Protocol of the Session on May 29, 2020

Die Anhörung hat unseren zentralen Argumente gegen diesen Gesetzentwurf nicht erschüttert, sondern sogar bestätigt. Ich will das in vier Punkten noch einmal deutlich machen.

Erstens. Die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ist originäre Aufgabe der Polizei. Das ist die Stelle, die die hierfür nötige Fachkompetenz und Erfahrung und auch organisatorische und personelle Ressourcen hat. Das funktioniert, und zwar zunehmend besser. Auch da kann man immer noch mehr tun, aber es funktioniert.

Zweitens. Der Verfassungsschutz hat sich nach dem Grundgesetz darauf beschränkt, extremistische Bestrebungen zu beobachten, die das Gemeinwesen als Ganzes ins Wanken bringen. Das ist bei der Organisierten Kriminalität in der Regel aber gar nicht der Fall. Deshalb kommt eine allgemeine Zuständigkeit des Verfassungsschutzes für die Organisierte Kriminalität aus meiner Sicht überhaupt nicht in Betracht. Es passt nicht.

Drittens. Dort, wo Organisierte Kriminalität im Einzelfall solche Destabilisierungspotenziale erreicht, darf der Verfassungsschutz ja heute schon entsprechend beobachten. Das gilt namentlich im Überschneidungsbereich mit dem Extremismus. Erfährt der Verfassungsschutz hier von schweren Straftaten, muss er sie auch heute schon anzeigen. Da brauchen wir also gar keine Veränderungen. Das können wir jetzt schon machen.

Viertens. Selbst die Sachverständigen, die den Gesetzentwurf im Grundsatz positiv gesehen haben, räumen eines ein, nämlich dass eine allgemeine Einbeziehung des Verfassungsschutzes in die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität nur dann sinnvoll sein könnte, wenn damit auch ein erhöhter Informationsfluss vom Verfassungsschutz an die Polizei einhergehe, damit diese dann zugreifen kann. Aber genau dies stößt im Hinblick auf das informelle Trennungsgebot auf erhebliche rechtliche Bedenken. Das heißt, da, wo ein Vorteil sein könnte, gibt es rechtliche Bedenken, und dann geht es nicht.

Was die Beobachtung der Organisierten Kriminalität angeht, ist der Entwurf durchaus mit dem Hessischen Verfassungsschutzgesetz vergleichbar, und das liegt – gut zuhören! – im Moment beim Bundesverfassungsschutz zur Prüfung. Das heißt, das Verfassungsgericht prüft da noch.

In Sachsen übrigens hat 2005 der Verfassungsgerichtshof gesagt, dass nur der Überschneidungsbereich von Extremismus und Organisierter Kriminalität beobachtet werden darf. Ich habe es eben schon

einmal gesagt: Das machen wir schon, das können wir schon, das dürfen wir schon.

Das heißt, da gibt es keinen Handlungsbedarf.

Wenn wir ganz sichergehen wollen, dann warten wir doch mal ab, was das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird, und da bin ich relativ optimistisch. – Danke schön.

(Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Sie haben sicherlich gesehen, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde, und zwar von Herrn Wagner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – In unserem Gesetzentwurf geht es nicht nur darum, die Organisierte Kriminalität zu beobachten, wo es nachweisbare Überschneidungen mit genuinen politisch-extremistischen Bestrebungen mit Einfluss auf die Gesellschaftsordnung und Ähnliches gibt, es geht um noch etwas mehr, und das formuliert Herr Professor van Hüllen in seinem Gutachten unter Ziffer 1.3 auf Seite 2. Das ist übrigens der Gutachter, den, glaube ich, die CDU bestellt hat. Dort schreibt er:

„OK mit transnationalen Zügen muss – zur Optimierung ihres kriminellen Erwerbsinteresses – Bestrebungen zur Schwächung rechtsstaatlicher Strukturen fast zwangsläufig hervorbringen. Dies zielt nicht notwendig auf ein fest umrissenes alternatives Gesellschaftsmodell … Es dürfte völlig genügen, dass sich OK-Bestrebungen jedenfalls gegen die vom Bundesverfassungsgericht schon im SRP-Urteil vorgenommene Charakterisierung der FdGO als einer Ordnung wendet, die durch ‚Abwesenheit jedweder Gewalt- und Willkürherrschaft‘ gekennzeichnet ist.“

Wir behaupten nämlich gerade nicht, dass jede lokale Erscheinungsform von Organisierter Kriminalität die Verfassungsordnung bedroht, sagen aber, dass der OK potenziell eine verfassungsfeindliche Stoßrichtung wesensgemäß ist. Deshalb muss aus unserer Sicht der Verfassungsschutz strikt im Rahmen seiner Befugnisse des § 5, den wir übrigens in unserem Gesetzentwurf in keiner Silbe geändert haben, die Möglichkeit haben, OK auch jenseits von punktuellen Überschneidungen mit klassischem Extremismus zu durchleuchten. – Danke schön.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Wagner. – Ich schalte Ihnen jetzt das Mikro zur Erwiderung frei. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da, wo es notwendig ist, darf der Verfassungsschutz beobachten, und da, wo er nicht beobachtet, darf er es auch nicht, weil die Rechtslage das so vorsieht. Damit ist der Rahmen bestimmt, und damit ist die Entscheidung getroffen.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Erwiderung auf die Kurzintervention. – Damit sind wir am Ende der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, die ich damit schließe.

Wir kommen zur Abstimmung, erstens über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9446. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Ich frage, ob es Enthaltungen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Änderungsantrag Drucksache 17/9446 abgelehnt.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/7747. Der Innenausschuss empfiehlt uns in Drucksache 17/9319, den Gesetzentwurf abzulehnen. Deshalb stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf selbst ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer lehnt den Gesetzentwurf ab? – Das sind CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es nicht. Dann ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/7747 mit dem eben festgestellten Abstimmungsergebnis ebenfalls abgelehnt.

Damit sind wir am Ende von Tagesordnungspunkt 10.

Ich rufe auf:

11 Nein zu Enteignungsphantasien, zu einmali

gen Zwangsvermögensabgaben und zu einer Wiedererhebung der Vermögensteuer. Diskussionen über derartige Maßnahmen sind Gift für einen notwendigen Aufschwung nach der Corona-Krise

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9376

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat für die AfD-Fraktion Herr Kollege Strotebeck das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! In einem einmaligen gemeinsamen Kraftakt haben wir im März

hier im Landtag ein Hilfspaket über 25 Milliarden Euro verabschiedet, und die Umsetzung lief direkt an. Der Bundestag verabschiedete einen Tag später ein Hilfspaket über 1,2 Billionen Euro. Vorgesehen sind dort in dem Nachtragshaushalt zur Finanzierung des Hilfspakets in der Coronakrise neue Schulden in Höhe von 156 Milliarden Euro.

Wie stand es sinngemäß in der „Wirtschaftswoche“ so treffend? – Es sollte aber bei allem hilfsbereiten Aktionismus nicht vergessen werden, dass der Staat der Notarzt für schwere Fälle ist, und den haben wir mit der Coronakrise, und nicht die Nanny für alle Wünsche, denn die Hilfspakete müssen getragen und bezahlt werden.

Und dann wird es abenteuerlich. Die SPD tritt hier besonders hervor. Täglich gibt es neue Versionen derselben Vorschläge. Die SPD-Bundesvor

sitzenden Frau Esken und Herr Walter-Borjans haben ihre ganz eigene Dynamik und treiben ihren Bundesfinanzminister Olaf Scholz vor sich her. Frau Esken fordert eine absurde Coronavermögensabgabe, und Herr Walter-Borjans kündigt an, dass es ohne höhere Steuern wohl nicht gehen wird. Selbstverständlich sind die Grünen auch dabei und fordern einen Investitionsfonds von sage und schreibe 500 Milliarden Euro.

Minister Scholz muss reagieren und macht es auch, indem er für die Steuererhöhungen zu der bekannten Steuerpolitik aus der SPD-Mottenkiste greift. Er will den Spitzensteuersatz von 42 auf 45 % und die Reichensteuer von 45 auf 48 % anheben, wohlwissend, dass 25 % der Steuerpflichtigen schon jetzt 75 % des Steueraufkommens tragen, wobei eigentlich jeder wissen müsste, dass Steuererhöhungen genau das falsche Signal sind.

Bereits am 9. April 2020, also kurz nach der Verabschiedung des Hilfspakets des Bundes, lag der sehr aufschlussreiche Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vor, in dem die Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie in alle rechtlichen Richtungen eingehend geprüft wird.

Darin wird festgestellt, dass die Vermögensabgabe laut Grundgesetz grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist. Es besteht unter den Verfassungsrechtlern Einigkeit, dass die Vermögensabgabe die Steuerschuldner nur einmal belasten dürfe und einmalig sein müsse.

Das Bundesverfassungsgericht habe zudem in einem anderen Zusammenhang in einem Urteil von 1995 erwähnt, dass das Grundgesetz unter besonderen Voraussetzungen sogar einen Zugriff auf die Vermögenssubstanz erlaube.

Die bislang erhobenen einmaligen Vermögensabgaben – der Wehrbeitrag 1913, das Reichsnotopfer

1919 und das Lastenausgleichsgesetz – waren immer zur Deckung von Kriegskosten gedacht. Hier geben die Bundestagsjuristen zumindest zurzeit noch zu bedenken, dass die Coronakrise mit diesen historischen Ereignissen wohl nicht vergleichbar sei.

Desaströs wäre auch eine Besteuerung des Betriebsvermögens; egal, ob einmalig zu zahlen oder über Jahre hinweg abzutragen. Die deutsche Wirtschaft ist im ersten Quartal wegen der Coronakrise so stark eingebrochen wie seit der Finanzkrise 2008/2009 nicht mehr. Insgesamt waren es 2009 5,7 %, für 2020 erwartet das BMWi – nur zur Erinnerung – 6,3 %.

Nach dem Coronavirus folgt das Rezessionsvirus mit reihenweise Insolvenzen, besonders in der Gastronomie, im Handel und im Tourismus. Es besteht die Gefahr, dass Millionen Bürger ihren Arbeitsplatz verlieren werden.

Wie es in unserem Antrag steht, müssen wir hier über den Bundesrat auf die Bundesregierung einwirken, sich gegen jegliche Vorhaben zur Wiedererhebung der Vermögensteuer zu stellen; Gleiches gilt für die Einführung von anderen einmaligen Vermögensabgaben und für die Durchführung von Enteignungen. Lassen Sie uns lieber bei nicht notwendigen Ausgaben nach Einsparmöglichkeiten suchen. Mein Kollege hatte vorgestern schon ein paar Beispiele gebracht; es werden noch weitere kommen.

Das Thema „Rückzahlung“ wird uns dauerhaft begleiten und schwer belasten. Das gilt übrigens auch für die Rentner, die schon in diesem Jahr nur eine gekürzte und im nächsten Jahr gar keine Rentenerhöhung erhalten sollen.

Die Redezeit.

Wir werden uns in den Ausschüssen hoffentlich noch ausführlich mit den Details befassen können. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Strotebeck. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Lehne.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ehemalige CDU-Kanzler Ludwig Erhard würde sich im Grabe umdrehen, wenn er nun lesen müsste, dass sich ausgerechnet die AfD als Retter der sozialen Marktwirtschaft

(Christian Loose [AfD]: Die CDU macht es ja nicht mehr!)

und als Verfechter der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufspielt.

(Markus Wagner [AfD]: Einer muss es ja tun!)

Wenn Sie einen Moment zuhören, werden Sie wissen, wie Sie sich tatsächlich verhalten. Das schlägt dem Fass den Boden aus.