Auch für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und selbst für mich gilt wie für uns alle: Vor einer solchen Aufgabe, vor die uns das Coronavirus stellt, haben wir noch nie gestanden. Die Menschen können sich aber darauf verlassen, dass wir mit Fachlichkeit und Professionalität unsere Arbeit tun.
Wenn wir es trotz aller Anstrengungen im Kampf gegen dieses unsichtbare und kaum zu kalkulierende Virus nicht schaffen, eine Überforderung unserer Strukturen abzuwenden, möchte ich nicht in die Situation kommen, hinterher eingestehen zu müssen: Hätten wir doch früher für die erforderlichen Instrumente gesetzliche Regelungen geschaffen.
Basis des Agierens eines Ministeriums sind vor allem rechtliche Grundlagen. Unser Handeln muss auf einer sicheren Rechtsgrundlage beruhen. Das Infektionsschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage, auf der sämtliche Verordnungen und Erlasse im Rahmen der Bewältigung des Coronaausbruchs fußen.
Mit diesem Gesetz kann man Gefahren abschwächen, aber nicht Strukturen gestalten. Das muss man aber können, um seiner Verantwortung gerecht zu werden. Im Übrigen wird das auch zu Recht von uns erwartet.
Aus den Erfahrungen heraus, die wir bis heute mit der Coronakrise gemacht haben, sehen wir uns verpflichtet, Ihnen als den Abgeordneten des nordrheinwestfälischen Landtags Vorschläge zu unterbreiten, die wir für die Zeit der Pandemie – und nur für diesen Zeitraum – für wichtig halten.
Ein Ministerium muss auf der Grundlage von Gesetzen schlicht und ergreifend handlungsfähig sein. Ich will Beispiele nennen:
Krankenhäuser. Es geht doch nicht und ging auch nie darum, ärztliche Entscheidungen im Ministerium zu treffen; das war mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zumindest auch nie gemeint; aber man benötigt doch eine Rechtsgrundlage, um die Krankenhäuser zu bitten, keine elektiven Eingriffe mehr zu vorzunehmen. Was verschiebbare Operationen sind, entscheidet selbstverständlich kein Ministerium, sondern entscheiden Ärztinnen und Ärzte in unseren Krankenhäusern. Dafür brauche ich aber doch eine Rechtsgrundlage.
Nehmen wir die Zusammenarbeit der Kassenärztlichen Vereinigung mit den Krankenhäusern und den Gesundheitsämtern. An vielen Stellen klappt das so, aber es muss doch beispielsweise möglich sein, durchzusetzen, dass Abstrichzentren gemeinsam vom Personal des Gesundheitsamtes, des Krankenhauses und des KV-Systems betrieben werden.
Es muss doch möglich sein, dass die Kassenärztliche Vereinigung mit ihrem Sicherstellungsauftrag in allen Regionen Nordrhein-Westfalens beispielsweise Zahnbehandlungen im Notfall für coronainfizierte Patientinnen und Patienten organisiert.
Beispiel Materialbeschaffung. Beim persönlichen Schutzmaterial ist folgende Situation festzustellen: Egal, wie es rechtlich ist, wird die Verantwortung politisch zurzeit zumindest in der Öffentlichkeit alleine dem Staat gegeben.
Es ist aber doch im Ernstfall wichtig, dass wir über Informationen über Materialbestände und Geräte verfügen. Wir haben in unseren Krankenhäusern zurzeit 7.500 Intensivbetten, davon knapp 5.000 mit Beatmungsmöglichkeiten.
Dadurch, wie sich das Virus in anderen Ländern ausgebreitet hat, weiß mittlerweile jeder, dass das Nadelöhr der medizinischen Versorgung in der Coronakrise natürlich die Beatmungsplätze sind. Deshalb muss ein Ministerium doch wissen, wo es welche Anzahl von Geräten außerhalb von Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen gibt, zum Beispiel in Arztpraxen.
Mit der Durchführung einer solchen Erhebung können Sie nicht erst dann starten, wenn sie das Wissen benötigen, weil sie schlicht und ergreifend einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt. Wenigstens für mich, aber ich denke, auch für das Hohe Haus ist klar: Bevor Menschen ersticken, müssen diese Geräte den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt werden.
Außerdem benötigt man überall Menschen für die medizinische Versorgung. Ich glaube, auch da liegen wir gar nicht so weit auseinander: Erst einmal müssen die Arbeitsbedingungen für die Menschen, die heute im Gesundheitssystem arbeiten, so sein, dass sie sich dort wohlfühlen, dass es attraktive Berufe sind und es viel Nachwuchs gibt.
Deswegen habe ich einige Jahre meines politischen Lebens bis heute mit vielen von Ihnen dafür gekämpft, dass wir gute Rahmenbedingungen für die Pflege kriegen, dass sie besser werden.
An dieser Stelle möchte ich sagen: Ich habe gar nichts gegen Bonuszahlungen, aber noch viel lieber wäre es mir ein flächendeckender Tarifvertrag für Pflegekräfte in der Bundesrepublik Deutschland,
wäre es mir, würde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern so, wie es zur sozialen Marktwirtschaft gehört, ausgehandelt, was der gerechte Lohn in der Pflege ist. Dafür trete ich seit sehr vielen Jahren ein.
Wir haben einen solchen Tarifvertrag bis heute nicht, weil es in der Pflege Strukturen gibt, die den Tarifvertrag fürchten wie der Teufel das Weihwasser. Nach der Krise muss auch darüber geredet werden, denn es ist nicht in Ordnung, nur über Bonuszahlungen zu reden und zu klatschen. Ich möchte, dass unsere Pflegekräfte in ganz Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage eines vernünftigen, mit einer DGB-Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrages arbeiten. Das ist meine Vorstellung.
Ich bin auch für Freiwilligkeit. Das sehen Sie doch daran, dass die Ärztekammern das Freiwilligenregister für Mediziner aufgebaut haben. Ich habe ungefähr vor zwei Wochen die Kammer in Westfalen gebeten, das zusammen mit der Kammer im Rheinland auch für die Pflegekräfte zu tun. – Jetzt machen wir es demnächst über das LGZ, was auch gut ist.
Aber es ist ja nicht so, als würde ich nicht daran denken, dass ein solches Register aufgebaut werden muss.
Wenn wir eine Pflegekammer hätten, wäre das auch eine schöne Aufgabe für eine Pflegekammer gewesen – ähnlich, wie es die Ärztekammer macht. Aber so weit sind wir ja noch nicht. Aber ich bin für diese Freiwilligkeit.
Meine Damen und Herren, ich bin, wenn irgendwas passiert, nie lange sauer. Aber einen Vorschlag von mir mit Zwangsarbeit in Verbindung zu bringen, fand ich schon etwas heftig. Wenn Sie sich meine politische Biografie angucken, dann ist jedem von Ihnen klar, dass Karl-Josef Laumann nun wirklich nicht für Zwangsarbeit steht. Aber gut, es sei geschenkt. In politischen Auseinandersetzungen werden – vielleicht auch manchmal von mir – Wörter gebraucht, die einem nachher leidtun. Aber es glaubt Ihnen keiner, dass ich Zwangsarbeit vorhatte.
Was mir dabei durch den Kopf gegangen ist, will ich noch einmal deutlich machen. Man sieht zum Beispiel in Italien, wie die Menschen, die dort seit Wochen gegen dieses Virus kämpfen, emotional und körperlich am Ende sind und keine Reserve mehr haben. Ich habe gedacht, wenn so ein Fall eintritt, kann es doch nicht so schlimm sein, dass wir ausgebildetes medizinisches Personal, das heute nicht im Gesundheitssystem arbeitet, sondern seine berufliche Gegenwart in ganz anderen Bereichen gefunden hat, verpflichten können, für das Gesundheitswesen zur Verfügung zu stehen.
Ich sage Ihnen ganz offen: Ich will hoffen, dass es nie, nie, nie eintrifft. Aber sollte dieser Fall wirklich mal in Nordrhein-Westfalen eintreten, dann werde
ich dem Landtag erneut auffordern: Bitte redet mit mir darüber, ob das jetzt eine vorstellbare Lösung ist. – Ich sage Ihnen das ganz offen. Ich finde, das ist dann wenigstens aus meiner Sicht auch weit von Zwangsarbeit entfernt.
Wir haben diesen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, weil wir davon überzeugt waren und ich auch davon überzeugt bin, dass das zuständige Ministerium in einer akuten pandemischen Notlage handlungsfähig sein muss. Ich habe allen Abgeordneten in einem Brief und einem ausführlichen Bericht mein Vorhaben erläutert. Das war auch ein ungewöhnlicher Vorgang. Aber ich habe diesen Weg gewählt, weil ich ganz persönlich um Ihre Zustimmung werben wollte.
Ich habe Sie gebeten, mir und meinem Ministerium die Instrumente an die Hand zu geben, die notwendig sind, um den Coronaausbruch bestmöglich zu bewältigen. Das Gesetz, das Sie gleich verabschieden, gibt uns eine Handhabe dafür. Ich versichere Ihnen auch, dass wir sehr sorgsam damit umgehen werden. Wir werden auf den Landtag zukommen, wenn die Lage es schlicht und ergreifend erfordert.
Unter Abgeordneten gilt der Spruch, dass kein Gesetz so aus dem Parlament rauskommt, wie es ins Parlament eingebracht worden ist. Das ist ein normaler Vorgang. Deswegen muss ich hier gar nicht betonen, dass es das Recht der Abgeordneten und ihrer Fraktionen ist, einen Gesetzentwurf der Landesregierung durch Anträge zu verändern.
Sofort. – Aber niemand wird mir vorwerfen wollen, dass ich das Parlament nicht achte. Damit verbunden ist, dass der Landtag Verantwortung für die Rahmenbedingungen übernimmt, die er für die Bewältigung der Krise auch in Extremsituationen setzt. Es ist gut, dass der Kern des Gesetzes erhalten geblieben ist.
Wir alle wissen, dass wir in einem gemeinsamen Kampf gegen diese Epidemie stehen und dass wir nur solidarisch mit einem starken Parlament und einem handlungsfähigen Staat diese Krise meistern. Ich baue weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit dem nordrhein-westfälischen Landtag. – Danke schön.
Ich suchte die ganze Zeit nach einer passenden Gelegenheit, Sie zu unterbrechen. Aber vielleicht lassen Sie die Zwischenfrage ja noch zu.
Herr Minister, ich hatte mich vor zwei Minuten eingedrückt, weil es zu dem Zeitpunkt ganz gut passte. Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen.
Ich habe während der Ausschusssitzung kurz mit Ihnen konferieren können. Ich möchte aber trotzdem die Frage stellen, wie Sie es bewerten, dass es Einrichtungen und Krankenhäuser gibt, die jetzt Kurzarbeit für das Pflegepersonal anmelden wollen und dass Praxen schließen und ihren Osterurlaub antreten, während wir im Landtag über Zwangsmaßnahmen nachgedacht haben.
Mich interessiert Ihre Meinung als Minister dazu, wie es zusammenpasst, auf der einen Seite Zwangsmaßnahmen zu diskutieren, wenn auf der anderen Seite Krankenhäuser und Einrichtungen Kurzarbeit für Pflegepersonal anmelden oder anmelden wollen.