Abschließend sei angemerkt, dass Sie sich als europafeindliche Partei gegen eine Unterstützung anderer europäischer Staaten im Rahmen des PEPP aussprechen, verwundert natürlich wenig. In diesem Zusammenhang empfehle ich auch hier, die Präambel des Grundgesetzes einmal zu lesen, in der die Rolle Deutschlands in einem vereinigten Europa klar beschrieben und definiert ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Mangen. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Remmel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eigentlich ist von den Vorrednern zu Ihrem Antrag alles gesagt worden. Jede weitere Debatte wertet Ihren Antrag eigentlich nur auf. Deshalb will ich das auf wenige Worte beschränken.
Es geht Ihnen gar nicht um Europa, es geht Ihnen auch gar nicht um den kleinen Mann, es geht Ihnen gar nicht um die Frage
der zukünftigen Investitionen. Es geht Ihnen auch gar nicht um die rechtliche Beurteilung des Gerichts, sondern es geht Ihnen mit Ihrem Antrag allein darum, Ihr völkisch-nationales,
die das Gerichtsurteil einordnet … Man sollte es im Übrigen einmal gelesen haben; die Zeit dafür sollte man sich nehmen. So schnell wie Sie Ihren Antrag geschrieben hatten, so schnell können Sie das gar nicht gelesen haben.
Es gibt in der Sache verschiedene Einschätzungen, was die rechtspolitische Bedeutung dieses Urteils angeht.
Es gibt Einschätzungen, was die Frage angeht, in welcher Weise sich das höchste Gericht gegenüber dem Europäischen Gerichtshof verhält.
Insofern: Punkt. Ende. Aus. Über solche Anträge möchte ich nicht weiter diskutieren. – Herzlichen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und Dr. Jörg Geer- lings [CDU] – Sven Werner Tritschler [AfD]: Dann lassen Sie es!)
(Zuruf von Helmut Seifen [AfD] – Johannes Remmel [GRÜNE]: Wer hier von geisteskran- ken Anträgen und Ihren politischen Vorstellun- gen lebt, der hat hier in der Debatte überhaupt nichts zu suchen! – Beifall von den GRÜNEN – Sven Werner Tritschler [AfD]: Das entscheiden nicht Sie, Herr Remmel! – Zuruf von der AfD: Das wollen wir mal sehen! Sie haben jetzt Ihr wahres demokratisches Ge- sicht gezeigt! – Johannes Remmel [GRÜNE]: Sie wollen doch gar nicht diskutieren. – Zahl- reiche weitere Zurufe)
(Markus Wagner [AfD]: Kommt da Ihre stalinis- tische Geisteshaltung zum Vorschein? Oder was ist das? – Stefan Zimkeit [SPD]: Ruhe, Hetzer! – Johannes Remmel [GRÜNE]: Sie wollen gar nicht diskutieren! Sie wollen nur hetzen! – Andreas Keith [AfD]: Sie haben Ihr Gesicht gezeigt!)
Auch die Landesregierung lehnt den Inhalt dieses Antrages natürlich ab. Das gilt zunächst für das im Antrag aufgeführte Begehren, der Landtag möge feststellen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte essenziell für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ist, sowie dass es dem Bundesverfassungsgericht weiterhin unbenommen bleibe, zu prüfen, ob Organe der EU ultra vires agieren. Eine solche Feststellung, liebe Antragsteller, ist aus Sicht der Landesregierung weiß Gott nicht erforderlich.
Denn es handelt sich sowohl bei der Unabhängigkeit der Justiz als auch bei der Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts, Maßnahmen europäischer Organe auf das Vorliegen eines Ultra-vires-Aktes zu prüfen, um Selbstverständlichkeiten, die alle hier im Landtag vertretenen demokratischen Parteien respektieren.
Dies wird auch durch die im Antrag der AfD aufgeführten kritischen Stellungnahmen unterschiedlicher Politikerinnen und Politiker nicht erkennbar in Abrede gestellt. Politischen Funktionsträgern ist es nicht verboten, gerichtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die ja häufig hochpolitische Bezüge haben, zu kommentieren und zu bewerten.
Das gilt gerade auch im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in welchem selbiges ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs in einem bestimmten Punkt als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar bezeichnet hat und somit seinerseits den Gerichtshof kritisiert. Eine besondere Feststellung durch den Landtag zu den vorgenannten beiden Themen ist nach alledem nicht veranlasst.
Auch der von den Antragstellern weiterhin geforderte Beschluss des Landtags zu unterschiedlichen Themen ist aus Sicht der Landesregierung abzulehnen.
Der insofern geforderte Appell an alle politischen Verantwortungsträger, die Unabhängigkeit der Justiz zu bewahren, ist bereits vor dem Hintergrund meiner vorgehenden Erwägungen erkennbar nicht erforderlich.
Weiter ist der geforderte Appell an die EUKommission, von der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts abzusehen, nicht geboten. Das gilt bereits deswegen, da das Land nicht Adressat
Im Übrigen fällt die Prüfung der Frage, ob ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wird, allein in den Zuständigkeitsbereich der EU-Kommission.
Für den Fall, dass tatsächlich ein förmliches Verfahren eingeleitet wird, steht es der Bundesrepublik Deutschland ohnehin offen, hiergegen im Rahmen des ihr in diesem Verfahren zukommenden Äußerungsrechts Stellung zu nehmen und die eigene Position zu erläutern.
Schließlich ist auch eine Aufforderung an die Landesregierung, sich für eine Einstellung des aktuellen Hilfsprogramms der EU zur Bewältigung der Coronakrise einzusetzen, abzulehnen. Das gilt bereits deswegen, da dieses Programm, was der Antrag selbst auch zugesteht, nicht Gegenstand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts gewesen ist. Danach ist auch die im Antrag implizit durchscheinende Auffassung, dass Gründe, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung angeführt hat, erst recht auch für das aktuelle Programm gelten müssten, spekulativ. Entsprechend fehlt schon ein hinreichender Anlass für eine solche Aufforderung an den Landtag.
Im Übrigen fällt die Entscheidung, inwiefern das aktuelle europäische Coronaprogramm weiter zu unterstützen ist, ebenso wie beim vormaligen Programm der EZB, in die Zuständigkeit von Organen des Bundes. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem aktuellen Urteil allein adressiert.
Deswegen verstehe ich den Sinn und die Motivation für den Antrag nicht. Natürlich kann er nur rundherum abgelehnt werden.
Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Deshalb schließe ich an dieser Stelle die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 14.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat direkte Abstimmung beantragt. Wer also diesem Antrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/9379 abgelehnt.