Protocol of the Session on November 13, 2019

(Ralph Bombis [FDP]: Das stimmt doch über- haupt nicht!)

Es hat Ewigkeiten gedauert, bis endlich durchgesetzt war,

(Ralph Bombis [FDP]: Wir haben das in der ZRR völlig konstruktiv geregelt!)

dass die Kommunen hier ein Mitspracherecht in Form von Aufsichtsratsplätzen bekommen.

Jetzt appelliere ich einmal an Sie. Es geht ja auch noch um die Frage, ob die Anrainerkommunen Gesellschafter werden dürfen. Stellen Sie sich in dieser Frage nicht genauso an, sondern folgen Sie da direkt dem Ruf der Anrainerkommunen und der SPDFraktion. Das stände Ihnen gut zu Gesicht.

(Zuruf von Ralph Bombis [FDP])

Leitgedanke 3: Erfolgreicher Wandel braucht eine gute Organisation.

Mit der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, dem Regionalverband Ruhr und anderen Planungsverbünden haben wir vor Ort schon diverse Strukturen. In der Landesregierung gibt es mittlerweile immerhin einen Planungsstart im Wirtschaftsministerium.

Meine Damen und Herren, wir wollen auch in der Staatskanzlei einen Revierbeauftragten ansiedeln. Denn aus unserer Sicht müssen der Umbau der Energiewirtschaft, der Wandel der Industrie und die Gestaltung des Strukturwandels in den Revieren Chefsache sein.

In keinem Fall – Frau Dr. Peill hat das auch angesprochen – darf der Faktor Zeit unterschätzt werden. Wenn bis zum Jahr 2022 massiv Kraftwerkskapazitäten im Rheinischen Revier abgeschaltet werden, bleiben nicht einmal mehr drei Jahre, um sich vor Ort auf den Wandel vorzubereiten. Es müssen deshalb unverzüglich Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren sofort spürbar zu beschleunigen.

Wir brauchen Sonderregelungen und einen Vorrangplan für die betroffenen Kommunen, damit sie schnell neue Flächen planen und erschließen können.

Zudem müssen die finanziellen Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz mit einem Staatsvertrag oder einer Bund-Länder-Vereinbarung dauerhaft rechtlich abgesichert werden.

Leitgedanke 4: Erfolgreicher Wandel braucht innovative Unternehmen.

Bund und Land werden den Wandel in den Revieren nicht alleine schaffen. Dafür brauchen wir innovative Unternehmen, die sich im Rheinischen Revier und im Ruhrgebiet ansiedeln. Die Fördersummen im Strukturstärkungsgesetz sollen Anreize für weitere private Investitionen setzen.

Dafür bedarf es für Unternehmen aber auch steuerlicher Anreize. Sonderabschreibungen für Unternehmen und Betriebe, die sich in den beiden Revieren ansiedeln, könnten dabei eine Möglichkeit sein. Die Landesregierung muss sich im Bundesrat für entsprechende Instrumente einsetzen.

Leitgedanke 5 – damit darf ich auch gleich schließen –: Erfolgreicher Wandel braucht schlussendlich auch eine starke Mobilität.

Lassen Sie uns die Mittel des Strukturstärkungsgesetzes nutzen und neue Formen der Mobilität in den Revieren erforschen, erproben und auch zur Marktreife bringen. Lassen Sie uns aber auch die Mittel nutzen, um im Besonderen das Schienennetz im Rheinischen Revier auszubauen. Dazu müssen teilweise neue Schienenanbindungen geschaffen, Taktungen erhöht und Kapazitäten erweitert werden.

Was wir nicht wollen, ist ein Verschiebebahnhof zwischen dem Strukturstärkungsgesetz und dem Bundesverkehrswegeplan. Wir wollen neue Maßnahmen fördern bzw. Maßnahmen, die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan keine Chance auf Realisierung haben. Auch hier, meine Damen und Herren, ist die Landesregierung gefragt.

Meine Redezeit ist zu Ende. Da Herr Bombis aber auch ein bisschen überzogen hat, möchte ich – vielleicht mit der freundlichen Genehmigung von da oben – noch einen abschließenden Satz sagen.

Herr Bombis und Frau Dr. Peill, wir haben Ihnen die Hand ausgestreckt. Wir haben uns inhaltlich mit Ihrem Antrag auseinandergesetzt. Wenn Sie ein gemeinsames Beschreiten des Weges fordern, darf ich Sie bitten, das auf Augenhöhe zu tun. Dann sind wir dazu bereit. So, wie das bis jetzt passiert ist, war es für uns nicht möglich, den Weg mitzugehen. Das heißt für die Zukunft aber nichts. Die Hand ist ausgestreckt. Die Aufgabe groß. Lassen Sie uns dort, wo es sich anbietet, gerne gemeinsam marschieren. Aber dann muss es auch inhaltlich stimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kämmerling. – Als nächster Redner hat für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Abgeordnete Becker das Wort. Bitte sehr.

Schönen Dank. – Frau Präsidentin! Ich sage auch nicht „da oben“; schließlich sitzen Sie auf Ihrem angestammten Platz.

Meine Damen und Herren! Schaut man sich die Anträge an, fällt zunächst auf, dass wir uns, seitdem im Januar dieses Jahres der Beschluss der Kommission gefällt worden ist, immer noch in einem Stadium bewegen, in dem wir Forderungen an den Bund stellen. Insbesondere bei dem Antrag der Koalitionsfraktionen fällt auf, dass darin nicht ein einziges Mal die Landesregierung erwähnt ist, aber gezählte fünf Mal von einer Forderung an den Bund die Rede ist.

Zudem sprechen Sie immer wieder von einer Einszu-eins-Umsetzung. Da wären wir ganz bei Ihnen. Schaut man aber genauer hin, fällt auf, dass Sie sich in der Sache immer weiter von einer Eins-zu-einsUmsetzung entfernen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der Koalition, die Gründe dafür sind natürlich hier im Land zu suchen. Sie fußen aber ganz offensichtlich auch auf dem Wissen, dass das Erreichen einer Eins-zu-Eins-Umsetzung im Bund schwierig ist.

Ich möchte Ihnen das auch erläutern. Es ist ein großer Unterschied, ob Sie einen Staatsvertrag oder eine Bund-Länder-Vereinbarung einfordern. Ein Staatsvertrag ist viel weitergehend. Das wissen Sie auch. Aber Sie leiten bereits in Ihrem Antrag das erste Mal den Abschied von einem Staatsvertrag ein und konzentrieren sich auf eine Bund-Länder-Vereinbarung –

(Stefan Kämmerling [SPD]: Oder auf ein Son- dervermögen!)

ausgerechnet bei dem Bundesland, das im Verhältnis zu den Ostländern mit Abstand am meisten davon betroffen ist. Darin sind wir uns hoffentlich wieder einig. Das ist ein verheerendes Signal.

Sie sagen doch immer: Wir wollen gemeinsam vorgehen. – Dann sollten Sie, unabhängig von allen anderen Unterschieden, wenigstens Abstand von einer einfachen Bund-Länder-Vereinbarung nehmen, diese Passage wieder streichen und sich auf den Staatsvertrag konzentrieren.

Lassen Sie mich noch etwas hinzufügen. In dem Entwurf zum Kohleausstieg von gestern Abend ist erstens nur der Zeitraum bis 2026 beschrieben. Zweitens ist darin von der Braunkohle faktisch überhaupt nicht die Rede. Das ist eine Leerstelle. Drittens sagt man etwas zur Steinkohle. Im Übrigen ist auch in Bezug auf die Abschaltungen überhaupt nichts Konkretes erwähnt. Vielmehr lässt man mehr oder weniger eine formulierte Bitte an die Unternehmen im Raum stehen, in der nächsten Zeit bis zu acht Kraftwerke abzuschalten.

Jetzt könnte man denken, dass Sie, wenn Sie darum werben, dass wir uns gemeinsam beim Bund für die Durchsetzung einer Eins-zu-eins-Umsetzung bemühen, auch tatsächlich betonen: Das sind Dinge, die so nicht gehen. – In dieser Hinsicht hören wir aber nichts von Ihnen. Das meinen Sie mit „gemeinsam“ also offensichtlich nicht. Vielmehr meinen Sie damit – ich interpretiere das einmal –, dass wir Seit an Seit mit Ihnen sagen sollen, dass der Bund im Zweifelsfall schuld ist und Sie hier alles richtig gemacht haben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das können wir nicht machen.

Wir können Sie aber darauf hinweisen, dass Sie – da war der Kollege gerade nicht auf dem neuesten Stand – für das nächste Haushaltsjahr im Veränderungsnachweis eine Summe von 29 Millionen Euro eintragen wollen und für die Folgejahre noch einmal knappe 200 Millionen Euro vorsehen, sodass Sie für die sieben Jahre auf jeweils 29 Millionen Euro kommen.

Aber Sie teilen uns nicht mit, was Ihr Anteil als Land ist, außer möglicherweise den 10-%-Anteil, den die Kommunen nicht erbringen können, wenn sie im Haushaltssicherungskonzept sind, zu übernehmen, was der Eigenanteil des Landes ist.

Herr Minister, das Sofortprogramm ist nun wirklich – Entschuldigung, dass ich es so deutlich sage – ein Sammelsurium von Sowieso-Maßnahmen des Bundes und von den Hochschulgeschichten, an denen Sie hängen – das weiß ich –, die ich auch durchaus

nicht falsch finde, aber die in der Substanz nun überhaupt nicht ausreichen.

Deswegen können wir das am Ende des Tages aus guten Gründen nicht mitmachen. Wer eins zu eins von uns fordert, sollte dann auch wirklich eins zu eins meinen und auch gemeinsam leben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch wenige Sätze zum SPDAntrag sagen. Den SPD-Antrag abzutun als Forderungen, die alle schon erfüllt seien, halten ich und meine Fraktion für schlicht falsch. Wir stimmen den meisten Forderungen zu.

Wir würden sogar zustimmen, wenn man präzise beschreiben würde, welche Planungsbeschleunigungen gemeint sind, und darüber reden würde, wie die aussehen würden, dass man die eventuell machen kann.

Aber eine pauschale Forderung an den Bundesgesetzgeber, das Baugesetz und andere Gesetze so zu ändern, dass man bei Infrastrukturvorhaben alles beschleunigt, egal, durch was man es beschleunigt, erscheint uns doch zu weitgehend. Wir bitten umgekehrt die SPD, noch mal darüber nachzudenken.

Auf jeden Fall können wir diesem Punkt nicht zustimmen, danken aber dafür, dass Sie die getrennte Abstimmung möglich gemacht haben. Das ermöglicht uns wiederum, den anderen Punkten außer diesem vierten Punkt auf Seite 5 zuzustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Becker. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Loose das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beiden Anträgen ist eines gemein: Ihnen, liebe SPD, geht es nicht um die 10.000 Arbeitnehmer im Tagebau, und Ihnen, liebe CDU und FDP, geht es nicht um die 125.000 Arbeitnehmer in der energieintensiven Industrie.

So zitiere ich zunächst aus dem Antrag der SPD:

„Städte, Gemeinden, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen und die gesamte Zivilgesellschaft müssen in diesem massiven Transformationsprozess mitgenommen werden.“

Und nun CDU und FDP dazu: