Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/8118
Volksinitiative gemäß Artikel 67 der Landesverfassung: Volksinitiative „Straßenbaubeiträge abschaffen“
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen Drucksache 17/8119
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der CDU dem Abgeordneten Déus das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Anliegerbeiträge“ bewegt die Menschen in unserem Land; deswegen ist es auch ein uns bewegendes Thema.
Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP ist die erste, die sich in den letzten 50 Jahren an das Thema herangetraut hat, denn diese Norm wird seit 1969, seit einem halben Jahrhundert, im Wesentlichen unverändert angewendet.
Unsere NRW-Koalition aus CDU und FDP ist auch die erste, die die Bürger substanziell und spürbar entlasten und, obwohl für das kommunale Straßennetz eigentlich nicht zuständig, 65 Millionen Euro Landesgeld in die Hand nehmen wird, um hier zu helfen. Wir werden das KAG bürgerfreundlicher und transparenter machen.
(Beifall von der CDU und der FDP – Christian Dahm [SPD]: Bürgerfreundlicher? Das erzäh- len Sie mal den Leuten, die auf der Tribüne sitzen!)
Die Anliegeranteile an den Baukosten richten sich aktuell nach einer Mustersatzung, die eine Bandbreite von Prozentsätzen für die unterschiedlichen Straßenklassen enthält.
Die Akzeptanz der Anliegerbeiträge ist durch massiv steigende Material- und Baukosten sowie den hohen Sanierungsbedarf bei kommunalen Straßen im freien Fall.
Hätten SPD-geführte Landesregierungen den Modernisierungsbedarf beim KAG nicht ausgesessen, wären wir heute nicht in dieser Situation.
Ganz konkret, liebe Kollegen von der SPD: Noch im Januar 2017 hat sich die SPD gegen einen Neuregelungsbedarf beim KAG ausgesprochen.
Die NRW-Koalition ist sich hingegen einig: Nach 50 Jahren ist eine Modernisierung des Straßenausbaubeitragsrechtes zur Anpassung an geänderte Rahmenbedingungen unbedingt erforderlich.
Unser Reformentwurf mag Kritikern nicht weit genug gehen, aber wir werden die Anlieger im Fall von KAG-Maßnahmen massiv entlasten – das heißt ganz konkret und exakt um 50 %, bezogen auf die bisherigen Regelungen.
Das gezeigte große bürgerschaftliche Engagement, die fast 500.000 Unterschriften der Volksinitiative verdienen unseren Respekt. Es ist Ausdruck unseres funktionierenden demokratischen Systems, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir stellen die Regelungen des § 8 KAG auf eine umfassende und neue Grundlage. Das – so bescheinigen es die kommunalen Spitzenverbände – im wesentlich bewährte System behalten wir bei, aber mildern mit 65 Millionen Euro die Belastungen für die Bürger.
Mehr geht immer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, aber mehr muss auch bezahlbar sein und bezahlbar bleiben.
Ein Selbstverständnis von generationengerechter Haushaltspolitik lassen Sie vermissen; das haben wir eben auch von Herrn Zimkeit hören können.
Was sind die Kernpunkte unseres Lösungsansatzes? Kein Anlieger in Nordrhein-Westfalen wird zukünftig mit mehr als maximal 40 % der Ausbaukosten belastet, die meisten mit weit weniger.
Für entstehende Mindereinnahmen der Kommunen stellen wir ab 2020 einen Förderfonds mit 65 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Das entspricht der Hälfte der jährlich bei Anliegern landesweit in Rechnung gestellten Ausbaubeiträgen.
Wir führen mit der Novellierung einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung, einen marktüblichen Zinssatz sowie eine Härtefallregelung ein. Bei erheblichen sozialen Härten können Anliegerbeiträge gestundet werden.
Wir führen auch eine verpflichtende – das ist wichtig – zeitlich vorgelagerte Bürgerbeteiligung der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger ein. Dadurch erhalten diese die Möglichkeit, Einflussnahme auszuüben hinsichtlich der Ausgestaltung und der Kosten vor Beschluss einer Maßnahme.
Die Landesregierung wird einen Bürgerleitfaden zu Anliegerbeiträgen zur Verfügung stellen, der über die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen informiert.
Das alles sind Ansätze, sehr verehrte Damen und Herren, insbesondere von der SPD, die Sie längst hätten realisieren können. Sie wurden es aber nicht.
Stattdessen drohen Sie jetzt auf der Grundlage der angeblichen Ergebnisse eines von Ihnen beauftragen Gutachtens mit einer Verfassungsklage gegen die geplante Gesetzesänderung.
Inhaltlich sehen wir Ihren Vorstoß recht gelassen, denn der Gutachterdienst des Landtags kommt keinesfalls zu dem Ergebnis, dass die Novellierung verfassungswidrig sei. Ihre Interpretationen sind mal wieder eins – aber das kennen wir schon –: Fake News. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In unserem Bundesland ist im Jahre 2018 etwas in Bewegung gekommen. Menschen richteten sich in großer Zahl mit Petitionen an den Landtag. Über 130 Stadt- und Gemeinderäte haben Resolutionen beschlossen, mehr als die Hälfte davon in CDU-geführten Rathäusern.
Eine Volksinitiative machte sich auf den Weg und sammelte fast 500.000 Unterschriften. Bürgerinitiativen gründeten sich. Mal bestanden sie aus den Nachbarn einer einzigen Straße, mal war es ein Ortsteil. Immer häufiger sind jetzt Menschen einer ganzen Stadt organisiert, und sie vernetzen sich landesweit.
All diese Menschen senden eine klare Botschaft an ihre Volksvertreter. Ihre Botschaft ist einfach, doch ist sie zugleich schwerwiegend, denn sie lautet: Wir können diese Straßenausbaubeiträge nicht mehr bezahlen.
Im Namen der SPD-Fraktion will ich diesem parteiübergreifenden und bürgerschaftlich getragenen Engagement heute noch einmal unseren ausdrücklichen Respekt und Dank aussprechen.