Protocol of the Session on September 20, 2019

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Ob ich mich in meiner Wohnung wohlfühle, hat viel mit der Größe und der baulichen Ausstattung zu tun, aber auch die Nachbarschaft kann viel zu einem angenehmen Wohngefühl beitragen – oder dieses nachhaltig zerstören.

Was ist, wenn der Nachbar Dinge tut oder Tiere hält, die meine Gesundheit, mein Leben oder das Leben meiner Familie gefährden? Das macht mich unsicher und nervös, und ich fühle mich bedroht. Davor will ich mich schützen, und davor muss ich geschützt werden. Das Grundgesetz schützt mein Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Was ist, wenn ich die berechtigte Sorge habe, dass mein Nachbar nicht sachgerecht mit gefährlichen Tieren wie Schlangen oder Spinnen umgeht? Welche Möglichkeiten habe ich, gegen diese Tierhaltung vorzugehen? – In Nordrhein-Westfalen keine.

Es gibt drei rechtliche Vorgaben mit Regelungen dazu. Leider sind sie nicht zielführend.

Erstens: Mietrecht. Ich kann den Vermieter bitten, etwas gegen diese Tierhaltung zu tun – wenn er es denn tut.

Zweitens: Bürgerliches Gesetzbuch, § 833. Darin ist die Tierhalterhaftung geregelt. Das Problem bei der Tierhalterhaftung ist, dass erst etwas passieren muss.

Drittens: § 121 Ordnungswidrigkeitengesetz des Bundes. Dieses behandelt das Freilassen von gefährlichen Tieren und dass der Halter dafür verantwortlich ist. Das Problem ist, dass er das Tier erst

freilassen muss. Und dann ist es am Ende auch nur eine Ordnungswidrigkeit und kostet den Halter eine Geldbuße.

Das alles hilft mir nicht, wenn ich mich von den Tieren des Nachbarn bedroht fühle.

Neben der Gefahr für Leib und Leben der Nachbarn und auch des Tierhalters selbst entstehen – wie jetzt in Herne – schnell enorme Kosten, um die Tiere wieder einzufangen. Das aktuelle Beispiel zeigt: Allein die Rettungsdienste stellen ungefähr 150.000 Euro in Rechnung. Zusammen mit den infolgedessen anstehenden Renovierungskosten kommen wir schnell auf eine halbe Million Euro.

Wenn der Halter das nicht aufbringen kann, dann verbleibt der finanzielle Schaden bei der Kommune, dem Vermieter oder bei den Nachbarn. Dies kann so nicht bleiben.

Man kann dieses Thema in einem Satz zusammenfassen: Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und Dr. Ralf Nolten [CDU])

Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung – und natürlich auch nicht in meine Wohnung. Wir müssen eine Regelung finden, die praktikabel und durchsetzbar ist. Gefahrtiere, die das Leben von Menschen bedrohen, gehören nicht in private Haushalte; sie gehören verboten.

Halter von gefährlichen Tieren müssen nachweisen, dass sie über die nötige Sachkunde verfügen, was Sicherheit und Tierschutz betrifft, und sie müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen, damit das Thema „Kosten“ geregelt ist.

Eine Meldepflicht für gefährliche Tiere muss überprüft werden.

Wir brauchen eine Lösung, die die Sicherheit des Nachbarn schützt und die Kosten nicht den Kommunen aufdrückt. Wir warten auf den Gesetzentwurf der Landesregierung; ein Entwurf liegt ja schon länger vor.

Ich schließe mit der Kernthese: Gefährliche Tiere gehören nicht in Nachbars Wohnung. – Glück auf!

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Börner. – Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Blex.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Heinen-Esser freut sich schon auf meine Rede, und das freut mich.

(Lachen von Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Ver- braucherschutz)

Als im August eine Kobra in einem Mehrfamilienhaus in Herne gesichtet und gesucht wurde, mussten die Anwohner ihre Wohnungen aus Sicherheitsgründen verlassen. Nach einer tagelangen Suche durch die Einsatzkräfte wurde die Kobra schließlich gefunden. Diese Suchaktion war kostspielig und nervenaufreibend für alle Beteiligten.

Es ist schlichtweg unbegreiflich, warum die Haltung von Giftschlangen in Nordrhein-Westfalen immer noch genehmigungsfrei sein soll. So kann jeder in Nordrhein-Westfalen eine Kobra halten. Es genügt, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat. Das genügt uns, der AfD-Fraktion, aber nicht.

Eine Situation wie in Herne darf sich nirgendwo in Nordrhein-Westfalen wiederholen. Wir wollen nicht, dass der Friede in unserer Nachbarschaft durch Exoten gestört wird. Sie gehören gemeldet und registriert. Es wäre sicherlich besser für uns alle, wenn sie einfach in ihrem gewohnten Habitat bleiben würden.

(Zuruf von Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbrau- cherschutz)

Der Auftrag an die Landesregierung, die möglichen Gefahrenszenarien durch den privaten Besitz von gefährlichen Tieren wild lebender Arten zu prüfen und einen Regelungsvorschlag bis zum Ende des Jahres vorzulegen, ist ein Schritt zur Versachlichung der Debatte.

Aber wozu der Antrag? Sie stehen in der Regierungsverantwortung. Sie brauchen den Antrag nicht als Startschuss, um mit dem Regierungsauftrag anzufangen. Es wäre Ihre politische Bankrotterklärung, wenn dem so ist.

Fakt ist: Trotz der medialen Berichterstattung stehen Sie heute mit leeren Händen da; Sie haben kalte Füße bekommen und wollen sich mit diesem Antrag noch etwas Zeit erkaufen.

(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz: Unsinn!)

Wir wollen Ihnen gern diese Frist bis zum Ende des Jahres geben, halten Ihren Antrag aber für eine Farce. Wir werden Ihrem Antrag nicht zustimmen; denn wir wollen als Opposition nicht untätig bleiben, wenn sich die Ereignisse weiter überschlagen. Diese Beinfreiheit wollen wir uns lassen.

Gute Arbeit braucht Zeit. Deswegen ist der vorgelegte Gesetzentwurf der Grüninnen auch ein Witz. Es ist die Arbeit eines Ministerialbeamten im Umweltministerium, den die Grüninnen uns jetzt als Produkt ihrer geistigen Tätigkeit verkaufen wollen.

Ob die Bezüge zu anderen Gesetzen in dem Entwurf noch stimmen, wissen die Grüninnen selbst nicht einmal mehr. Die einzige Fleißaufgabe der Grüninnen bestand darin, die Begründung in wenigen Sätzen um aktuelle Ereignisse zu ergänzen sowie die Berichtspflicht zu aktualisieren. Sie legen uns also einen Gesetzentwurf vor, welcher seinerzeit, in Ihrer Regierungsverantwortung, geschrieben wurde, aber

nicht – das muss betont werden – verabschiedet wurde. Sie hatten doch damals die Regierungsmehrheit.

Sie präsentieren uns also einen bereits gescheiterten Gesetzentwurf – kein Wort über die Gründe des Scheiterns und die ungelösten Probleme. Schließlich macht es einen Unterschied, ob die Haltung von exotischen Tieren nun niedergeschrieben steht oder ob sie auch kontrolliert wird. Bei Kontrollen nehmen es die Grüninnen bekanntlich nicht so genau.

Der Entwurf regelt nicht nur den Umgang mit gefährlichen Reptilien, sondern grundsätzlich auch mit exotischen Tieren. Ich bezweifele einfach mal, Herr Rüße, dass die private Haltung von Elefanten, Flusspferden, Nashörnern in einem Mehrfamilienhaus überhaupt artgerecht sein kann. Auch gehe ich davon aus, dass nicht sehr lange nach diesen Dickhäutern gesucht werden muss, wenn sie mal ausgebüxt sind, wie das zum Beispiel bei einem kleinen Reptil der Fall ist.

Wir werden sachlich im Ausschuss über Ihren Antrag reden, was reguliert werden muss und wie es reguliert werden kann.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Blex. – Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Heinen-Esser jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir das Thema regeln müssen, und wir müssen es zeitnah regeln.

Sicher ist niemand in diesem Raum – es hat mich beruhigt, als ich die Vorrednerinnen und Vorredner gehört habe – der Auffassung, dass sehr gefährliche Tiere – eine Monokelkobra ist ein sehr gefährliches Tier, weil ihr Gift tatsächlich direkt zum Tod führen kann – in die Hände von unsachkundigen Menschen gehören, dazu wahrscheinlich noch unter komplett falschen Haltungsbedingungen in Mehrfamilienhäusern in unserem teilweise dicht besiedelten Bundesland. Ich denke, das ist der Obersatz, unter dem wir uns alle gemeinsam versammeln können.

Jetzt ist es wie so oft: Der Teufel liegt im Detail. Die Frage ist: Wie regele ich das? Es gibt in der Tat einen

Gesetzentwurf aus der vergangenen Legislaturperiode, der sehr ausführlich sehr gefährliche Tiere definiert, Ausnahmegenehmigungen vorgesehen hat usw.

Wir haben uns damit hausintern intensiv beschäftigt. Damals ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden, weil er den Kommunen zu viele Lasten aufgebürdet hätte. Die Kommunen können nicht für vermutete 10.000 Besitzer sehr gefährlicher Tiere ein eigenes Netz von Verwaltungsbeamten vorhalten, die das alles überprüfen. Das heißt, hier sind wir bzw. Sie damals an Grenzen gestoßen. Es funktioniert nicht, ein Gesetz zu machen, dass zwar versucht, allen Haltern gerecht zu werden, dann aber die gesamte Last auf die Kommunen abwälzt.

Deshalb ist das Gesetz damals gescheitert, und deshalb gehört Nordrhein-Westfalen zu den wenigen Ländern, die überhaupt keine Regelung zum Umgang mit sehr gefährlichen Tieren haben. Das werden wir jetzt ändern, und zwar sehr zeitnah.

Ich persönlich stelle mir ein sehr schlankes Gesetz vor, das sich in der Tat nur auf die sehr gefährlichen Tiere beschränkt, also auf die sehr giftigen Schlangen, Skorpione, Spinnen usw., und würde mich auch von Flusspferden, Nashörnern etc. verabschieden. Das halte ich nicht für einen relevanten Regelungstatbestand bei uns in Nordrhein-Westfalen. Ich würde mich wirklich auf die Tiere konzentrieren, um die es hier geht.

Es ist zu überlegen, ob wir ein sehr schlankes Verbotsgesetz machen,

(Unruhe – Glocke)

das sich auf diese Tiere konzentriert, das es gleichzeitig Wissenschaftlern und Zoos sowie Privathaltern mit sehr seriösen Auffangstationen immer noch ermöglicht, Tiere zu halten.

Natürlich werden wir uns Gedanken darüber machen, was mit all denjenigen geschieht, die heute so ein Tier halten. Da kommt das zum Tragen, was auch schon genannt wurde: der Sachkundenachweis. Das müssen wir noch im Einzelnen prüfen; denn die Kommunen können das faktisch nicht vollziehen.