Jetzt hat es Rückfragen dazu gegeben, was unter diesem in der SchulMail erwähnten Beschäftigungsverbot genau zu verstehen sei. Vor dem Hintergrund dieser Nachfragen und Hinweise haben wir diese SchulMail vom 18.04. am 20.04. per Erlass – noch rechtzeitig vor Schulaufnahme, nämlich am 23.04. – dahin gehend ergänzt, dass es sich bei diesem Beschäftigungsverbot nicht um ein absolutes Beschäftigungsverbot handelt, sondern nur um ein relatives Beschäftigungsverbot.
Absolutes Beschäftigungsverbot bedeutet, dass dieser Personenkreis überhaupt nicht arbeiten darf. Relatives Beschäftigungsverbot hingegen bedeutet, dass dieser Personenkreis am Lernen auf Distanz, an Konferenzen und dergleichen teilnehmen darf und dementsprechend in den Bereich der Risikogruppen der Lehrkräfte über 60 gerutscht ist. Das haben wir in einer Mail an die Bezirksregierung klargestellt, mit der Bitte, diese Informationen entsprechend weiterzugeben.
(Sigrid Beer [GRÜNE] verlässt ihren Abgeord- netenplatz. – Minister Dr. Joachim Stamp: Jetzt hören Sie auch zu! – Sigrid Beer [GRÜNE]: Ich höre zu!)
Es bestand die Notwendigkeit, hier davon zu sprechen, dass es für Schwangere kein absolutes, sondern eben nur ein relatives Beschäftigungsverbot gibt. Gleichwohl hatte noch immer die Aussage Bestand, dass ein Präsenzunterricht für Risikogruppen und auch für schwangere Personen nicht vorgesehen ist.
Ich habe erläutert, dass es in der Zeit zwischen der SchulMail vom 18. und dem Erlass vom 11. Mai, in dem wir dann beschrieben haben, dass für Schwangere und Personen aus den Risikogruppen nun doch die Verpflichtung gilt, mündliche Prüfungen abzunehmen, ein neues Infektionsgeschehen gegeben hat, nämlich geringere Infektionszahlen, und wir diesen Erlass auch deshalb herausgegeben haben – auch das habe ich erläutert –, weil die Schulleitungen, die Schulen und auch die Schülerinnen und Schüler den Wunsch geäußert haben, dass die Lehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler über zwei Jahre begleitet und auf die Prüfungen vorbereitet haben, dann auch entsprechend mündliche Prüfungen abnehmen dürfen.
Genau das haben wir mit dem Erlass vom 11. Mai getan. In dem Erlass „Einsatz von Risikolehrkräften sowie schwangeren und stillenden Lehrerinnen in mündlichen Prüfungen“ an die Bezirksregierung heißt es:
„Die Regelungen zum Einsatz von Lehrkräften aus Risikogruppen sowie schwangerer und stillender Lehrerinnen im Rahmen mündlicher Prüfungen werden wie folgt präzisiert:
Alle Lehrkräfte aus der Risikogruppe, d. h. Lehrerinnen und Lehrer mit Vorerkrankungen und Lehrerinnen und Lehrer, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sowie schwangere und stillende Lehrerinnen sind verpflichtet, an Verfahren zur Abnahme mündlicher Prüfungen teilzunehmen.
Die hygienischen Standards gemäß der CoronaBetrVO sind einzuhalten. Bei der Abnahme der mündlichen Prüfungen ist auf die besondere Situation der Betroffenen Rücksicht zu nehmen.
Sie haben in der heutigen Fragestunde die FAQListe angesprochen und zitiert. – Ich gestehe Ihnen durchaus zu, dass diese FAQ-Liste nicht aktualisiert worden ist. Das ist richtig. Wenn ich recht informiert bin, gibt es mittlerweile über 300 Fragen und Antworten auf dieser Seite der FAQ-Liste. Sollten hier Irritationen entstanden sein, bitte ich, diese zu entschuldigen.
Aber ich sage auch dazu: Grundlage für alles sind nicht die Antworten in unserer FAQ-Liste. Grundlage bilden die Erlasse und die Rundmails, die von uns an die Bezirksregierungen gehen bzw. an die Schulen und die kommunale Familie. Das sind die Grundlagen des Handelns. Diese haben wir immer rechtzeitig auf den Weg gebracht, und darin ist in der Konsequenz alles beschrieben.
Ich wiederhole gerne, dass wir sehr restriktiv angefangen haben, indem wir für Schwangere ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen haben. Das war Stand am 18. April. Wir haben das dann entsprechend präzisiert und klargestellt, dass es sich nicht um ein absolutes, sondern ein relatives Beschäftigungsverbot handelt. Auch das ist den Schulen und den Bezirksregierungen kommuniziert worden. Wir haben dann im Nachgang zu den dringenden Wünschen der Schulen und der Schülerinnen und Schüler den Erlass vom 11. Mai herausgegeben.
Danke schön, Frau Ministerin, dass Sie jetzt hier auch eingestanden haben, dass es eben unterschiedliche Darstellungen gibt zu dem, was Sie im Ausschuss auf der Grundlage des Erlasses gesagt haben und was gleichzeitig in der
FAQ-Liste zu lesen war, was erst heute – ich wiederhole das – geändert worden ist. Das zeigt, welches Kommunikationschaos es gibt, wenn man den Lehrkräften sagen muss: Ihr könnt euch nicht darauf verlassen, was im Internet auf der Seite des Schulministeriums steht.
Auch in der jetzigen Darstellung wird nur von Lehrkräften gesprochen. Gelten alle Ihre Ausführungen jetzt auch für multiprofessionelle Kräfte im Landesdienst in der Schule, oder wo ist das geregelt und nachzulesen?
Frau Beer, zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich hier keine unterschiedliche Darstellung gegeben habe. Sie versuchen immer wieder, das so darzustellen, und das ist nicht redlich. Ich sage das jetzt mal ausdrücklich.
Ich habe Ihnen den Vorgang genau beschrieben. Ich habe Ihnen genau gesagt, wie wir im Laufe der Zeit die Dinge entsprechend präzisiert haben, weil wir sie präzisieren mussten. Ich habe Ihnen auch erklärt, warum wir dies tun mussten, nämlich weil die Lage dynamisch ist.
Wir haben diese Änderung mit dem Erlass vom 11. Mai entsprechend vorgenommen, weil – auch das habe ich jetzt schon mehrfach gesagt, und zwar nicht nur heute, sondern auch im Ausschuss am 27. – das Infektionsgeschehen es hergegeben hat – die Zahlen dazu vom 20. April und die vom heutigen Tage habe ich Ihnen ausführlich dargelegt – und weil der Wunsch bestand.
Ich habe immer gesagt, dass ich mein Tun und Handeln danach ausrichte, was uns die Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fachrichtungen empfehlen. Es gibt die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, es gibt die Expertinnen und Experten aus der Pädagogik usw. und usf.
Wenn wir in der Landesregierung, aber auch im Schulministerium der Meinung sind, dass notwendige Veränderungen vorgenommen werden müssen und wir diese vertreten können, weil es das Infektionsgeschehen hergibt, dann tun wir dies. Ich lasse es nicht zu, dass Sie hier behaupten, es gebe insofern Widersprüche.
Ich habe Ihnen vorgetragen: Das, was gilt, das sind die Erlasse, sind die Rundschreiben an die Schulen, und damit werden Schulen, Schulleiter, Bezirksregierungen umfassend informiert. Die FAQ-Liste ist ein zusätzliches Angebot, das das Ministerium in diesem Zusammenhang unterbreitet.
Ich habe gesagt: Wenn es zu Irritationen gekommen ist, weil wir die FAQ-Liste nicht rechtzeitig aktualisiert haben, dann tut mir das leid. Aber es steht in keinem Widerspruch zu meinem Tun und Handeln und auch nicht zu den von mir getätigten Aussagen.
Noch ein Weiteres. Wir haben – ich habe die Zahl jetzt leider nicht vor mir liegen, aber aus der Erinnerung – uns im Ausschuss für Schule und Bildung verständigt, dass, wenn Fragen auftauchen, diese dann von Ihnen – von der SPD-Fraktion und von den Grünen – entsprechend an das Ministerium gestellt werden können.
Seit Einstellung des Schulunterrichts haben wir Ihnen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, über 170 Fragen zum CoronaPandemie-Verhalten bzw. dazu, was die Belange der Schulen betrifft, beantwortet.
Wir haben gesagt, wir machen das gern, aber so etwas kostet auch Kapazitäten. Und es sind ebenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entsprechend Dinge in die FAQ-Liste einpflegen müssen. Wenn man dann um Nachsicht bittet, dass die FAQ-Liste nicht rechtzeitig aktualisiert worden ist, kann man das wohl als eine Begründung nehmen.
Als Letztes haben Sie gefragt, wofür das gelte. Ich habe Ihnen ausdrücklich die Stellen genannt, in denen Sie das finden können, was ich hier gerade noch einmal mitgeteilt habe. Wir haben immer von Lehrkräften gesprochen. Ich habe immer von Lehrpersonal gesprochen, immer von Beamtinnen und Beamten im Landesdienst, von Lehrpersonal. Das habe ich heute ausführlich getan. Es steht auf den FAQSeiten. Das habe ich auch in der Dringlichen Frage im Ausschuss für Schule und Bildung so gehalten. Sie haben auch explizit immer nur nach Lehrkräften gefragt.
Danke schön, Frau Ministerin. – Es ist nun mal richtig, dass die FAQs nicht dem entsprochen haben, was Sie uns im Ausschuss erzählt haben. Es ist etwas, was zur Kenntnis zu nehmen ist, dass es entsprechend unterschiedlich ist. Es ist auch erst mit dem heutigen Tage geändert worden, um das auch noch mal zu sagen.
Wo sind die Regelungen für die Tarifbeschäftigten zu finden, und warum sind die nicht in den FAQs mit aufgeführt?
Ich kann Ihnen jetzt ad hoc nicht sagen, ob die in den FAQs aufgeführt sind oder nicht. Das wird sich aber durch einen Blick auf die FAQs sofort klären lassen, und sollten sie dort nicht aufgeführt sein, werden wir das unverzüglich nachliefern. Das kann ich Ihnen heute nicht sagen. Aber ich glaube schon, dass wir entsprechend sprechfähig sind.
Ich möchte es noch einmal deutlich machen, weil Sie es hier permanent wiederholen: Meine Aussagen stehen nicht im Widerspruch zu den Rundschreiben und den Erlassen, die wir an die Schulen und die Bezirksregierungen herausgegeben haben. Diese Behauptung wird nicht dadurch wahrer, dass Sie sie immer wieder aufstellen, liebe Frau Beer; das sage ich ganz unmissverständlich.
Ich habe Ihnen vor allen Anwesenden ganz deutlich zu verstehen gegeben, dass eine entsprechende Aktualisierung dieser FAQ nicht erfolgt ist.
Das habe ich zum Anlass genommen, dass mein Haus die FAQ, die wir zur Hilfestellung für diejenigen zur Verfügung gestellt haben, die sich auf dem Bildungsportal außerhalb der Erlasse und der Rundmails informieren möchten, komplett überarbeitet und aktualisiert. Ich glaube, der Bedarf ist nicht sehr groß, aber wenn es ihn geben sollte, werden wir das tun.
Ich sage noch einmal: Es gelten die Erlasse und die Rundmails an die Schulleitungen und an die Bezirksregierungen. Das ist die Grundlage meines Handelns. In der vergangenen Ausschusssitzung habe ich nichts anderes gesagt und möchte, dass das zur Kenntnis genommen wird.
Ich habe mich an Recht und Gesetz gehalten und deutlich gemacht, dass fälschlicherweise ein absolutes Beschäftigungsverbot angenommen worden ist. Wir haben berichtigt bzw. konkretisiert, dass es sich „nur“ um ein relatives Beschäftigungsverbot handelt, sodass die schwangeren und stillenden Lehrerinnen in die sogenannte Risikogruppe fallen. Es ist genau beschrieben worden, was Menschen dieser Risikogruppe dürfen und was nicht.
Mit dem Erlass vom 11. Mai haben wir aufgrund des dringenden Wunsches der Schulen verfügt, dass Lehrkräfte über 60 Jahre, aber auch schwangere und stillende Lehrerinnen mündliche Prüfungen abnehmen können.
Ich kann mich noch genau an meine Ausführungen im Ausschuss erinnern. Sie haben die Frage an mich gerichtet, warum entgegen der Zusage der Ministerin eine Dienstverpflichtung auf welcher Grundlage
ausgesprochen und was das für den Einsatz von Lehrkräften aus den Risikogruppen über die mündlichen Prüfungen hinaus bedeutet.
Alles, was ich dort ausgeführt habe, galt für die mündlichen Prüfungen. Das habe ich immer wieder gesagt, weil ich den Ablauf einer mündlichen Prüfung beschrieben habe, der nicht mit Präsenzunterricht mit vielen Schülerinnen und Schülern zu vergleichen ist.
In einer mündlichen Prüfung gibt es den Prüfling, zwei Prüfer und einen Protokollanten, also vier Personen in einem Klassenraum, in dem sich sonst mitunter bis zu 30 Personen plus Lehrkraft aufhalten.
Genau das habe ich im Ausschuss beschrieben. Deshalb sind alle meine Aussagen heute wie auch am 20. Mai im Ausschuss wie auch am 29. April in der Fragestunde des Plenums richtig.