Protocol of the Session on February 12, 2020

Ja, die Ländergemeinschaft hat sich mit dieser Kritik auseinandergesetzt und Konsequenzen gezogen.

2018 hat die Kultusministerkonferenz die Weiterentwicklung von VERA 3 und VERA 8 beschlossen. Schulen sollen künftig mehr Möglichkeiten der Wahl von Testmodulen bekommen.

Perspektivisch soll VERA als computerbasiertes Testverfahren in den Ländern etabliert werden. Wir werden hier in Nordrhein-Westfalen diese Möglichkeiten ausschöpfen.

(Helmut Seifen [AfD]: Hört! Hört!)

VERA wird noch stärker auf die Einzelschule ausgerichtet. Durch die sukzessive Einführung des Testens am Computer wird sich der Aufwand für die Schulen mittelfristig noch einmal deutlich minimieren. Diesem Vorgehen stimmen auch die Verbände grundsätzlich zu.

Wer also – wie die AfD – fordert, VERA abzuschaffen, spricht sich auch gegen gemeinsame länderübergreifende Qualitätsstandards aus.

Wer dies fordert, verlässt den gemeinsamen Kanon der Qualitätsdiskussion um Bildung und somit eine zukunftsorientierte Bildung, eine bestmögliche Bildung für unsere Kinder und Jugendlichen.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Wer dies fordert, stellt unser Land Nordrhein-Westfalen ins bildungspolitische Abseits.

(Helmut Seifen [AfD]: Ach was!)

Das sollten wir nicht zulassen. Das werde ich nicht zulassen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Es gibt eine Kurzintervention, aus den Reihen der Fraktion der AfD. Herr Beckamp, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie haben sich am Anfang Ihrer Rede bei den demokratischen Vorrednern bedankt. Das finde ich sehr freundlich. Sie stehen da vorne als Ministerin und nicht als Privatfrau Gebauer, soweit ich weiß.

Wen haben Sie denn damit gemeint bzw. wen haben Sie nicht gemeint? Wie darf ich das verstehen? Oder ist es einfach eine Floskel, die sowieso alle umfasst?

Frau Ministerin.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die demokratischen Fraktionen hier im Landtag wissen genau, dass sie gemeint sind. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/8585 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließenden Beratungen und Abstimmungen sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. – Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

8 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbe

richt der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Vorlage 17/2104

Und:

Stellungnahme der Landesregierung zum 24. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Vorlage 17/2715

Beschlussempfehlung des Innenausschusses Drucksache 17/8604

Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Frieling das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ganz gleich, ob man bei Facebook und Instagram seine Urlaubsfotos postet oder nicht, ganz gleich, ob man mit Freunden und Kollegen via WhatsApp und Snapchat kommuniziert oder nicht – die schiere Menge der Daten, die jeder von uns heute bewusst oder unbewusst teilt, ist enorm.

Auch für das Wirtschaftsleben gilt: Vom globalen Handel bis zum simplen Kauf einer Kaffeemaschine kommt kaum noch ein Geschäft ohne die digitale Verarbeitung von Informationen aus. Selbst die Küchenmaschine braucht heute WLAN, um den Milchreis sekundengenau zu servieren.

Die Ausmaße der hierbei von Algorithmen,

Schwarm-Intelligenzen und anderen Technologien gesammelten und genutzten Daten ist kaum noch vorstellbar. Und in all diesen Fällen geben wir – mal

mehr, mal weniger – etwas von uns preis, seien es vermeintliche Belanglosigkeiten wie Fotos der letzten Geburtstagsfeier oder ungleich brisantere Informationen wie Krankendaten in einer elektronischen Gesundheitsakte.

Moderner Datenschutz hat daher die Aufgabe, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen zu schützen, ihn an einer selbstbestimmten und für ihn vorteilhaften Nutzung seiner Daten aber nicht zu hindern. Oder um es mit den Worten des hier bereits wiedergegebenen ersten Bundesbeauftragten für Datenschutz, Hans Peter Bull, zu sagen – ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren –:

„Datenschutz ist ein notwendiges Gegengewicht und ein Korrekturinstrument gegen übermäßige, die Individualrechte beeinträchtigende Datenverarbeitung, aber er kann und soll kein Verhinderungsinstrument sein.“

Der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, und ihrer Behörde kommt hier eine besondere Rolle zu. Zu Beginn des Jahres 2018 übernahm sie für Nordrhein-Westfalen den Vorsitz der deutschen Datenschutzkonferenz und damit just in der heißen Entscheidungsphase um die europäische Datenschutz-Grundverordnung.

Auch der hier vorliegende 24. Bericht der LDI, den wir hier zur Kenntnis nehmen, steht ganz im Zeichen dieser DSGVO.

Die vor allem von mittelständischen Unternehmen jenseits von Google, Microsoft und Co. geäußerte Kritik daran war an vielen Stellen berechtigt und wurde von uns ernst genommen und aufgegriffen.

Auch wenn die Verordnung sicher keine perfekte Norm ist, sondern wie das gesamte Datenschutzrecht der Weiterentwicklung unterliegen wird, stellt die DSGVO nach Aussage der Landesbeauftragten im Innenausschuss letzter Woche dennoch einen „Meilenstein“ dar.

(Zuruf von der SPD: Wahnsinn!)

Zudem betonte die Beauftragte die konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung bei der Umsetzung dieser EU-Regularien.

Die intensiven Beratungen zum Polizeigesetz waren auch für die LDI eine Herausforderung, die bewältigt wurde. Eine gute Kommunikation mit den Polizeidienststellen bildete eine Grundlage für die konkrete Umsetzung der verstärkten Videoüberwachung.

Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes besteht weiterhin Reformbedarf. Begrüßt wird die Zusammenführung aller Datenschutzvorschriften der Vollzugsgesetze im neuen Justizvollzugsdatenschutzgesetz.

Doch nicht nur der öffentliche Datenschutz, sondern auch der Wirtschaftsdatenschutz steht im Fokus der

LDI. Von vormals 4.000 Eingaben, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde zu verarbeiten hatten, verdreifachte sich die Zahl im DSGVO-Jahr 2018 auf rund 12.000 und stieg 2019 noch mal auf 12.500. Der gestiegenen Mehrbelastung wurde mit einer Aufstockung der Behörde auf 84 Stellen Rechnung getragen.

Allen Mitarbeitern gilt unser Dank für die verantwortungsvolle Arbeit. Dies gilt insbesondere für die scheidende Chefin, Frau Block. Eine kollegiale wie ausgewogen kritische Zusammenarbeit mit der Exekutive zeichnete ihre Amtszeit aus. Dafür bedanke ich mich auch im Namen der CDU-Landtagsfraktion recht herzlich für diese Arbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Frieling. – Ich darf die Gelegenheit nutzen – ich habe es gerade eben erst gesehen – und die Landesbeauftragte, Frau Helga Block, auf der Besuchertribüne herzlich begrüßen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich darf dem nächsten Redner das Wort geben. Für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Wolf. Bitte schön.