Protocol of the Session on May 29, 2020

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Katzidis. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Wolf.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Organisierte Kriminalität ist eine große Herausforderung; da sind wir uns, glaube ich, alle sehr einig. Das wird hier im Raum keiner bestreiten. Dazu braucht es aber auch Ihren Antrag nicht.

Das Lagebild zur Organisierten Kriminalität, das Herr Jäger initiiert hat, hat Herr Reul fortgesetzt und weiterentwickelt. Also Sie sehen, die Sicherheitsbehörden arbeiten an diesem Thema.

Was Sie aber mit diesem Antrag wollen, ist: Sie wollen einen anderen Verfassungsschutz. Sie wollen einen komplett anderen Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen. Die bisherige Zusammenarbeit geht ja auch schon. Gerade in den Bereichen, wo sich zum Beispiel der Terrorismus der Organisierten Kriminalität zur Finanzierung bedient, ist eine Zusammenarbeit möglich. Es besteht überhaupt gar keine Lücke. Herr Dr. Katzidis hat Ihnen das ja gerade sehr deutlich ausgeführt.

Ich will zwei Argumente nennen, warum wir Ihrem Antrag auf keinen Fall folgen können.

Erster Grund: das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizei – eine der wichtigsten historischen Lehren aus der Zeit der NS-Diktatur zwischen 1933 und 1945.

Herr Professor Grumke hat es sehr richtig formuliert: Das ist – ich zitiere –

„eine moralische Komponente, die darauf abzielt, einer Wiederkehr eines solchen Systems schon im Ansatz, vom Grundsatz her und dauerhaft zu wehren, …“

Dass Ihnen moralische oder historische Argumente nicht zugänglich sind, habe ich verstanden. Denn Sie würden gerne die Geschichte zwischen 1933 und 1945 völlig umschreiben. Und wenn Sie der Meinung sind, dass diese Geschichte nur ein Fliegenschiss in der deutschen Historie ist, dann ist auch klar, dass Sie diesen Argumenten nicht zugänglich sind.

(Beifall von der SPD)

Herr Kollege Wolf, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage bei Herrn Wagner.

(Zuruf von der AfD)

Zweites Argument, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Argument, was Herr Dr. Katzidis mit „Kompetenzwirrwarr“ umschreibt. Ich hatte mir „Zuständigkeitswirrwarr“ aufgeschrieben, aber wir haben, glaube ich, einen ähnlichen Gedanken gehabt.

Die Polizei ermittelt bei Straftaten und zur Gefahrenabwehr. Der Verfassungsschutz hat eine ganz hehre Aufgabe für uns alle. Er verteidigt unsere Demokratie vor den Feinden unserer Demokratie. Das sind zwei sehr unterschiedliche Aufgaben, die auch unterschiedlich wahrgenommen werden müssen.

Wenn Sie diese Aufgaben vermischen wollen, dann führt das dazu, wie Herr Professor Christoph Gusy ausgeführt hat, dass es zu rechtlichen Überschneidungen kommt. Er sagt sehr deutlich:

„Gleiche Aufgaben dürfen nach geltendem Verfassungsrecht nur unter gleichen rechtlichen Bedingungen und Grenzen wahrgenommen werden.“

Genau dieses Argument will ich Ihnen hier entgegenhalten.

Meine Damen und Herren von der AfD, Sie wollen einen anderen Verfassungsschutz. Sie wollen ein Wirrwarr von Zuständigkeiten. Sie wollen eine Überfrachtung des Verfassungsschutzes, damit dort die Ressourcen knapp werden.

Sie wollen das, weil Sie selber im Blickpunkt des Verfassungsschutzes stehen, weil Sie selbst in das Blickfeld des Verfassungsschutzes gerückt sind, weil Sie nämlich selber Feinde dieser Demokratie sind. Ihre dubiosen Kontakte zur Identitären Bewegung haben Sie immer noch nicht ausgeräumt.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Ihre dubiosen Kontakte zum „Fritzfeed“ haben Sie immer noch nicht ausgeräumt. Deswegen wollen Sie den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen schwächen. Das ist mit der SPD nicht zu machen.

(Beifall von der SPD)

Wenn wir hier schon über neue Aufgaben für den Verfassungsschutz sprechen, will ich Ihnen eine Anregung mitgeben: Wir sollten Herrn Freier vielleicht bitten, die AfD in Nordrhein-Westfalen vollständig zu beobachten. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Wolf. Sie haben sicherlich bemerkt, dass eine Kurzintervention angemeldet wurde. – Wenn Herr Wagner sich eingedrückt hat, ist das Mikro jetzt frei.

Herr Wolf, das war mal wieder unsachlich, wie man das von der SPD kennt.

Ich zitiere aus dem Gutachten von Professor van Hüllen, Seite 3:

„1.5 Klarstellung/Konkretisierung der Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden

Die vorliegende Gesetzesinitiative impliziert auch keinen Abschied vom Trennungsmodell,“

das haben Sie uns nämlich gerade unterstellt –

„sondern lediglich eine Ergänzung der Aufgabenbeschreibung der Verfassungsschutzbehörde. Sie orientiert sich dabei an der Form, die in anderen Bundesländern seit Jahren geltendes Recht ist.“

Damit ist Ihre Argumentation diesbezüglich schon widerlegt.

Darüber hinaus: Wenn Sie meinen, Sie müssten hier kundtun, wir wollten den nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz destabilisieren oder Ähnliches – das ist natürlich völliger Blödsinn.

Allerdings sollten Sie sich einmal die Frage stellen, welche Parteien haben denn eine Linksextremistin zur Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern gewählt? – Das waren CDU und SPD. Das war Ihre Partei, Herr Wolf. Also sparen Sie sich solche Vorwürfe, und kehren Sie vor Ihrer eigenen Tür!

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Wagner. – Herr Wolf hat jetzt auch das Mikro frei.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihre Aufregung, Herr Wagner, und dass Sie sogar Beispiele aus anderen Bundesländern heranziehen, zeigt ganz deutlich, dass Sie stark getroffen sind von den Argumenten. Das beruhigt mich. Ich glaube, dann hat meine Argumentation gesessen.

(Markus Wagner [AfD]: Ich fühle mich nieder- gestreckt!)

Ich schätze die Arbeit des Verfassungsschutzes in Nordrhein-Westfalen, weil er auch aus Fehlern, die passiert sind – zum Beispiel beim NSU –, die entsprechenden Konsequenzen gezogen hat. Ich bin mit dem Innenminister weiterhin einer Meinung: Die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit in unserem Land geht von rechts aus.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank für die Erwiderung. – Wir fahren fort in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Für die FDP-Fraktion hat Herr Dr. Pfeil das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Kampf gegen Clankriminalität, die Strategie der 1.000 Nadelstiche, Razzien, Kontrollen, null Toleranz – so viel, wie jetzt in dem Bereich „Organisierte Kriminalität“ gemacht wird, wurde vorher noch nie gemacht.

Ich halte es für den falschen Weg, ausgerechnet jetzt zu behaupten, unsere Polizistinnen und Polizisten in NRW schafften das nicht, ohne künftig die Organisierte Kriminalität auch vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.

Wir haben in der Anhörung vieles über das Trennungsgebot gehört. Auch wenn es dort einige Sachverständige gab, die der Meinung waren, hierbei handele es sich um ein veraltetes Konstrukt, das im Dienste der Sicherheit vernachlässigbar sei, so bin ich der gegenteiligen Auffassung, dass nämlich die Trennung von Polizei und Verfassungsschutz in unserem Rechtsstaat unbedingt beibehalten werden muss.

(Beifall von der FDP und Sven Wolf [SPD])

Die Anhörung hat gezeigt, dass der Verfassungsschutz auch heute bereits tätig werden kann, wenn es Schnittstellen zwischen Organisierter Kriminalität und Extremismus gibt. Es ist daher absolut nicht einsehbar, wie dieses Land sicherer werden soll, wenn wir dem Verfassungsschutz jetzt noch mehr Aufgaben aufbürden, als er ohnehin schon hat.

Es ist nämlich nicht so – wie von der AfD anscheinend vermutet wird –, dass der Verfassungsschutz dann mehr arbeitet, wenn er weitere Kompetenzen bekommt. Es ist auch nicht so, dass die Organisierte Kriminalität dadurch zurückgehen würde.

Ein anderer, viel zentralerer Punkt ist, dass das Trennungsgebot gerade dann interessant und ausgesprochen relevant wird, wenn wir die unterschiedlichen Spielregeln betrachten, die für die Polizei und den Verfassungsschutz gelten.

Für den Verfassungsschutz gilt das Opportunitätsprinzip. Das bedeutet: Der Verfassungsschützer kann sich darauf konzentrieren, dass keine Anschläge gegen unschuldige Menschen und keine Angriffe auf unsere demokratische Grundordnung und auf unser demokratisches System stattfinden.