Ich komme zu Ziffer 44. Zustimmung bei der AfDFraktion, Ablehnung bei CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, keine Enthaltungen. Ziffer 44 abgelehnt.
Ziffer 45. Zustimmung bei der AfD-Fraktion, Ablehnung bei CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, keine Enthaltungen. Ziffer 45 abgelehnt.
Ziffer 46. Da stimmt die AfD-Fraktion zu. Ablehnung bei CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, keine Enthaltungen. Ziffer 46 abgelehnt.
Ziffer 47. Zustimmung bei der AfD-Fraktion, Ablehnung bei CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, keine Enthaltungen. Ziffer 47 abgelehnt.
Ziffer 48. Zustimmung bei der AfD-Fraktion, Ablehnung bei CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, keine Enthaltung. Damit ist Ziffer 48 abgelehnt.
Das war die letzte Einzelabstimmung. Da alle Teile abgelehnt wurden, ist die Gesamtabstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 17/8894 nicht erforderlich. – Hierzu sehe ich keinen Widerspruch.
Damit ist der Antrag Drucksache 17/8894 insgesamt abgelehnt. Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 4.
gesetzes und des Landesbeamtenversorgungsgesetzes – Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des kommunalen Wahlamtes
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/8921
Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Blöming für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Keimzelle unserer Demokratie hatte Ministerin Ina Scharrenbach in der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf die Städte und Gemeinden bezeichnet.
In Nordrhein-Westfalen haben wir 396 Städte und Gemeinden, in denen die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten umfangreiche Aufgaben wahrnehmen. Sie besitzen einen besonderen Status und tragen eine ganz besondere Verantwortung.
Ihre Stellung als gewählte Leiter der Verwaltung liegt im Grenzbereich zwischen politischer Willensbildung und fachlicher Verwaltung. Das stellt sie vor große Herausforderungen, denn sie müssen beidem gleichermaßen gerecht werden.
Diese Ämter sind äußerst arbeitsintensiv; das weiß ich aus eigener Erfahrung als Leiter eines Bürgermeisterbüros. Das ergab auch eine repräsentative Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen aus dem Jahr 2008. Die zunehmende Aggressivität gegenüber Amtsträgern erschwert ihnen die Arbeit zusätzlich.
Ganz aktuell kommt die Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus hinzu. Ich möchte nur einige Beispiele nennen: die Notfallbetreuung von Kindern, die Wahrnehmung ordnungsrechtlicher Verwaltungsaufgaben und auch die notwendige Krisenkommunikation vor Ort. All das muss jetzt parallel organisiert werden. Die Anforderungen sind also beträchtlich.
Auch Herausforderungen wie der demografische Wandel oder die Digitalisierung der Verwaltung bedeuten große Anstrengungen insbesondere für die kommunale Ebene. Einerseits bleibt ein hoher Kostendruck, andererseits erfordern der technische Fortschritt und der Wunsch nach einer transparenten Verwaltung große Anpassungen.
Auch mit Blick auf die Zukunft werden diese Herausforderungen nicht weniger. Neben den zuvor genannten Faktoren gewinnen die Aspekte der Zuwanderung und des Klimaschutzes zunehmend an Bedeutung.
Diejenigen, die sich bereit erklären, solche Herausforderungen anzunehmen, zeigen größten persönlichen Einsatz. Sie übernehmen in ganz besonderer Weise Verantwortung für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft.
Es sind gerade die Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit, die das Fundament der Demokratie stärken.
Daher ist es richtig, die bisherige Eingruppierung in den Städten, Gemeinden und Kreisen und bei den Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.
Das eigens hierfür von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten von Professor Dr. Christoph Brüning findet hierzu klare Aussagen.
In dem Gutachten wird die geltende Rechtslage wegen der geringfügigen Anpassung der Eingruppierungsverordnung in den letzten 40 Jahren kritisiert. Darin heißt es, dass sich sowohl die Aufgabenlast als auch die öffentliche Wahrnehmung der Amtsinhaber nicht mehr angemessen widerspiegelt.
Auch die Differenzierung innerhalb der Gruppe der Hauptverwaltungsbeamten, insbesondere zwischen Bürgermeistern und Landräten, sei nicht mehr sachgerecht.
Kurzum: Der Landesgesetzgeber nutzte seinen bestehenden Spielraum für amtsangemessene Eingruppierungen bisher nicht hinreichend aus. Das soll nun mithilfe dieses Gesetzes geändert werden.
Herr Kollege Blöming, Entschuldigung, dass ich Sie unterbreche. Herr Kollege Dahm hat den Wunsch nach einer Zwischenfrage.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden die Leistungen der Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber gewürdigt. Sie erhalten die Anerkennung, die ihnen zusteht. Es werden hier echte Anreize zur Amtsübernahme und Wiederwahl gesetzt. So stellen wir sicher, dass zukünftig hoffentlich ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten für die zu besetzenden Stellen der Wahlbeamten gefunden werden.
Durch Abs. 2 in § 23 des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wird die Ermächtigungsgrundlage für die Gewährung einer sogenannten nichtruhegehaltsfähigen Zulage geschaffen.
Dies berücksichtigt auch, dass diese Amtsträger Beamtinnen und Beamte auf Zeit sind, die grundsätzlich unter Erfüllung entsprechender Voraussetzungen früher in den Ruhestand eintreten können als Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit.
Mit Aufnahme des Abs. 3 in § 23 des Landesbesoldungsgesetzes wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um eine zielgenauere Eingruppierung im Verhältnis zur Einwohnerzahl zu treffen. Davon profitieren sowohl kleinere Städte und Gemeinden als auch die großen Metropolen. Das hat auch die Gewerkschaft komba in der Anhörung hervorgehoben. Zum Beispiel werden Beigeordnete in Gemeinden
mit bis zu 10.000 Einwohnern demnächst in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuft. Die Besoldungsstaffelung wird außerdem um die Größenklasse 501.000 bis 750.000 Einwohner für Großstädte ergänzt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, so macht man ein Wahlamt attraktiv. Die CDU ist davon überzeugt, dass die vorgesehenen Neuerungen einen wichtigen Beitrag leisten, die Attraktivität des kommunalen Wahlamtes zu steigern. Daher unterstützen wir diesen Gesetzentwurf der Landesregierung.
Vielen Dank, Herr Kollege Blöming. – Für die SPD-Landtagsfraktion spricht jetzt Herr Kollege Kämmerling.
Wir mussten ja schon zurufen, dass der Applaus fällig ist; sonst wäre er wahrscheinlich ausgeblieben. Sie haben gar nicht gemerkt, dass eine gute Rede zu Ende gegangen ist.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will gleich zu Beginn die Einladung an CDU und FDP wiederholen, die meine Fraktion auch im Kommunalausschuss schon ausgesprochen hat: Lassen Sie uns doch die Köpfe zusammenstecken und gemeinsam eine gute Lösung für die Besoldung der kommunalen Wahlbeamten finden.
Miteinander zu reden war immer die Leitlinie, wenn dieses Haus Besoldungsfragen der kommunalen Kolleginnen und Kollegen geregelt hat. Ich bedaure ausdrücklich, dass Sie hieran bislang keinerlei Interesse zeigen.
Ich will keinen Zweifel daran lassen, dass wir Sozialdemokraten das kommunale Wahlamt attraktiver machen wollen. Wir müssen es sogar attraktiver machen, denn wir wollen die besten Köpfe für unsere Rathäuser und die Kreise.
Wie wichtig das ist, zeigt auch die aktuelle Coronalage. Es sind derzeit ganz oft die Bürgermeister vor Ort, die zu wahren Krisenmanagern werden und die Probleme anpacken.
Aber wir alle wissen, dass es unnötige Unwägbarkeiten gibt, die Hemmnisse für Kandidaturen darstellen. Ganz dringend brauchen wir beispielsweise eine vernünftige Regelung für Amtsinhaber, die nach nur einer Amtszeit wieder aus dem Amt ausscheiden.
Denn wer Bürgermeister oder Landrat wird, der erhält einen Zeitvertrag und gibt praktisch seine vorherige berufliche Existenz auf.
Wir müssen doch auch die Lebenszeitbeamten in den Blick nehmen. Treten diese an und erringen das Wahlamt, so endet ihre Lebenszeitverbeamtung.
Und es gibt eine Unwucht im kreisangehörigen Raum. Bürgermeister werden teilweise besser als Landräte besoldet, und das, obwohl die Landräte die Aufsichtsfunktion über diese Städte haben.
Nichts davon, meine Damen und Herren von CDU und FDP, packen Sie jetzt an, und das halte ich für falsch.