sondern diskreditieren auch die Mitgliedschaft in demokratischen Parteien. Mitglied in einer demokratischen Partei zu sein und sich in einer Partei und für die Demokratie zu engagieren, ist höchst anständig.
Wenn Sie doch ein so großes Problem damit haben, dass Parteimitglieder in den einzelnen Gremien sitzen – in der Medienkommission oder im Rundfunkrat –,
hätten Sie doch die Chance, auf das Ticket der AfD Mitglieder zu entsenden, die nicht Parteimitglied sind – ähnlich wie die Piratenpartei es gemacht hat.
Was aber machen Sie? – Sie nehmen für die Entsendung in diese Organisationen nur Mitglieder Ihrer Partei, die in Funktionen sind, die Abgeordnete sind.
Deswegen ist das, was Sie hier aufführen, total heuchlerisch und dieser Gesetzentwurf völlig überflüssig. – Vielen Dank.
(Helmut Seifen [AfD]: Verstehen Sie das ei- gentlich? – Alexander Vogt [SPD]: Ach, Herr Seifen! Das ärgert Sie, richtig? – Weitere Zu- rufe)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Seifen, es ist sichtbar, wenn man Google bedienen kann; schon da bekommen Sie Informationen.
Es ist sehr eigentümlich. Die AfD scheint den Eindruck zu haben, Veranstaltergemeinschaften seien so etwas wie Überredaktionen, die jeden Tag das Programm bestimmen würden. Das ist nicht der Fall. Insofern ist das ein untauglicher und von wenig Sachkenntnis gekennzeichneter Antrag aus der Reihe „die bösen Parteien beeinflussen die Medienwelt“.
Sie wollen etwas ganz anderes: Sie wollen nicht Transparenz, Sie wollen einen Gesinnungs-TÜV. Vielleicht wollen Sie ja auch, dass sich niemand mehr für solche Ehrenämter zur Verfügung stellt.
Der Vorwurf, ein Großteil der Veranstaltergemeinschaften sei parteilich geprägt, ist nicht richtig. Hätten Sie das mal nachgeprüft.
Sie wollen ja etwas ganz anderes damit erreichen. Sie wollen einen Generalverdacht streuen, dass alle Mitglieder einer Veranstaltergemeinschaft eine politische Agenda verfolgen. Das ist mit Blick auf die Wertschätzung der ehrenamtlichen Aktivitäten schon eine Unverschämtheit.
Natürlich können Sie die kennen. Sie müssen nur ins Internet gehen. Aber Sie scheinen dazu nicht in der Lage zu sein.
Zwischen den Zeilen wird wieder mit der Unterstellung von Intransparenz und mangelnder Staatsferne gespielt. Im Machtbereich Ihrer rechtspopulistischen Freunde in Ungarn und Polen mag das so stimmen, in NRW funktioniert die Staatsferne. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Nückel. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Keymis.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich vier Sätze:
Erstens. Mit den Regeln des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen liegt ein ausdifferenziertes System für die personelle Besetzung der Veranstaltergemeinschaften vor, sodass ein hinreichendes Maß an Transparenz im Lokalfunk in NRW garantiert ist.
Zweiter Satz: Die Veröffentlichung von Parteimitgliedschaften wäre zudem ein zu weitgehender Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Dritter Satz: Die Regelungen des LMG NRW decken sich auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Vierter Satz: Weitergehende Transparenzregelungen im Sinne des Gesetzentwurfs sind aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht angezeigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des privaten Rundfunks in den 1980er- und 1990er-Jahren war eine Chance zur Steigerung der Angebots- und Meinungsvielfalt im Rundfunk. Das ist übrigens insbesondere von CDU und FDP vorangetrieben worden.
Den bisherigen Monopolisten vom Staatsfunk sollte ein privater Rundfunk Konkurrenz machen. In den meisten Bundesländern ist das auch geschehen und gelungen, nicht so in NRW. Hier, wo die SPD jahrzehntelang völlig ungestört herunterwirtschaften durfte, galten Wettbewerb und Vielfalt in allen Bereichen, aber besonders im Medienbereich schon immer als Gift. Man schaffte also 40 Lokalradiosender, die zwar größtenteils privaten Betreibern gehören, größtenteils dann aber wiederum dasselbe senden und deren Programm von alten Bekannten gemacht wird.
In der Praxis sieht das so aus: Zu jedem Lokalsender gehört eine sogenannte Veranstaltergemeinschaft, in die dann die lokale Politprominenz und einige Verbandsfunktionäre unter der Überschrift „Gesellschaftliche Gruppen“ gesetzt werden.
Inzwischen hat angesichts der Schwindsucht der SPD hier zwar überwiegend die CDU das Sagen, sonst hat sich aber nicht viel geändert.
Wir haben es ja gerade von Frau Stullich gehört: Der CDU ist das System mittlerweile so sehr ans Herz gewachsen, dass sie es mittels Solidarpakt nun auch noch zusätzlich subventionieren will.
Von außen betrachtet wirkt also jeder dieser Lokalsender wie ein Privatsender, im Kern ist es aber wieder nur Staatsfunk mit anderen Mitteln.
Besonders zynisch an dieser Konstruktion ist aber, dass es den Bürgern völlig verborgen bleibt, wer dahintersteckt. Selbst dann, wenn sie von diesem System wissen und herausfinden wollen, wer denn nun über das Programm ihres Lokalsenders bestimmt, stoßen sie auf eine Mauer des Schweigens. Nein, Herr Nückel, man findet das nicht bei Google. Die Mitgliederstruktur dieser Veranstaltergemeinschaften ist nämlich im Gegensatz zum WDR-Rundfunkrat nirgendwo nachzulesen, mit einigen wenigen Ausnahmen.