Protocol of the Session on May 28, 2020

Ich darf fragen, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. – Das ist die Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen, der oder die sich der Stimme enthalten will? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/7360 vom Plenum mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten nicht angenommen, sondern abgelehnt wurde.

Ich rufe auf

19 Gesetz zur Erleichterung der Teilnahme an

den Kommunalwahlen während der CoronaPandemie (Kommunalwahlerleichterungsge- setz NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/9342

erste Lesung

In Verbindung mit:

Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Drucksache 17/9365

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Golland das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist die letzte Wahl des Jahres 2020 in der Bundesrepublik Deutschland.

Gewählt werden Oberbürgermeister und Bürgermeister, Landräte, Kreistage, Stadträte und Bezirksvertretungen. Erstmals wird das Ruhrparlament direkt gewählt. Das Gremium vertritt die Interessen des Ruhrgebiets und ist ein Zusammenschluss aus vier Kreisen und elf kreisfreien Städten.

Jetzt kommt die Coronapandemie ins Spiel. Wie auf fast alle Lebensbereiche hat sie auch Auswirkungen auf die im Herbst stattfindende Kommunalwahl. Das beginnt zum Beispiel bei den Vorbereitungen. Aufstellungsversammlungen mussten vielerorts verschoben werden und müssen nunmehr zeitnah unter verschärften Auflagen stattfinden. Betroffen sind davon Parteien, Wählergruppen, aber eben auch Einzelbewerber, die auf die Sammlung von Unterstützungsunterschriften angewiesen sind, um ihre Wahlvorschläge einreichen zu können.

Ebenso ist die Durchführung der Wahl selbst betroffen. Die Pandemie hat Auswirkungen auf die Gewinnung von Wahlhelfern, führt zu Mehrbelastungen bei Wahlvorständen, bedarf der Einhaltung von Hygienevorschriften und betrifft die Suche nach geeigneten Wahllokalen.

Wie wollen wir das nun lösen? – Dafür haben wir als Legislative die Möglichkeit, an einigen Stellen die Weichen für die Kommunalwahl anzupassen und gewisse Erleichterungen zu beschließen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass der grundsätzliche Termin nicht geändert werden soll und auch nicht geändert werden darf, denn der Landesgesetzgeber hat im Jahre 2013 eindeutig festgelegt, dass die auslaufende Wahlperiode im Jahre 2014 beginnen soll und die Amtszeit der gewählten Vertreter am 31.Oktober 2020 enden wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1964 in einer Entscheidung festgestellt, dass es – ich zitiere –

zu den grundlegenden Prinzipien des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates gehöre, dass die Volksvertretungen in regelmäßigen, im Voraus bestimmten Abständen durch Wahlen abgelöst und neu legitimiert werden. – Zitatende.

Darüber hinaus hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof 1958 entschieden, dass – ich zitiere wieder – die Entscheidungen des Volkes, bestimmte Personen für einen bestimmten Zeitraum zu wählen, nicht nachträglich auf dem Gesetzgebungswege korrigiert werden dürfe. – Zitatende.

Was wollen wir nun konkret für eine in der Krise angepasste Wahldurchführung tun? – Wichtig ist unter anderem die Verschiebung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die bisher bis zum 59. Tag vor der Wahl zulässig sind. Mit unserem Gesetzentwurf verlängert sich diese Frist um elf Tage bis zum 48. Tag vor der Wahl.

Weiterhin schlagen wir die Absenkung der Anzahl von beizubringenden Unterstützungsunterschriften auf jeweils 60 % der ansonsten vorgesehenen Zahl vor.

Zudem verdoppeln wir die Obergrenze für die Einteilung von Stimmbezirken von 2.500 auf 5.000 Einwohner. Das hat einen positiven Effekt für die Kommunen, weil so die Anzahl der Wahlbüros und die Anzahl der zu bildenden Wahlvorschläge reduziert werden können.

Die übrigen Wahlhelfer können dann vermehrt für die Briefwahlvorstände eingesetzt werden. Im Gegenzug wird durch eine Vergrößerung der Wahlvorstände von sechs auf acht Beisitzer eine erhöhte Flexibilität erreicht.

Unser Gesetzentwurf ermöglicht damit eine faire, praktikable und rechtskonforme Durchführung der Kommunalwahl 2020 für Wähler, zu Wählende und Wahlhelfer.

Warum sich die Grünen dem gemeinsamen Gesetzentwurf der NRW-Koalition und der SPD-Fraktion nicht anschließen wollen, bleibt vor diesem Hintergrund befremdlich und ist nicht nachvollziehbar.

Wir wollen am 13. September 2020 rechtssichere Kommunalwahlen in unserem Bundesland durchführen. Demokratie muss auch und gerade in Krisenzeiten funktionieren. Dem wird unser eingebrachter Gesetzentwurf gerecht. Daher werbe ich um die Zustimmung aller verantwortungsvollen Demokraten in diesem Hohen Haus. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Abgeordneter Kämmerling.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Ausführungen des Kollegen Golland eingehen, der sich auf den Bayerischen Verfassungsgerichtshof bezogen hat.

Es ist schön, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof zu einem Wahltermin geurteilt hat, aber was Sie gerade ausgeführt haben, widerspricht einem Bericht des Innenministers und auch der Antwort auf eine Kleine Anfrage.

In beiden Papieren hat er auf die konkrete Frage, ob der Wahltermin verschoben werden könne, erstens mit Ja geantwortet und zweitens sogar die Parameter dargestellt, innerhalb welchen zeitlichen Rahmens das möglich sei.

Der Gesetzgeber kann also selbstverständlich tätig werden. Der Innenminister entscheidet über den Zeitraum, in dem die Wahl stattfindet. Zwei Papiere sagen also etwas anderes als das aus, was Sie hier gerade ausgeführt haben.

(Beifall von der SPD – Gregor Golland [CDU]: Was soll das? Das ist doch ein gemeinsamer Gesetzentwurf!)

Es ist nun einmal so, dass sich die Landesregierung festgelegt hat. Die Kommunalwahlen sollen am 13. September 2020 stattfinden. Ebenso hat sich die Landesregierung darauf festgelegt, dass es keine reine Briefwahl geben soll.

Wenn die Wahlen an diesem Termin stattfinden sollen, müssen sie auch juristisch sicher und ohne Gesundheitsgefährdung stattfinden können.

Bewerberinnen und Bewerber um ein Amt müssen Chancengleichheit haben, Parteien und Wählergruppierungen müssen Gelegenheit haben, formale Voraussetzungen zu erfüllen.

Kommunen müssen die Wahl sorgfältig und ordnungsmäßig durchführen können. Wahlhelfer müssen in ihrer Gesundheit geschützt werden.

Dieser Gesetzentwurf soll einen Beitrag dazu leisten, eine rechtssichere, faire und möglichst infektionsfreie Wahl zu ermöglichen.

Kommunen bekommen die Möglichkeit, die Anzahl der Wahllokale zu reduzieren. Parteien, Wählervereinigungen und Bewerber bekommen mehr Zeit, ihre Vorschläge einzureichen, und neue Bewerber können mit nur noch 60 % der nötigen Unterstützungsunterschriften zur Wahl zugelassen werden.

Ich erwarte von dieser Landesregierung allerdings auch, dass sie die Kommunen bei der Durchführung der Wahlen in Coronazeiten unterstützt. In den Kommunen blickt man schon mit etwas Anspannung auf die Organisation dieser Kommunalwahlen.

Die kommunalen Praktiker sind es gewohnt, Verantwortung zu tragen und Verantwortung zu überneh

men, aber das Land muss ihnen auch ganz klar ein verlässlicher Partner sein.

Jetzt ist es nicht gerade so, dass Panik vor der Wahlorganisation herrschen würde, aber, Herr Minister Reul, ich habe schon die herzliche Bitte: Machen Sie es bitte nicht so wie Ihre Kollegin Frau Bildungsministerin Gebauer. Verschicken Sie bitte nicht am Freitag vor dem Wahlsonntag um 22 Uhr eine Kommunalmail an die Rathäuser mit den Anweisungen, wie Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen umzusetzen sind. So wird das in dem Fall nicht funktionieren.

(Beifall von der SPD)

Fakt und klare Erwartung meiner Fraktion an die Landesregierung ist: Es braucht Kommunalwahlen mit glasklaren Anforderungen an Hygiene und Gesundheitsschutz.

Fakt und klare Erwartung meiner Fraktion ist auch, dass diese ausnahmsweise frühzeitig an die Kommunen zu kommunizieren sind. Das Land sollte die Kommunen auch mit seinen Landesbeamten als Wahlhelfer unterstützen; auch dazu erwarten wir Ihre Vorschläge.

Die Mehrkosten, die den Kommunen durch Schutzkleidung, Desinfektion und dergleichen entstehen, müssen als coronabedingte Kosten selbstverständlich vom Land übernommen werden; das sollte klar sein.

Zum Entschließungsantrag der Grünen. Ich komme nicht umhin festzustellen, dass es in gewisser Weise schlechter Stil ist, sich aus den Beratungen um dieses Gesetz herauszuziehen, um dann mit einem Entschließungsantrag um die Ecke zu kommen. Das finde ich nicht sachgerecht und nicht in Ordnung.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wir haben Ihnen doch ein Angebot gemacht!)

Schon allein die Forderung nach einer Wahl an zwei Tagen begründet eine Ablehnung. Das wäre für die Kommunen nach unserer festen Überzeugung ein zusätzlicher und nicht zu stemmender Kraftakt.