reichen des öffentlichen Dienstes mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir den Arbeitsplatz Justizvollzugsanstalt attraktiver machen können.
In diesem Zusammenhang möchte ich als Abgeordnete der Stadt Münster deutlich in Ihre Richtung sagen: Wenn es um den Arbeitsplatz Justizvollzugsanstalt geht, geht es auch um die Rahmenbedingungen des Arbeitsplatzes und die Wertschätzung durch den Arbeitgeber, also das Land. Da ist es wenig hilfreich, wenn beispielsweise die JVA Münster so sanierungsbedürftig ist, dass schließlich die sofortige Räumung des Gebäudes wegen Einsturzgefahr verfügt werden musste. Wenn dies unter dieser schwarz-gelben Landesregierung geschehen wäre, dann hätten Sie sofort am nächsten Tag den Justizminister zur Ordnung gerufen.
Gleichwohl haben wir das Thema im Blick und arbeiten daran. Wir sind aber im Gegensatz zu Ihnen der festen Überzeugung, dass es sich eben nicht dazu eignet, dies im parteipolitischen Konflikt zu tun. Vielmehr möchten wir an alle Vertreter dieses Hauses appellieren, die Arbeit in der Koordinierungsstelle zu nutzen, um gemeinsam Verbesserungen für den Justizvollzug zu erreichen. Gerne kann das Ergebnis dann anschließend gemeinsam parlamentarisch verarbeitet werden.
Damit ist den Betroffenen, den Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten, am Ende mehr gedient. Also machen Sie einfach mit, damit es für die Gefangenen und letztlich auch für die Bediensteten besser wird. Der Ausschussüberweisung stimmen wir natürlich zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag macht es bereits deutlich: Psychische Erkrankungen kommen in Haftanstalten weitaus häufiger vor als in der regulären Bevölkerung. Zu den Krankheitsbildern zählen unter anderem Suchterkrankungen, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder Psychosen.
Oftmals gibt es auch Verbindungen zwischen der Erkrankung und der Straftat, die zu der Inhaftierung geführt hat. Ich denke da zum Beispiel an Beschaffungskriminalität, die die Folge von Suchterkrankung sein kann, oder Persönlichkeitsstörungen, die die Regulierung von Aggressionen beeinträchtigen. Ich will hier keineswegs Straftaten entschuldigen, auch wenn eine psychische Störung mit im Spiel war. Zu zynisch wäre das für Opfer, die unter diesen Straftaten massiv leiden.
Aber dennoch haben kranke Menschen ein Anrecht auf adäquate Behandlung. Zum Beispiel bei Menschen, die unter Depressionen leiden, kann eine Inhaftierung eine so starke emotionale Krise auslösen, dass der eine oder andere Gefährdete womöglich an Suizid denken mag. Aber nicht nur die Prävention von Suiziden ist ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang, auch bei anderen Erkrankungen ist ein bedarfsgerechtes Behandlungsangebot sehr wichtig.
Es kann nicht sein, dass Menschen mit schizophrenen Psychosen in besonders gesicherte Hafträume – ich benutze jetzt das fiese Wort – „weggesperrt“ werden, weil eine angemessene ambulante oder stationäre Behandlung fehlt. Psychisch kranke und behandlungsbedürftige Gefangene warten in Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen oft Monate, teilweise über ein ganzes Jahr auf einen Platz im einzigen Justizkrankenhaus in Fröndenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, bei der Behandlung von psychischen Erkrankungen in der Haft geht es nicht um Altruismus, wie vielleicht auch viele glauben. Es geht nicht nur darum, den Gefangenen eine menschenwürdige und angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, sondern diese Behandlung ist in vielen Fällen erforderlich für eine erfolgreiche Sozialisierung.
Wer in der Haft lernt, mit den Symptomen seiner Erkrankung umzugehen, kann diese erlernten Strategien auch zum Schutze der allgemeinen Bevölkerung nach der Haftzeit anwenden.
Wir haben hier einen Auftrag zur Sicherheit aller. Darüber hinaus hilft auch weitere Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter in Justizvollzugsanstalten, um besser mit betroffenen Erkrankten umzugehen. Auch eine Aufstockung von medizinischem Fachpersonal würde reguläre Vollzugsbeamte deutlich entlasten.
Meine beiden Vorredner haben gerade schon erwähnt, dass man über dieses Thema nicht politisch streiten sollte. Dieser Meinung schließe ich mich ausdrücklich an.
Beide Kollegen haben gerade darauf hingewiesen, dass es eine Kommission geben wird. Ich denke, dass diese Thematik darin sehr gut aufgehoben ist. Ich gehe davon aus, dass wir zum Schutze und für die Gesundheit der Betroffenen vernünftige Regelungen finden werden. Genau aus den genannten Gründen stimmen wir der Überweisung an die Fachausschüsse zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hinsichtlich des vorliegenden Antrags von Bündnis 90/Die Grünen ist zunächst festzuhalten, dass dieser maßgeblich auf dem Bericht der Expertenkommission basiert, der von der Landesregierung im Dezember vergangenen Jahres in Auftrag gegeben wurde, um mögliche Missstände in den Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen aufzudecken und diese konkret auf Verbesserungsmöglichkeiten hin zu untersuchen.
Hierbei sind die Bereiche Brandschutz, Haftraumkommunikation und Maßnahmen zur Erkennung und zum Umgang mit psychisch erkrankten Gefangenen zu betonen und in dem Bericht enthalten.
Daher muss klargestellt werden, dass der Antrag zu diesem Zeitpunkt völlig überflüssig ist. Er greift nicht nur willkürlich einige Punkte aus dem Bericht der Landesregierung auf, nein, er wurde auch noch einen Tag vor der Sitzung des Rechtsausschusses gestellt, also am 10. September, obwohl der Bericht der Landesregierung am 11. September auf der Tagesordnung stand. Allein diese Chronologie zeigt, welches Kalkül hinter dem Antrag steckt.
Aber es wird noch besser. In der Obleuterunde nach der Rechtsausschusssitzung hatten alle Fraktionen zugestimmt, dass jede Fraktion eine Person benennt, die an der Koordinierungsrunde zum Bericht der Expertenkommission zu Optimierungsmöglichkeiten teilnimmt und ein gemeinsames Vorgehen koordiniert.
Ich erinnere mich noch gut an die Sitzung des Rechtsausschusses. Da haben sich Herr Kollege Wolf von der SPD und Herr Engstfeld von den Grünen echauffiert, als ein Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Loverboy-Methode“ kam, weil noch nicht jeder der mitberatenden Ausschüsse damit befasst war. Ein „ungehöriges Vorgehen“ nannte man das.
Nun wird hier, obwohl wir alle gemeinsam abgestimmt hatten, eine gemeinsame Runde für gemeinsame Lösungen einzusetzen, ein Schnellschuss gemacht, wenige Punkte aus dem 53 Punkte umfassenden Bericht werden herausgepickt, um sich zu präsentieren.
Jetzt zum Antrag selber: Nach den eingehenden Untersuchungen und dem Besuch der 14 Justizvollzugsanstalten hat die siebenköpfige Expertenkommission am 16. Juli 2019 ihren umfassenden Bericht vorgelegt und 53 Empfehlungen ausgesprochen. Das weitere Vorgehen war nun, diese Empfehlungen
Um möglichst umfassend und zeitnah die Empfehlungen der Expertenkommission umzusetzen, ist es von entscheidender Bedeutung, ein Gesamtkonzept zu entwickeln. Auch sind die unterschiedlichen Dringlichkeiten der genannten 53 Empfehlungen zu bewerten und zu untersuchen sowie eventuelle finanzielle und zeitliche Aufwendungen der Umsetzung zu evaluieren. Wir brauchen keine Schnellschüsse, wie es von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hier offenbar angedacht ist.
Meine Damen und Herren, der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen darf kein Raum für Schnellschüsse sein und nicht aufs Spiel gesetzt werden, um vermeintlich in der Öffentlichkeit zu punkten. Zudem ist der Antrag offensichtlich mit der heißen Nadel gestrickt.
Inhaltlich lässt sich noch sagen, dass die von Ihnen genannte Zahl von bis zu 88 % psychisch erkrankten Gefangenen im Strafvollzug nicht repräsentativ ist. Diese Zahl stammt aus einer Studie aus dem Jahr 2002 – ist also nicht taufrisch – aus der Justizvollzugsanstalt Bielefeld, bei der lediglich 63 Frauen und 76 Männer untersucht worden sind.
Die weitere von Ihnen herangezogene Studie von Herrn Dr. Schröder ist aus dem Jahr 2005, ebenso wenig taufrisch. Danach lässt sich zwar sagen, dass es in den Justizvollzugsanstalten deutlich mehr Damen und Herren gibt, die psychologische Schwierigkeiten haben, als in der Gesamtbevölkerung, aber auch hier ist die Kommission dazu aufgerufen, dies intensiv zu untersuchen.
Es liegt deswegen gerade im Interesse der Regierung, die Ergebnisse ihrer eigenen Initiative voranzutragen. Es ist aber eine Analyse aller genannten Punkten erforderlich, um zu sehen, welche Empfehlungen zeitnah und im Rahmen einer soliden Finanzplanung umgesetzt werden können.
Die NRW-Koalition ist dafür, die Situation im Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen so bald wie möglich im Rahmen eines gemeinsamen Vorgehens entsprechend den Vorschlägen der Expertenkommission zu verbessern. Wir wollen eben keine Schnellschüsse oder Experimente. Ich bin gespannt auf die Erklärungen dazu im Ausschuss. – Vielen Dank und Glück auf!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich muss psychisch kranken Menschen auch im Strafvollzug geholfen werden. Ich glaube, da sind wir uns in diesem Hohen Haus alle einig.
Natürlich sind insbesondere Häftlinge eine besonders vulnerable Gruppe, wenn es um Suizidalität, Sucht oder beispielsweise auch um den ganzen Bereich der Impulskontrollstörungen geht. Dazu braucht man keine Studie, dazu braucht man auch keine Expertenkommission, da hilft einem schon der normale gesunde Menschenverstand.
Jetzt hören wir aber gerade, dass genau zu diesem Problemfeld, das allen bekannt sein dürfte, die sich damit beschäftigen, im Hintergrund im Prinzip schon eine Lösung angestoßen wurde. Dann würde ich erwarten, dass ich in einem Antrag dazu zumindest praktikable Lösungsvorschläge finde. Denn wie wir gehört haben, liegen die Probleme auf dem Tisch, und Lösungen sollen gesucht werden. Also hatte ich mich gefreut, vonseiten der Grünen einige schöne Lösungen vorgelegt zu bekommen.
Wie sehen nun die konkreten Vorschläge aus, die die Grünen in ihrem Antrag liefern? Herr Engstfeld hat hier vorne – ein bisschen verdruckst, wie ich finde – drum herumgeredet. Er hat einiges angerissen. Gehen wir das einmal im Einzelnen durch.
Wie soll beispielsweise das Finanzierungskonzept dahinter aussehen? Woher stammt das viele Geld, das man braucht, um eine gute psychiatrische Therapie, die viele Stunden und damit auch viel Geld benötigt, zu finanzieren? Woher nehmen Sie die Psychotherapeuten und Psychiater, die nun die Versorgung verbessern sollen? Vor allen Dingen: Wie wollen Sie den Menschen außerhalb der Haftanstalt erklären, die beispielsweise im Ruhrgebiet Monate auf einen Therapieplatz warten müssen, dass Sie dort vielleicht Geld oder Personal abziehen?
Ein besonderer Punkt, der mich geärgert hat, als ich den Antrag gelesen habe, war: Warum wollen Sie erst dann den Menschen helfen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist respektive im Gefängnis sitzt? Prävention muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Repression stehen.
Würde es Ihnen wirklich um das Wohl der psychisch Kranken gehen und nicht nur um einen Lobbypolitikantrag bzw. um einen Wohlfühlschaufensterantrag, dann hätten Sie beispielsweise unseren Antrag zu den Präventionsambulanzen von psychisch kranken Straftätern nicht einfach lapidar ablehnen dürfen. Dann hätten Sie zumindest darüber nachgedacht und uns, wie ich finde, auch zustimmen müssen.
Natürlich muss den Menschen geholfen werden. Natürlich besteht auch eine gewisse Assoziation zu bestimmten psychischen Krankheiten und der Straftat, die dahintersteht. Hinter Beschaffungskriminalität oder
Gewaltstraftaten steht eben häufig eine psychische Erkrankung. Aber der kann ich mich doch nicht erst annehmen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Vielmehr muss ich tätig werden, bevor eine Straftat begangen wird. Dazu hatten wir Ihnen ein Angebot gemacht, das in diesem Haus von allen anderen Fraktionen leider abgelehnt worden ist.
Bei Ihrer letzten Forderung verlieren Sie uns dann endgültig. Psychisch kranke Verbrecher sollen laut Ihrem Antrag nicht mehr ins Gefängnis, sondern in Therapie.
Zum einen kommt eine Person schon heute in die Forensische Psychiatrie und nicht in den regulären Maßregelvollzug, wenn die Schuldfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht gegeben ist. Das ist doch nichts Neues, das gibt es seit Dekaden in der Bundesrepublik.
Zum anderen: Wie weit wollen Sie es noch treiben? Wie weit wollen Sie die Menschen mit Ihren Verboten und Ihrer betreuenden Politik noch entmündigen? Sollen nun auch Gewalttäter mit einer Impulskontrollstörung besser in eine Psychiatrie als ins Gefängnis? Wie wollen Sie das den Opfern erklären?
Das sind noch viele offene Fragen nach einem, wie ich finde, mehr als dürftigen Antrag, bei dem man sich fragen muss, Herr Engstfeld – ich habe Sie als guten Kollegen kennengelernt –, ob Sie Ihre wissenschaftlichen Mitarbeiter nicht nur freitags, sondern mittlerweile jeden Tag zum Klimastreik schicken. Ich bin trotzdem sehr gespannt auf die Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Biesenbach das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Betreuung psychisch kranker und suizidaler Gefangener ist eines der Kernanliegen im Justizvollzug in NordrheinWestfalen. Die Prävalenz psychischer Erkrankungen übersteigt bei Gefangenen diejenige der Normalbevölkerung um ein Vielfaches. Das haben hier fast alle Redner deutlich gemacht und betont.
Machen wir uns aber nichts vor, die Ergebnisse der erwähnten Studien sind aus den Jahren 2002 und 2008. Zum anderen legen die Ergebnisse und Erfahrungen der Bediensteten aus den Justizvollzugsanstalten und Justizvollzugskrankenhäusern nahe, dass es heute nach wie vor nicht anders aussieht. Sie sehen, das Problem ist nicht neu.