Protocol of the Session on April 9, 2020

Zu dieser Frage der Kurzarbeit in Krankenhäusern will ich Ihnen ganz klar meine Meinung sagen:

Zurzeit gibt es natürlich noch sehr viele Krankenhäuser ohne an Corona erkrankte Patienten. Gott sei Dank. Viele Krankenhäuser haben 30, 40 oder sogar 50 % ihrer Betten frei, weil sie elektive Eingriffe nicht

mehr vornehmen. Wir bezahlen jedes Bett – nicht wir als Land, sondern der Gesundheitsfonds – mit 560 Euro am Tag. Es wird tagesscharf geguckt: Wie war die Belegung 2019 und wie ist sie jetzt? – Das Delta wird dann mitbezahlt. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Krankenhäuser keinen Grund haben, auf Kurzarbeit zurückzugreifen, weil sie die Finanzstrukturen für den Betrieb bekommen.

Wir in Nordrhein-Westfalen – der Finanzausschuss hat dem auch zugestimmt – gehen mit 400 Millionen Euro in die Vorfinanzierung, damit die Krankenhäuser ganz schnell dieses Geld kriegen; wir rechnen dann mit dem Bund ab.

Ich habe in dieser Woche mit Herrn Blum von der Krankenhausgesellschaft telefoniert. Wir sind uns zwischen Ministerium und Krankenhausgesellschaft einig, dass es keinen Grund für Kurzarbeit gibt. Die Krankenhausgesellschaft wird auch auf die Krankenhäuser zugehen und mit ihnen darüber reden, dass Kurzarbeit vielleicht nicht die beste Idee ist. – Damit kennen Sie meine ganz klare Haltung. Die habe ich auch mit dem Geschäftsführer der nordrhein-westfälischen Krankenhausgesellschaft am Telefon so abgesprochen.

Wenn eine Arztpraxis in der Karwoche mal ein paar Tage Urlaub macht, finde ich das nicht schlimm. Das haben sie in anderen Jahren auch gemacht. Aber das Schließen im Sinne von Quartalsferien gibt es auch. Jeder weiß, was ich damit meine. Das passt nach meiner Meinung nicht zur Ethik der Ärzteberufe. Diese Ethik haben viele. Aber zur Ethik des ärztlichen Berufes passen diese Schließungen aus meiner Sicht nicht.

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ich keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache sehe – das bleibt auch bei einem Blick in die Runde so –, kommen wir nun zu den Abstimmungen.

Zunächst weise ich darauf hin, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Entschließungsantrag Drucksache 17/8931 zurückgezogen hat. Insofern brauchen wir darüber nicht abzustimmen.

Wir haben zum Ersten abzustimmen über den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/8971 zu den Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der Landesregierung.

Dieser Änderungsantrag zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses und zum Gesetz, der formal richtig eingegangen ist, ist elektronisch an alle Abgeordneten verschickt worden, kann aber aus technischen Gründen nicht schriftlich ausgelegt werden. Deswegen frage ich in die Runde, ob damit die

Entscheidungsgrundlage für diesen Änderungsantrag klar ist. Ansonsten würde ich ihn selbstverständlich verlesen.

(Einige Abgeordnete halten Unterlagen hoch.)

Das ist nicht gewünscht. Es geht jetzt um den Änderungsantrag Drucksache 17/8971.

(Zurufe: Hier! – Viele Abgeordnete halten Un- terlagen hoch.)

Oh, Entschuldigung! Dann ist er schriftlich verteilt; wunderbar. Das erspart mir das Vorlesen.

Damit können wir zur Abstimmung über den Änderungsantrag Drucksache 17/8971 kommen. Ich darf fragen, wer dem zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Gegenstimmen? – Bei der Fraktion der AfD sowie dem fraktionslosen Abgeordneten Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Änderungsantrag Drucksache 17/8971 mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten angenommen wurde.

Ich lasse zweitens abstimmen über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/8920. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat empfohlen, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses anzunehmen. Wir haben gerade noch eine Änderung dazu vorgenommen, sodass ich nunmehr über diese gemeinsam geänderte Fassung des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses plus der Änderung, die wir gerade mit der Drucksache 17/8971 vorgenommen haben, abstimmen lasse.

Ich darf fragen, wer so zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es Gegenstimmen? – Das sind die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses unter Berücksichtigung des soeben angenommenen Änderungsantrags angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 17/8920 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses und des soeben angenommenen Änderungsantrags in der zweiten Lesung angenommen.

Die Fraktion der AfD hat vorhin mit Schreiben vom heutigen Tag, persönlich überreicht, eine dritte Lesung gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung beantragt. Das ist ihr gutes Recht. Sie hat vorbehaltlich direkt widersprochen, dass die dritte Lesung im Anschluss an die heutige Sitzung stattfinden kann. Deswegen werden wir einen gesonderten Termin für die Sitzung des Plenums festlegen. Dazu kommen wir gleich noch einmal, aber ich kann schon

verraten: Es wird Dienstag, der 14. April 2020, sein, an dem wir die dritte Lesung durchführen.

Die Fraktion der AfD hat für die dritte Lesung weiterhin die Überweisung des Gesetzentwurfes sowie der Beschlussempfehlung und des Berichts an den federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie die mitberatenden Ausschüsse beantragt. Darüber haben wir hier im Hohen Hause abzustimmen.

Ich darf fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung an die Fachausschüsse folgen möchte. – Das ist die Fraktion der AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Neppe. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der SPD, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit wird es keine Rücküberweisung in die Fachausschüsse geben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der Beratung zum Tagesordnungspunkt 2.

Ich darf darauf hinweisen, dass die antragstellenden Fraktionen ihren Antrag zum Tagesordnungspunkt 3, sprich: den Antrag Drucksache 17/8975, zurückgezogen haben, sodass wir dazu keine Beratung und Abstimmung durchführen.

Dann sind wir am Ende unserer heutigen Plenartagesordnung.

Ich darf das Plenum bereits jetzt wieder einberufen für Dienstag, den 14. April 2020, 10:00 Uhr.

Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen arbeitsreichen Nachmittag sowie ein frohes und gesegnetes Osterfest.

Die Sitzung ist geschlossen.