Protocol of the Session on April 9, 2020

Die sind vielleicht auch etwas sensibler mit dem Thema umgegangen.

Es ist doch völlig klar: Wir waren mitten in den Gesprächen. Ich hatte bereits die Termine für die Vorstandssitzungen der drei kommunalen Spitzenverbände zugesagt. Diese wurden natürlich aufgrund des Kontaktverbotes wegen Corona von den kommunalen Spitzenverbände abgesagt. Deswegen sollte man hier jetzt keine Kleine-Karo-Debatte führen.

Völlig klar ist, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden müssen. Wir haben im Übrigen umgehend reagiert und den Erlass auf den Weg gebracht, dass den Kommunen keine Flüchtlinge aus den Landeseinrichtungen mehr überwiesen werden. Dafür ist uns die kommunale Familie im Übrigen ausgesprochen dankbar, meine Damen und Herren.

Wir müssen jetzt all diese schwierigen Fragen diskutieren. Wir haben mehr Chancen, mehr Freiräume zu gewähren, je disziplinierter sich jetzt noch in den nächsten Tagen alle an die Vorgaben halten. Je mehr die Bürgerinnen und Bürger das Kontaktverbot durchhalten, gerade auch an diesen schwierigen Tagen zu Ostern, desto eher haben wir die Möglichkeit, Teile des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens früher zu öffnen.

Ich hatte heute Morgen ein Gespräch mit einem Handwerksmeister, der sehr klug gesagt hat: Es liegt im Grunde an jedem Einzelnen, und es liegt im Grunde genommen an uns allen. Wenn wir diszipliniert sind, dann kommen wir früher zu Öffnungen. – Ich denke, das ist etwas, was wir uns alle gemeinsam wünschen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Stamp. – Weitere Wortmeldungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liegen zur Aussprache über die Unterrichtung nicht vor. – Das bleibt auch so. Dann schließe ich an dieser Stelle nicht nur die Aussprache, sondern auch den Tagesordnungspunkt 1.

Ich rufe auf:

2 Gesetz zur konsequenten und solidarischen

Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 17/8920

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8971

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8931

Der Gesetzentwurf respektive der Änderungsantrag, der heute Morgen im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten und beschieden wurde, hat gerade in der Aussprache zur Unterrichtung in weiten Teilen eine Rolle gespielt.

Deshalb darf ich erstens auf den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, der die Drucksachennummer 17/8969 – Neudruck – trägt und, wie gesagt, eben im AGS beschieden und dort angenommen worden ist, hinweisen.

Zweitens darf ich darauf hinweisen – und ich denke, es ist der Kurzfristigkeit der Erarbeitung dieses Änderungsantrags und des Verfahrens heute Vormittag geschuldet –, dass uns ein Änderungsantrag zu den Beschlüssen des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales angekündigt worden ist, der aber offensichtlich noch in der Abstimmung ist und hier oben dem Präsidium nicht vorliegt. Deshalb kann ich Ihnen auch nicht sagen, wer die Antragsteller sein werden und welche Drucksachennummer er voraussichtlich tragen wird. Der Fairness halber muss ich darauf hinweisen, dass das Signal eben hier im Präsidium angekommen ist.

Ich weise drittens auf den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 17/8931 hin.

Da das Ergebnis des federführenden Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales feststeht, aber die Beratungsgrundlage für das Parlament noch nicht verschriftlicht werden konnte und daher nicht in gedruckter Form vorliegt, darf ich zu den Beratungen sowie zu der Beschlussempfehlung, die uns der AGS unterbreitet, der Ausschussvorsitzenden Frau Kollegin Gebhard zu einem kurzen mündlichen Bericht, wie wir das bereits einmal exerziert haben, das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wie die Präsidentin gerade schon sagte, erfolgen üblicherweise die Berichte und Beschlussempfehlungen der Aus

schüsse an das Parlament in schriftlicher Form. Da aber der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales erst heute Morgen diesen Beschluss fassen konnte, muss ich Ihnen nun das Ergebnis mündlich vortragen. Dabei hoffe ich, dass es mir gelingt, deutlich zu machen, wie das Parlament mit seinen Ausschüssen der Bedeutung dieses Gesetzentwurfes, einem Gesetz, das in Nordrhein-Westfalen kein Vorbild kennt, gerecht geworden ist.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung erreichte die Mitglieder des Landtags am Samstag, dem 28. März 2020, per E-Mail. Am 1. April sollte dieser in erster und zweiter Lesung vom Parlament, unterbrochen von einer Beratung in den zu beteiligenden Ausschüssen, verabschiedet werden. Die Opposition und die regierungstragenden Fraktionen verständigten sich nach einem konstruktiven Austausch jedoch auf ein der Lage, wie ich finde, angemessenes, beschleunigtes Beratungs- und Anhörungsverfahren.

Somit wurde das Gesetz, das ich in Zukunft in Abkürzung des langen Titels, den die Präsidentin bereits genannt hat, nur „Pandemiegesetz“ nennen werde, am 1. April 2020 vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen.

Das Herzstück dieses Gesetzes ist das Infektionsschutzgesetz. Darüber hinaus befasst sich das Artikelgesetz mit Änderungen der Gemeindeordnung der Kommunen, der Ordnung der Kommunalverbände, zwölf weiteren Gesetzen, die ich hier nicht alle einzeln auflisten möchte, sowie einem Ausführungsgesetz zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetz des Bundes.

Die Mitberatung oblag den folgenden Ausschüssen: dem Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, dem Ausschuss für Schule und Bildung, dem Wissenschaftsausschuss, dem Ausschuss für Digitalisierung und Innovation, dem Innenausschuss, dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz, dem Haushalts- und Finanzausschuss, dem Hauptausschuss sowie dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung.

Noch am selben Tag, also ebenfalls am 1. April, beschloss der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzentwurf. Dieser Anhörung schloss sich der Rechtsausschuss an.

Bereits bei der Einbringung, aber auch in der allgemeinen Öffentlichkeit, waren Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieses Pandemiegesetzes geäußert worden. Einerseits wurde bezweifelt, ob in ausreichendem Maße die Gewaltenteilung gewahrt bleibt, das heißt, dass auch im Pandemiefall alles Wesentliche vom Parlament selbst entschieden wird. Andererseits wurde bezweifelt, ob in zulässiger und

geeigneter Weise in die Grundrechte von Betroffenen eingegriffen wird.

Es wurde deshalb vereinbart, diesem Aspekt durch Hinzuziehung von Staatsrechtlern in der Anhörung besonderen Raum zu geben. Die gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Rechtsausschusses fand am 6. April, also vergangenen Montag, statt. Das Ausschussprotokoll liegt unter der Nummer 17/951 vor.

Neben den Staatsrechtlern nahmen auch die kommunalen Spitzenverbände, die Ärztekammern, die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe und Nordrhein, der Hausärzteverband, der Landespflegerat, Gewerkschaften und ein Schulrechtsexperte teil. Ich denke, ich kann auf die namentliche Nennung im Einzelnen verzichten. Sie sind dem oben genannten Protokoll zu entnehmen.

Den meisten Sachverständigen war es, obwohl erst am Donnerstag angefragt, sogar gelungen, uns bereits zum Wochenende oder am Wochenende selbst ihre schriftlichen Stellungnahmen zukommen zu lassen. Darüber hinaus sind uns bis heute insgesamt weitere 31 Zuschriften eingegangen. Allen sei an dieser Stelle herzlich für diese so kurzfristige Expertise gedankt, womit sie uns überhaupt erst in die Lage versetzt haben, heute zu einer abschließenden Beratung zu kommen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der FDP)

Diese überwältigende Beteiligung hat uns aber auch noch einmal gezeigt, wie wichtig es war, dass das Parlament, dass wir alle, uns die Zeit genommen haben, die einzelnen Artikel öffentlich und transparent – ich weise darauf hin, dass die knapp sechsstündige Anhörung gestreamt wurde – abzuwägen.

Auf der Basis dieser Anhörung haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigt, der dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales heute Morgen zur Beratung vorlag. Er trägt die Drucksachennummer 17/8969.

Die mitberatenden Ausschüsse, die bereits eine Stunde zuvor getagt hatten, haben im Wissen um die Existenz dieses Antrags auf ihr Votum verzichtet. Da dieser immerhin 13 Seiten materielle Änderungen umfassende Antrag nun allen vorliegt – wenn auch, wie gerade festgestellt, noch nicht in letzter Fassung; es steht uns noch eine Änderung bevor –, kann ich die inhaltliche Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales kurzhalten.

Das Infektionsschutzgesetz als Ganzes erfährt eine Befristung bis zum 31.03.2021.

Die epidemische Lage ist nun klar definiert. Ihre Feststellung wird ausschließlich vom Parlament, und zwar immer nur für zwei Monate, beschlossen.

Die Ermächtigung des Gesundheitsministers wird auf notwendige Anordnungen beschränkt.

Beschlagnahmungen sind bei Privatpersonen ausgeschlossen. Dort, wo sie stattfinden, werden sie angemessen entschädigt.

Die Zwangsverpflichtung von medizinischem und pflegerischem Personal wird aus dem Gesetz herausgenommen. Stattdessen haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bzw. das Landeszentrum Gesundheit, das LZG, ein reines Freiwilligenregister aufzubauen, aus dem man sich auch jederzeit wieder streichen lassen kann.

Bezüglich der Regelung, wie in Pandemiefällen Kommunen und die Kommunalverbände zu rechtssicheren Entscheidungen kommen, werden die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände aufgenommen, das heißt, sie werden einheitlich und ohne Umlaufverfahren praktiziert.

Artikel 10 wird gestrichen, das heißt, in Pandemiezeiten notwendige Änderungen am Schulgesetz werden, wenn nötig, vom Parlament vorgenommen.

Bezüglich Art. 11 haben sich der Wissenschaftsausschuss und das Ministerium für Kultur und Wissenschaft auf Veränderungen verständigt, die jetzt Eingang in diesen Änderungsantrag gefunden haben. Es ist zukünftig sichergestellt, dass der Wissenschaftsausschuss an all diesen Dingen beteiligt wird.

Die weiteren Klarstellungen und Vereinbarungen bitte ich dem fraktionsübergreifenden Änderungsantrag zu entnehmen.

Dieser soeben skizzierten Änderungsantrag – ich wiederhole es sicherheitshalber noch einmal: Drucksache 17/8969 – wurde bei Enthaltung der AfD-Fraktion mit den Stimmen der antragstellenden Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Grünen einmütig verabschiedet.

Mit diesem Änderungsantrag empfiehlt der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales – ebenfalls unter Enthaltung der AfD-Fraktion und mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und Grünen – dem Plenum die Zustimmung zum Gesetzentwurf

Das Parlament – Sie alle, wir alle – hat in den vergangenen neun Tagen bewiesen, dass es auch in Krisenzeiten seiner Funktion gerecht wird und die demokratischen Regeln eingehalten werden und gewahrt bleiben können. Ich denke, dafür haben wir uns alle miteinander ein Stück Lob verdient.

Lassen Sie mich aber zum Schluss noch Dank sagen, und zwar den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, ohne die wir Abgeordnete das nie hinbekommen hätten. Eingegangene Stellungnahmen wurden noch am Wochenende weiterverarbeitet und uns zur Verfügung gestellt. Das Protokoll, immerhin 113 Seiten lang, wurde noch am Tag

der Anhörung erstellt – auch, wenn es uns erst am sehr, sehr späten Abend erreichte –,