müssen alles rechtsstaatlich Mögliche tun, um dieser von Ihnen durch die verfehlte Migrationspolitik ausgelösten Misere Herr zu werden.

Dazu gehört auch, dass sich der Verfassungsschutz um die Organisierte Kriminalität kümmert, da jedenfalls, wo die freiheitlich-demokratische Grundordnung betroffen ist. Bayern tut das, Hessen tut das, die Polizeigewerkschaft fordert es vehement und die AfD natürlich; genau deswegen haben wir diesen Gesetzentwurf eingebracht.

Wir haben im Ausschuss eine Sachverständigenanhörung beantragt und durchgeführt. Wir haben die Experten ernst genommen und daraufhin unseren Gesetzentwurf noch einmal nach deren Maßgaben verbessert und absolut rundgemacht. Nun könnte man denken: Alles gut, das wird laufen. Wir haben nur ein Problem. Das Problem hat drei Buchstaben und nennt sich C – D – U.

Da gibt es die CDU in Rheinland-Pfalz, die das unbedingt will. Da gibt es die bayerische Schwester, die CSU, die das schon seit 20 Jahren eingeführt hat. Die Hessen-CDU hat es auch längst veranlasst. Hier in Nordrhein-Westfalen gibt es den Vize-Fraktionschef Herrn Golland, der als Innenpolitiker vom Fach ist und das eigentlich auch wollte. Jedenfalls hat er das bis vor Kurzem noch gefordert, womöglich, weil er sich dessen erinnerte, was die CDU hier im Plenum auch schon beantragt hat – anders übrigens als Herr Frieling, der mir gegenüber lauthals verkündete, die CDU hätte nie einen solchen Gesetzentwurf eingebracht.

(Christian Loose [AfD]: Hört, hört!)

Herr Frieling, das war 2005. Vielleicht erinnern Sie sich dessen. Falls nicht, überreiche ich Ihnen gerne den damaligen Gesetzentwurf, den Sie nicht kennen wollten. Ich habe ihn ja dabei.

Wer es wirklich ernst meint mit der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der ausländischen Clans, der unternimmt auch alles, was rechtsstaatlich geboten ist. Wir sind da bei den Nadelstichen und einigen Razzien schon sehr auf der Seite des Ministers. Nur reicht das eben nicht.

Wir benötigen auch den Verfassungsschutz. Wir müssen polizeilich noch massiver vorgehen. Der Sozialstaat darf sich nicht von Lamborghini fahrenden Hartz-IV-lern betrügen lassen. Wir brauchen endlich wieder den Schutz unserer Grenzen, um den personellen Zuwachs durch die ungezügelte Migration zu stoppen, und natürlich Abschiebungen aus diesem Milieu, um die Zahl der Kriminellen zu verkleinern.

Aber all das passiert einfach nicht, und das hat fatale Folgen. Heute züchtet man wie vor 30 Jahren bei der Entstehung der jetzt etablierten Clans aus dem Libanon die nächste Generation, lässt sie wachsen und gedeihen. Denn heute sind es die, die als angebliche Flüchtlinge aus Syrien, dem Irak oder Nigeria gekommen sind, die sich mit noch sehr viel brutalerer Gewalt …

Die Redezeit.

… ihre rechtsfreien Räume – ich bin gleich soweit – erobern.

Ich und wir als AfD-Fraktion möchten unseren Kindern und Enkeln kein Land übergeben, in dem neue und alte Clans tun und lassen können, was sie wollen. Genau deshalb werde ich immer wieder hier stehen und dafür kämpfen. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Her Wagner. – Ich will Sie dringend daran erinnern, dass eindeutig geklärt ist, dass auch das Zitieren unparlamentarischer Ausdrücke Sie nicht vor einer nichtförmlichen Rüge schützt.

(Markus Wagner [AfD]: Manchmal geht es nicht anders!)

Sie haben eben Fäkalausdrücke zitiert. Das ist nicht zulässig. Ich kündige an: Im Wiederholungsfall wird es eine förmliche Rüge.

Für die Landesregierung hat Herr Minister Reul das Wort.

Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin eben daran erinnert worden, dass heute der Jahrestag des Brandanschlags in Solingen ist. Herr Wagner, die Rede hätten Sie so nicht halten sollen.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN – Zuruf von Christian Loose [AfD])

Jetzt kommen wir zu dem, über das wir reden sollten, nämlich zu dem Gesetzentwurf, der eingebracht worden ist, begründet worden ist, der fachlich …

(Zuruf von Christian Loose [AfD])

Was hatten Sie da gerade drauf?

(Christian Loose [AfD]: Ich habe den Kollegen gesagt, dass die NSDAP-Minister bei CDU und FDP waren!)

Ich höre besser gar nicht mehr zu.

Wir sollen über einen Gesetzentwurf reden, der über die Sachverständigendebatte gegangen ist. Wenn man sich das anguckt – es ist eigentlich klug, die Sachverständigen anzuhören –, dann werden Sie feststellen: Keiner der Sachverständigen befürwortet den Gesetzentwurf so, wie er ist. Das ist das Ergebnis.

Zwei Sachverständige lehnen den Gesetzentwurf total ab, zwei weitere befürworten ihn, aber mit Einschränkungen, also anders. Eine Stellungnahme

fordert etwas, was der Verfassungsschutz jetzt schon darf. Dann muss man doch nachdenklich werden und fragen, ob dieser Gesetzentwurf überhaupt Sinn hat, ob er klug ist, wenn alle so reden.

Die Anhörung hat unseren zentralen Argumente gegen diesen Gesetzentwurf nicht erschüttert, sondern sogar bestätigt. Ich will das in vier Punkten noch einmal deutlich machen.