Solche Einsätze wie in Herne verursachen immer wieder hohe Kosten für die betroffenen Kommunen. Sehr oft gelingt es nicht, die Kosten von den Verursachern zurückzuholen. Wir wollen, dass das Verursacherprinzip durchgesetzt wird, und wir wollen, dass die Halter solcher Tiere zukünftig eine Haftpflichtversicherung abschließen, damit Kosten und auch Folgekosten – das ist besonders wichtig, weil eine Kommune unter Umständen noch jahrelang für die Haltung solcher Tiere aufkommen muss – abgedeckt sind.
Ein solches Gesetz, dessen Entwurf wir hier vorlegen, ist im Interesse unserer Kommunen. Es ist im Interesse unserer Bevölkerung, weil sie vor giftigen Tieren geschützt wird, die dann nicht mehr entweichen. Es ist im Interesse unserer Polizisten und Feuerwehrleute, die sich sicherlich manchmal fragen: Warum regelt die Politik das nicht? Warum müssen wir immer wieder solche Einsätze fahren?
Wir brauchen eine gute Lösung dieser Problematik. Heute legen wir eine solche gute Lösung vor. Wir würden uns freuen, wenn Sie diesen Gesetzentwurf positiv begleiten und am Ende auch rasch zusammen mit uns verabschieden würden. Wir könnten zu einer schnellen Lösung kommen. Damit könnten wir uns als Politik als zügig handlungsfähig erweisen. Das ist unser Ziel. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zehn Jahren debattierten wir in meiner Heimatgemeinde über eine ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Was wollten wir? Bürgerinnen und Bürger sollten sich ohne Angst und ohne Gefahr für Leib und Leben im öffentlichen Raum bewegen können. Infolgedessen wurden Festsetzungen zur Nutzung von Spielplätzen und zum Führen von Hunden getroffen.
Und was ist mit der Haltung von Giftschlangen? Das Wegschnippen der Zigarettenkippe oder die Füße auf der Sitzbank mit einer Verwarnung ahnden, aber dem Bürger sagen: „Die ausgebüxte Kobra interessiert uns nicht“? Das wollten wir nicht. Daher findet sich in der besagten kommunalen Verordnung eine Anzeigepflicht gegenüber dem Ordnungsamt der Gemeinde – auch ohne landesrechtliche Grundlage, wie sie in anderen Bundesländern schon damals existierte.
Die Monokelkobra von Mülheim ein paar Monate später gab uns das gute Gefühl, richtig gehandelt zu haben.
Nahezu jedes Jahr streift ein Kaiman, eine entwichene Schlange oder die Nachricht, dass ein Halter gebissen worden ist, durch das Sommerloch, medial immer gut begleitet. Der Tenor in der Öffentlichkeit ist: Wie kann es sein, dass ich meinen Hund anmelden muss, aber keine Giftschlange? Und: Wir wollen keine Haltung gefährlicher Tiere in unseren Wohnzimmern und Kellern.
Eine entsprechende Haltung findet sich sowohl in unserem Antrag als auch in dem Gesetzentwurf der Grünen, der nun nach langer Zeit erneut das Licht
Der Entwurf eines Gefahrtiergesetzes wurde inhaltlich überfrachtet, sodass der bürokratische Aufwand für Städte und Gemeinden untragbar gewesen wäre. Deswegen wurde er 2016 nach mehrjähriger Arbeit ohne Parlamentsberatung ad acta gelegt.
Zu unserem Antrag: Einigkeit wird vermutlich darüber bestehen, dass es erstens eine strafbewehrte Anzeigepflicht für lebensgefährliche Tiere geben soll und dass es zweitens eine ausreichende Haftpflichtversicherung geben muss, die für die Kosten der Evakuierung der Menschen, für Personenschäden und für das Aufspüren respektive Einfangen der Tiere aufkommt. Diese zum Teil in die Hunderttausende gehenden Kosten dürfen nicht bei der öffentlichen Hand hängen bleiben.
Offene Fragen sind hingegen: Auf welche Tierarten bezieht sich die Regelung, nur auf giftige, lebensgefährliche Schlangen, Skorpione und Spinnen oder auch auf Panzerechsen, Riesenschlangen und Großkatzen? Gibt es ein grundsätzliches Haltungsverbot für Privatpersonen, oder gibt es das nicht? Schließlich befindet sich die weitaus überwiegende Zahl gefährlicher Tiere in der Obhut verantwortungsbewusster privater Terrarienfreunde. Wird es für Altbesitzer eine Ausnahme geben, also einen Bestandsschutz, und, wenn ja, mit oder ohne Vorgaben? Sollen Neubesitzer legal eine Haltungsoption erlangen können? Sind die erforderliche Zuverlässigkeit und die notwendigen Kenntnisse über Haltung und Pflege der Tiere nachzuweisen, und, wenn ja, über eine landeseinheitliche Schulung mit Sachkundeprüfung beim LANUV oder dezentral?
Das sind viele Fragen, die auf politische Güterabwägung, rechtliche Machbarkeit, finanzielle Konsequenzen und adäquate organisatorische Strukturen hin überprüft werden müssen.
Das LANUV müsste wohl auch die Umsetzung der Regelung übernehmen. Die Kommunen bleiben nach unseren Vorstellungen ohne direkte Verfahrensbeteiligung. Ihnen ist mitzuteilen, wer wo und wie in der Kommune ein Gefahrtier hält. Denn – das ist ja schon gesagt worden – im Unglücksfalle ist eine sofortige und bestmögliche Reaktion vorzunehmen.
Die klare Vorgabe für einen Regelungsvorschlag unsererseits: Für uns steht der Schutz der Bevölkerung an erster Stelle. Anders als Rot-Grün werden wir auch eine Regelung mit eindeutigen Bestimmungen
und striktem Vollzug erlassen. Das wollen wir. So werbe ich auch für die Zustimmung zu unserem Antrag.
Zugleich stimmen wir der Überweisung des Gesetzentwurfs der Grünen zu. Dieser Gesetzentwurf ist ein bemerkenswerter, beachtenswerter und in einer Reihe von Punkten auch diskussionswürdiger Beitrag für unsere Ausschusssitzung und die dort zu führende Debatte. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Niemand hat Lust, ständig Panik davor zu haben, dass eine nicht korrekt gehaltene Klapperschlange aus der Badezimmerlüftung kriecht und ihn beißt, wenn er auf dem Klo sitzt.
In jeder Sommerpause gibt es einen neuen Fall von entwichenen Giftschlangen, Kaimanen und anderen Gefahrtieren. Vor allem die oft sehr aufwendigen und teuren Sucheinsätze nach den ausgebüxten Tieren sorgen immer wieder für Ärger bei den unbeteiligten Bürgern – vor allem dann, wenn die Halter der Tiere offenbar mittellos sind und dementsprechend auch oft sehr gleichgültig gegenüber den Kosten des Einsatzes, die dann die Allgemeinheit tragen muss.
Besonders ärgerlich wird so etwas, wenn sogar Wände aufgestemmt werden müssen oder Häuser über Tage und Wochen geräumt werden müssen, weil man das Tier nicht findet.
Noch ärgerlicher ist es, wenn sich herausstellt, dass gewisse Halter offensichtlich keine geeignete Aufbewahrung der Tiere sicherstellen können, geschweige denn eine Ahnung von artgerechter und tierschutzgerechter Haltung dieser Tiere haben, und durch dieses Konglomerat dann auch noch Leib und Leben ihrer Nachbarn gefährden.
Schätzungen gehen davon aus, dass in Privatwohnungen mehrere Millionen – niemand weiß es genau, weil wir ja keinerlei Regelung haben – Wildtiere leben. Davon sollen ungefähr 10.000 besonders gefährlich sein.
Vergleicht man diese Zahl mit der Zahl der Einsätze, muss man allerdings feststellen, dass es sich nach wie vor um Einzelfälle handelt. Dennoch besteht bei diesen Einzelfällen immer eine konkrete Gefahr für Leib und Leben. Vor dem Hintergrund der potenziellen Gefahr ist die aktuelle Situation daher sicherlich nicht sachgerecht.
Ich sage Ihnen auch: Ich kenne die beste Lösung noch nicht. Mit dem Antrag wollen wir eine Lösung suchen. Eine solche muss verhältnismäßig sein. Möglich wären – wie wir es aus anderen Bereichen kennen – zum Beispiel ein Haltungsverbot für sehr gefährliche Tiere oder eine Erlaubnismöglichkeit für Halter, die ihre Sachkunde nachweisen und eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Schnellschüsse werden der Situation definitiv nicht gerecht. Das sehen wir auch am Scheitern der Initiative von Rot-Grün in der vergangenen Legislatur.
Sie haben heute den zweifelhaften Mut, uns den Gesetzentwurf noch mal zur Abstimmung vorzulegen. Ich finde es ein bisschen peinlich, dass wir jetzt etwas beschließen sollen, zu dem Sie in der vergangenen Legislatur nicht in der Lage waren.
Dass stumpf ein Entwurf aus dem Nachlass von Johannes Remmel per Copy-and-paste eingebracht wurde, kann man sogar daran sehen, dass die falschen Zeilenumbrüche und andere Sachen von damals nicht beseitigt wurden, zum Beispiel auf Seite 6. Das steht alles noch darin.
(Heiterkeit und Beifall von der FDP und der CDU – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: So viel zur sachgerechten Auseinandersetzung, Herr Kollege!)
Das ist wohl mehr als sachgerecht. Sie haben einen Entwurf, den Sie selbst nie beschließen konnten, falsch kopiert.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sagen Sie doch mal was zur Sache! – Widerspruch von Ralf Witzel [FDP])
Sie behalten sogar Ihre Einschätzung bei, dass das, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, zwar Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung habe, aber nicht zu erwarten sei, dass es gemäß Konnexitätsausführungsgesetz die Bagatellgrenze überschreite.
Sie wissen, dass diese Einschätzung weder den aktuellen Stand noch den damaligen Stand der Beratung darstellt. Die Kommunen haben Ihnen vielmehr klipp und klar gesagt, dass sie die Aufgaben aus Ihrem Gesetz nicht erfüllen und nicht leisten können.
Das führt zu der Vermutung, dass dem Antragsteller, den Grünen, die Kostenfolgen für die Kommunen herzlich egal sind. Das wirft ein seltsames Licht auf Ihr Verständnis einer vernünftigen und angemessenen kommunalen Finanzausstattung. Es wirft außerdem die Frage auf, ob es Ihnen letztlich egal ist, ob der Vollzug des Gesetzes tatsächlich erfolgt, wenn den Kommunen die benötigten Personal- und Sachmittel nicht zur Verfügung gestellt werden. Das ist nicht seriös.
Wir wollen deshalb eine umsetzbare und durchführbare Lösung: eine Lösung, die Rechtsicherheit schafft und Gefahrenabwehr ermöglicht; eine Lösung, die die Menschen in NRW vor Gifttieren in den falschen Händen schützt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Diekhoff, schade, dass Sie mit Ihrem Redebeitrag eine sachliche Diskussion von Anfang an nahezu unmöglich gemacht haben.