Protocol of the Session on September 18, 2019

Wir sehen auch – das kann ich aus eigener Anschauung leider nur bestätigen –, dass zwischen dem ärztlichen Notdienst mit dieser Nummer, die nicht unbedingt jedem bekannt ist, und dem Rettungsdienst, der anschließend kommt, eine Lücke klafft und nicht überall in den Städten – wie zum Beispiel in meiner Heimatstadt Düsseldorf mit dem Evangelischen Krankenhaus und zentralen Notfallpraxen – rund um die Uhr Notfallpraxen zur Verfügung stehen, die diese Lücke füllen können. Das ist flächendeckend nicht unbedingt der Fall.

Das heißt: In dieser Kette der Versorgung mit Notfallmedizin sehen auch wir durchaus Lücken. Auch wir sehen die Bundesregierung hier gefordert, Lücken zu schließen,

(Beifall von den GRÜNEN)

um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Wir werden uns einer sachgerechten Diskussion über die besten Wege dahin sicherlich nicht verstellen. – Danke schön.

(Beifall von den GRÜNEN – Norwich Rüße [GRÜNE]: Ganz hervorragend!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Für die Landesregierung hat nun in Vertretung für Herrn Minister Laumann Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir die Gelegenheit bekommen, uns heute im Landtag mit der Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen auseinanderzusetzen. Das ist keine Frage; denn das Thema ist wichtig.

Allerdings möchte ich zunächst eine Sache zu dem Antrag klarstellen: Eine Übertragung des Sicherstellungsauftrags von den Kassenärztlichen Vereinigungen auf die Länder – und darum geht es bei den bisherigen Vorschlägen des BMG – hätte keinerlei Einfluss auf die Regelungen im Heilberufsgesetz NRW und die darin geregelten Aufgaben der Ärztekammern. Das stimmt also nicht. Denn hierfür fehlt es bereits an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Kammerrecht, meine Damen und Herren, ist Länderrecht.

Es ist darüber hinaus wichtig, dass wir die Versorgung der Patienten und nicht die Interessen von Lobbyverbänden in den Vordergrund stellen.

Tatsache ist: Die Notfallversorgung wirft heute vielfache Probleme auf, die sich unter anderem – darüber haben wir auch schon viel gesprochen – in einer steigenden Inanspruchnahme der Notfallambulanzen der Krankenhäuser, auch während der Sprechstundenzeiten, und einer gestiegenen Beanspruchung des Rettungsdienstes widerspiegeln. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Daher gibt es auch keine einfachen Lösungen.

Der Bundesgesetzgeber hat unter anderem mit der Aufwertung der Terminservicestellen bei den Kassenärztlichen Vereinigungen bereits wichtige Veränderungen in die Wege geleitet.

Die bereits erwähnte Notrufnummer 116117 soll spätestens 2020 rund um die Uhr erreichbar sein; die Kollegin hat es gerade geschildert. Allerdings müssen wir in der Tat wohl noch einiges tun, um die Nummer richtig bekannt zu machen.

Auch wir als Land befassen uns schon länger mit den Problemen in der Notfallversorgung und möglichen Lösungen. Dabei haben wir gemeinsam mit den Verantwortlichen im Gesundheitswesen in NRW bereits wichtige Reformschritte auf den Weg gebracht. So haben wir eine Vereinbarung abgeschlossen, bis Ende 2022 flächendeckend Portalpraxen an Krankenhäusern einzurichten. Das wird jetzt Schritt für Schritt umgesetzt.

Außerdem laufen bereits Modellversuche zur Verzahnung des ambulanten Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen mit dem Rettungsdienst in OWL und auch in Köln.

Wir in NRW warten also nicht auf den Bundesgesetzgeber, sondern haben uns bereits mit großen Schritten auf den Weg zur Verbesserung der Notfallversorgung gemacht, meine Damen und Herren.

Daraus wird deutlich, dass wir hier in NRW eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen an der Notfallversorgung beteiligten Institutionen haben, trotz durchaus im Detail unterschiedlicher Interessen der Beteiligten. Wir reden miteinander und bringen auch die Reformen auf den Weg.

Ich stelle ausdrücklich fest, dass auch die Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortungsvoll mit ihrem Sicherstellungsauftrag umgehen. Aber auch diese werden sich Veränderungen stellen müssen.

Die notwendige Diskussion über Reformen auf die Frage des Sicherstellungsauftrags zu verkürzen, ist eindeutig zu kurz gegriffen. Es bringt uns nicht wirklich nach vorne, wenn jeder nur das Beste aus seiner Sicht und nach seinen Möglichkeiten macht.

Was wir brauchen und wofür wir uns einsetzen, ist eine bessere Abstimmung und Verzahnung der einzelnen Sektoren, nämlich der Vertragsärzteschaft, der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes. Nur so kann den vorhandenen Fehlsteuerungen entgegengewirkt werden.

Wir können die Patientenströme nur durch zielgenaue und transparente Angebote schon beim ersten telefonischen Kontakt über die Notdienstnummer und beim direkten Aufsuchen einer KV-Notdienstpraxis bzw. einer Portalpraxis an oder in einem Krankenhaus in die passgenaue Versorgungsebene steuern. In beiden Fällen soll durch ein einheitliches und strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren die im Einzelfall bestehende Behandlungsnotwendigkeit möglichst schnell abgeklärt werden, um dann die Patientinnen und Patienten auf den richtigen Weg zu bringen.

Genau darauf zielt auch die Initiative von Bundesgesundheitsminister Spahn ab. Daher teilen wir auch grundsätzlich dessen Überlegungen.

Mein Kollege Laumann ist aber auch davon überzeugt, dass der vorliegende erste Reformentwurf noch an der einen oder anderen Stelle verändert werden muss, um praktikable Lösungen zu erreichen.

Neben der Errichtung gemeinsamer Notfallleitstellen, wie wir sie bereits in der Praxis testen, ist ein wesentlicher Baustein der Reformüberlegungen die Schaffung sogenannter integrierter Notfallzentren. Sie wären im Übrigen eine Weiterentwicklung der in Nordrhein-Westfalen bereits in der Umsetzung befindlichen Portalpraxen.

In diesem Licht ist auch der Vorschlag einer Übertragung des Sicherstellungsauftrags auf die Länder zu sehen. Die Länder sollen dabei insbesondere die Standorte für die integrierten Notfallzentren im Rahmen der Krankenhausplanung festlegen.

Ein Weiter-so ist überhaupt kein Weg, um die Versorgungsprobleme im Notdienst zu lösen. Die Landesregierung wird die Reformüberlegungen des Bundes weiterhin konstruktiv begleiten und natürlich – das ist das Allerwichtigste – die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Heinen-Esser. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 17/7358 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu überweisen. Dort sollen dann die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das mit Zustimmung aller Fraktionen hier einstimmig so angenommen.

Wir kommen zu:

10 Gesetz zur Änderung des Pensionsfondsge

setzes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/6887

erste Lesung

Herr Minister Lienenkämper hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Eine weitere Aussprache ist heute nicht vorgesehen. (Siehe An- lage 1)

Somit können wir direkt zur Abstimmung kommen, und zwar über die Überweisungsempfehlung, den Gesetzentwurf Drucksache 17/6887 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen, es sei denn, hier erhebt sich Widerspruch. – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, diese Überweisungsempfehlung ist einstimmig vom Hohen Hause so angenommen worden.

Wir kommen zu:

11 Fünftes Gesetz zur Änderung des Kirchen

steuergesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7319

erste Lesung

Auch hier hat Herr Minister Lienenkämper seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. (Siehe An- lage 2)

Eine weitere Aussprache ist nicht vorgesehen, sodass wir zur Abstimmung kommen können. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/7319 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Gibt es hierzu Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich, wenn es keinen Protest gibt, die einstimmige Zustimmung zu dieser Überweisungsempfehlung fest. Protest sehe ich keinen. Wunderbar!

Wir kommen zu:

12 Gesetz zur Änderung des Fachhochschulge

setzes öffentlicher Dienst und weiterer Gesetze

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 17/7320

erste Lesung

Herr Minister Reul hat seine Einbringungsrede zu Protokoll gegeben. Auch hier ist eine Aussprache heute nicht vorgesehen. (Siehe Anlage 3)

Somit können wir zur Abstimmungsempfehlung des Ältestenrates kommen, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7320 an den Innenausschuss – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Wissenschaftsausschuss zu überweisen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich die einstimmige Zustimmung aller Fraktionen zu dieser Überweisungsempfehlung fest.

Wir kommen zu:

13 Staatsleistungen ablösen – Verhandlungen